Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 7 Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters

Leistungsberechtigte Personen sind grundsätzlich verpflichtet, andere Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Zu dieser Pflicht gehört bislang auch die Inanspruchnahme von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehinderte Menschen)

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nach Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für vor 1964 geborene Versicherte gelten niedrigere Altersgrenzen. Wer z. B. im Jahr 1960 geboren ist, kann die Altersrente für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute)

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Rente, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig Versicherte)

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten. Gesetze, Vorschriften und Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenantrag: Meldung des E... / 1 Sondermeldung gilt für alle Altersrenten

Die Sondermeldung mit den aktuellen Entgeltwerten kann von dem Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Voraussetzung ist, dass eine Altersente beantragt ist oder beantragt werden soll. Die Art der Altersrente spielt keine Rolle. Der Arbeitgeber muss die Sondermeldung auch dann ausstellen, wenn z. B. eine vorgezogene Altersrente für Frauen, für langjährig Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 1 Altersrenten

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden. Ein Rentenwegfall wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes scheidet fortan aus. Der Zahlungsanspruch bei Altersrenten kann abgesehen von einem Tod des Versicherten auch noch entfallen, wenn eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung nach § 93 SGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 4 Anschließende Altersrente

Folgt der Knappschaftsausgleichsleistung eine Altersrente, z. B. die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute oder spätestens die Regelaltersrente von Amts wegen nach § 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI, dann entfällt ab dem Beginn der Altersrente die Knappschaftsausgleichsleistung. Die Berechnung der Altersrente erfolgt aus dem gesamten Versicherungsleben. Neben ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann vorzeitig bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1.2 Anschluss an die Knappschaftsausgleichsleistung

Wird nach Vollendung des 55. Lebensjahres aufgrund des Ausscheidens aus einem knappschaftlichen Betrieb eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen, dann ist regelmäßig auch die wartezeitliche Voraussetzung für die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erfüllt. Anstelle der Knappschaftsausgleichsleistung kann dann ab dem maßgebenden Lebensalter diese A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr (entspricht der Regelaltersgrenze) vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 0,3 % pro Mona...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / 1.1 Rente ab dem 65. Lebensjahr

Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente ohne Rentenabschlag beziehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit Rentenabschlägen vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nicht möglich, s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nach Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für vor 1964 geborene Versicherte gelten niedrigere Altersgrenzen. Wer z. B. im Jahr 1960 geboren ist, kann die Altersrente für schwerbehindert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Altersrente für be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf diese nur in der knappschaftlichen Rentenversicherung vorgesehene Altersrente hat Anspruch, wer das 62. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt hat.[1] Die Rente für Bergleute kann nicht vorzeitig – also nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres – ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2.2 Schwerbehinderteneigenschaft in der Schonfrist/Schutzfrist

Hat sich der GdB auf unter 50 % verringert, liegt also keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr vor, und wird der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung aufgehoben, so besteht die Schwerbehinderteneigenschaft für eine sog. Schonfrist (Schutzfrist) von 3 Kalendermonaten fort.[1] Praxis-Beispiel Schwerbehinderung in der Schonfrist Schwerbehinderung liegt vor seit 201...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Rente, die nach Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Altersrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / 2 Personenkreis

Diese Altersrente ist einem nur eingeschränkten Personenkreis zugänglich. Da auf die Wartezeit von 45 Jahren keine Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch angerechnet werden, ist z. B. nahezu jeder Akademiker oder Absolvent einer längeren Fachschulausbildung von dieser Altersrente ausgeschlossen. Hinweis Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

1.1 Rente ab dem 65. Lebensjahr Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente ohne Rentenabschlag beziehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit Rentenabschlägen vor Vollendung des 65. Le...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 3 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 65./62. Lebensjahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 2 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie bei der Regelal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenantrag: Meldung des E... / 3.2 Zeitpunkt der Ausstellung

Die Sondermeldung darf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht früher als 3 Monate vor der beabsichtigten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt werden. Praxis-Beispiel Frist für die Abgabe der Sondermeldung Ein Arbeitnehmer beabsichtigt zum 31.8.2024 das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, weil vom 1.9.2024 an Rente wegen Alters bezogen werden soll. Die Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2.1 Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn

Für den Rentenanspruch ist der Tag entscheidend, an dem die Schwerbehinderung eingetreten ist. Der Zeitpunkt der behördlichen Anerkennung ist für den Rentenanspruch nicht relevant. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss ausschließlich bei Rentenbeginn – also direkt an diesem Tag – vorliegen. Praxis-Beispiel Rentenbeginn Die alters- und versicherungsmäßigen Voraussetzungen sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / 1.2 Rente ab dem 63. Lebensjahr

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 Geborenen in 2-Monatsschritten wieder auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1.1 Weitere Wartezeitmonate

Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden auch Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.[1] Sonderregelung für vor 1964 geborene Versicherte Die Wartezeit von 25 Jahren kann für Versicherte, die vor 1964 geboren si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 2 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenze von 62 Jahren gilt erst für alle nach 1963 geborenen Versicherten. Für Versicherte früherer Geburtsjahrgänge gilt eine Übergangsregelung. Beginnend mit dem Jahrgang 1952 wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Versicherte, die das Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus oder die Knappschaftsausgleichsleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2 Ausweis über die Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten von den Versorgungsämtern auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch sowie die Art und der Umfang ihrer Behinderung. Mit dem Ausweis wird der Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft geführt. In der Regel wird der Ausweis befristet für 5 Jahre ausgestellt. Für einen Rentenanspruch muss ein Grad der Behin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Überblick über die Regelung

