Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Rentenversicherung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Träger der GRV ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-B), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS, > Bundesknappschaft , > Knappschaft ) und die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (vgl Gesetz vom 09.12.2004, BGBl 2004 I, 3242). Zur Behandlung der Beiträge zu GRV > Rentenbeiträge; zur Besteuerung der Alt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3 Wohnungswirtschaftliche Verwendung

Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase ...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Größere bauliche Veränderungen an einem Wohngebäude führen regelmäßig zu nachträglichen Herstellungskosten. Nur ausnahmsweise stellen die Aufwendungen Herstellungskosten eines Neubaus dar. Bei Vorliegen nachträglicher Herstellungskosten bemessen sich die weiteren Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Her...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.4 Energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohnungen

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann ab dem 1.1.2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden.[2] Förderfähige energetische Maßnahmen sind nur solche i. S. d. § 35c Abs. 1 Satz 3 EStG, die von einem Fachunternehmen [3] ausgeführt werden. Darunter zählen z. B. die Erneuerung von Heizungsanlagen, die Wärmedämmung von Wände...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.1 Wohn-Riester-Produkte

Die Vorschrift des § 82 EStG bestimmt, welche Beitragsleistungen als Altersvorsorgebeiträge gefördert werden und damit nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Förderung nach Abschn. XI, sondern über die sog. Günstigerprüfung auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht kommen. Als Altersvorsorgeverträge gelten nach § 1 Abs. 1a AltZertG [1] (auch):[2] der (klas...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.3 Barrierereduzierender Umbau

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann ab dem 1.1.2014 auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus einer Wohnung verwendet werden.[1] Eine derartige wohnungswirtschaftliche Verwendung erfordert, dass das für den Umbau entnommene Kapital – soweit baustrukturell möglich – mindestens zu 50 % für Maßnahmen verwendet werden muss, die den Vorgaben der DIN 18040 Te...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.1 Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung

[1] Für die Auslegung der in § 92a Abs. 1 EStG genannten Begriffe der Anschaffung oder Herstellung gelten die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze, die auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB beruhen.[2] Anschaffungskosten sind danach Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.2 Entschuldung einer Wohnung

[1] Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch zur vollständigen oder teilweisen Ablösung eines für die Finanzierung der Anschaffungs-/Herstellungskosten der selbst genutzten Wohnung (oder für den Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft eingesetzten Darlehens) – Entschuldung – verwendet werden. Diese Entschuldung ist eine wohnungswirtschaf...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.6 Selbstnutzung

Die Selbstnutzung des Wohneigentums ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass die steuerliche Förderung für das als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag entnommene Kapital erhalten bleibt. Die Wohnung muss daher zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Wohnung wird nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie auch tatsächlich bewohnt wird. Der Zulageberechtigte muss nicht Allei...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 3 Nachgelagerte Besteuerung

Während der Ansparphase erfolgt bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen. Dies gilt unabhängig davon, ob oder in welchem Umfang die Altersvorsorgebeiträge gefördert wurden.[1] Die Regelungen über die Erhebung der Kapitalertragsteuer sind nicht anzuwenden. In der Ansparphase fallen keine kapitalertragsteuerpflichtigen Kapit...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2 Förderung durch Wohn-Riester

Bei der Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum spielt auch der staatlich geförderte Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung eine Rolle. Hier sind insbesondere die Regelungen des Eigenheimrentengesetzes (EigRentG) zu beachten.[1] Durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG) sind im Jahr 2014 weitere Verbesserungen im Bereich des Wohn-Riesters vorgenommen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.1 Was zu den Herstellungskosten zählt

Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein: Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen; Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse; Kosten für soziale Einricht...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 4.2 So motivieren Sie Ihre Mitarbeiter

