Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Investitionsabzugsbetrag / 6.1 Zins- und Liquiditätsvorteile

Sowohl der Investitionsabzug als auch die Sonderabschreibungen vermitteln dem Betrieb dem Grundsatz nach keine bleibende Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerstundung und die damit verbundenen Zins- und Liquiditätsvorteile. Praxis-Beispiel Gewinnverlagerung Der Betrieb, der Ende 2017 die Größenmerkmale des Gesetzes nicht überschreitet, plant für 2020 die Anschaffung b...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / Zusammenfassung

Begriff Steuerpflichtige können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag, kurz: IAB). Es können somit die Abschreibungen auf ein abnutzbares Wir...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 1 Funktionsweise des Investitionsabzugsbetrags

Praxis-Beispiel Steuerstundung durch Inanspruchnahme eines IAB Unternehmer U beabsichtigt die Anschaffung eines Gabelstaplers in 2023. Die geplante Investitionssumme beträgt 20.000 EUR. Hierfür kann U bereits in 2020 gewinnmindernd einen Betrag i. H. v. 10.000 EUR außerbilanziell zum Abzug bringen, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Somit werden Abschreibungen i. H....mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.1.2 Rentabilitätsanalyse

Rz. 36 Die Fähigkeit des Konzerns, Gewinne zu erwirtschaften, spiegelt sich in den Kennzahlen zur Rentabilität wider. Rentabilitätskennzahlen geben Aufschluss über den Erfolg oder Misserfolg des Einsatzes finanzieller Ressourcen und bilden damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage des Managements. Rz. 37 Unter Rentabilität wird das prozentuale Verhältnis des in der Periode e...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 4.1 Auflistung wichtiger Eckdaten

Rz. 15 Bevor mit der Konzernabschlussanalyse begonnen wird, sollten die wichtigsten Eckdaten in einer Checkliste erfasst werden, um sich einen ersten Eindruck von dem zu analysierenden Konzern zu verschaffen. Diese Checkliste könnte z. B. folgende Punkte umfassen:[1]mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4 Abschreibung von immateriellen Wirtschaftsgütern

5.4.1 Grundsatz Die Abnutzbarkeit eines immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens entscheidet sich danach, ob die Nutzung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.[1] Ist dies der Fall, ist das immaterielle Wirtschaftsgut auf diesen Zeitraum verteilt – linear – abzuschreiben.[2] Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise auch...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.5 Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert

Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist sowohl bei Anlage- als auch bei Umlaufvermögen möglich;[1] ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen.[2] So kann für ein Optionsrecht eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden, wenn der Börsenwert der Option bzw. bei nicht börsengehandelten Optionen der innere Wert gesunken ist.[3] Auch Firmen- oder Ge...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.5 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 60 Der erzielbare Betrag (recoverable amount) ist der höhere Betrag, der sich aus dem Vergleich des Nettoveräußerungspreises (beizulegender Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzwert ergibt.[1] Unter dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten ist der Betrag zu subsumieren, "der durch den Verkauf eines Vermögenswerte...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.3 Sachanlagen (property, plant and equipment)

Rz. 74 Als Sachanlagen sind solche materiellen Vermögenswerte zu bezeichnen, die ein Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder zu Verwaltungszwecken besitzt. Zusätzlich müssen diese Vermögenswerte länger als eine Periode genutzt werden.[1] Bei der Frage des Ansatzes spielt das rechtliche Eigentum an dem Vermöge...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 6 Entnahme/Veräußerung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können auch Gegenstand einer Entnahme sein. Das gilt auch, wenn sie nicht entgeltlich erworben wurden, sondern im Betrieb entstanden sind. Zwar sind sie wegen des Aktivierungsverbots in der Bilanz nicht ausgewiesen. Gleichwohl können sie zu außerbetrieblichen Zwecken genutzt werden.[1] Praxis-Beispiel Ausübung eines Optionsrech...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist das entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, bei abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern vermindert um die AfA, zu bewerten. Für die Höhe der Anschaffungskosten und ggf. nachträgliche Anschaffungskosten gelten die allgemeinen Grundsätze.[1] Werden selbst geschaffene immaterielle ...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4.2 Firmenwert oder Geschäftswert

