Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Klageart.

Rn 72 Da § 839 ein Schadensersatzanspruch ist, handelt es sich bei der Amtshaftung regelmäßig um eine Leistungsklage auf Geld. Es sind aber auch Unterlassungsklagen denkbar, etwa bei Äußerungen. Eine Verurteilung zu einer Handlung oder Beseitigung ist unzulässig (Rn 55). In Amtshaftungssachen ist ausnahmsweise eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn diese nach den B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Regress.

Rn 10 Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Streithelfer entweder einen Regress befürchtet oder seinerseits Rückgriff nehmen kann. Der Verkäufer kann seinem von einem Abnehmer wegen eines Mangels belangten Käufer unter dem Blickpunkt seiner Eigenhaftung beitreten (§§ 478, 479 BGB). Aus dieser Erwägung ist der Verkäufer ferner zu einem Beitritt berechtigt, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. Lehnt der Gerichtsvollzieher eine ihm angetragene Zustellung ab, so trifft er als Justizbehörde eine Maßnahme zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Persönliche Haftung des Beamten.

Rn 14 Für eine persönliche Haftung ggü geschädigten Dritten bleibt dann nur noch Raum, soweit eine Staatshaftung im konkreten Fall ausscheidet, weil sie etwa durch Sondergesetze ausgeschlossen ist (Fall in BGH NJW 88, 129), bei Wahrnehmung bürgerlich-rechtlicher (fiskalischer) Belange (BGHZ 110, 253), bei schlicht-hoheitlichem Handeln in privaten Rechtsformen oder weil eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kasuistik.

Rn 12 Gegenrechte: Die Gefahr der Widersprüchlichkeit besteht, wenn der Beklagte Gegenrechte und Einwendungen geltend macht, die sich gegen den gesamten streitgegenständlichen Anspruch richten oder gar darüber hinaus gehen, so bei Aufrechnung (BGHZ 139, 117 f; BGH NJW 00, 958, 960; BGHZ 173, 328, 333 Rz 18), auch bei Verknüpfung mehrerer selbstständiger Forderungen durch die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Taugliche Person.

Rn 11 IRd § 839 gilt der haftungsrechtliche Beamtenbegriff. Erfasst werden alle Personen, die in Ausübung – nicht nur bei Gelegenheit – ihnen anvertrauter hoheitlicher Befugnisse tätig werden (BGH NJW 02, 3172 [BGH 01.08.2002 - III ZR 277/01]). Ob ein öffentliches Amt oder eine privatrechtliche Tätigkeit ausgeübt wird, kann wie die Frage, ob eine Streitigkeit iSd § 40 I VwGO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

Rn 3 Da durch die Beistandschaft die elterliche Sorge nicht eingeschränkt wird, besteht das Vertretungsrecht des Sorgeberechtigten neben dem des Beistandes fort. Im Falle eines Rechtsstreits hat der Gesetzgeber mit § 234 FamFG den Vorrang der Vertretung durch den Beistand ausdrücklich geregelt, wonach ein Vertretungsverbot des Elternteils besteht, sobald die Beistandschaft w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 13 Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist, wird als Begehungs- oder Tatort bezeichnet (s nur BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/Schultzky Rz 19; ThoPu/Hüßtege Rz 7; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15). Nach allgM liegt der Begehungsort iSd § 32 überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht worden ist (BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 32 Beim Verschulden gilt ein objektiver Maßstab, es genügt bereits ein objektiver Sorgfaltsverstoß (BGH NJW 03, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01]). Jeder Amtsträger muss die Kenntnisse und Einsichten besitzen oder sich verschaffen, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Er hat bei der Gesetzesau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Grob fahrlässige Unkenntnis.

Rn 17 Neben der Kenntnis reicht die grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners aus, um die Verjährung beginnen zu lassen. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (BGH 25.10.18 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 130 1; 903 14 Beispiele 903 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 33, 41 Nachbarwand 921 10 Nachbesserung 275 12 Anspruch 278 20 eigenmächtige ~ 275 12 Kaufsache 439 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers 2183 1 Nacherbe 1967 12; 1968 3; 1981 6, 10; 1994 3; 2001 4; 2009 2; 2019 1; 2032 8; 2033 9; 204...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 836, der im Zusammenhang mit §§ 837 f zu sehen ist, ist eine Ausprägung der Haftung für Verletzung von Verkehrspflichten (BGHZ 58, 149, 156; VersR 06, 931 Rz 14; Staud/Bernau § 836 Rz 3; Soergel/Krause § 836 Rz 2; MüKo/Wagner § 836 Rz 2; Larenz/Canaris § 79 VI 1a). Die Besonderheit ggü der allg Haftung für Verkehrspflichtverletzung liegt in der Beweislastumkehr hinsic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subsidiarität nach Abs 1 S 2.

