Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 9 Bilanzpolitik

Unter Bilanzpolitik versteht man die Gestaltung und Beeinflussung der Bilanz unter Berücksichtigung der Ziele des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Während es im Hinblick auf die Steuerbelastung regelmäßiges Ziel sein wird, einen möglichst niedrigen Jahresüberschuss auszuweisen, kann es zur Vorbereitung einer Kreditaufnahme geboten sein, ein möglichst posit...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausl...mehr

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Bilanz / 2.1 Maßgeblichkeitsprinzip

Unverändert besteht allerdings eine Verbindung zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die auf das Maßgeblichkeitsprinzip zurückgeht. Dieses in § 5 Abs. 1 EStG geregelte Prinzip besagt, dass die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der Handelsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden auch in der Steuerbilanz anzusetzen sind. Dagegen wurde das P...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ...mehr

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Inventur / 5.3 Festwertansatz

Gegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die regelmäßig ersetzt werden und deren Wert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, können mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, wenn ihr Bestand hinsichtlich Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Allerdings ist...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-K / 5 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteiligten Körperschaft einbezog...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Anwendung des § 176 AO

Rz. 230 Die Vorschriften der § 174 AO und § 176 AO stehen selbstständig nebeneinander, der Vertrauensschutz des § 176 AO gilt daher zwar grundsätzlich auch im Rahmen des § 174 AO, doch wird er in der Praxis nicht zur Anwendung kommen, da in den typischen Fällen des § 174 AO der Tatbestand des § 176 AO nicht erfüllt ist. Rz. 231 Im Rahmen des § 174 Abs. 1 AO wird die Anwendung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Rechtsfolgen

Rz. 89 Abs. 2 verweist auf Abs. 1; damit ist auch im Rahmen der Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen nach Abs. 2 eine Durchbrechung der Festsetzungsfrist möglich. Das bedeutet, dass die Änderung nach Abs. 2 ohne Rücksicht auf den Ablauf der Festsetzungsfrist noch innerhalb eines Jahres, nachdem der letzte Bescheid bestandskräftig geworden ist, möglich ist. Bedeutung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.1 Änderung oder Aufhebung eines unrichtigen Steuerbescheids

Rz. 135 § 174 Abs. 4 AO setzt als Regelfall voraus, dass eine Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines Rechtsbehelfs oder Antrags erfolgt, und danach, also nachträglich, die richtigen steuerlichen Konsequenzen durch Erlass oder Änderung eines weiteren Steuerbescheids gezogen werden. Voraussetzung für den Erlass oder die Änderung des zweiten Steuerbescheids ist also, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestand: Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung der Steuererklärung

Rz. 6 Der Tatbestand des § 173a AO setzt voraus, dass dem Stpfl. bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb rechtserhebliche Tatsachen der Finanzbehörde nicht mitgeteilt hat. Der Begriff der "Tatsache" ist der gleiche wie bei § 173 AO.[1] Der Schreib- oder Rechenfehler muss nicht in der Steuererklärung selbst unterlaufen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Bilanzielle Folgeänderung

Rz. 65 Fraglich ist die Behandlung der "bilanziellen Folgeänderung". Hat die Finanzbehörde einen Bilanzansatz in der Schlussbilanz des Jahres 01 geändert, etwa wegen des Bekanntwerdens neuer Tatsachen, so muss dies wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs notwendige Folgen auch für die Folgejahre haben. Die Rspr. vor Inkrafttreten der AO [1] hatte in diesen Fällen die Än...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 75 Nach Abs. 2 gilt die Regelung des Abs. 1 entsprechend, wenn ein bestimmter Sachverhalt mehrfach zugunsten eines oder mehrerer Stpfl. berücksichtigt worden ist; ein Antrag ist zur Berichtigung naturgemäß nicht erforderlich. Durch diesen Tatbestand werden folgende Fallgruppen erfasst: Der gleiche Vorgang wird bei einem Stpfl. im gleichen Besteuerungszeitraum bei zwei vers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.5 Berücksichtigung zuungunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 57 Abs. 1 setzt weiter voraus, dass der Sachverhalt zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl. mehrfach berücksichtigt worden ist. Bei der Prüfung, ob die widerstreitenden Steuerfestsetzungen zuungunsten des Stpfl. erfolgt sind, sind nur die steuerlichen Folgen dieser Steuerfestsetzungen selbst zu berücksichtigen. Unbeachtlich für die Anwendung des Tatbestands des § 174 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Verursachung durch den Steuerpflichtigen

