Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bewertung in Euro, Rechnungseinheit in Buchführung und Jahresabschluss

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Gesetz verlangt die Aufstellung des JA in Euro. Infolge des Euro-Einführungsgesetzes (EuroEG) vom 09.06.1998 (BGBl. I 1998, S. 1242ff.) durfte der JA letztmalig zum 31.12.2001 in "Deutscher Mark" aufgestellt werden. Die zwingende Aufstellung in Euro hat(te) zur Folge, dass auf fremde Währung lautende Posten in Euro umgerechnet werden müsse...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzsumme

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Aktivseite ausgewiesenen "nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags" gemäß § 268 Abs. 3 (vgl. § 267 Abs. 4a; überdies Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff., m. w. N.) respektive des Postens "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich h...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 75 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im HGB im Kontext von Treuhandverhältnissen wichtige Frage der subjektiven Zurechenbarkeit respektive des wirtschaftlichen Eigentums lässt sich allg. dem Rahmenkonzept (RK) der IFRS entnehmen, das die grds. Ausrichtung der IFRS-RL definiert (vgl. Pellens et al. (2021), S. 90f.). Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild z...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Dokumente und Dateiformate

Rz. 36 Muster 1.17: Dokumente und Dateiformate Muster 1.17: Dokumente und Dateiformate _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Seit Anfang 2022 dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur noch digitale Dokumente, also Dateien, an Gerichte übermitteln. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich mittels des "besonderen elektronisch...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / 1 Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterhält, begehrt die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen gegen die D. AG im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" und die Freistellung von Kosten für die Anfertigung eines Stichentsche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7 Anhang

Latente Steuern sind nach § 285 Nr. 29 HGB für jeden Bilanzposten im Anhang zu erläutern. Darüber hinaus sind latente Steuern aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, Steuergutschriften und Zinsvorträge ebenso wie der Steuersatz, mit dem die latenten Steuern bewertet worden sind, anzugeben. Es sind ebenso Angaben zu machen, ob Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögen...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 2 Anwendung und größenabhängige Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB sind von der Anwendung der Vorschrift zu den latenten Steuern nach § 274 HGB durch § 274a Nr. 4 HGB befreit. Dennoch kann eine Bildung einer Steuerrückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlich sein. Die Frage, ob es bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Rückstellung ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Steuerberatungskosten / Zusammenfassung

Begriff Steuerberatungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Der Begriff der Steuerberatungskosten ist weit auszulegen. Er umfasst u. a. sämtliche Honorare für die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung

1 Von Syndikusanwältin Ursula Weigel, München[1] 2 Hinweis Der Beitrag "Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung" ist in DAR 2023 Heft 2, S. 105–112 erschienen. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Autorin sowie der Schriftleitung des Deutschen Autorechts (DAR). In Kürze In regelmäßigen Abständen wurden die "Richtlinien der Bundesländer zur ...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / 1

Von Syndikusanwältin Ursula Weigel, München[1]mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / 2 Hinweis

Der Beitrag "Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung" ist in DAR 2023 Heft 2, S. 105–112 erschienen. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Autorin sowie der Schriftleitung des Deutschen Autorechts (DAR). In Kürze In regelmäßigen Abständen wurden die "Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung im DAR aktualisiert veröffentl...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / I. Einführung

Bei den in der Praxis verwendeten Messgeräten zur Geschwindigkeitsüberwachung handelt es sich i.d.R. um standardisierte Messverfahren, bei denen es für den Verteidiger schwierig ist, den Nachweis eines tatsächlich vorliegenden Messfehlers zu führen.[2] Auch wenn es zwischenzeitlich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] zum Recht auf ein faires...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / II. Tabelle

Dieser Beitrag soll einen Leitfaden geben zur Überprüfung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Richtlinien der Bundesländer. Solange keine einheitliche Vorgehensweise durchgesetzt ist, muss sich der Verteidiger je nach Ort der Messung mit den formalen Regelungen in diesem Bundesland genauso auseinandersetzen, wie mit der Frage der Fotoqualität und den technischen H...mehr

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§ 13 Geschwindigkeitsmessge... / a) Auswertekriterien

Rz. 186 Zur Beurteilung der Verwertbarkeit der Beweisbilder ist die eindeutige Zuordnung der Messwerte zu den gemessenen Fahrzeugen erforderlich. Dabei werden ausschließlich Fahrzeuge oder Fahrzeugteile berücksichtigt, die sich innerhalb des Messfeldrahmens befinden.mehr

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§ 3 Messung durch Polizei, ... / B. Messungen durch Private

