Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.1 Zufluss des privaten Veräußerungsgewinns

Private Veräußerungsgewinne unterliegen als sonstige Einkünfte den für die Besteuerung der Überschusseinkünfte geltenden Grundsätzen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht somit nicht bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern wird erst mit dem tatsächlichen Zufluss[1] der Gegenleistung verwirklicht.[2] Als Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses gilt der Tag...mehr

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Renten / 14.2 Private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten

Um private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten handelt es sich bei Renten im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung, wenn die Rente nicht als Gegenleistung, z. B. für ein übernommenes Haus, sondern unter Versorgungsgesichtspunkten gezahlt wird. Immobilienübertragungen gegen private Versorgungsleistungen genießen noch eine steuerrechtliche Privilegierung, wenn der Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Rückstellungen: ABC / Einkaufskontrakte

Soweit für am Abschlussstichtag bestellte, aber noch nicht gelieferte Vermögensgegenstände, wenn sie bereits im Bestand wären, nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich wäre, ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Heimfall

Soweit eine Verpflichtung eines Mieters, Pächters oder Erbbauberechtigten besteht, eigene Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungslos zu übereignen, ist dies bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen auf die Anlage und nicht durch Rückstellungsbildung zu berücksichtigen. Eine Rückstellungspflicht besteht nur insoweit, als bei der Übergabe der Anlagen no...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

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Rückstellungen: ABC / Mietvertrag

Für den Vermieter kommt die Bildung einer Drohverlustrückstellung erst dann in Betracht, wenn er den erwarteten Verlust aus dem Mietverhältnis nicht vollständig durch Abschreibungen auf das Mietobjekt berücksichtigen kann. Bei Untermietverhältnissen tritt – da keine aktivierten Vermögensgegenstände vorliegen – die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung entsp...mehr

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Rückstellungen: ABC / Verlustübernahmeverpflichtungen

Bei Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen hat das Mutterunternehmen gem. § 302 AktG für den beim Tochterunternehmen entstandenen Verlust eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder (Regelfall) eine Verbindlichkeit zu bilden. Liegt bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen kein Zwischenabschluss des Tochterunternehmens vor, ist der auf die Zeit bis zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.5 Verfahren nach der Buchwertmethode

Rz. 504 Aus Vereinfachungs- und Billigkeitsgründen kann abweichend von den vorstehenden Grundsätzen auch nach der sog. Buchwertmethode verfahren werden, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, von Pächter und Verpächter ein gemeinsamer Antrag gestellt wird und mindestens einer von beiden, Pächter oder Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.3 Dauerkulturen

Rz. 536 Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Rz. 537 Dauerkulturen sind als ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren.[1] Dies gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.5 Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO

Rz. 480 Beim Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO – danach hat der überlebende Ehegatte eines verstorbenen Hofeigentümers das Recht, den Hof bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Hoferben zu verwalten und zu nutzen – sind dem überlebenden Ehegatten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus der laufenden Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 8 Schifffahrtsbetriebe erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Vor der Anwendung des § 5a EStG stellt sich daher die allgemeine Frage der Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG, da Schifffahrtsunternehmen in der Vergangenheit oftmals als Verlustzuweisungsgesellschaften anzusehen gewesen sind.[1] Nach der Rspr. des BFH besteht in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.2 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 375 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen Totalgewinn zu erzielen. Ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer derartigen Absicht beruht, lässt sich als innere Tatsac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 475 Ist der Zuwendungsnießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich bestellt worden, werden die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteten Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugerechnet. Das laufende Nießbrauchsentgelt führt bei ihm zu Betriebsausgaben. Der Nießbrauchsverpflichtete er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.4 Rheinische Hofübergabe

Rz. 479 Ein Sonderfall des Vorbehaltsnießbrauchs ist die "Rheinische Hofübergabe". Hierunter ist die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch zu verstehen, wobei dessen Bewirtschaftung dem Übernehmer z. B. aufgrund eines Pachtvertrags oder eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags überlassen wird. Da stille Reserven nur vom Eigentümer r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.2 Obst- und Gemüsebau

Rz. 624 Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ist die jeweilige einzelne Obst- bzw. Gemüsebauanlage. Es handelt sich um Dauerkulturen (Rz. 536ff.). Die Abgrenzung hat nach Art, Alter und Ertragsfähigkeit zu erfolgen.[1] Die Abschreibung beginnt mit der Ertragsreife der Kultur. Diese tritt bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 5a EStG ist nach einhelliger Auffassung eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist.[1] Die einzelnen Absätze der Norm haben folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt, dass auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland den Gewinn von Handelsschiffen im internationalen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.5 Substanzbetriebe

Rz. 228 Unter Substanzbetrieben sind Betriebe zu verstehen, in denen unter der Erdoberfläche befindliche bergbaufreie Bodenschätze abgebaut werden. Hierzu gehören z. B. Sand, Kies oder Torf. Der Abbau der Substanz erfolgt im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs, wenn die gewonnene Substanz überwiegend, also zu mehr als 50 %, im eigenen land- und forstwi...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.7 Bemessungsgrundlage und AfA

Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks ist zur Berechnung der AfA der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Soweit beim Steuerpflichtigen nach den vorstehenden Ausführungen Anschaffungskosten für abnutzbare Gebäude entstehen, die er zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, kann er für diese Ansc...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2.2 AfA bei Nutzungsänderungen