Rn 40 Nach I 2 haften der Beamte und damit der Staat nur subsidiär, wenn die Amtspflichtverletzung nur fahrlässig erfolgte. Der Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit wird weit verstanden. Hierfür kommen alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art in Betracht (BGH VersR 09, 551) Nach der Rspr des BGH entfallen diese Erfordernisse, wenn der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff der Vollstreckungsklausel.

Rn 1 § 725 gibt eine wenn auch unvollständige Inhaltsbestimmung der Vollstreckungsklausel wieder, die notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung ist (ThoPu/Seiler § 725 Rz 1; Zö/Seibel § 725 Rz 1: ›Mindestmaß der Anforderungen‹). Die vollstreckbare Ausfertigung setzt sich aus einer Ausfertigung des Titels iSv § 317 und dem Vollstreckbarkeitsvermerk zusammen, de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1061 ZPO 11 Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahren 18 GVG 5, 15 Delegationsliste 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 135 Die Widmung von Straßen oder anderen Verkehrswegen für den öffentlichen Verkehr bedeutet zugleich die Schaffung einer Gefahrenquelle für die Verkehrsteilnehmer. Die darauf bezogenen Pflichten sind der ursprüngliche ›Prototyp‹ der Verkehrs(sicherungs)pflichten. Sie sind abzugrenzen zu öffentlich-rechtlichen Pflichten bei öffentlichen Verkehrswegen, bei deren Verletzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Verstöße gegen § 827 machen das Verfahren anfechtbar, nicht aber unwirksam (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Sie können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Ist der Erlös vollständig verteilt, kommen nur noch Amtshaftungs- und Bereicherungsansprüche in Betracht (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1 Amtshaftung

Um Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB gegen einen Beamten bzw. die dahinterstehende Behörde geltend machen zu können, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. 3.1.1 Schutzzweck der Amtspflichten Zunächst muss es sich um eine Amtspflicht handeln, die (auch) gegenüber dem konkret Geschädigten besteht. Zwischen ihm und der verletzten Amtspflicht muss eine besondere...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.1 Abgrenzung zur Amtshaftung

Werden Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Fehler bei der Errichtung und Unterhaltung von Gewässern und Hochwasserschutzanlagen geltend gemacht, so sind sie nach den Grundsätzen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten[1] zu beurteilen. Denn die Gewässer- und Deichunterhaltungspflichten werden als Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht angesehen.[2] So...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Staatshaftung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Stpfl durch staatliches Handeln in seinen Rechten beeinträchtigt, können ihm dadurch Ansprüche gegenüber dem Staat entstehen. Diese beruhen entweder auf einer konkreten Rechtsnorm oder sind durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen der Amtshaftung (> Rz 2 ff) und der Entschädigung we...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.5 Ermessen der Behörden

Die Amtshaftung setzt zudem einen Ermessensfehler des handelnden Beamten voraus. Meist besteht ein Ermessensspielraum, so etwa bei Entscheidungen über den naturnahen Gewässerausbau nach § 31 Abs. 1 WHG. Überschwemmungen durch Hochwasser führende Bach- und Flussläufe gab es zu allen Zeiten, und so hatte der BGH[1] bereits im Jahr 1970 über etwaige Versäumnisse eines Wasserverb...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.6 Verschulden

Bei alledem muss der Beamte stets schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Allerdings kommt eine Amtshaftung für Fahrlässigkeit gemäß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nur in Betracht, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Auch eine früher vorhandene Ersatzmöglichkeit darf nicht schuldhaft versäumt worden sein.[1]mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.2 Baurechtliche Versäumnisse

Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes sind bereits nicht Prüfungsgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Sie haben als öffentliche Belange nur für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich eine Bedeutung und sind nicht Gegenstand der Prüfung nach § 34 BauGB und des darin enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme. Gewisse ...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.4 Unterlassene Rettungsmaßnahmen

Die zuständigen Behörden sind bereits im Vorfeld verpflichtet, Anhaltspunkten für das Bestehen einer Überschwemmungsgefahr nachzugehen und die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen und notfalls zu evakuieren sowie sonstige Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die "Drittbezogenheit" wird hier vom BGH ohne Weiteres angenommen: Die Arbeit der Katastrophenschutzbehörden und die Mitwirkung ...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.3 Mehrere Verursacher unzureichender Entwässerung

Kommt es nach Sanierungsarbeiten an einer Bundesstraße, in die ein Gemeindeweg einmündet, zu häufigen Überschwemmungen auf einem Anliegergrundstück, kann die Verantwortlichkeit streitig sein. In einem entsprechenden Schadensersatzprozess hat der BGH[1] klargestellt: Bei der Planung und Ausführung der Sanierung einer Bundesstraße hat der zuständige Straßenbaulastträger zum Sc...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.1 Schutzzweck der Amtspflichten