Ein entgeltlich erworbener Firmen- oder Geschäftswert eines Gewerbebetriebs oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist steuerrechtlich über einen Zeitraum von 15 Jahren linear abzuschreiben.[1] Eine kürzere Abschreibungsdauer ist nicht zulässig. Kann die Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten Firmen- oder Geschäftswerts[2] nicht verlässlich geschätzt we...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4.1 Grundsatz

Die Abnutzbarkeit eines immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens entscheidet sich danach, ob die Nutzung unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.[1] Ist dies der Fall, ist das immaterielle Wirtschaftsgut auf diesen Zeitraum verteilt – linear – abzuschreiben.[2] Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise auch von einer unbe...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 5.4.3 Praxiswert

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Praxiswerts einer Einzelpraxis wird vom BFH mit 3–5 Jahren, die des Praxiswerts einer Sozietät bei Beteiligung und weiterer Mitwirkung des bisherigen Praxisinhabers mit 6–10 Jahren angegeben.[1] Geht ein freiberufliches in ein gewerbliches Betriebsvermögen über, besteht ein vorhandener Praxiswert nicht fort, sondern wird zu einem Gesc...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 12 Zwischenberichterstattung (interim financial reports)

Rz. 121 Zwischenberichte sind vollständige oder verkürzte Zwischenabschlüsse für Zeiträume, die kürzer als 1 Geschäftsjahr sind.[1] Sofern verkürzte Zwischenberichte aufgestellt werden, haben diese folgende Mindestbestandteile zu enthalten:[2] eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gesamtergebnisrechnung, eine verkürzte Darstellung aller Veränderungen des Eigenkapitals oder der ...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.2 Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill)

Rz. 73 Die Aktivierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes (goodwill) ist vorzunehmen, sofern im Rahmen der erstmaligen Einbeziehung die Anschaffungskosten die anteiligen fair values der übernommenen Aktiva und Passiva des Tochterunternehmens übersteigen.[1] Ein aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert ist jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen; eine planmäßige Absch...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.1 Gliederung

Rz. 29 Die Vorschriften des IASB enthalten keine verbindlichen und rechtsformspezifischen Gliederungsvorschriften für die Bilanz, wie sie aus § 266 HGB und § 330 HGB bekannt sind. Es werden lediglich Mindestanforderungen an die Gliederung der Bilanz gerichtet. So soll die Darstellung dazu geeignet sein, das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu vermit...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 4 Weitere AfA

Neben den erhöhten Absetzungen ist grundsätzlich keine weitere AfA vorzunehmen, weil die erhöhten Absetzungen an die Stelle der normalen AfA treten. Umfasst die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen aber nicht die gesamte AfA-Bemessungsgrundlage des Wirtschaftsguts, sind für die nicht begünstigten Teile des Wirtschaftsguts normale AfA vorzunehmen. Da die derzeit g...mehr

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Erhöhte Abschreibungen

Zusammenfassung Begriff Erhöhte Absetzungen sind eine Sonderform der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Mit dem Adjektiv "erhöhte" wird deutlich gemacht, dass im Vergleich zur "normalen" AfA höhere Abschreibungsbeträge berücksichtigt werden können. Damit tritt eine steuerliche Entlastung in den Jahren der Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen ein. Gesetz...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 1 Abschreibungen im EStG

Abschreibungen, die an die Stelle der ansonsten obligatorischen steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung treten, werden als erhöhte Absetzungen bezeichnet. Sie sind zu unterscheiden von den Sonderabschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung in Anspruch genommen werden können. Das heute geltende Einkommensteuerrecht kennt erhöhte Absetzungen nur noch bei...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / Zusammenfassung