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.2 Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeitvereinbarung

Die Frage, ob der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit zum Eintritt einer Sperrzeit führt, hat in den vergangenen Jahren die Sozialgerichtsbarkeit kontrovers beschäftigt. Das BSG hat hierzu nunmehr eine Grundsatzentscheidung getroffen und darin unter bestimmten Voraussetzungen einen wichtigen Grund für die Lösung eines Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenantrag: Meldung des E... / 2.1 Meldezeitraum

Es ist jeweils das gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten Monate bis frühestens 3 Monate vor dem Rentenbeginn zu bescheinigen. Zuvor bereits gemeldetes Entgelt ist nicht erneut zu übermitteln. Die Sondermeldung hat eine Funktion ähnlich einer Jahresmeldung für einen verkürzten Teilzeitraum anstelle eines ganzen Kalenderjahres. Praxis-Beispiel Meldezeitraum der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit tritt ein, wenn die Voraussetzungen des § 2 Altersteilzeitgesetz vorliegen, z. B. Vollendung des 55. Lebensjahres und Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte. Eine Vereinbarung über die Arbeitszeitverkürzung muss sich zumindest auf den Zeitraum erstrecken, bis der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beanspruchen kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 41b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Gesetzliche Rentenversicherung § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 1.2 Rentenbeginn

Leistungsansprüche entstehen, wenn deren materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt im Wesentlichen den Rentenbeginn und hat verfahrensrechtliche Bedeutung (Einleitung des Rentenverfahrens). Ob eine rückwirkende Zahlung der Renten in Betracht kommt, ist davon abhängig, wie viel Zeit zwischen der Erfüllung der Anspruchsvorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweites Wahlrecht: Niedrigeres Pensionsalter als das vertraglich vereinbarte Pensionsalter

Rn. 154 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut R 6a Abs 11 S 3 EStR 2012 kann bei der Ermittlung des Teilwerts der Pensionsanwartschaften mit Rücksicht auf § 6 BetrAVG als Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls anstelle des vertraglichen Pensionsalters der Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeno...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Beitragserstattung nach § 117 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 7)

Rn. 175 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 117 Abs 1 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) wird Personen, die am 31.12.1994 (kumulativ)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anpassungsgeld

Rn. 2077 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 57 Abs 1 KohleverstromungsbeendigungsG (vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818, zeitlich synchron mit § 3 Nr 60 EStG nF) sieht vor, dass zur sozialverträglichen schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung aus Mitteln des Bundeshaushalts ArbN in den Braunkohleanlagen, Braunkohletagebauen und Steinkohleanlagen, die mindestens ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 2.4 Direktzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen

Leistungen, die auf eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, sind generell nicht als Entlassungsentschädigung zu berücksichtigen. Praxis-Tipp Privileg für Direkteinzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen Bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, den berücksichtigungsfähigen Betrag der Entlassungsentschädigung durch direkte Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenantrag: Meldung des E... / Zusammenfassung

Überblick Die Sondermeldung für das Rentenverfahren muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers abgeben, wenn während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Rente wegen Alters beantragt wird. Die Aufforderung zur Meldung erfolgt durch den Träger der Rentenversicherung grundsätzlich elektronisch. Damit wird das Rentenverfahren verkürzt und der lückenlose Übergang ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 2 Kein Eintritt der Sperrzeit bei wichtigem Grund

Allein das Vorliegen eines der unter Abschn. 1 genannten Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Allgemein liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Arbeitnehmer/Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und in Abwägung seiner Interesse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.2 Höhere/besondere Leistungen

Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert.[1] So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§ 421j SGB III aF – bis einschließlich VZ 2009)

Rn. 97 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 421j Abs 1 SGB III aF hatten ältere ArbN (dh, die das 50. Lebensjahr vollendet hatten und ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beendeten oder vermieden) Anspruch auf Leistungen der Entgeltsicherung, wenn sie (kumulativ) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen hatten oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 8. Altersgrenze

Rz. 284 Der Bezug einer Altersrente als Beendigungszeitpunkt für ein Arbeitsverhältnis ist weithin akzeptiert und oftmals herbeigesehnt. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Automatismus hierfür. Die Vertragsparteien müssen daher diesbezüglich eine Vereinbarung treffen. Anknüpfungspunkte gibt es verschiedene, z.B. das Erreichen der Regelaltersgrenze der Rentenversicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Zu niedriges Pensionsalter

Rn. 78 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wenn in der Versorgungszusage für einen ArbN ein Pensionsalter vereinbart wurde, das weit vor dem Pensionsalter liegt, ab dem er die gesetzliche Altersrente beanspruchen kann, so kann dies ein Indiz für die mangelnde Ernsthaftigkeit der Pensionszusage sein. Denn er wird zumindest dann, wenn er von der betrieblichen Altersleistung nicht auskö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.2 Sozialleistungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während einer Zeit, für die dem Arbeitslosen eine andere, grundsätzlich den Lebensunterhalt sichernde Sozialleistung zuerkannt ist. Hierzu gehören z. B. das Krankengeld und vergleichbare Leistungen, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Altersrente und dieser vergleichbaren Leistungen. Besondere Regelungen gelten, wenn eine Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr