Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten um mögliche Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung. Im Jahr 1979 wurde mithilfe öffentlicher Mittel auf dem Grundstück der Großmutter der Kläger, … in Frankfurt am Main, ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und 639,60 qm Wohnfläche errichtet, das der Mietpreisbindung unterlag. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main bewilligte der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.4 Steuerliche Aspekte

Berät ein Rechtsanwalt einen Bekannten hinsichtlich der Aussichten auf Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Amtshaftung und erhält er für die Übernahme eines Teils des Kostenrisikos der durchzuführenden Prozesse vereinbarungsgemäß einen Anteil am erstrittenen Betrag, kann dieser seinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit – und nicht den sonstigen Einkünfte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.1 Zuziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 14 Die Entscheidung über die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Diese bestimmt in den Grenzen des § 5 AO, ob die für die Tatsachenfeststellung notwendige Sachkunde vorhanden oder aber von unabhängiger, dritter Seite einzuholen ist. Die Quelle eigener, behördlicher Sachkunde ist beliebig und kann somit auch in der Priva...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Begriff der Entschädigung

Rz. 12 Der Begriff der "Entschädigung" wird im Gesetz nicht definiert. Die Rspr. versteht darunter, dass die Ersatzleistung unmittelbar durch den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen bedingt ist, mit denen der Stpfl. rechnen konnte; Entschädigungen sind Zahlungen zum Ausgleich von Schäden infolge einer eingetretenen oder zu erwartenden Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Stp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 100 FGO – Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl. einer Arrestanordnung mit Hinweis auf eine vorsätzliche Steuerverkürzung

Durch den Erlass vollstreckbarer Steuerbescheide, die die durch den streitgegenständlichen Arrest gesicherten Steuerforderungen beinhalten, wird das (vorläufige) Arrestverfahren in das Vollstreckungsverfahren übergeleitet und die Arrestanordnung gegenstandslos (BFH v. 17.10.2018 – XI R 35/16, BStBl. II 2019, 50, Rz. 23; v. 6.7.2001 – III B 58/00, BFH/NV 2001, 1530; v. 20.9.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 478 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte zu Recht angenommen, dass deliktische Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten wegen der behaupteten Beschädigung seines Fahrzeugs im Rahmen des Abschleppvorgangs gemäß Art. 34 S. 1 GG ausgeschlossen waren. Der Beklagte handelte bei der Durchführung des ihm von der Stadt M. erteilten Abschleppauftrages in A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.6 Amtshaftung

Rn 113 Ein pflichtwidriges Unterlassen einer erforderlichen Anordnung kann ebenso nach § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG zur Haftung des Staates für das Fehlverhalten des Insolvenzgerichts führen, wie die unverhältnismäßige oder vorschnelle Anordnung überflüssiger Sicherungsmaßnahmen.[306] Weiterhin trifft das Gericht eine Haftung für Auswahlverschulden bei der Bestellung e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsmittel der betroffenen Gläubiger

Rn 35 Den von der Fiktion betroffenen Gläubigern steht gegen die gerichtliche Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 245 kein isoliertes Rechtsmittel zu. Eine Überprüfung im Rahmen des § 251 scheidet aus, da dieser nur den einzelnen von der Gruppe überstimmten Gläubiger schützen soll,[64] nicht jedoch den vom Gericht überstimmten Gläubiger, der der Mehrheit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021 S. 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021 S. 1043. Pap...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 33 Die Rentenversicherungsträger treffen aufgrund des Sozialrechtsverhältnisses, das zwischen Versicherten und Rentenversicherung besteht, die Pflicht zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I). Insbesondere besteht eine Pflicht zur Anlassberatung nach § 14 SGB I hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 (BGH, Urteil v....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2022, Betrieb eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung der Klägerin ist begründet, soweit sie sich gegen die vom Landgericht angenommene Mithaftung zu einer Quote von 25 % im Verhältnis zur Beklagten zu 2) wendet. Soweit die Klägerin ihre Ansprüche gegen den Beklagten zu 1) weiterverfolgt, bleibt ihre Berufung hingegen ohne Erfolg. 1. Die Klägerin hat gegen die Beklagte zu 2) über die bereits vorprozessual gezahlt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 3 Der Praxistipp

Zwei Möglichkeiten bei der Vorpfändung Die Vorpfändung kann über den GV in zwei verschiedenen Varianten erfolgen:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1 Verkehrssicherungspflichten

Das bekannteste Schild an Baustellen ist das Betretungsverbot. Für Schäden, die Personen auf der Baustelle oder einem Grundstück entstehen, ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Betreiber schadensersatzpflichtig. Die Ergänzung "Eltern haften für ihre Kinder" kann die Haftung des Eigentümers nicht ausschließen. Verkehrspflichten sind der Oberbegriff der Verkehrssicherungspflic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbstständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287). Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig und in eigener Verantwortung (BGHZ 93, 287). Nach § 154 GVG werden die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Schaden

