Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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ZAP 21/2019, Logistikrecht ... / III. Notwendigkeit der vertraglichen Regelung über ADSp 2017 und Logistik-AGB 2019 hinaus

Es ist daher dringend zu empfehlen, gerade bei längerfristigen Projekten oder höheren Volumina, das Geschäft mit dem Kunden auf eine solide, vertragliche Basis zu setzen. Unklare Zuordnungen der jeweiligen Verantwortlichkeit, mögliche Fehl- und Missinterpretationen über die konkret zu erbringenden Tätigkeiten, die Gültigkeit der hierfür in Ansatz zu bringenden Preise, die Ar...mehr

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Lexikon / VI. Weitere AGB-typische Klauseln

Rz. 937 Auch Standardklauseln, wie sie typischerweise zu grundlegenden Fragen des Vertrages – wie Schriftform, Gerichtsstand, Rechtswahl und Schiedsgericht – aufgenommen werden, können in Franchiseverträgen mit Problemen verbunden sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Franchisenehmer oftmals Existenzgründer ist. 1. Schriftformklauseln Rz. 938 Schriftformklauseln sin...mehr

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Lexikon / B. Wichtige Erscheinungsformen des Architektenvertrags und daran anknüpfende AGB

Rz. 201 Der Architektenvertrag kann in verschiedenen Erscheinungsformen geschlossen werden.[436] I. Vorvertrag Rz. 202 Durch einen Vorvertrag verpflichten sich die Parteien, zukünftig einen Hauptvertrag mit einem vom Vorvertrag unterschiedlichen Vertragsgegenstand abzuschließen;[437] konkret vereinbaren Auftraggeber und Architekt, dass dem Architekten auf der Grundlage eines n...mehr

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Lexikon / I. Rechtsrahmen der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Handelsvertreters zwingend.[2267] Soweit vertragliche Bestimmungen eines Handels...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / f) Verjährung

Rz. 33 Eine individuelle Vereinbarung geht Verjährungsbestimmungen in AGB dann vor, wenn sie die Verjährung abschließend regelt.[62] Ob individuell eine abschließende Regelung angestrebt war, wird sich jedoch regelmäßig nur im Wege der Auslegung ergeben können.mehr

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ZAP 16/2023, Basiswissen: A... / VII. Fazit

Der Beitrag gibt eine Übersicht über das AGB-Recht im Transport-, Speditions- und Logistikbereich anhand praxisbewährter Formulierungsbeispiele. Für den weiteren Einstieg in diesen Themenbereich werden die Beiträge des Verf. in ZAP 2020, 297 ff. „Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)” sowie ZAP 2019, 1031 ff. „Logistikrecht und Allgemeine Deutsche S...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Nebenleistungen

Rz. 38 Individuelle Montagevereinbarungen haben Vorrang vor AGB, wonach der Verkäufer mit Ablieferung der Ware seine Verpflichtungen erfüllt hat.[71]mehr

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Verwaltervertrag: Zeitpunkt... / 1 Leitsatz

Eine AGB-Kontrolle des Verwaltervertrags ist nur bei seiner Anwendung im Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter vorzunehmen.mehr

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Lexikon / IV. Ergänzend Folgendes: Neuwagen-AGB

Rz. 1272 Obwohl an der Erstellung der Neuwagen-Verkaufsbedingungen verschiedene Verbände beteiligt waren, hat diese der BGH weitgehend für unwirksam angesehen.[2585] Inzwischen liegt eine neue Konditionsempfehlung vor, die den §§ 305 ff. BGB standhalten dürfte.[2586] Rz. 1273 Die sog. Tagespreisklausel, wonach bei Vereinbarung eines Liefertermins in mehr als vier Monaten der ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / V. Aushandeln

