Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unverzüglich.

Rn 3 Die Zustellung der Klageschrift ist im ordentlichen Geschäftsgang möglich, sobald die Verfahrensgebühr (§ 12 GKG), auch vom Bekl (Ddorf OLGZ 83, 117), eingezahlt ist. Bei Falschbuchung der Kosten durch das Gericht sind ggf die Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben (Frankf NJW-RR 12, 893). Das Gericht darf bei ungeklärter interner Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 6 Grds hat eine mündliche Verhandlung stattzufinden, sofern nicht ein Fall der gesteigerten Dringlichkeit (§ 937 Rn 3) vorliegt oder das Amtsgericht gem § 942 angerufen wurde. Für das Urteils- und Beschlussverfahren gelten die gleichen Grundsätze wie im Arrestrecht (§ 922 Rn 7–14). Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ein ›urteilsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Regress.

Rn 10 Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Streithelfer entweder einen Regress befürchtet oder seinerseits Rückgriff nehmen kann. Der Verkäufer kann seinem von einem Abnehmer wegen eines Mangels belangten Käufer unter dem Blickpunkt seiner Eigenhaftung beitreten (§§ 478, 479 BGB). Aus dieser Erwägung ist der Verkäufer ferner zu einem Beitritt berechtigt, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Benachrichtigung der Beteiligten.

Rn 9 Gläubiger und Schuldner sind von dem Versteigerungstermin besonders zu benachrichtigen, wenn er ihnen nicht bereits anderweit bekannt gegeben wurde (§ 92 IV GVGA). Unterbleibt die Benachrichtigung, kommt Amtshaftung in Betracht (RG JW 31, 2427, 2428). Ist der Aufenthalt des Schuldners nicht zu ermitteln, darf die Versteigerung ohne seine Benachrichtigung durchgeführt we...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Datenaustausch zwischen Bundeszentralamt für Steuern und Landesfinanzverwaltung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten Steuerpflichtigen (§ 27a Abs. 2 S. 1 UStG). Hierbei handelt es sich um die Daten aus dem Grundinformationsdienst für umsatzsteuerliche Zwecke; dies sind insbesondere: Name und Anschrift des Unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. GV als Vollstreckungsorgan.

Rn 2 Seiner rechtlichen Stellung nach ist der GV Beamter iSv § 1 GVO oder in den neuen Bundesländern Angestellter des öffentlichen Dienstes (Schuschke/Walker/Walker Vor § 753–763 Rz 2). Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit sind §§ 154 f GVG, die bundeseinheitlichen GVordnungen (GVO) der Länder sowie die Geschäftsanweisung für GV (GVGA). Zwar bindet sie den GV als Beamten dienst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar (vgl BGH 24.5.23 – VII ZB 73/21); der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. § 766 ZPO ist auch dann einschlägig, wenn der Gerichtsvollzieher innerhalb eines Vollstreckungsverfahrens eine Zustellung ablehnt (Stuttg 15.2.21 – 8 VA 1/21 = M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Übergabe der Sache bzw des Briefs gilt nicht erst mit Ablieferung an den Gläubiger, sondern bereits im Zeitpunkt der Wegnahme durch den GV als erfolgt. In diesem Moment wird der Schuldner deshalb von seiner Verpflichtung befreit. Gleichzeitig geht die Gefahr auf den Gläubiger über, so dass dieser bei einem späteren Untergang oder einer Beschädigung auf Ansprüche aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff der Vollstreckungsklausel.

Rn 1 § 725 gibt eine wenn auch unvollständige Inhaltsbestimmung der Vollstreckungsklausel wieder, die notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung ist (ThoPu/Seiler § 725 Rz 1; Zö/Seibel § 725 Rz 1: ›Mindestmaß der Anforderungen‹). Die vollstreckbare Ausfertigung setzt sich aus einer Ausfertigung des Titels iSv § 317 und dem Vollstreckbarkeitsvermerk zusammen, de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kasuistik.

