Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 5.1 Schritt 1: Grundsatzfragen klären

Zu Beginn sollte sich jedes Unternehmen einige Grundsatzfragen stellen und Richtungsentscheidungen treffen. Dies insbesondere um dem Anspruch eines pragmatischen Ansatzes als auch dem Aspekt des aktuell noch unvollständigen Informationsstandes und der damit verbundenen Unsicherheit Rechnung zu tragen. Die Fragen adressieren die eigene Betroffenheit und die Berichtsgrenze, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / Zusammenfassung

Überblick Unter Sponsoring versteht man ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen 2 oder mehreren Parteien, aufgrund dessen sich ein Unternehmen (der Sponsor) verpflichtet, an Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Institutionen aus dem gesellschaftlichen Umfeld des Unternehmens (Gesponserte) materielle Vorteile zu gewähren. Der Gesponserte verspricht, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 3.1 Bilanzierung von Kommissionsgütern

Rz. 23 Beim Kommissionsgeschäft gelten einige Besonderheiten, die überwiegend auch Bedeutung für die Darstellung in der Buchhaltung haben können und deshalb vor der reinen Buchungstechnik betrachtet werden. Zunächst ist die Frage nach dem Eigentumserwerb an dem Kommissionsgut durch den Kommissionär zu klären. Der Verkaufskommissionär erwirbt am Kommissionsgut grundsätzlich k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Anhang I Brüssel Ia-VO

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Anhang zu Art 4 ROM I

Rn 1 Mangels Rechtswahl beginnt die objektive Anknüpfung mit einer Zuordnung des Vertrages zu einer der im Katalog von Art 4 I spezifizierten Vertragsarten, die unionsrechtlich autonom auszulegen sind (s Vor ROM I Rn 12 ff). Diese Liste enthält eine Auswahl häufig verwendeter – innerhalb der EU zT unterschiedlich ausgestalteter – Verträge und anderer Rechtsgeschäfte, und or...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Anhang II Brüssel Ia-VO

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG, Anhang 10)

Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind nur abzugsfähig, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind. Aufwendungen berühren die Lebensführung eines Steuerpflichtigen dann, wenn er sie aus persönlichen Motiven tätigt, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG; § 4 Abs. 6 EStG, Anhang 10);

Wird aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Spende an eine andere steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung geleistet, kann diese im Rahmen der Höchstbeträge (20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der Löhne und Gehälter) als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG). Der Betriebsausgabenabzug für eine Spende aus dem steuerpflic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Aufzeichnungspflichtverletzung (§ 4 Abs. 7 EStG, Anhang 10)

Die Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1–4, 6b und 7 EStG (Anhang 10), wie für Geschenke, Bewirtungskosten etc., sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Fehlt es an dieser gesonderten Aufzeichnung, können die entsprechenden Aufwendungen bereits aus formalen Gründen nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Das Erfordernis der besond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG, Anhang 10)

Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen, wie z. B. Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Anhang: Erbfall, Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung aus einkommensteuerlicher Sicht

Schrifttum: Groh, Erben als "Durchgangsunternehmer", DB 1992, 1312; Wacker/Franz, Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, BB Beilage 5/1993; Gebel, Die qualifizierte Nachfolgeklausel, BB 1995, 173; Flick, Die Erbausschlagung als Instrument zur nachträglichen Gestaltung einer verunglückten Erbfolge, DStR 2000, 1816; Tiedtke/Wälzho...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bewirtungsaufwand (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, Anhang 10)

Von den Bewirtungsaufwendungen können nur 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie dem Grunde nach angemessen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Eine Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (Anhang 10) liegt dann vor, wenn Personen beköstigt werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn die Darreichung von Speisen und Getränken im Vord...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwendungen für Segel-/Motorjachten sowie ähnliche Zwecke (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG, Anhang 10)

Die Aufwendungen für die Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die damit zusammenhängenden Bewirtungen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu den ähnlichen Zwecken gehören auch die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG, Anhang 10)

Nicht abzugsfähig sind die von einem Gericht, einer deutschen Behörde oder von Organen der Europäischen Union festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. Zu den Verwarnungsgeldern zählen auch die geringfügigen Verstöße im Straßenverkehr, wie z. B. das "Knöllchen" wegen falschen Parkens. Soweit eine Geldbuße auch einen Abschöpfungsanteil enthält, d. h. der dur...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, Anhang 10)