Rz. 67 Das Aushandeln vorformulierter Vertragsbedingungen setzt voraus, dass der Verwender ernsthaft und unzweideutig seine Bereitschaft erklärt, über die von ihm gestellten Vertragsbedingungen zu verhandeln und diese ggf. zu ändern.[53] Aushandeln setzt mehr voraus als bloßes Verhandeln.[54] Der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt der Vertragsbedingungen inhaltlic...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / XI. Besondere Transparenzerfordernisse

Rz. 88 Eine Aushändigung der AGB ist grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, nur so kann sich der Kunde in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Bedingungen Kenntnis verschaffen.[81] Rz. 89 Auch wenn der Kunde den Vertragsantrag macht, muss der Verwender den Hinweis nach § 305 Abs. 2 BGB geben.[82] Rz. 90 Bei Vertragsschluss über Internet gelten die gleichen Grundsätze wi...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / XIII. Einbeziehung durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Rz. 99 Die Rechtsprechung nimmt im unternehmerischen Geschäftsverkehr demgegenüber an, dass sich die Klauseln einer Auftragsbestätigung durchsetzen, wenn der Kunde keine Abwehrklausel verwendet.[93] Dies ist jedoch nur richtig, wenn die AGB im Rahmen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens einbezogen werden sollen.[94] Im Übrigen gilt für den unternehmerischen Geschäftsv...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Urteilsformel

Rz. 9 Das Gericht bezeichnet in einem AGB-Urteil neben der für unwirksam erklärten AGB-Klausel auch die Art der Rechtsgeschäfte, für die diese Klausel nicht mehr verwendet werden darf. Darüber hinaus enthält das Urteil das Gebot, inhaltsgleiche Bestimmungen in AGB zu unterlassen. Der Verbraucher kann sich in anderen Prozessen auf dieses Urteil berufen (vgl. §§ 9 und 11 UKlaG...mehr

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Lexikon / 1. Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 1196 Für einen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen genügt grundsätzlich ein Hyperlink.[2469] Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er sich an einer Stelle befindet, die der Kunde nicht übersehen kann. Befindet sich der Link lediglich auf der Startseite einer umfangreichen Website, nicht jedoch auf der Seite mit dem Bestellbutton, reicht dies nicht aus, um den Anfo...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Handlungen Dritter

Rz. 13 Wie beim Passiv üblich, bleibt das Subjekt dessen, der umgeht, offen. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die zu beurteilende Gestaltung unmittelbar von demjenigen veranlasst worden ist, der als Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB in Betracht kommen könnte. Die Gestaltung muss ihm freilich wenigstens so zuzurechnen sein, wie es eine in ...mehr

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ZAP 20/2020, Allgemeine Ges... / I. Vorbemerkung

In der täglichen Arbeit als Mietrichter kommt es bei vielen Fallgestaltungen zumindest auch auf die Frage an, ob einzelne formularvertragliche Regelungen in vereinbarten Wohnraummietverträgen der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten oder nicht. In der Regel handelt es sich nämlich bei Formularverträgen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in aller...mehr

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ZAP 8/2021, Das Recht des M... / 4. Vertragliche Abwälzung der Erhaltungspflicht des Mieters

Die Erhaltungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB besteht dann nicht, wenn der Mieter diese aufgrund wirksamer vertraglicher Vereinbarung übernommen hat, wobei die Überbürdung mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) nur in engen Grenzen möglich ist, weil es sich dabei – sowohl in der Wohnraum- als auch in der Geschäftsraummiete – um eine das Leitbild des ...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 2. Kündigungs- und Zinsanpassungsklausel in Prämiensparvertrag

Das BayObLG (Endurt. v. 26.2.2024 – MK 1/20) hat im Rahmen einer Wirksamkeitsprüfung einer Kündigungs- und Zinsanpassungsklausel festgestellt, dass diese in Prämiensparverträgen einer Sparkasse, nach der sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die Geschäftsbeziehung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können und die Sparkasse bei ihrer Kündigung den bere...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / X. Rechtsgeschäfte mit Ausländern