Besteht ein Gebäude aus mehreren selbstständigen Gebäudeteilen und wird der Nutzungsumfang eines Gebäudeteils infolge einer Nutzungsänderung des Gebäudes ausgedehnt, bemisst sich die weitere AfA von der neuen Bemessungsgrundlage insoweit nach § 7 Abs. 4 EStG.[1] Praxis-Beispiel AfA nach Nutzungsänderung Eine im Jahr 2021 fertig gestellte und am 1.12.2021 erworbene Eigentumswoh...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2.1 AfA-Bemessungsgrundlage bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zugrunde zu legen, soweit sie zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die realen Wertverhältn...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Abschreibungen

Die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Gebäudes oder Gebäudeteils sind nicht sofort, sondern nur im Wege der AfA als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Die als Werbungskosten zu berücksichtigenden normalen AfA für das Gebäude betragen bei vor dem 1.1.1925 fertiggestellten Gebäuden 2,5 %, sonst 2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[2] Daneben kommen unter bestimmte...mehr

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Außerplanmäßige Abschreibun... / 2 Verfahren

Die AfaA eines der Erzielung von Einkünften aus V+V dienenden Gebäudes ist grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der Tatbestand von § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG infolge der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder w...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.2 Realteilung von Privatvermögen mit Abfindungszahlungen

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten.[1] Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1.2 Unentgeltliche Bestellung

Dem Eigentümer sind keine Einkünfte aus dem nießbrauchbelasteten Grundstück zuzurechnen. Der Eigentümer darf AfA auf das Gebäude und Grundstücksaufwendungen, die er getragen hat, nicht als Werbungskosten abziehen, da er keine Einnahmen erzielt. Bei einem Bruchteilsnießbrauch darf der Eigentümer AfA auf das Gebäude nicht abziehen, soweit sie auf den mit dem Nießbrauch belaste...mehr

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Außerplanmäßige Abschreibun... / 1 Voraussetzungen

Die AfaA kommt bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einkünften dienen, in Betracht.[1] Sie ist neben der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG zulässig. Die Vornahme von AfaA wird auch bei Gebäuden nicht beanstandet, die noch degressiv[2] abgeschrieben werden.[3] Ihr Zweck ist es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neu zu verteilen, wenn dies dur...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 3 Gebäudeerrichtung in Bauabschnitten

Die Abschreibung eines Gebäudes beginnt mit dessen Anschaffung bzw. im Herstellungsfall mit dessen Fertigstellung. § 7 Abs. 1 EStG ist zu entnehmen, dass Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen ist. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 1.4 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage sind grundsätzlich die Herstellungskosten, die für die bescheinigte Maßnahme entstanden sind. Daneben sind nach § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG auch Anschaffungskosten begünstigt, die zeitlich nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts für eine begünstigte Maßnahme aufgewendet worden sind. Praxis...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1.3 Entgeltliche Bestellung

Beim Eigentümer ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt grundsätzlich im Jahr des Zuflusses oder verteilt auf die Laufzeit als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Das gilt unabhängig davon, ob beim Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Bei Vorausleistung des Entgelts durch den Nießbraucher für mehr als 5 Jahre kö...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.3 Vorbehaltsnießbrauch

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der ­Übertragung des Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem über­tragenen Grundstück bestellt wird. Einem Vorbehaltsnießbraucher ist ein Schenker gleichzustellen, der mit dem Beschenkten im Voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede über den Erwerb eines bestimmten Grundstücks tri...mehr

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Außerplanmäßige Abschreibung von Gebäuden

Zusammenfassung Überblick Neben der normalen Abnutzung kann bei Gebäuden auch eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung eintreten. Dieser außergewöhnlichen Abnutzung wird durch die Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche oder technische Abnutzung (AfaA) Rechnung getragen. Sie soll berücksichtigen, dass die bisherige Verteilung der Anschaffungs- od...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4 Vermögensübertragung und einmalige Gegenleistung

Soweit der Übernehmer ein Grundstück des Privatvermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich erworben hat, führt er die AfA des Übergebers fort. Er kann die AfA nur bis zu dem Betrag abziehen, der anteilig von der Bemessungsgrundlage des Übergebers nach Abzug der AfA, der erhöhten AfA und Sonderabschreibungen verbleibt.[1] Soweit er das Grundstück entgeltlic...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2 Gebäudeabschreibung

Die Unterscheidung zwischen unselbstständigen und selbstständigen Gebäudeteilen wird nach dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang getroffen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, hat jedes dieser besonderen Wirtschaftsgüter eine eigenständige AfA-Bemessungsgrundlage, für die eine eigenständi...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 1.2 Teilentgeltlicher Erwerb

Grundsätzlich ist ein Gebäude auf eine einheitliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Wird ein Gebäude teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dabei berechnen sich der entgeltlich und der unentgeltlich erworbene Teil des Wirtschaftsguts nach dem Verhältnis des Entgelts (ohne Anschaffungsnebenkosten) zu dem Ver...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.4.2 Veräußerung eines Erbteils

Jeder Miterbe kann durch notariellen Vertrag seinen Erbteil verkaufen.[1] In Erfüllung der Kaufverpflichtung kann der Miterbe über seinen Anteil am Nachlass ebenfalls durch notariellen Vertrag selbstständig verfügen.[2] Der Erwerber tritt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Stellung des Veräußerers innerhalb der Erbengemeinschaft ein und ist bei der Verwaltung, Auseinan...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Unentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn die Übereignung ohne Gegenleistung erfolgt. Gleiches gilt, wenn eine Schenkung mit einer Auflage verknüpft wird (z. B. Grundstücksschenkung unter der Auflage, dem Übereigner ein Nutzungsrecht einzuräumen). Eine unentgeltliche Übertragung liegt auch vor, soweit Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauernde Lasten) bei der Übertra...mehr