Rz. 4 Die hoheitlichen Kompetenzen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit können von den Kommunen an Privatpersonen übertragen werden, solange die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt.[11] Eine behördliche Kontrolle muss in jedem Fall gewährleistet bleiben. Neben dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich dies auch aus dem System des standardisierten Messverfahrens. Bei der Ger...mehr

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§ 5 Polizeirichtlinien

Rz. 1 Wie die Geschwindigkeitsmessungen gehandhabt werden sollen, ergibt sich aus den Polizeirichtlinien der Länder – eine Übersicht hierzu findet sich im Anhang. Diese sind zwar nur interner Natur, aber dennoch von Bedeutung. Werden wesentliche Grundsätze von der Polizei missachtet, bleibt die Messung zwar verwertbar.[1] Jedoch darf im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrun...mehr

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§ 8 Allgemeine rechtliche A... / B. Opportunität und Polizeirichtlinien

Rz. 6 Dennoch kann bei falscher Interpretation der Schilder ein Verbotsirrtum vorliegen. Dieser lässt zwar ein Regelfahrverbot nicht per se entfallen. Wurde der Irrtum aber gerade durch ein Augenblicksversagen begründet – mithin also wegen einer momentanen Unaufmerksamkeit bzw. in einem kurzzeitigen Fehlverhalten, wie es auch dem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer...mehr

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§ 9 Verkehrsradaranlagen / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 40 Vorliegend handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.[1] Ohne Anhaltspunkte für Messfehler genügen also die Angabe des verwendeten Messgerätes und des Eichdatums sowie der Abzug eines Toleranzwertes.[2] In den Polizeirichtlinien der Bundesländer finden sich z.T. konkrete Vorgaben; z.B. wird in Schleswig-Holstein derzeit bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/...mehr

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§ 15 Videoüberwachungsanlagen / D. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren oder Vorausfahren ohne geeichten Tachometer und ohne Fotoeinrichtung

Rz. 60 Im Gegensatz zu den videogestützten Systemen gibt es bei dieser Art der Geschwindigkeitsmessung keinerlei Foto- oder Videodokumentation. Bei diesem Verfahren wird am ungeeichten Tachometer des Polizeifahrzeugs die Geschwindigkeit abgelesenen und damit auf die Fahrgeschwindigkeit des vorausfahrenden oder hinterherfahrenden Fahrzeugs geschlossen. Dies ist unter Berücksich...mehr

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§ 10 Lichtschrankenmessgeräte / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 161 Ebenso wie das Messverfahren ES3.0 ist deshalb auch dieses Messgerät grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen.[42] Formale Abweichungen bei den erforderlichen Angaben im Messprotokoll führen nicht per se dazu, das Verfahren nicht mehr als standardisiert anzusehen. Vielmehr muss das Gericht zuvor immer noch überprüfen, zu welchem Zweck die Angabe e...mehr

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§ 22 Messanlagen mit Fahrba... / II. Anhalteweg und Bremsverzögerung

Rz. 4 Bei 50 km/h (13,89 m/s) Fahrgeschwindigkeit legt ein Fahrzeug innerhalb von 1,0 s eine Fahrtstrecke von 13,89 m zurück. Schaltet die Ampel im für den Betroffenen ungünstigsten Fall, also 3,0 s vor Erreichen der Haltelinie, von Grün auf Gelb, befindet sich dieser bei Gelbbeginn noch 41,67 m vor dem Haltebalken. Um das Fahrzeug dann aus 50 km/h innerhalb dieser Strecke vo...mehr

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§ 22 Messanlagen mit Fahrba... / b) Auswertung (Behörde)

Rz. 34 Zunächst sollte geprüft werden, ob sämtliche Parameter auch korrekt in den Datenzeilen eingeblendet wurden. Weiterhin ist zu prüfen, ob sich das Fahrzeug jeweils in Höhe des Sensors befand. Für die Berechnungen der Rotlichtverstoßzeit sind die Schleifendistanzen auf den letzten 0,1 m-Wert auf- bzw. abzurunden. Zugunsten des Betroffenen ist zudem das Ende der ersten Schl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für Angehörige im Ausland

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 8 – S 2285/19/10002:001 vom 6. April 2022 (BStBl 2022 I, 623) Zusammenfassung Stand: EL 135 – ET: 08/2023mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für Angehörige

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 8 – S 2285/19/10003:001 vom 6. April 2022 (BStBl 2022 I, 617) Zusammenfassung Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11. Abzugsbeschränkungen

11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung) Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 36 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Mehrere Personen

