Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 195 Unter dieser Bezeichnung ist die gesamte übrige Ausrüstung der internen Unternehmensverwaltung (Geschäftsausstattung) sowie die des eigentlichen Geschäftsbetriebs (Produktion, Handel, Dienstleistung etc.) auszuweisen, soweit sie dem Unternehmenszweck nur mittelbar dient. Rz. 196 Ein Bestand gleichartiger Gegenstände, wie Werkzeuge oder Lagerregale, können gem. § 40 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3 Sachanlagen

5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.4 Ausleihungen

Rz. 213 Der Begriff "Ausleihungen" ist außerhalb des HGB nicht gebräuchlich. Er bezeichnet langfristige Darlehen, die als Finanz-(Geld-)Anlagegeschäfte anzusehen sind. Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gehören nicht hierher, auch wenn sie eine längere Laufzeit haben. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2 Beteiligungen

5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4 Finanzanlagen

5.2.4.1 Gliederung der Finanzanlagen Rz. 200 Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen. Dabei sind diejenigen Werte, die an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowie an solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesondert aufzuführen. Ausleihungen sind längerfristige (Darlehens-) Forderungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 178 Geschäfts- oder Firmenwert (sog. Good-will) ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über die Summe der Teilwerte seiner Einzelwirtschaftsgüter abzüglich der Verbindlichkeiten hinaus zukommt. Er dokumentiert sich im Fall einer Betriebsveräußerung in dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme des Betriebs hingegebene Gegenleistung die Summe der Teilwerte der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.2 Technische Anlagen und Maschinen

Rz. 193 Die Bezeichnung "technische Anlagen und Maschinen" wird handelsrechtlich vornehmlich im Hinblick auf Fabrikationsbetriebe als "Kraft- und Arbeitsmaschinen" sowie als entsprechende Anlagen, d. h. als Zusammenfügung zu einer Sachgesamtheit verstanden (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, § 266 Rz. 49). Der Bilanzposten ist aber nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehenden Einfluss auszuüben.[1] Ob di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden werden. Gleichwohl wird es empfehlenswert sein, den Bilanzausweis des Grundvermögens weiter zu untergliedern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.2 Bauten

Rz. 187 Bauten sind Gebäude und andere selbstständige Grundstückseinrichtungen. Zum Grundstück i. S. d. Zivilrechts gehören i. d. R. seine wesentlichen Bestandteile,[1] also insbesondere die aufstehenden Gebäude und sonstige mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, in der Steuerbilanz sind hingegen Gebäude und Betriebsvorrichtungen auf einem Grundstück als selbstständ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.4 Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 192 Unter dieser Bilanzposition sind alle Bauten auszuweisen, die auf fremdem Grund und Boden errichtet worden sind. Ohne Bedeutung ist, ob das Gebäude wesentlicher Bestandteil[1] oder nur Scheinbestandteil[2] des Grundstücks geworden ist, solange der Bilanzierende wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist. Unter dieser Position ist ein Gebäude auf fremdem Grund und B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 226 Die Bilanzposition betrifft Forderungen aus Umsatzgeschäften, die innerhalb des eigentlichen Unternehmenszwecks liegen. Forderungen aus Hilfsgeschäften, wie etwa aus der Verwertung von Anlagevermögen, werden üblicherweise nicht hier, sondern als sonstige Vermögensgegenstände erfasst. Rz. 227 Mit Einbuchung einer Forderung aus Lieferung oder Leistung tritt regelmäßig G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.4 Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 453 § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Aufwandsrückstellungen, d. h. Rückstellungen ohne Schuldcharakter, grundsätzlich nicht gebildet werden dürfen. § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB enthält eine Passivierungspflicht für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.3 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 190 Unter grundstücksgleichen Rechten sind solche Rechte zu verstehen, die im Privatrecht wie Grundstücke zu behandeln sind. Hierzu gehören insbesondere das Erbbaurecht (§ 11 ErbbRVO) sowie das Wohnungseigentum bzw. Teileigentum [1] und das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG. Ferner gehört dazu das Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG. Zu den grundstücksgleichen Rechten zählen nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.1 Der Begriff des Grundstücks