Rz. 87 Bei Rechtsgeschäften mit Ausländern im Inland tragen diese die Sprachprobleme. Ist die Verhandlungssprache deutsch, so geht das Verständnisrisiko zu ihren Lasten.[79] Hinweise in deutscher Sprache sind hier ausreichend. Nebenpflichten aus dem Vertrag oder der Vertragsanbahnung können jedoch dazu führen, dem Kunden eine Übersetzung zu empfehlen. In vielen Fällen besteh...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / VIII. Weitergehende Transparenzerfordernisse

Rz. 79 Weitergehende Einbeziehungstransparenz erfordern z.B. §§ 312c und 312e BGB im Bereich Fernabsatz,[71] elektronischer Geschäftsverkehr, Fernunterricht und Bankgeschäfte. Rz. 80 Auch für Versicherungsverträge gelten Sonderregelungen, § 5a VVG. Für Reiseverträge gilt zudem § 6 Abs. 3 und 4 BGB-InfoVO. Rz. 81 Voraussetzung der Einbeziehung ist nach § 305 Abs. 2 BGB zunächst...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielt kein Umgehungsverbot. Demgegenüber forderte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Entwurf die Einfügung einer solchen Vorschrift. Dabei verwies er insbesondere auf die Bedeutung, die das Umgehungsverbot in § 6 AbzG für die Entwicklung der Rechtsprechung...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Schranken der Inhaltskontrolle

Rz. 26 Gegenstand zahlreicher Abhandlungen sind dagegen die Schranken der Inhaltskontrolle [76] in § 307 Abs. 3 S. 1 BGB. Eine Inhaltskontrolle soll nur erfolgen, wenn in AGB von Rechtsvorschriften abgewichen wird. Hierdurch wird der entscheidende Grundsatz des AGB-Rechts ausformuliert: Wer sich zu weit von den Wertungen des Rechts entfernt, wird im Rahmen der Inhaltskontroll...mehr

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ZAP 5/2018, Allgemeine Gesc... / III. Inhaltskontrolle

Der Inhalt einer Allgemeinen Geschäftsbedingung darf weder gegen eines der besonderen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB verstoßen noch gegen die Generalklausel des § 307 BGB . Praxishinweis: Von den besonderen Klauselverboten spielen im Mietrecht vereinzelt die Beschränkung der Haftung gem. § 309 Nr. 7 BGB und die Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen gem. § 309 Nr. 5 B...mehr

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ZAP 5/2018, Allgemeine Gesc... / I. Einleitung

Mietrecht und AGB-Recht sind eng miteinander verknüpft, da ca. 24,2 Mio. Mietwohnungen in Deutschland ganz überwiegend mittels eines Formularmietvertrags eines Verbands oder Verlags vermietet werden. Auf diese Verträge sind die §§ 305 ff. BGB anwendbar. Die Entwicklung des AGB-Rechts hat deshalb auch das Mietrecht in den letzten Jahren stark beeinflusst. Dabei ist die Überfü...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 2. VOB/B: Pauschale Einbeziehung in Werklieferungsverträge zwischen Unternehmern

Das OLG Oldenburg (Urt. v. 5.3.2024 – 2 U 115/23) hat entschieden, dass eine pauschale Einbeziehung der VOB/B in Werklieferungsverträge zwischen Unternehmern möglich ist. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass das in § 310 Abs. 1 S. 3 BGB niedergelegte Anwendungsprivileg auch für den Fall, dass die VOB/B ohne inhaltliche Abweichung gegenüber einem Unternehmer in...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Überblick

Rz. 1 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB wird durch die Eingangsnorm und die Legaldefinition in § 305 Abs. 1 BGB bestimmt. Abs. 2 stellt hohe Anforderungen an die Einbeziehung bei Verwendung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr, § 310 Abs. 1 S. 1 BGB. Abs. 3 bezieht sich auf Rahmenvereinbarungen, in denen die Einbeziehung von AGB auch für den oder die daraufhin v...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 4. Zustimmungsfiktion zu einseitiger Gebührenerhöhung