Rz. 10 Schließlich muss durch die Vollstreckung oder die zur Abwendung erbrachte Leistung dem Schuldner ein Schaden entstanden sein. Dieser Schaden muss durch die Vollstreckung oder Abwendung adäquat verursacht sein. Schäden, die bereits durch das Erkenntnisverfahren oder durch die Drohung der Zwangsvollstreckung selbst verursacht werden, sind nicht erfasst. Schäden können n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1755]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Vorläufige Festnahme [Rdn 5289]

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / XIX. Pflichten des Notars

Rz. 43 Das Formerfordernis des § 311b Abs. 1 BGB, das den Beurkundungszwang für Grundstücksübertragungen und Belastungen begründet, hat den Zweck, die Parteien der Geschäfte vor übereilten Verpflichtungen zu schützen, den Beweis der getroffenen Vereinbarungen zu sichern und die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes zu gewährleisten. Gleichzeitig soll eine sachgerechte Beratung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / f) Schadensersatz aus § 839 BGB

Rz. 8 Für beamtete Ärzte existiert im Deliktsrecht die Haftungsnorm des § 839 BGB, die als Spezialnorm die allgemeinen Haftungsnormen der §§ 823, 826 BGB verdrängt.[55] Als Beamte besteht auch für diese Ärzte als Amtspflicht die ärztliche Verpflichtung, den Patienten in der staatlichen Einrichtung behandlungsfehlerfrei und sorgfältig in Diagnose und Therapie zu behandeln.[56...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 6. Schaden

Rz. 38 Hinsichtlich des Schadens wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass, soweit möglich, Naturalrestitution[151] geschuldet ist oder alternativ der Vertrauensschaden zu ersetzen ist – der Mandant ist so zu stellen, als hätte bei Abschluss des Anwaltsvertrages kein Fehlverhalten des Anwalts vorgelegen; er ist von einem Schaden freizustellen. Dies ist die sogenannte Differ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / N. Amtshaftung und Verkehrssicherungspflicht

I. Überblick Rz. 969 In der Praxis des Unfallhaftpflichtrechts und des Amtshaftungsrechts nimmt die Geltendmachung von Schäden wegen ungenügender Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen einen großen Raum ein. Die Einordnung solcher Schadensfälle in das geltende Amtshaftungsrecht bedarf besonderer Betrachtung: Ist zunächst die Pflichtenstellung der Hoheitsträger dem Grunde nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / V. Amtshaftung

Rz. 19 Ist der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert (wie in der Mehrzahl der Bundesländer), so hat die den Rettungsdienst tragende Körperschaft für Behandlungsfehler des Notarztes nach den Grundsätzen der Amtshaftung einzustehen. Zwischen Notarzt und Notfallpatienten kommt kein Behandlungsvertrag zustande, sondern der Arzt erfüllt im Rahmen des Notarztdienstes ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Amtshaftung gegenüber Ausländern

Rz. 936 Haftungsbeschränkende Bestimmungen gegenüber Ausländern haben mit zunehmender internationaler und auch rechtlicher Verflechtung an praktischer Bedeutung verloren.[2904] Im Geltungsbereich des RBHaftG und des PBHaftG war die Staatshaftung jeweils ausgeschlossen, soweit nicht Gegenseitigkeit mit dem Staat, dem der Ausländer oder die ausländische juristische Person ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. In Ausübung eines öffentlichen Amtes

Rz. 852 Schon nach dem Wortlaut der § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ist Anspruchsvoraussetzung der Amtshaftung, dass die schadensstiftende Pflichtverletzung in Ausübung des dem Beamten anvertrauten öffentlichen Amtes erfolgt. Ob der Beamte im haftungsrechtlichen Sinn Beliehener, Selbstständiger oder sonstiger, unselbstständiger Verwaltungshelfer ist, spiel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Grundsätze

Rz. 970 Anknüpfungspunkt für die öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung der zuständigen Hoheitsträger ist die Straßenbaulast (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 StrWG NRW). Sie umfasst die Aufgabe, Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten und damit dem allgemeinen Bedürfnis nach Verkehrswegen zu genügen. Sie ist Ausfluss der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge und schlicht hoheitli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Der Begriff des Beamten