Rz. 77 Wegen des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darf die unrichtige der widerstreitenden Steuerfestsetzungen nur aufgehoben oder geändert werden, wenn die doppelte, und damit widerstreitende Berücksichtigung des günstigen Sachverhalts auf einen Antrag oder auf eine Erklärung des Stpfl. (bei mehreren Stpfl. desjenigen, bei dem der günstige Sachverhalt zu Unrecht berücksic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Anwendungsbereich und Regelungsgrund

Rz. 131 Abs. 4 regelt den Fall, dass ein Steuerbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs durch Einspruchsentscheidung bzw. gerichtliches Urteil oder auf Antrag des Stpfl. zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert worden ist. Die Folge einer solchen Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Bescheids ist eine "negative widerstreitende Steuerfestsetzung" weil ein Sachverhalt, au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 17 Als Rechtsfolge hinsichtlich der Bestandskraft bestimmt § 175a S. 1 AO, dass Steuerbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind. Dies steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde; der Stpfl. hat einen Anspruch auf die Umsetzung der Verständigungsvereinbarung, der Vorabverständigungsvereinbarung bzw. des Schiedsspruchs.[1] Auch gerichtlich bestätigte (rechtskräft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 6. Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wird von 2 % auf 3 % angehoben. Er gilt ab VZ 2023 für nach dem 31.12.2022 erstellte Wohngebäude.mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2.2 Verrechnung von Proko sowie Struko en bloc

Nach den bisherigen Überlegungen sollen die Fixkosten, man könnte sagen ›die Kosten der Bereitschaft‹, den leistungsbeziehenden Bereichen zugeordnet werden, ohne dabei Umlagen einzusetzen. Vorbehaltlich der unten erläuterten Vollkosten-Variante, es geht dabei insbesondere um die Herstellungskosten, müssen direkte Kostenbeziehungen identifiziert werden. Controller sprechen ge...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.2 Selbstkosten

Die Selbstkosten umfassen gemäß Definition alle Kosten – auch anteilige Fremdkapitalkosten –, die anteilig auf eine Produkteinheit bezogen sind. Betrachtet man ein einzelnes Servicecenter, stellt sich die Frage, wie zentrale Kosten dorthin gelangt sind. Über Umlagen? Besser wäre es, nur ›Nutzen stiftende Leistungen‹ in Form von Kosten zu belasten. Das entspräche dem steuerli...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Mögliche weitere Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag

Über die o.g. Punkte hinaus bietet es sich in Abhängigkeit vom Einzelfall an, insb. die folgenden Punkte in einem Vertrag über eine (typisch) stille Gesellschaft zu regeln (Blaurock in Blaurock, Hdb. Stille Gesellschaft, 9. Aufl. 2020, Rz. 10.5 ff. m.w.N.): Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte des stillen Gesellschafters, B...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.3.1 Herstellungskosten

Zunächst muss geklärt werden, von welcher Definition der Herstellungskosten ausgegangen wird. Die Definitionen haben sich in den letzten Jahren angeglichen. Unterschiede bestehen teilweise dennoch. Dies betrifft vor allem das Thema der Wahlrechte. Eine Gegenüberstellung der Begriffe soll deshalb am Anfang stehen. Drei Punkte zu den nachfolgenden Definitionen sollen erläutert ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.5 Gegenstandswert bei verbindlicher Auskunft im Vorgriff auf eine geplante Verschmelzung

Der BFH hat entschieden, dass für den Gegenstandswert neben der Steuerbelastung durch die etwaige Aufdeckung stiller Reserven auch Steuerentlastungen, z. B. durch die sich zukünftig erhöhte AfA infolge der Aufstockung der Buchwerte des abnutzbaren Anlagevermögens aufgrund des Verschmelzungsgewinns, als mittelbare Steuerauswirkungen nicht mindernd zu berücksichtigen sind. Der...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. AfA-Bemessungsgrundlage

Rn. 1196 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für abnutzbare WG, die zuvor im Bereich der Überschusseinkünfte genutzt und in ein BV eingelegt worden sind, ist die AfA-Bemessungsgrundlage uU neu zu bestimmen. Vgl hierzu BMF v 27.10.2010, BStBl I 2010, 1204 sowie die Kommentierung unter s § 7 Rn 153ff (Handzik). Rn. 1197–1198 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitpunkt der Teilwertabschreibung, Folgewirkung auf AfA

Rn. 497 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Eine Teilwertabschreibung kann nur zu einem Bilanzstichtag und zu den dortigen Wertverhältnissen vorgenommen werden, nicht auf einen beliebigen Tag zwischen zwei Stichtagen (BFH BStBl II 1981, 432). Zu diesem Stichtag müssen auch die Ursachen für die Teilwertabschreibung vorliegen (s Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 550 (Juli 2016)). Nimmt de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fortführung der AK oder HK (Buchwert)

Rn. 470 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Grundsatz gilt, dass alle WG mit den AK, HK oder dem an deren Stelle tretenden Wert zum Zeitpunkt ihres Zugangs zu bewerten sind. Für die Folgebewertung ist dieser Wert ebenfalls maßgeblich. Einzig abnutzbare WG des AV sind über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dafür bestimmt § 6 Abs 1 Nr 1 EStG die Minderung der AK oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu HB und IFRS, zulässige oder zwingende Abschreibung

Rn. 492 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die zur Teilwertabschreibung (seit 1999) erforderliche "voraussichtlich dauernde Wertminderung" des betreffenden WG entspricht der handelsrechtlichen Terminologie in § 253 Abs 3 S 3 HGB für das AV. Zumindest aus Sicht der Bilanzierungspraxis sollte auch deswegen von einer materiellen Übereinstimmung der Begriffsinhalte im HGB (niedrigerer b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sofortabschreibung o Abschreibung über Nutzungsdauer

Rn. 1351 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 § 6 Abs 2 EStG beinhaltet eine Sondernorm zu den allgemeinen Abschreibungsregelungen des § 7 EStG. Der StPfl hat ein Sofortabschreibungswahlrecht. Liegen die Voraussetzungen vor, kann der StPfl die AK bzw HK o Einlagewert des einzelnen GWG im Jahr des Zugangs entweder in voller Höhe absetzen o über die Nutzungsdauer planmäig verteilen. Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006, S 2137–41...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Anwendung des § 6 EStG bei Überschussrechnung iSd § 4 Abs 3 EStG (§ 6 Abs 7 EStG) (Müller/Dorn/Hoffmann)

Rn. 1881 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 6 Abs 7 Nr 1 EStG sieht vor, dass bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (sog Überschussrechnung) mWv VZ 2013für die Bemessung der AfA oder Substanzverringerung die sich bei der Anwendung der Abs 3–6 des § 6 EStG ergebenden Werte als AK zugrunde zu legen sind. In diesen Fällen ist also eine Buchwertfortführung möglich, die gerade nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die einzelnen Bewertungsschritte

Rn. 36 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der in die StB einzusetzende konkrete Wert ermittelt sich wenigstens für die WG der Aktivseite in einer Abfolge von Bewertungsschritten. Bei unterschiedlichen Begrifflichkeiten kann dabei durchaus eine sachliche Übereinstimmung mit der HB und auch den internationalen Standards festgestellt werden. Diese Bewertungsschritte sind im nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Entstehungsgeschichte, Definition, Regelungsbereiche

