Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5.2 Vorgehensweise bei Gängigkeitsabschreibungen

Gerade bei einer Vielzahl unterschiedlicher Vorräte gestalten sich individuelle Teilwertabschreibungen aufgrund mangelnder Gängigkeit recht schwierig. Hier bieten sich anstelle von Einzelschätzung und Einzelabschreibung pauschale Abschreibungsverfahren an.[1] Mangelnde Gängigkeit schlägt sich im Allgemeinen in längerer Lagerdauer nieder. Eine lange Lagerdauer jedoch rechtfert...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.2 Investitionszuschüsse

Zuschüsse für Anlagegüter/Investitionszuschüsse sind im Allgemeinen Betriebseinnahmen und mindern grundsätzlich nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Sachanlagegütern sind i. d. R. selbst dann nicht passiv abzugrenzen, wenn mit ihnen ze...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.1 Investitionszuschüsse

Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen [2]; die Möglichkeit, sie sogleich als Einnahmen zu erfassen, besteht im außerbetrieblichen Bereich...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.4 Übergang zum Bestandsvergleich

Beim Übergang zum Bestandsvergleich bestimmen sich die in die Übergangsbilanz einzustellenden Buchwerte nach den um die üblichen AfA und etwaigen Investitionszuschüsse geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1]mehr

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Geschäftswagen / 3.1.2 Fahrtenbuchregelung

Ermittelt der Unternehmer ertragsteuerlich den Privatnutzungsanteil durch ein ordnungsgemäßes [1] Fahrtenbuch [2], ist von diesem Wert auch umsatzsteuerlich auszugehen. In die Bemessungsgrundlage sind jedoch diejenigen Ausgaben nicht einzubeziehen, für die der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hatte (z. B. Kfz-Versicherung und -Steuer; Absetzung für Abnutzung, wenn das Fahrzeu...mehr

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Geschäftswagen / 2.1 Privatfahrten

Beim Pauschalverfahren bemisst sich der Entnahmewert – grundsätzlich für jeden privat genutzten – Unternehmer-Pkw für jeden Kalendermonat der Nutzung mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises. Als Listenpreis gilt die auf volle 100 EUR abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich der Kosten für eine evtl. Sonderausst...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.2 Ertrags- oder Aufwendungszuschüsse

Zuschüsse gehören nur dann zu den Ertrags- oder Aufwendungszuschüssen und sind sogleich als Einnahmen i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie eine Gegenleistung z. B. für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks darstellen oder bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.1 Nichtbetrieblicher Zuschussgeber

Wird ein Zuschuss im Rahmen von Vermietungseinkünften gewährt, kommt es wie bei einem betrieblichen Zuschussgeber darauf an, ob ein Wirtschaftsgut entstanden ist oder ob der Aufwand ohne Gegenwert getätigt worden ist. Ist ein Wirtschaftsgut entstanden, erfolgt der Abzug im Rahmen einer AfA. Wurde der Aufwand ohne Gegenwert getätigt, ist er sofort als Werbungskosten nach § 9 ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

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Geschäftswagen / 3.3 Schätzung des privaten Nutzungsanteils

Hier werden die der Besteuerung zu unterwerfenden Ausgaben analog der Fahrtenbuchmethode ermittelt. Jedoch wird der private Nutzungsanteil für Umsatzsteuerzwecke anhand geeigneter Unterlagen im Wege einer sachgerechten Schätzung ermittelt, wenn der Unternehmer die 1 %-Regelung nicht anwendet oder die pauschalen Wertansätze durch die sog. Kostendeckelung auf die nachgewiesenen...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Sie werden aus öffentlichen oder aus privaten Mitteln gewährt. Es gibt einmalige Zuschüsse,...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.1 Aktivierungspflichtiger Zuschuss

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Unternehmer etwas kosten lässt, die einer besonderen Bewertung zugänglich sind, i. d. R. einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und jedenfalls mit dem Betrieb übertragen werden können, grundsätzlich als Wirtschaftsgut (handelsrechtlich: Vermögensgegenstand...mehr

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Geschäftswagen / 3.1 Privatfahrten

Es bleibt dem Unternehmer unbenommen, die privat gefahrenen Kilometer und die darauf entfallenden Aufwendungen exakt zu ermitteln. Führt er diesen Einzelnachweis, kann er die oft günstigere Fahrtenbuchmethode beanspruchen. Dafür müssen zweierlei Voraussetzungen erfüllt sein: Die tatsächlichen Aufwendungen für den Pkw müssen feststehen sowie nachweisbar sein und die betrieblich...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.3 AfA‐Bemessungsgrundlage bzw. Kaufpreisaufteilung bei bebauten Erbbaurechten