Das KG (Urt. v. 27.3.2024 – 26 MK 1/21) hat in Bezug auf die Wirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse (AGB-Änderung mittels Zustimmungsfiktion) festgestellt, dass die für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierte Klausel Zitat „Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / d) Lieferfristen

Rz. 31 Individuell vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine haben Vorrang vor AGB, wonach Fristen und Termine unverbindlich sein sollen,[55] der Verwender Lieferfristen überziehen,[56] Liefertermine verschieben[57] oder keine Fixgeschäfte abschließen darf.[58] Sie verwehren es dem Verwender auch, sich bei Lieferverzug auf seine AGB zu berufen, nach denen ihn im Verzugsfal...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Problem der Unterwerfung vor Vertragsschluss

Rz. 11 Diesen Widerspruch überbrückt die überwiegende Auffassung damit, dass es sich "streng genommen" nicht um AGB handele, sondern um Abschlussklauseln, die das Gesetz aber den AGB gleichstelle.[15] Dies könne nicht anders sein, weil sonst § 308 Nr. 1 BGB leer liefe.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Regelfall: Keine geltungserhaltende Reduktion

Rz. 14 Die Lücke kann in der Regel nicht durch eine sog. geltungserhaltende Reduktion vermieden werden, also dadurch, dass das Gericht den Inhalt der Klausel auf den gerade noch zulässigen Umfang reduziert. Dies gilt insbesondere auch für Fristen, die Gegenstand von AGB sind. Dieser Grundsatz ist in der Rechtsprechung vielfach statuiert worden.[28] Er gilt auch für den unter...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Lückenfüllung

Rz. 34 Sie geschieht primär mit Hilfe des dispositiven Rechts (§ 306 Abs. 2 BGB). Heranzuziehen sind das dispositive Recht und die Rechtsprechung[83] dazu, unter Kaufleuten auch die Handelsbräuche.[84] Die VOB/B gehört in diesem Zusammenhang nicht zum dispositiven Recht.[85] Indessen gehören die sog. halbzwingenden Normen im VVG dazu.[86] Rz. 35 Schulbeispiel ist die gesetzlic...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Allgemeines

Rz. 13 Individuell vereinbart i.S.v. § 305b BGB ist alles, aber auch nur das, was nicht vorformuliert i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB ist.[21] Rz. 14 Die individuelle Vereinbarung kann gleichzeitig mit dem Vertrag, der die AGB einbezieht, oder erst später geschlossen werden.[22] Es kommt auch immer wieder vor, dass die Vertragsparteien bei Durchführung des Vertrags einverständlich vo...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 1. Jahresentgelt-Klauseln in einem Bausparvertrag

Eine Klausel in einem Bausparvertrag, wonach für diesen in der Sparphase ein jährliches Entgelt zu bezahlen ist, genügt nach Ansicht des OLG Stuttgart (Urt. v. 28.3.2024 – 2 U 207/22) den Anforderungen an das Transparenzgebot, da mit ihr die Zahlungspflicht des Kunden unmissverständlich dargestellt wird. Die Klausel ist auch keine kontrollfreie Preisvereinbarung. Eine Inhalt...mehr

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ZAP 16/2023, Basiswissen: A... / V. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)

Die Bedingungen wurden gemeinsam ausgehandelt von Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Sie wurden schließlich zur Anwendung empfohlen durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Reduktion auf zulässigen Inhalt

Rz. 17 Auch im Verfahren nach dem UKlaG ist es nicht möglich, Klauseln, die nur zum Teil gegen das AGB-Recht verstoßen, mit eingeschränktem Inhalt aufrechtzuerhalten.[21] Im Unterlassungsverfahren nach § 1 ff. UKlaG ist bei der Auslegung der beanstandeten Klausel davon auszugehen, wie ein rechtlich nicht vorgebildeter Durchschnittskunde die Klausel verstehen muss oder zumind...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 3. Zinsänderungsrecht einer Sparkasse