Rn. 255 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Die HK stellen vergleichbar den AK eine wesentliche Ausgangsgröße für die bilanzrechtliche Bewertung von WG dar (s Rn 36 u 145). In § 6 Abs 1 EStG werden explizit die WG des AV (Nr 1) sowie Grund und Boden, Beteiligungen, UV (Nr 2) als Bewertungssubstrat erwähnt. Nr 3 erklärt diese Bewertungsgrößen (AK und HK) durch Verweis auch für Verbind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 611 (Juli 2016)); Gabert in H/H/R, § 6 EStG, Rz 445ff (April 2018). Rn. 419 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Hinblick auf das unter s Rn 418 dargestellte Schätzungserfordernis zur Ermittlung des Teilwertes mit meist erheblichen Ermessensintervallen hat sich die Rspr des BFH im Interesse der Justiziabilität mit Beweisregeln behelfen müssen. Ausgangs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schiffers, VGA nach dem Systemwechsel, GmbHR 2001, 888; Gosch, § 8 KStG Rz 460 (3. Aufl). Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.05.2002, BStBl I 2002, 603 (VGA: Korrektur innerhalb oder außerhalb der StB). Rn. 234 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Erwirbt die KapGes von ihrem Gesellschafter ein WG zu einem überhöhten Preis, liegt hinsichtlich des unangemessenen Entgeltanteils eine vGA vor,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.06...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anlageverzeichnis (-vermögen)

Tz. 57 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufzeichnungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie des Umlaufvermögens, die dem Verband/Verein zu dessen Aufgabenfüllung langfristig dienen, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis mit folgenden Angaben zu führen und zu erfassen: Tag der Anschaffung oder Herstellung; Höhe der Anschaffungs- oder Herstel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Appendix: Beispiel

Tz. 85 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Zur Verdeutlichung der Regelungen des IAS 29 sei ein Zahlenbeispiel angefügt. Um die Grundzüge von IAS 29 herauszustellen und leicht verständlich zu machen, ist es gegenüber der Realität stark vereinfacht und spiegelt nicht alle Regelungen von IAS 29 wider. Tz. 86 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Ausgangsdaten: Gründung zum 01.01.X1. Die erstmalige Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Kleinle/Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (April 2018), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a),...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 176 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Das Verständnis für die Übertragungsmöglichkeit von stillen Reserven innerhalb der begünstigten Objekte erschließt sich aus der Gesetzesintention (s Rn 1): Die aufgedeckten stillen Reserven sollen der Besteuerung nicht endgültig verloren gehen, sondern es soll eine Stundung der Steuerbelastung eintreten. Deshalb berücksichtigt der Gesetzgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Gewinn- u umsatzabhängige Leistungen

Rn. 217 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Bei Vereinbarung gewinn- oder umsatzabhängiger Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb von WG besteht in systematischer Betrachtung ein intensives "Wechselverhältnis" zwischen Ansatz und Bewertung. Ein Ansatz – also die bilanzrechtliche Realisation (s §§ 4, 5 Rn 410ff (Hoffmann)) – ist wesentlich vom Unsicherheitsmoment der Wertermittlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Stellung innerhalb der Bewertungssystematik des EStG

Rn. 409 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der konkrete Wertansatz in der StB erfordert die Vornahme einer Folge von Bewertungsschritten (s Rn 36). Besonders ausgeprägt ist diese Vorgehensweise beim abnutzbaren AV, lässt sich aber auch auf die übrigen aktiven WG und mit Einschränkungen spiegelbildlich auf die passiven WG übertragen (s Rn 1017). Dabei kann ein Teilwert nicht am Begin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Büttner/Wenzel, Festbewertung DB 1992, 1894; Veigel/Lentschig, Festbewertung StBp 1994, 881. Verwaltungsanweisungen: R 5.4 Abs 3 EStR 2012; BMF v 26.02.1992, DStR 1992, 542; BMF v 08.03.1993, BStBl I 1993, 276 (Voraussetzungen für den Ansatz von Festwerten). Rn. 95 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Festbewertung in Inventar und Bilanz nach § 240 Abs 3 HGB iVm 256 S 2 HGB stellt eine ...mehr