Personal ist Chefsache. Gehen Sie davon aus, dass es bei qualifiziertem Personal immer enger wird. Binden Sie Ihr Stammpersonal mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Prämien, betriebliche Altersversorgung, Berücksichtigung der familiären Wünsche), binden Sie neue Mitarbeiter vertraglich gut ein (verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer, Rückzahlungsklauseln fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.2 Vorausgezahlte Einnahmen für langfristige Nutzungsüberlassung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 51 Nach § 11 Abs. 1 S. 3 EStG ist dem Empfänger das Wahlrecht eingeräumt, die vereinnahmten Nutzungsentgelte entweder nach der Grundregel des § 11 Abs. 1 S. 1 EStG in voller Höhe im Jahr des Zuflusses zu erfassen oder sie insgesamt auf den gesamten Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet ist. Das Wahlrecht setzt ein Nutzungsentgelt i. S. v. ...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Altersversorgung, betriebliche

Altersversorgungsbeiträge eines Unternehmers für seine Arbeitnehmer sind betrieblich veranlasst und werden als Betriebsausgaben gewinnmindernd angesetzt. Unter die betriebliche Altersversorgung fallen die Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Zuwendungen an Pensionskassen und Pensionsfonds sowie Beiträge zu Direktversicherungen.mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Herstellungskosten

Herstellungskosten ermitteln sich aus den Einzelkosten (Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten) sowie die darauf entfallenden Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr von Anlagevermögen). Sie entstehen bei Herstellung eines Wirtschaftsguts, bei seiner Erweiterung oder im Rahmen einer für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgeh...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

1 Allgemeines 1.1 Entstehung Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Gesetzeszweck

Rz. 21 Durch § 10a EStG und den damit in direktem Zusammenhang stehenden Abschn. XI sollen die von den Folgen der Rentenstrukturreform Betroffenen zum Aufbau einer ergänzenden privaten (oder auch betrieblichen: § 82 Abs. 2 EStG) kapitalgedeckten Altersvorsorge veranlasst werden.[1] Der Kreis der Begünstigten ist deshalb auf diejenigen beschränkt, deren Altersversorgung von d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Begünstigter Personenkreis

2.1 Allgemeines Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. X...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Regelungsinhalt

Rz. 13 § 10a EStG ist Teil des steuerlichen Förderungskonzepts der privaten Altersvorsorge für die in Abs. 1 genannten Förderberechtigten. Die Förderung besteht aus einer Kombination von progressionsneutraler Zulage nach den §§ 79ff. EStG und wahlweisem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.[1] Rz. 14 § 10a EStG lässt für den in Abs. 1 bestimmten Personenkreis – pflichtversiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Arbeitslose ohne Leistungsbezugsrecht (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 Nr. 1 und 2 EStG)

Rz. 43 Bis zur Änderung durch das HBeglG 2011[1] waren nach § 3 SGB VI nicht nur Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe bzw. ALG II beziehen, nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung pflichtversichert. Sie gehörten damit auch zum Kreis der Begünstigten nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Übergangsregelungen bei Mitgliedschaft in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem (§ 10a Abs. 6 EStG)

Rz. 100a Mit Wirkung ab Vz 2014[1] (Rz. 20a und Rz. 40) wurden die bis dahin in § 52 Abs. 24c EStG enthaltenen Regelungen ohne inhaltliche Änderung in den neu eingefügten § 10a Abs. 6 EStG übernommen. Die Regelungen waren ursprünglich durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 (Rz. 11) ins Gesetz aufgenomm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Verhältnis zu anderen Förderungsvorschriften

Rz. 23 Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist ausgeschlossen, soweit die Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des § 10 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden oder für sie Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. VermBG oder Wohnungsbauprämie nach dem WoPG gewährt wird oder es sich Rückzahlungen auf Wohnförderkonten handelt oder Übertragungen i. S. d. § 3 Nr. 55 bis 55c EStG vorl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis

Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, sowei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.8 Zeitlich begrenzte Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

Rz. 54 Die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis muss nicht während des gesamten Vz vorliegen, es genügt, wenn die Voraussetzungen während eines Teils – also zumindest an einem Tag – des Vz gegeben sind (Rz. 34). Werden im folgenden Vz die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr erfüllt, können die Altersvorsorgebeiträge nach § 82 EStG zwar weiter erbracht werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 11 Anzuwendendes Recht (§ 10a Abs. 7 EStG)