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kommt in den Fällen der Anschaffung bebauter Erbbaurechte eine Aufteilung der Anschaffungskosten nicht in Betracht, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für das Gebäude gezahlt hat. Somit ist eine Kaufpreisaufteilung bei dem Erwerb eines bebauten Erbbaurechts nur in den Ausnahmefällen vorzunehmen, in de...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der P...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / Zusammenfassung

Überblick Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.2 Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 7 Für die Genossenschaft gilt, wie für alle Kaufleute,[1] der 1. Abschn. des 3. Buchs des HGB, §§ 238–263 HGB. Darüber hinaus sind rechtsformspezifische Vorschriften der §§ 336–339 HGB im 3. Abschnitt des gleichen Buchs kodifiziert. Aufgrund der Verweisung des § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–3 HGB sind grundsätzlich auch § 264 HGB sowie die §§ 265–289f HGB zu beachten, soweit ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1.2 E-Ladestation als Betriebsvorrichtung

Eine E-Ladestation stellt eine Betriebsvorrichtung dar, wenn das Gewerbe des Unternehmers damit unmittelbar betrieben wird. Ist also der Geschäftszweck auf die Lieferung von Strom ausgelegt, stellt die E-Ladestation eine Betriebsvorrichtung dar. Dies ist z. B. bei den elektrisch betriebenen Auslieferungs-Pkws der Deutschen Post oder von Amazon der Fall. Die E-Ladestation wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1.4 E-Ladestation als zum Gebäude zählender Bestandteil bzw. selbstständiger Gebäudebestandteil

Handelt es sich bei der E-Ladestation weder um eine Betriebsvorrichtung noch um ein Mietereinbau, kann es sich unter Umständen noch um einen zum Gebäude zählenden Bestandteil oder einen selbstständigen Gebäudebestandteil handeln. Liegt ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Gebäude und der E-Ladestation vor, zählt sie als Bestandteil des Gebäudes. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung / 1 Gestaltung der GuV

Die GuV stellt handelsrechtlich Aufwendungen und Erträge gegenüber.[1] Dem entsprechen steuerrechtlich Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen. Die GuV ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[2] Sie muss klar und übersichtlich sein und alle Aufwendungen und Erträge enthalten.[3] Diese sind in der Periode zu erfassen, zu der sie wirtschaftlich gehören...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung / 2.1 Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren[1] entspricht der herkömmlichen Vorstellung von der Gestaltung der GuV. Es werden nacheinander das gewöhnliche und das außergewöhnliche Geschäftsergebnis ermittelt. Aus der Summe der beiden Ergebnisse nach Abzug von Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind in Geschäftsj...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung / 2.2 Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren[1] fasst die Positionen der laufenden Geschäftstätigkeit stark zusammen und ordnet sie der Betriebsabrechnung zu. Anstelle der Bestandserhöhungen, des Material- und Personalaufwands und der Abschreibungen (laut Gesamtkostenverfahren) sind die auf die Umsatzerlöse entfallenden Herstellungskosten, die Vertriebskosten und die allgemeinen Verwaltungskos...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.5 Abschreibung, Wertaufholung

Beteiligungen sind nicht abnutzbar. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, muss[1] bzw. kann[2] dieser angesetzt werden. Bei nicht notierten Anteilen ist erforderlich, dass der innere Wert der Beteiligung im Nachhinein gesunken ist.[3] Hinweis Teilwertabschreibung Teilwertabschreibungen brauchen in Handels- und Steuerbilanz nicht meh...mehr

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Beteiligungen / 2.2.4 Mitunternehmeranteil

Steuerrechtlich ist der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) grundsätzlich nicht anders zu behandeln als der Erwerb eines Einzelunternehmens. Ausgangspunkt ist der Kaufpreis. Der Erwerber übernimmt darüber hinaus die bestehenden Vermögensrechte aus der Beteiligung und damit das Kapitalkonto des Vorgängers. In einer für den Erwerber aufzus...mehr

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Beteiligungen / 2.1.4 Besonderheiten bei Einnahmen-Überschussrechnung

Betriebseinnahmen Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld und Geldeswert, die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind. Gehört eine Beteiligung zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, gehört der Erlös aus der Veräußerung einer solchen Beteiligung zu seinen Betriebseinnahmen. Gehört die Beteiligu...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.10 Beteiligung an einer Personengesellschaft im Steuerrecht