Rn 12 Gegenrechte: Die Gefahr der Widersprüchlichkeit besteht, wenn der Beklagte Gegenrechte und Einwendungen geltend macht, die sich gegen den gesamten streitgegenständlichen Anspruch richten oder gar darüber hinaus gehen, so bei Aufrechnung (BGHZ 139, 117 f; BGH NJW 00, 958, 960; BGHZ 173, 328, 333 Rz 18), auch bei Verknüpfung mehrerer selbstständiger Forderungen durch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 13 Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist, wird als Begehungs- oder Tatort bezeichnet (s nur BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/Schultzky Rz 19; ThoPu/Hüßtege Rz 7; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15). Nach allgM liegt der Begehungsort iSd § 32 überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht worden ist (BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1059 ZPO 37a ICSID-Übereinkommen 1059 ZPO 37a Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Verstöße gegen § 827 machen das Verfahren anfechtbar, nicht aber unwirksam (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Sie können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Ist der Erlös vollständig verteilt, kommen nur noch Amtshaftungs- und Bereicherungsansprüche in Betracht (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.3 Durchführung der Beurkundung

Rz. 5 Bei der Beurkundung hat die Urkundsperson die Vorschriften des BeurkG zu beachten (vgl. § 1 Abs. 2 BeurkG). Danach muss eine Niederschrift über die Beurkundung aufgenommen werden ( § 8 BeurkG). Sie enthält neben der Erklärung selbst Feststellungen über Ort und Zeit der Verhandlung und die namentliche Bezeichnung der Urkundsperson und der erklärenden Personen. Zur Prüfun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entschädigungs-ABC für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 36 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung für die Reduzierung der Arbeitszeit: Zahlt der ArbG seinem ArbN eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen (BFH vom 25.08.2009, IX R 3/09, BStBl II 201...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verletzung der Vorschrift

Rz. 13 Verletzt das Grundbuchamt die Vorschriften des § 16 GBO und trägt trotzdem ein, so berührt dies die materielle Gültigkeit der Eintragung nicht, wenn sie im Übrigen dem materiellen Recht entspricht. Das Grundbuchamt kann jedoch dadurch eine Amtshaftung (§ 839 BGB) auslösen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Abschreibung eines Grundstücksteils

Rz. 15 Abs. 4 erklärt auf die Abschreibung eines Grundstücksteils die Regeln des Abs. 2 entsprechend anwendbar. Besteht das Grundstück aus mehreren katastertechnischen Einheiten (vgl. dazu § 2 GBO Rdn 4 ff.), so bedarf es keiner Neueintragung des (nunmehr aus einer geringeren Zahl von Katastergrundstücken bestehenden) Grundstücks. Zu röten sind lediglich die Angaben über den ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Ordnungsvorschrift

Rz. 28 Der gestellte Antrag erfüllt lediglich eine Ordnungsvorschrift ("soll nur"). Die materielle Rechtsänderung erfordert ihn nicht.[54] Die erfolgte Eintragung führt die Rechtsänderung selbst dann herbei, wenn kein oder nur ein fehlerhafter Antrag vorgelegen hat[55] oder dem Antragsteller die Berechtigung fehlt. Jedoch kann die Verletzung der Ordnungsvorschrift zur Amtsha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung ohne Berücksichtigung der Eingangsreihenfolge

Rz. 44 Trägt das Grundbuchamt die Rechte entgegen der Eingangsreihenfolge und damit unter Verletzung des Abs. 1 in das Grundbuch ein, ist hinsichtlich des Ranges der Rechte das Grundbuch nicht unrichtig.[60] Die Rechte sind mit dem sich aus dem Grundbuch ergebenden Rangverhältnis nach § 879 Abs. 1 BGB entstanden. Die Herstellung des Ranges entsprechend der Eingangsreihenfolg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Gesetzeskritik

Rz. 88 Die Gesetzesnovelle vertritt im Kern ein berechtigtes Anliegen, wenngleich sie in der derzeitigen Auslegung jedenfalls bei den Grundbuchämtern zu Mehraufwand führt (etwa durch Zwischenverfügung auf Nachholung trotz eintragungsfähigen Antrags).[175] Rz. 89 Aus der ursprünglichen reinen Identitätsbestätigung, die mit der verfahrensrechtlich verlangten Unterschriftsbeglau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Erledigung des Ersuchens