Begriff Erhöhte Absetzungen sind eine Sonderform der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Mit dem Adjektiv "erhöhte" wird deutlich gemacht, dass im Vergleich zur "normalen" AfA höhere Abschreibungsbeträge berücksichtigt werden können. Damit tritt eine steuerliche Entlastung in den Jahren der Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen ein. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 6 Restwertabschreibung

Die heute geltenden Vorschriften über erhöhte Absetzungen erlauben eine Vollabschreibung der begünstigten Aufwendungen während des Begünstigungszeitraums. Verzichtet der Steuerpflichtige zumindest in einem Jahr des Begünstigungszeitraums auf die Inanspruchnahme des Höchstsatzes der erhöhten Absetzungen, ist der am Ende des Begünstigungszeitraums verbleibende Restwert zur AfA...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 2 Rechtsnatur und ­Wirkung

AfA dienen grundsätzlich dazu, die steuerlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Gesamtdauer seiner Nutzung oder Verwendung zu verteilen. Durch erhöhte Absetzungen wird zumindest ein Teil des zu verteilenden Abschreibungsvolumens in einen kürzeren Abschreibungszeitraum, den Begünstigungszeitraum[1], vorverlagert. Dadurch entstehen für ...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 8 Erhöhte Absetzungen bei mehreren Beteiligten

Befindet sich das Wirtschaftsgut im Vermögen einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, steht das Recht, erhöhte Absetzungen in Anspruch zu nehmen, nicht der Gesellschaft oder Gemeinschaft zu. Es verbleibt vielmehr bei den einzelnen Beteiligten der Gesellschaft oder Gemeinschaft.[1] Das Wahlrecht zur Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen ist jedoch im Rahmen der Gewinn...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 5 Mindestabschreibung

Das Wahlrecht hinsichtlich der Höhe der erhöhten Absetzungen ist auch nach unten hin begrenzt. § 7a Abs. 4 EStG schreibt vor, dass erhöhte Absetzungen in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums zumindest in Höhe der linearen AfA zu berücksichtigen sind.mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 3 Höhe der erhöhten ­Absetzungen

Bei den erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG beträgt der Begünstigungszeitraum, in dem sie in Anspruch genommen werden können, jeweils 12 Jahre. In den ersten 8 Jahren können erhöhte Absetzungen bis zu jeweils 9 %, in den restlichen 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Innerhalb des zugelassenen Ab...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 10 Bescheinigungen der Behörden als Grundlagenbescheide

Bei den Sonderabschreibungen nach § 7h und § 7i EStG ist die Finanzverwaltung nicht in der Lage zu entscheiden, ob das Gebäude in einem Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt bzw. ob es sich um ein Baudenkmal handelt. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde bzw. der Denkmalschutzbehörde, die das Vorliegen der entsprechenden Vo...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 7 Kumulationsverbot

Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen nach mehreren Vorschriften vor, z. B. Baudenkmal in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich, kann der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen nur nach einer dieser Vorschriften in Anspruch nehmen.[1] Auch ein Wechsel von einer erhöhten Absetzungsmethode zu einer anderen ist während des Begünstigungsze...mehr

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Erhöhte Abschreibungen / 9 Aufzeichnungspflichten

Gehören die Wirtschaftsgüter, für die erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen werden, zu einem Betriebsvermögen, sind sie grds. in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Dies gilt nicht, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Das Verzeichnis bzw. die Buchführung müssen folgende Angaben enthalten: Tag der Anschaffung/Herstellung, Ansc...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.3 Gesamtabschreibungsquote

Rz. 27 Die Gesamtabschreibungsquote,[1] die auch als Abgeschriebenheitsquote bezeichnet wird, verdeutlicht den Grad der Abschreibungen des Sachanlagevermögens. Sie gibt an, welcher Anteil des Sachanlagevermögens bereits abgeschrieben ist. Die grundsätzliche Hypothese lautet: Je höher der Abnutzungsgrad ist, umso höher ist das durchschnittliche Alter des Vermögens und umso hö...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 5 Gesonderter Abschreibungsbedarf bei assoziierten Unternehmen