Rz. 847 Das Recht der Amtshaftung unterscheidet zwischen dem Beamten im haftungsrechtlichen und dem Beamten im statusrechtlichen Sinne.[2596] Die Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten beruht auf der zivilrechtlichen Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlage des § 839 Abs. 1 S. 1 BGB und der Zuweisung der Haftung an den Staat über die Norm des Art. 34 S. 1 GG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 913 Die Amtshaftung sieht in mehrerlei Hinsicht Privilegierungen der öffentlichen Hand im Rahmen von Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen vor. Besonders hervorzuheben sind die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB, das Spruchrichterprivileg nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schuldhafte Rechtsmittelversäumung im Sinne von § 839 Abs. 3 BGB. Neben dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Inhalt und Umfang der Pflicht

a) Streupflicht für den Fahrzeugverkehr Rz. 1032 Insoweit ist grundlegend die Unterscheidung danach, ob sich der Unfall innerorts oder außerhalb geschlossener Ortslage ereignet hat. b) Verkehrsflächen außerhalb geschlossener Ortslagen Rz. 1033 Die gesetzliche Regelung, dass nach besten Kräften oder im Rahmen des Zumutbaren zu streuen und zu räumen ist (vgl. etwa § 9 Abs. 3 StrW...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / B. Rechtsgrundlagen der Arzthaftung

Rz. 6 Der Beziehung zwischen Patient und Arzt oder Krankenhausträger liegt im Regelfall ein Vertrag zugrunde: Vorrangige Anspruchsgrundlage der Haftung von Arzt und/oder Krankenhausträger ist daher der Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Kann ein Vertrag nicht abgeschlossen werden (insbesondere in Notsituationen), ist auf das quasivertragliche Rechtsverhältnis der Geschäft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Art der Verkehrswege

a) Fahrbahn Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Gesetzliche Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht

Rz. 980 Voraussetzung für die Anwendung der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 GG ist im Falle der Verkehrssicherungspflicht, dass sie nach gesetzlichen Regelungen als öffentliche Aufgabe hoheitlich zu erfüllen ist. In diesem Sinn sind durch sämtliche Landesstraßengesetze die aus der Straßenbaulast erwachsenden Verkehrssicherungspflichten als hoheitliche Aufgabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Streu- und Räumpflicht bei winterlicher Glätte

1. Überblick Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Streupflicht für den Fahrzeugverkehr

Rz. 1032 Insoweit ist grundlegend die Unterscheidung danach, ob sich der Unfall innerorts oder außerhalb geschlossener Ortslage ereignet hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Sicherungspflicht bei besonderen Gefahren

1. Allgemeines Rz. 1015 Der sicherungspflichtige Straßenbaulastträger hat alle besonders überraschenden Gefahren zu vermeiden, den hochrangigen Rechtsgüterschutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen und die gesamten zur Straße gehörenden Anlagen dabei einzubeziehen, also den Straßengrund, den Unterbau, die Straßendecke, Brücken,[3083] Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Inhalt der Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Verkehrsraum

1. Allgemeine Maßstäbe Rz. 993 Ausgangspunkt zur Bestimmung des Inhalts der Amtspflicht zur Sicherung öffentlicher Verkehrswege ist der allgemeine deliktsrechtliche Grundsatz, dass jeder, der durch die Eröffnung eines Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind.[3033] Allerdings ist eine Verkehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Gefahren aus anliegenden Grundstücken

Rz. 1024 Grundsätzlich ist der Eigentümer des Anliegergrundstücks sicherungspflichtig; der zuständige Träger der Straßenbaulast ist aber verpflichtet, gegen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und von denen er Kenntnis erlangt, vorzugehen. Bei unvermeidbaren Immissionen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können, sind Warnungen geboten. Dies k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Streupflicht für den Fahrradverkehr

Rz. 1041 Die Verkehrssicherungspflicht auf Straßen besteht auch gegenüber Radfahrern. Deshalb sind Radwege innerhalb geschlossener Ortslagen nach den gleichen Maßstäben wie Fahrbahnen zu streuen und zu räumen, mithin nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen.[3137] Außerhalb geschlossener Ortslagen sind Radwege, ebenso wie Gehwege, grundsätzlich nicht in den Winterdi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Feld- und Wirtschaftswege

Rz. 1014 Auf Feld- und Wirtschaftswegen sowie Wegen innerhalb städtischer Grünanlagen gelten abgesenkte Sicherheitserwartungen, die den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht Grenzen setzen.[3079] Ist auf ihnen Verkehr eröffnet, muss dennoch vor überraschenden Gefahren, die nach äußerem Gepräge, Ausbauzustand und Verkehrsbedeutung nicht zu erwarten sind, geschützt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 1015 Der sicherungspflichtige Straßenbaulastträger hat alle besonders überraschenden Gefahren zu vermeiden, den hochrangigen Rechtsgüterschutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen und die gesamten zur Straße gehörenden Anlagen dabei einzubeziehen, also den Straßengrund, den Unterbau, die Straßendecke, Brücken,[3083] Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Zuständigkeit

Rz. 1030 Für öffentlich gewidmete Verkehrswege trägt die für die Verkehrssicherung zuständige Körperschaft die Winterdienstpflicht. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich privater Unternehmer bedienen. Privatwege sind von den Eigentümern zu räumen und zu streuen, soweit sie für den Verkehr eröffnet sind. Anliegern kann die Räum- und Streupflicht durch gemeindliche Sa...mehr