Rz. 100b Der mit Wirkung ab 1.1.2018 (Rz. 12e) neu ins Gesetz aufgenommene § 10a Abs. 7 EStG bestimmt eigentlich etwas Selbstverständliches: § 10a EStG und Abschnitt XI sind unabhängig vom Zeitpunkt der Ermittlung der Riester-Förderung grundsätzlich in der für das jeweilige Beitragsjahr geltenden Fassung anzuwenden. Die Ergänzung soll vor allem vermeiden, dass Zweifel entste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG)

Rz. 41 Auf die in der Alterssicherung der Landwirte Pflichtversicherten wird die Begünstigung erstreckt, weil die Rentenreformmaßnahmen – wenn auch in modifizierter Form (Schlechterstellung durch Beitragserhöhung) – durch Änderung des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte (ALG) v. 29.7.1994[1] auf die Alterssicherung der Landwirte übertragen wurden[2], obwohl dieses Alt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Zulagenummer-Verfahren (§ 10 Abs. 1b EStG)

Rz. 71 Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurde der bisherige Abs. 1a inhaltlich unverändert zu Abs. 1b (s. Rz. 12g). Der enge Zusammenhang zwischen Zulagegewährung und Sonderausgabenabzug (Rz. 15) erfordert einen Datenaustausch zwischen der für das Zulageverfahren zuständigen zentralen Stelle nach § 81 EStG und dem den Sonderausgabenabzug vornehmenden FA. Verfügt der Stpfl. über eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7 Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Versorgung aufgrund Dienstunfähigkeit (§ 10a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Stpfl., die nicht mehr zum Kreis der Begünstigten nach Abs. 1 und 3 gehören, weil sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus den entsprechenden Alterssicherungssystemen beziehen, sind nicht nur gehindert, weitere Anwartschaften auf Altersversorgung in den genannten Systemen aufzubauen, sie sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gesonderte Feststellung des Steuerermäßigungsmehrbetrags (§ 10a Abs. 4)

Rz. 84 Kommt es – wie in Rz. 76 geschildert – zum Sonderausgabenabzug, so stellt das FA den, den Zulageanspruch überschreitenden Betrag der Steuerermäßigung in einem Verfahren gem. § 179 AO gesondert fest. Für die gesonderte Feststellung gilt § 10d Abs. 4 S. 3 bis 5 EStG entsprechend (§ 10a Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG): Zuständig ist das für die Besteuerung zuständige FA (§ 10d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Einwilligung; Nachweis durch Datenübertragung (§ 10a Abs. 2a, 5 EStG)

Rz. 91 Ab 2010 wird der Nachweis durch Datenübertragung zwischen dem Anbieter und den beteiligten Behörden erbracht. Dem Stpfl. oblag es bis einschließlich Vz. 2018 (Rz. 12f) lediglich, gegenüber dem Anbieter die Einwilligung in die Datenübertragung durch den Anbieter gem. § 10a Abs. 2a EStG zu erklären. Rz. 91a Durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Günstigerprüfung (§ 10a Abs. 2 EStG)

Rz. 72 Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und die Zulage nach Abschn. XI sind in der Weise verknüpft, dass zunächst jedem Berechtigten die (progressionsunabhängige) Zulage gewährt wird und in einem zweiten Schritt bei der Veranlagung des Stpfl. auf Antrag geprüft wird, ob für ihn der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Vergünstigung führt als die Zulage (Rz. 15). Rz. 7...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (§ 10a Abs. 1a EStG)

Rz. 70a Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurden die Regelungen in Abs. 1a neu in § 10a EStG eingefügt (Rz. 12g) und mit Wirkung ab 28.3.2024 geringfügig angepasst (Rz. 12h und Rz. 70c). Sie vereinfachen das Riester-Verfahren bei Personen, die aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspre...mehr