Zunächst muss es sich um eine Amtspflicht handeln, die (auch) gegenüber dem konkret Geschädigten besteht. Zwischen ihm und der verletzten Amtspflicht muss eine besondere Beziehung bestehen (sog. Drittgerichtetheit von Amtspflichten).[1] Daran scheitert es, wenn die betreffende Amtspflicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen ist. Dies gilt beispielsweis...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.1 Zusammensetzung (Abs. 2)

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für den Bezirk einer Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KV/KZV) mindestens ein Berufungsausschuss für Ärzte und ein Berufungsausschuss für Zahnärzte errichtet; möglich ist auch, innerhalb eines Bezirks einer KV/KZV mehrere Berufungsausschüsse zu bilden, falls dies bedarfsgerecht erscheint. Darüber hinaus kann für die Bezirke mehrerer Ka...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 8 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat ha...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des neuen Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen Einrichtungen eine in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Amtshaftung wegen Zinsaufwendungen oder -verlusten

Rz. 30 Zinsaufwendungen und -verluste können einem Stpfl. auch durch rechtswidriges, schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Verhalten von Bediensteten der Finanzbehörden entstehen. Die Zahl derartiger nach Auffassung der betroffenen Stpfl. anzunehmender Fälle rechtswidriger Schadensverursachung könnte durch die Verzinsung von Steuernachforderungen nach § 233a AO erheblich anst...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 15. Verkehrssicherungspflicht/Mähfahrzeug/Amtshaftung/Müllfahrzeug/Straßenreinigung/Ladung/Unabwendbarkeit/Steinschlag

Rz. 2329 Rz. 2330 BGH [2185] Wird durch ein langsam fahrendes Kraftfahrzeug, das das Mähen von Gras auf dem Mittelstreifen einer Autobahn sichert, ein Auffahrunfall verursacht, so haftet die zuständige öffentliche Körperschaft (1) als Halter nach § 7 StVG. Die Vorschrift des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB ist anwendbar, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 11. Querverweise zu ähnlich gelagerten Fällen

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 9. Verkehrssicherungspflicht/Blumenkübel/Dunkelheit/Radfahrer

Rz. 2183 Rz. 2184 OLG Celle [2045] Ein auf einer Gemeindestraße innerorts aufgestellter Blumenkübel ist durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen so kenntlich zu machen, dass ein Radfahrer auch in der Dunkelheit rechtzeitig auf ihn aufmerksam wird. Eine auf der nur mangelhaft ausgeleuchteten Fahrbahn aufgetragene weiße Sperrfläche nur wenige m vor dem Kübel und die Anbringung ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 14. Verkehrssicherungspflicht/Fahrbahnverschmutzung (Rollsplitt)/Schleudern

Rz. 2306 Rz. 2307 OLG München [2163] (1) gerät mit seinem Motorrad auf dem Rollsplitt einer ausgebesserten Straße ins Schleudern und kollidiert mit dem entgegenkommenden Pkw (2). Da die verschiedene Helligkeit von Fahrbahnbelag und ausgebesserter Stelle unschwer erkennbar war, haftet die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde (3) nicht für den Schaden von (1), obwohl keine Warn...mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.3 Amtshaftung

Die Sammlung und Beseitigung der Abwässer in einer Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine öffentliche Einrichtung und obliegt der Gemeinde als schlichthoheitliche Tätigkeit. Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und Nutzer im Rahmen des Zumutb...mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / Zusammenfassung

Überblick Die Sammlung und Ableitung der Abwässer im Kanalnetz einer Gemeinde obliegt der Kommune als öffentliche Aufgabe, die sie im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung wahrnimmt. Damit ist die Gemeinde für die Planung, Herstellung und Unterhaltung einer solchen Anlage verantwortlich. Immer wieder kommt es vor, dass schadhafte oder für anfallende Regenmengen nicht ausrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.1 Anwendung der Bestimmungen des BGB

Rz. 3 Abs. 1 verweist für die Führung der Beistandschaft, der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Jugendamt als Generalverweisung unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, sofern das SGB VIII, hier insbesondere die Abs. 2 bis 4, nichts anderes bestimmt. Für die Beistandschaft sind im SGB VIII einschließlich der Abs. 2 bis 4, keine Sonderregelungen geschaffen worden, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.10 Haftung

Rz. 23 Gegenüber dem Mündel haften der Pfleger und der Vormund nach Maßgabe der §§ 1833, 1925 BGB auf Schadensersatz. Der für das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft, der Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft tätig werdende Beamte oder Angestellte handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Daher haftet die Anstellungsbehörde, d. h. der Jugendhilfeträger, wenn und sowe...mehr