Rz. 90 Das Ersuchen ist entsprechend den allgemeinen Vorschriften der Grundbuchordnung (§§ 17, 18 GBO) zu erledigen. Das GBA ist darauf beschränkt, die förmlichen Voraussetzungen des Eintragungsersuchens zu prüfen, also die abstrakte Berechtigung,[170] nicht dessen sachliche Richtigkeit.[171] Zu prüfen sind also die Übereinstimmung von Form und Inhalt des Ersuchens mit den g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozialleistungsträger – Herstellungsanspruch/Amtshaftung

Zusammenfassung Begriff Die Sozialleistungsträger sind verpflichtet, jeden über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch zu beraten und darüber Auskünfte zu erteilen. Wird gegen die Auskunfts- und Beratungspflicht verstoßen und entsteht dem Sozialleistungsberechtigten ein Schaden, kann sich daraus ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch oder ein Amtshaftungsans...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 4 Amtshaftung

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.[1] Der Anspruch richtet sich gegen den Sozialleistungsträger, der fehlerhaft gehandelt hat.[2] Hinweis Rangfolge Vorrangig vor einem Amtshaftungsanspruch ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zu befr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialleistungsträger sind verpflichtet, jeden über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch zu beraten und darüber Auskünfte zu erteilen. Wird gegen die Auskunfts- und Beratungspflicht verstoßen und entsteht dem Sozialleistungsberechtigten ein Schaden, kann sich daraus ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch oder ein Amtshaftungsanspruch ergeben. ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Amtshaftung der Stiftungsaufsichtsbehörde

Rz. 104 Erleidet die Stiftung einen Schaden – bspw. durch eine pflichtwidrige Geschäftsführung des Stiftungsvorstands –, so stellt sich die Frage, ob die Stiftungsbehörde für eine mangelhafte Aufsicht haftet.[157] Ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann grundsätzlich in Betracht kommen. Die Aufsicht über die Stiftung obliegt dem zuständigen Beamten als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Schadensersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 9 § 6 Abs. 1 EFZG setzt zunächst voraus, dass der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhen muss. Zu diesen Vorschriften zählen insbesondere[1]: Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB Praxis-Beispiel Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit Ansprüche nach § 823...mehr

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AGS 11/2023, Kostengrundent... / III. Keine Rechtsgrundlage für eine Kostengrundentscheidung

Der Antrag sei, so das AG, aber unbegründet. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums sei nicht zu beanstanden. Es gebe keine Rechtsgrundlage für eine neuerliche Kostengrundentscheidung. Eine Kostengrundentscheidung als solche sei bereits in dem Einstellungsbeschl. v. 15.3.2021 getroffen worden. Nach dieser Entscheidung seien die notwendigen Auslagen nicht der Staatskasse a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Weitergehende Folgen von Datenschutzverletzungen (Abs. 4)

Rz. 5 Nach § 19a Abs. 4 EUAHiG bleiben weitergehende Pflichten, die sich im Fall eines Datensicherheitsvorfalls oder einer Datenschutzverletzung aus anderen Gesetzen (beispielsweise dem BSI-Gesetz) ergeben, unberührt.[1] Insbesondere gilt dies für die Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 der DSGVO. Auch Regeln nach dem nationalen Recht, beispielsweise et...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Anspruch auf Entschädigung (S. 1)

Rz. 2 Der Anspruchsberechtigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, die allerdings nur auf Antrag geleistet wird. Die Mitwirkung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht. § 405 AO i. V. m. dem JVEG bringt demgemäß eine abschließende Regelung für den Entschädigungsanspruch sowohl dem...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Amtshaftung – Beweislast des Geschädigten für Kausalität

Rz. 587 Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Versagung – der Genehmigung können zu Amtshaftungsansprüchen gem. Art. 34 GG, § 839 BGB führen. Wenn der Nachlassrichter pflichtwidrig eine nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt, ohne vorher den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt zu haben, trifft den Geschädigten die Beweislast dafür, dass für einen ...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1 Amtshaftung

Um Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB gegen einen Beamten bzw. die dahinterstehende Behörde geltend machen zu können, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. 3.1.1 Schutzzweck der Amtspflichten Zunächst muss es sich um eine Amtspflicht handeln, die (auch) gegenüber dem konkret Geschädigten besteht. Zwischen ihm und der verletzten Amtspflicht muss eine besondere...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.1 Abgrenzung zur Amtshaftung