Rz. 14 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Ersatzbelege

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Sind Zahlungsbelege abhandengekommen, hat der Steuerpflichtige Ersatzbelege zu beschaffen. Die hierfür anfallenden Kosten sind keine Unterhaltsaufwendungen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10. Anrechnung eigener Bezüge der unterhaltenen Personen

10.1 Begriff der Bezüge Rz. 31 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden. Bezüge im Ausland, die – wenn sie im Inland anfielen – Einkünfte wären, sind wie inländische Einkünfte zu ermitteln. Unter Beachtung der Ländergruppeneinteilung (Rz. 35) sind Sachbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 8. Unterstützung durch mehrere Personen

8.1 Unterstützung durch mehrere unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen Rz. 23 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Werden Aufwendungen für eine unterhaltene Person von mehreren unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen getragen, so wird bei jedem der Teil des sich hiernach ergebenden Betrags abgezogen, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Leistung entspricht (§ 33a Absatz 1 Sat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9. Zeitanteilige Ermäßigung des Höchstbetrags

9.1 Feststellung der Monate der Unterhaltszahlungen Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die allgemeinen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der nach Rz. 34 in Betracht kommende Höchstbetrag um ein Zwölftel (§ 33a Absatz 3 Satz 1 EStG). Es ist deshalb festzustellen, für welc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6.1 Überweisungen

Post- und Bankbelege Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Überweisungen sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Durch solche Unterlagen wird in der Regel in hinreichendem Maße bewiesen, wann und wie viel Geld aus dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen abgefloss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.2 Umrechnung ausländischer Bezüge

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ausländische Bezüge sind in Euro umzurechnen (§ 33a Absatz 1 Satz 8 EStG).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Abzugsbeschränkung/Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens

5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1. Unterhaltsempfänger

1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese Personen gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 2 Absatz 8 EStG)[1] nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1. Begünstigter Personenkreis

1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Nachweis von Aufwendungen für den Unterhalt

6.1 Überweisungen Post- und Bankbelege Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Überweisungen sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Durch solche Unterlagen wird in der Regel in hinreichendem Maße bewiesen, wann und wie viel Geld aus dem Vermögensbereich des Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6.2 Andere Zahlungswege

Allgemeines Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird (BFH-Urteil vom 14. Mai 1982, BStBl II Seite 774). Entsprechend den unter Rz. 3, 4 dargelegten Grundsätzen sind bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen erhöht...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung)

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 36 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Ländergruppeneinteilung und die sich hiernach ergebenden Kürz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Empfängerbestätigung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Empfängerbestätigung muss für die Übergabe jedes einzelnen Geldbetrags ausgestellt werden. Sie muss den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geldübergabe enthalten. Um die ihr zugedachte Beweisfunktion...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 7. Nachweiserfordernisse

Rz. 37 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Bargeldzahlungen ist die Rz. 17 des BMF-Schreibens "Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)" vom 06. April 2022 sinngemäß anzuwenden.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt – neben der Unterhaltsberechtigung – voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h. er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen und kein ausreichendes Einkommen haben; vgl. hierzu R 33a.1 Absatz 2 und 3 EStR 2012 und H 33a.1 "Unterhaltsberechtigung" EStH 2020.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 3. Allgemeiner Grundsatz zur Nachweiserbringung

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Steuerpflichtige hat die in den Rz. 6 bis 8 und 12 bis 21 bezeichneten Unterlagen und Nachweise nur auf Anforderung der Finanzbehörde zur Sachverhaltsaufklärung vorzulegen. Die Finanzbehörde kann nach den Umständen des Einzelfalls weitere Auskünfte oder Nachweise verlangen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 8. Anwendungsregelung

Rz. 38 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die vorstehenden Grundsätze sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzen das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 582). Rz. 39 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 12. Anwendungsregelung

Rz. 39 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die vorstehenden Grundsätze gelten für alle offenen Fälle und ersetzen das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010, BStBl I Seite 588. Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / Abweichender Kontoinhaber

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland ist neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung erforderlich.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.2 Opfergrenzenregelung

Rz. 38 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Abzugsbeschränkung von Unterhaltsaufwendungen kann sich auch durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst und die Anwendung der sog. Opfergrenze ergeben (vgl. hierzu Rz. 16–21 des BMF-Schreibens "Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (ESt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.3 Berücksichtigung der Kostenpauschale

Rz. 33 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Bezügen, die nicht wie inländische Einkünfte ermittelt werden, ist eine Kostenpauschale von 180 Euro (unabhängig von der Ländergruppeneinteilung) zu berücksichtigen, wenn nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden. Beispiel 12: Ein Steuerpflichtiger unterstützt seine im Heimatland (Ländergruppe 2, Kürzung auf 3/4) lebenden Eltern du...mehr