Rz. 184 Der bilanzielle Grundstücksbegriff unterscheidet sich von dem des Zivilrechts in mehrfacher Hinsicht. Zwar bezeichnen beide einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der ganz oder z. T. auch ein Gewässer umfassen kann. Zivilrechtlich erhält eine solche Fläche aber erst dann Grundstückseigenschaft, wenn sie in das Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 236 Schließlich sieht das Gliederungsschema den Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" vor. Hier sind alle bilanzierungsfähigen und bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände auszuweisen, die nicht unter die bereits aufgeführten Gliederungspunkte fallen, insbesondere kurzfristige Darlehen, Gehaltsvorschüsse, Steuererstattungsansprüche, Schadensersatzansprüche, R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.4 Bewertung der Verbindlichkeiten

Rz. 504 Für die Bewertung der Verbindlichkeiten verweist § 6 Abs. 1 Nr. 3 auf die sinngemäße Anwendung der für nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens geltenden Nr. 2 der Vorschrift. Verbindlichkeiten wären danach mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. mit dem höheren Teilwert anzusetzen. Da es Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse[1] werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118; BFH v. 17.2.1998, VIII R 28/95, BStBl II 1998, 505, BFH/NV 1998, 1407). Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht ak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.7 Passive Ausgleichsposten

Rz. 513 Ein weiterer in der Steuerbilanz anzusetzender Posten ist der passive Ausgleichsposten. Zu aktiven Ausgleichsposten vgl. Rz. 265a. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Pos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 221 Die bereits in der Produktion befindlichen Erzeugnisse sind hier auszuweisen, soweit sie am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt, d. h. verkaufs- oder versandfähig, waren. Wann Fertigstellung eintritt, hängt nicht von der Beendigung des technischen Herstellungsprozesses ab, sondern von der Vorgabe des Unternehmers. Nach seiner Vorstellung von der Verkaufs- oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.33 Eröffnungsbilanz

10.33.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder H...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.5 Rechtsfolgen

Rz. 41 Sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG erfüllt, ist bei der Überführung die Buchwertfortführung zwingend. Dies bedeutet Ausbuchung mit dem Buchwert bei dem einen Betriebsvermögen und Einbuchung mit dem Buchwert bei dem anderen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen. Bei der Überführung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlageverm...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 4. Insolvenzschutz

Rz. 37 Die Regelungen zum Insolvenzschutz wurden, nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hier bereits in seinem Bericht vom 18.12.2001 (BT-Drucks 14/7944) erhebliche Defizite festgestellt hat, in § 7e SGB IV völlig neu gestaltet. Gemäß Abs. 1 haben die Arbeitsvertragsparteien bereits in der Wertguthabenvereinbarung Vorkehrungen zu treffen, um das gesamte ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / II. Insolvenzsicherung

Rz. 70 Abwicklungsprobleme können sich dann ergeben, wenn Altersteilzeit im Blockmodell erfolgt und bei einer vorzeitigen Beendigung oder sonstigen Störung des Vertragsverhältnisses (sog. Störfall) – etwa durch Insolvenz – Vorleistungen einer Vertragspartei ausgeglichen werden müssen. Gerade beim Blockmodell entstehen Wertguthaben, deren Schutz früher in § 7d SGB IV geregelt...mehr

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Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers

Leitsatz 1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter d...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). 2. § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Umfang der Aussetzung der Verwertung

Rn 9 Die Aussetzung der Verwertung wird ihr Ziel – Erhaltung der Möglichkeit der Abwicklung auf der Grundlage eines Insolvenzplans – nur dann erreichen, wenn das Schuldnervermögen insgesamt erfasst wird. Auch die mit Absonderungsrechten behafteten Gegenstände müssen deshalb erfasst werden. Das gilt jedoch nur, wenn dem Verwalter die Verwertungsbefugnis nach §§ 166 ff. zusteh...mehr

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EÜR 2018: Anlage SZ berücksichtigt neue Rechtsprechung zur Begrenzung der kumulierten Überentnahmen