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 27.3.2024 – 4 U 91/22) hat in Bezug auf die Bedingungen für den Sparverkehr einer Sparkasse, die neben einer Kündigungsfrist von drei Monaten Folgendes bestimmt: Zitat „3.1 Zinshöhe: Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die [Kreditinstitut] dem Kunden den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bekannt gegebenen Zinssatz. [...]” un...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / VI. Handelsbrauch

Rz. 73 Richtig ist, zwischen Üblichkeit und Einbeziehung zu unterscheiden. Auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt die Rechtsgeschäftslehre. Was Vertragsinhalt ist, sollte daher nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt werden. Gerade die massenweise Verwendung von AGB hat in einigen Bereichen zu einer "Üblichkeit" von Regelungen geführt, die keinesfalls einer Inhaltsko...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Vertrauensschutz

Rz. 32 Ein solcher besteht für den Verwender grundsätzlich nicht,[76] denn er trägt immer das Risiko für seine AGB. Auch für den Fall einer Änderung der Gesetzgebung (Einbeziehung des Arbeitsrechts in die §§ 305 ff. BGB durch die Schuldrechtsmodernisierung) hat das Bundesarbeitsgericht dies abgelehnt; es hat nur die Schonfrist aus Art. 229 § 5 EGBGB gewährt.[77] Der Grundsat...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / XIV. Laufende Geschäftsbeziehung

Rz. 102 Bei laufender Geschäftsbeziehung wird im B2B-Verkehr vielfach davon ausgegangen, dass die bisher vereinbarten Geschäftsbedingungen auch für weitere Geschäfte gelten sollen.[99] Nachdem sich Geschäftsbedingungen jedoch ständig ändern und an die Rechtsprechung angepasst werden müssen, gibt es keinen Erfahrungssatz, dass eine ursprüngliche Zustimmung auch für weitere Ve...mehr

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Lexikon / I. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 2121 Das UN-Kaufrecht enthält keine besonderen Voraussetzungen für die Einbeziehung von AGB in einen Vertrag.[3934] Vielmehr richtet sich die Einbeziehung nach Art. 14 ff. CISG unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln des Art. 8 CISG.[3935] Ein Rückgriff auf das nach internationalem Privatrecht im Einzelfall zu bestimmende nationale Recht (z.B. § 305 BGB) ist hingegen...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

Gesetzestext (1) Bei Streitigkeiten aus der Anwendungmehr

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Lexikon / II. Prüfungsmaßstäbe für AGB in Architektenverträgen

Rz. 194 AGB in Architektenverträgen müssen sich an der HOAI messen lassen. Während sich die Vergütungspflicht dem Grunde nach gemäß den zivilrechtlichen Vorschriften richtet,[419] ist die HOAI verbindliches Preisrecht und regelt die Vergütungspflicht der Höhe nach.[420] Sie bildet für Entgeltklauseln ein gesetzliches Leitbild, an dem abweichende Formularbestimmungen zu messe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 4 Qualifizierte Einrichtungen

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz führt die Liste der qualifizierten Einrichtungen, die es auf seiner Internetseite in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht und mit Stand 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt macht. Es übermittelt die Liste mit Stand zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Europäische Kommission unter Hinweis ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

Gesetzestext (1) Wer gegen § 95b Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit Werke und sonstige Schutzgegenstände der Öffentlichkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zu...mehr

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Lexikon / I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts

Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen ab, so finden sich nur wenige höchstrichterliche Entsche...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 12 Einigungsstelle

Gesetzestext Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend. Rz. 1 § 15 UWG lautet wie folgt: § 15 Einigungsstellen (1) Die Landesregierungen errichten bei Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von ­bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Gru...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unte...mehr