Aufwendungen für Geschenke sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit diese mehr als 35 EUR im Jahr übersteigen und es sich bei dem Empfänger nicht um einen Arbeitnehmer des Vereins handelt. Es handelt sich um eine Freigrenze, d. h. erhält eine Person im Kalenderjahr mehrere Geschenke, sind die Werte dieser Geschenke aufzuaddieren und bei einem überschreiten der 35 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Anhang zu §§ 488–515: Finanzierungsleasing BGB

Rn 1 Das BGB verwendet u definiert den Begriff des Finanzierungsleasings selbst nicht, sondern setzt diesen in § 506 I u II, der in Umsetzung der neuen VerbrKrRL (2008/48/EG) die §§ 499 II, 500 aF (früher § 3 II Nr 1 VerbrKrG) ersetzt hat, voraus. In §§ 499 II, 500 aF wurde der Verbraucherfinanzierungsleasingvertrag als sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe qualifiziert, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eine im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannte Anlage.

Rn 2 Das Merkmal der Anlage ist in § 3 II, III UmweltHG legaldefiniert. Diese Definition, die durch die Erfassung von Nebeneinrichtungen sowie ortveränderlicher Einrichtungen, die mit der Anlage oder einem Anlagenteil in einem räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang stehen können (§ 3 III UmweltHG), über den natürlichen Wortsinn hinausgeht, ist auf Grund des in § 32...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 31 EuVTVO – Änderungen der Anhänge.

Gesetzestext Änderungen der Formblätter in den Anhängen werden gemäß dem in Artikel 32 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren beschlossen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFV Anhang nach § 829: ZVFV

Abgelöst zum 22.12.22 durch Gesetz v. 16.12.22 (BGBl. I 2368) Gesetzestext Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 802a: – Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

v 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang nach § 1061 – UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.58 (UNÜ)

Das UNÜ von 1958 (BGBl 1961 II, 121) ist seit dem 28.9.61 innerhalb Deutschlands geltendes Völkerrecht (BGBl 1961 II, 102). Nachfolgend werden die Art II–VII UNÜ wiedergegeben. Art I und VIII–XVI UNÜ sind nicht abgedruckt. Diese Bestimmungen sind für die Praxis der Anerkennungsverfahren ausländischer Schiedssprüche von geringer Bedeutung. Art. II UNÜ(1) Jeder Vertragsstaat ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 75. Wette (Abs 4).

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 92 Brüssel IIb-VO – Änderungen der Anhänge.

Gesetzestext Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 93 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I bis IX anzunehmen, um diese Anhänge zu aktualisieren oder technische Änderungen an ihnen vorzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 69. Vertragshändlervertrag (Abs 1 lit f).

Rn 67 Der Vertrag mit dem Vertragshändler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren des Unternehmers verkauft, unterliegt bei objektiver Anknüpfung dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Vertragshändlers im Einklang mit I lit f (vgl Ddorf BeckRS 13, 13370 mA Zarth GWR 13, 382; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Kindler, HGB, 4. Aufl, § 92c Anhang, Rz 57; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 69 Brüssel IIa-VO – Änderungen der Anhänge.

Gesetzestext Änderungen der in den Anhängen I bis IV wiedergegebenen Formblätter werden nach dem in Artikel 70 Abs. 2 genannten Verfahren beschlossen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 26 EuGFVO – Änderung der Anhänge.

Gesetzestext Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 27 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I bis IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 23 EuZVO – Änderung des Anhangs I.

Gesetzestext Der Kommission wird die Befug nis übertragen, nach Artikel 24 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I zu erlassen, um die darin vorgesehenen Formblätter zu aktualisieren oder technische Anpassungen an diesen Formblättern vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuer

Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) fordert als Bedingung, dass von den Vereinen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie durch die entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Hand. § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereine eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VermVV Anhang zu § 802k: VermVV

Vom 26.7.12 (BGBl I S 1663) Gesetzestext Diese Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 6 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet worden sind, die § 284 Absatz 1 bis 7 der Abgabenord...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 26. Gemischte Verträge (Abs 2, ggf Art 3).

Rn 25 Bei gemischten Verträgen wird regelmäßig II einschlägig sein, soweit es möglich ist, eine Leistung als charakteristisch zu bestimmen. Fällt der Vertrag dagegen nur zT in eine bekannte Kategorie, zum anderen aber nicht, ohne dass eine charakteristische Leistung festgestellt werden kann, kommt als Ausnahme eine dépeçage nach III in Betracht (vgl Mankowski IHR 10, 89, 90).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 61. Tausch/Kompensation (Abs 4).