Kommentar Das BMF hat die neue Anlage SZ sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für 2018 bekanntgegeben. Die Anlage SZ dient der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen (bisher Anlage SZE) und berücksichtigt die neue BFH-Rechtsprechung. Nicht abziehbare Schuldzinsen Bislang mussten Einzelunternehmen zur Ermittlung ihrer nicht abziehbaren Schuldzinsen (§...mehr

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Unternehmensmodell "Quattro... / 2 Gesamtüberblick über das Unternehmensmodell "QUATTRO"

"QUATTRO" als Diskussionsgrundlage Das Unternehmensmodell "QUATTRO" wurde zunächst mit der Zielsetzung entwickelt, die komplexen Zusammenhänge eines integrierten Planungs- und Abrechnungssystems, wie es in Industrieunternehmen im deutschsprachigen Raum heute zum Standard zählt, auf einfache Weise transparent zu machen. Es erfüllt damit einerseits eine wichtige Schulungsaufgab...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

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Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

Leitsatz Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrest­anordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich vorgelegen haben. Normenkette § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 324 Abs. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin und Revisions...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Text der V zu § 180 Abs. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung (1) Besteuerungsgrundlagen, insbes. einkommensteuerpflichtige oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, können ganz oder teilweise gesondert festgestellt werden, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / (bb) Anlagevermögen

Rz. 197 Im Umkehrschluss zu § 1067 BGB verbleibt das Anlagevermögen im Eigentum des Nießbrauchsbestellers. Der Nießbraucher kann über die Gegenstände des Anlagevermögens dennoch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft verfügen.[220] Er ist jedoch gemäß § 1041 BGB verpflichtet, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen in angemessener Zeit wieder in das Unternehmen zu inve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Organschaft: wirtschaftliche Eingliederung setzt entgeltliche Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft voraus

Leitsatz Beruht die für eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erforderliche wirtschaftliche Eingliederung auf Leistungen des Organträgers gegenüber seiner Organgesellschaft, müssen entgeltliche Leistungen vorliegen, denen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche Bedeutung zukommt. Im Streitfall erfolgten weder die Gewährung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2018, Unternehmensbewertung von Rechtsanwaltskanzleien – aktualisierte Richtlinien der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Richtlinien zur Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien aktualisiert.[1] Die Richtlinien sollen einen "ersten Einstieg zur Ermittlung des Kanzleiwerts" geben. Insbesondere wird klargestellt, dass diese Richtlinien keine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vornehmen, weil man sich am sogenannten Umsatzverfahren al...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Periodisierung der Zuwendungen bei mehreren Verteilungsgrundlagen

Tz. 42 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 In IAS 20.19 wird darauf hingewiesen, dass Zuwendungen auch Teil eines Bündels von Fördermaßnahmen sein können, die an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind. In solchen Fällen ist die Feststellung der Bedingungen, die die Kosten und Aufwendungen verursachen, welche die Perioden bestimmen, in denen die Zuwendung vereinnahmt wird, sorgfältig ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Hinzurechnung von aktivierten Miet- und Pachtzinsen

Leitsatz Sind Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten in einen Aktivposten "unfertige Erzeugnisse" eingeflossen, erfolgt insoweit keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung. Sachverhalt Ein Bauunternehmen hat in 2008 Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter i. H. v. knapp 1,3 Mio. EUR gezahlt. Davon sind rund 1 Mio. EUR den Herstellungskosten f...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Leitsatz 1. Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen. 2. Die Fiktion eines in Mi...mehr

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Verwaltungskosten: Lösungsa... / 3.3 Die Verursacher von Verwaltungskosten

Ähnlich wie die Kostenart kann auch der Verursacher von Kosten ein Indiz dafür sein, dass es sich um Verwaltungskosten handelt. Dies ist dann notwendig, wenn Kosten anfallen, die nicht aufgrund ihrer Art sofort den Verwaltungskostenstellen zugeordnet werden können. Verursacher für die Zuordnung von Kosten zu den Verwaltungskosten können sein: Mitarbeiter in der Verwaltung Wenn...mehr