Werden Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Fehler bei der Errichtung und Unterhaltung von Gewässern und Hochwasserschutzanlagen geltend gemacht, so sind sie nach den Grundsätzen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten[1] zu beurteilen. Denn die Gewässer- und Deichunterhaltungspflichten werden als Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht angesehen.[2] So...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatshaftung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Stpfl durch staatliches Handeln in seinen Rechten beeinträchtigt, können ihm dadurch Ansprüche gegenüber dem Staat entstehen. Diese beruhen entweder auf einer konkreten Rechtsnorm oder sind durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen der Amtshaftung (> Rz 2 ff) und der Entschädigung we...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.5 Ermessen der Behörden

Die Amtshaftung setzt zudem einen Ermessensfehler des handelnden Beamten voraus. Meist besteht ein Ermessensspielraum, so etwa bei Entscheidungen über den naturnahen Gewässerausbau nach § 31 Abs. 1 WHG. Überschwemmungen durch Hochwasser führende Bach- und Flussläufe gab es zu allen Zeiten, und so hatte der BGH[1] bereits im Jahr 1970 über etwaige Versäumnisse eines Wasserverb...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.6 Verschulden

Bei alledem muss der Beamte stets schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Allerdings kommt eine Amtshaftung für Fahrlässigkeit gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nur in Betracht, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Auch eine früher vorhandene Ersatzmöglichkeit darf nicht schuldhaft versäumt worden sein.[1]mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.2 Baurechtliche Versäumnisse

Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes sind bereits nicht Prüfungsgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Sie haben als öffentliche Belange nur für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich eine Bedeutung und sind nicht Gegenstand der Prüfung nach § 34 BauGB und des darin enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme. Gewisse ...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.4 Unterlassene Rettungsmaßnahmen

Die zuständigen Behörden sind bereits im Vorfeld verpflichtet, Anhaltspunkten für das Bestehen einer Überschwemmungsgefahr nachzugehen und die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen und notfalls zu evakuieren sowie sonstige Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die "Drittbezogenheit" wird hier vom BGH ohne Weiteres angenommen: Die Arbeit der Katastrophenschutzbehörden und die Mitwirkung ...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.3 Mehrere Verursacher unzureichender Entwässerung

Kommt es nach Sanierungsarbeiten an einer Bundesstraße, in die ein Gemeindeweg einmündet, zu häufigen Überschwemmungen auf einem Anliegergrundstück, kann die Verantwortlichkeit streitig sein. In einem entsprechenden Schadensersatzprozess hat der BGH[1] klargestellt: Bei der Planung und Ausführung der Sanierung einer Bundesstraße hat der zuständige Straßenbaulastträger zum Sc...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.1 Schutzzweck der Amtspflichten

Zunächst muss es sich um eine Amtspflicht handeln, die (auch) gegenüber dem konkret Geschädigten besteht. Zwischen ihm und der verletzten Amtspflicht muss eine besondere Beziehung bestehen (sog. Drittgerichtetheit von Amtspflichten).[1] Daran scheitert es, wenn die betreffende Amtspflicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen ist. Dies gilt beispielsweis...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.1 Zusammensetzung (Abs. 2)

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für den Bezirk einer Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KV/KZV) mindestens ein Berufungsausschuss für Ärzte und ein Berufungsausschuss für Zahnärzte errichtet; möglich ist auch, innerhalb eines Bezirks einer KV/KZV mehrere Berufungsausschüsse zu bilden, falls dies bedarfsgerecht erscheint. Darüber hinaus kann für die Bezirke mehrerer Ka...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 8 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat ha...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des neuen Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen Einrichtungen eine in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Amtshaftung wegen Zinsaufwendungen oder -verlusten

Rz. 30 Zinsaufwendungen und -verluste können einem Stpfl. auch durch rechtswidriges, schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Verhalten von Bediensteten der Finanzbehörden entstehen. Die Zahl derartiger nach Auffassung der betroffenen Stpfl. anzunehmender Fälle rechtswidriger Schadensverursachung könnte durch die Verzinsung von Steuernachforderungen nach § 233a AO erheblich anst...mehr