Rz. 36 Trotz der Equity-Bewertung sind zusätzlich dauerhafte Wertminderungen auf der Ebene des Konzernabschlusses durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. V. m. § 298 HGB bzw. Wertminderungen gem. IAS 28.40 – IAS 28.42 nach IAS 39 und IAS 36 zu berücksichtigen.[1] Diese Überprüfung hat zu jedem Konzernabschlussstichtag zu erfolgen (DRS 26.57). Bei...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.2 Reinvestitionsquote

Rz. 24 Die Reinvestitionsquote bietet Unternehmen die Möglichkeit, die übliche Investitionsquote,[1] die die Nettoinvestitionen auf das Anlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezieht, sachlogisch nachvollziehen zu können. Rz. 25 Es wird das Investitionsverhalten d...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Kulturgüter (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 10 Der Erwerb bestimmter Kulturgüter, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG teilweise (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei gestellt (Buchst. b). Hintergrund der Steuerbefreiung ist die regelmäßig eingeschränkte Ertragskraft der entsprechenden Vermögensgegenstände einerseits und das öffentl...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.2.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 11 Da der Grund und Boden zivilrechtlich wie steuerlich dem Erbbauverpflichteten zuzurechnen ist, hat der Erbbauberechtigte lediglich nach den §§ 266 Abs. 2 Buchst. A II 1, 246 HGB i. V. m § 5 Abs. 1 EStG das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht zu bilanzieren.[1] Rz. 12 Die Bewertung erfolgt, da das Erbbaurecht ein abnutzbares Recht ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.6.2 Beendigung durch Zeitablauf

Rz. 26 Die Beendigung durch Zeitablauf ist der Regelfall der Beendigung des Erbbaurechts. In diesem Fall erlischt das Erbbaurecht nach dem vereinbarten Zeitraum kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer Rechtshandlung bedürfte. Infolge des Erlöschens des Erbbaurechts wird das aufstehende Gebäude wieder zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks und wird damit nach § 39 Abs. ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.4 Ermittlung und Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach IFRS

Rz. 27 Gemäß IFRS sind die Anteile des assoziierten Unternehmens ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht (IAS 28.32), mittels Equity-Methode auszuweisen. Auch für Gemeinschaftsunternehmen ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens erfüllt sind. Dabei findet jeweils eine der deutschen...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.6 Dynamischer Verschuldungsgrad

Rz. 34 Der dynamische Verschuldungsgrad[1] gibt die Anzahl der Jahre an, die der Cashflow der aktuellen Periode erwirtschaftet werden müsste, um sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens abzubauen. Geht man von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, so lassen sich die Verbindlichkeiten lediglich aus dem erwirtschafteten Cashflow begleichen. Je länger ein Unterne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.1 Übersicht der Regelungen für reine Elektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer ist immer zu 100 % betrieblich. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung. Bei der privaten Nutzung vo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.4 Betriebliche Nutzung bis 50 %

Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 6 Ermittlung des tatsächlichen (individuellen) Nutzungswerts bei Unternehmern

Die pauschale 1-%-Regelung kann nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr als 50 % beträgt. Ist dies der Fall oder ermittelt der Unternehmer die private Nutzung mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, erfasst er die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Kraftfahrzeugs entfallen. Bei Anschaffungen nach dem 31.12....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.1 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge (Anschaffung bis 31.12.2018)

Zur Anwendung der Kostendeckelung bei Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen hat das BMF im Schreiben vom 5.6.2014[1] ausgeführt, dass beim Vergleich des pauschal ermittelten Nutzungswerts mit den Gesamtkosten die Abschreibung des Fahrzeugs zu den Gesamtkosten gehört, wobei allerdings die Abschreibung mit den Anschaffungskosten zugrunde zu legen ist, die sic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6.2 Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom halben Bruttolistenpreis auszugehen, bzw. von den Kosten die auf die Privatnutzung entfallen, wobei die Abschreibung, Leasingzahlungen oder die Miete nur zu 50 % anzusetzen sind. Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR ist ab 2020 von einem Viertel des ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.mehr