Rn 59 Die Anknüpfung ist, da Leistung und Gegenleistung regelmäßig gleichwertig sind, nach allg Kriterien des IV für den Gesamtvertrag vorzunehmen (MüKoIPR/Martiny Art 4 Rz 345 f; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 156).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 59. Stimmbindungsverträge.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A.

I. 1. Abstraktes Schuldversprechen (Abs 2). Rn 2 Der das abstrakte Schuldversprechen Abgebende erbringt die charakteristische Leistung. Die Einordnung entspricht der objektiven Anknüpfung nach ex Art 28 EGBGB an das Recht dessen, der ein solches abstraktes Schuldanerkenntnis abgibt (Staud/Magnus Art 4 Rz 433 mwN). 2. Abtretungsvertrag (Art 14). Rn 3 Nach Art 14 I ist das Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 18. Consultingvertrag.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 66. Verlagsvertrag (Abs 1 lit b, Abs 2, Abs 4).

Rn 64 Bei Verlagsverträgen erfolgt die objektive Anknüpfung nach I lit b, also dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Art 19) des Verlages (Staud/Magnus Art 4 Rz 548 mwN; vgl zu ex Art 28 EGBGB BGHZ 147, 178; LG München I IPRspr 00 Nr 24 59).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abstraktes Schuldversprechen (Abs 2).

Rn 2 Der das abstrakte Schuldversprechen Abgebende erbringt die charakteristische Leistung. Die Einordnung entspricht der objektiven Anknüpfung nach ex Art 28 EGBGB an das Recht dessen, der ein solches abstraktes Schuldanerkenntnis abgibt (Staud/Magnus Art 4 Rz 433 mwN).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 20. Deklaratorisches Anerkenntnis (Abs. 3).

Rn 19 Das deklaratorische Schuldanerkenntnis folgt dem Statut der anerkannten Forderung (Oldbg BeckRS 18, 24378).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 16. Bürgschaften (Abs 2).

Rn 16 Bei Bürgschaften gilt bei objektiver Anknüpfung das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Bürgen (Art 19) (s Vor § 765 BGB Rn 64, 66, 67; Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 27; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 152; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 104; BGHZ 121, 224; LG Kiel BeckRS 13, 13653).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 51. Mietvertrag über unbewegliche Sachen (Abs 1 lit c und d).

Rn 50 Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten gilt lit d (s.o. Art 4 Rn 13), iÜ gilt lit c (s.o. Art 4 Rn 12).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 44. Leihe (Abs 2 oder Abs 1 lit c).

Rn 43 Bei Leihe von beweglichen Sachen gilt das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Verleihers nach II (Staud/Magnus Art 4 Rz 261). Für die Leihe von Grundstücken gilt das Recht am Belegenheitsort nach I lit c (Rauscher/Thorn Art 4 Rz 97).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 74. Werklieferungsvertrag (Abs 1 lit a).

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 68. Versteigerung beweglicher Sachen (Abs 1 lit g).

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 70. Vertriebsvertrag (Abs 1 lit f).

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 32. Gewinnzusage (Abs 2).

Rn 31 Auf die Gewinnzusage – einem einseitigen Leistungsversprechen, auf das ROM I nach dem weiten unionsrechtlichen Vertragsbegriff anzuwenden ist (Art 1 Rn 6; str, s Übersicht bei Staud/Magnus Art 4 Rz 526 ff) – ist das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Gewinnzusagenden anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 29. Geschäftsbesorgung (Abs 1 lit b).

Rn 28 S ›Auftrag und Geschäftsbesorgung‹ (Rn 7).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 64. Treuhandverträge (Abs 1 lit b, c, Abs 2) und Trust.

Rn 62 S Art 1 Rn 24. Je nach Treuhand Anwendung von Abs 1 lit b, c bzw. Abs 2. Handelt es sich um einen Trust, ist ROM I nicht anwendbar (Art 1 Abs 2 lit h), so dass nach allg Grundsätzen des internationalen Privatrechts anzuknüpfen ist (ggf in Analogie zu ex Art 28 Abs 2 EGBGB), Ferrari/Ferrari Art 4 Rz 169.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 30. Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA).

mehr