Steuerrechtlich kommt der Beteiligung an einer Personengesellschaft keine eigenständige Bedeutung zu. Ihre Bilanzierung in der Handelsbilanz ist steuerlich ohne Belang. Maßgeblich sind vielmehr die Kapitalkonten. Da ­Beteiligungen an Personengesellschaften steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen sind, ist eine (Teilwert-)Abschreibung nicht denkba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / Zusammenfassung

Begriff Beteiligungen können an Kapitalgesellschaften sowie an Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bestehen. Handelsrechtlich stellen Beteiligungen einen Vermögensgegenstand dar. Steuerrechtlich gehören nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu den Wirtschaftsgütern. Beteiligungen an Personengesellschaften sind steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / Zusammenfassung

Begriff Von einer Substanzverringerung ist auszugehen, wenn Wirtschaftsgüter durch Ausbeutung verzehrt werden. Eine abbaufähige Bodensubstanz stellt ein solches Wirtschaftsgut dar. Die Substanzverringerung des Wirtschaftsguts muss auf die Jahre der Ausbeutung verteilt werden.[1] Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) sind nach § 7 Abs. 6 EStG zulässig, wenn tatsächlich A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 1 Allgemeines

Nach § 7 Abs. 6 Halbsatz 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen = lineare AfA) entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbsatz 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs (AfS). AfS können so...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.3 Eigentümer

Der neue Eigentümer kann mangels Nutzungsbefugnis und damit ausgeschlossener Einkunftserzielung weder Werbungskosten noch Abschreibungen geltend machen. Ein Kostenabzug ist grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt vorweggenommener Werbungskosten selbst dann ausgeschlossen, wenn aufgrund des hohen Alters des Nießbrauchers in absehbarer Zeit mit dem Übergang der Nutzungsbefu...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 2 Entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Wird der Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück". Dies bedingt zwingend die...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 3 Wegfall des Nießbrauchsrechts

Im Gegensatz zur entgeltlichen Ablösung geht bei Wegfall des Nießbrauchsrechts, z. B. durch Tod oder Verzicht, letztlich das gesamte Grundstück unentgeltlich auf den Übernehmer über. Die Werte des Übergebers werden in voller Höhe nach § 11d Abs. 1 EStDV übernommen, d. h. die bisherige Abschreibung des Übergebers wird unverändert vom Übernehmer fortgeführt. Praxis-Beispiel Üb...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.2 Nießbraucher

Dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier ge...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 1.2 Übergang der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf Übernehmer

Da der Übergeber nur die Substanz des Grundstücks überträgt und die Nutzungsmöglichkeit an dem Grundstück zurückbehält, geht nach § 11d Abs. 1 EStDV auch nur jener Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den Übernehmer über, der auf das belastete Grundstück entfällt. Dieser Teil errechnet sich nach dem Verhältnis des Verkehrswerts des belasteten Grundstücks zum Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zu...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1.2 Vorbehaltsnießbrauch

Überträgt der Steuerpflichtige seinen Betrieb unentgeltlich auf einen Abkömmling und behält er sich an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück ein Nießbrauchsrecht vor, das er durch Verpachtung an den Betriebsnachfolger ausübt, führt dies nicht zur Grundstücksentnahme. [1] Anders behandelt die Rechtsprechung dagegen die unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundst...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.2 Eigentümer

Der Eigentümer erzielt – wie beim Zuwendungsnießbrauch – nur dann steuerpflichtige Einnahmen, wenn die Rechtsbestellung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Insoweit ist er dann auch zum Werbungskostenabzug berechtigt.[1] Nutzt der Berechtigte eine ihm unentgeltlich überlassene Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition, darf der Eigentümer nach Auffassung der Fin...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.6 Vorbehaltswohnrecht

Wird ein Grundstück entgeltlich gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts übertragen, darf der neue Eigentümer AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Die Finanzverwaltung verfährt in diesen Fällen wie folgt[2]: Die Einräumung des Wohnrechts stellt kein Entgelt für die Übertragung des Grundstück...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 6 Gewillkürtes Betriebsvermögen bleibt Betriebsvermögen, bis es ausdrücklich entnommen wird

Ein gemischt genutzter Pkw gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % kann ein Pkw dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden. Liegt die betriebliche Nutzung unter 10 %, gehört der Pkw zwingend zum Privatvermögen. Hat der Unternehmer aber den Pkw seinem Betriebsv...mehr