Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sukzessive Vertretung

Rz. 42 Nach der Rechtsprechung des BGH[139] liegt dieselbe Angelegenheit vor und ist die Beteiligung auch dann "gemeinschaftlich", wenn der Anwalt die Mandanten nacheinander vertritt (der Anwalt übernimmt die Vertretung des neuen Mandanten erst, nachdem der alte Mandant aus dem Verfahren ausgeschieden war; vgl. § 7 Rdn 30). VV 1008 ist anwendbar, weil der Rechtsanwalt mehrer...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Überblick

Rz. 146 Ein sog. Abschlussschreiben, also ein Schreiben, mit dem der Rechtsanwalt den Antragsgegner nach Erlass einer einstweiligen Verfügung auffordert, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf seine Rechte gegen die Verfügung zu verzichten, zählt nicht mehr zur Gebühreninstanz des Verfügungsverfahrens. Diese Tätigkeit betrifft vielmehr die Hauptsache.[49] Wie abzurechne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemein

Rz. 12 Vorschriften des RVG für die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte finden sich vornehmlich in Abschnitt 8 des RVG und dort speziell in den §§ 45 bis 57 sowie § 59. Es handelt sich um Vorschriften sowohl von materiell-rechtlicher (z.B. § 49 Gebührenhöhe) als auch verfahrensrechtlicher Art (z.B. § 55 Gebührenfestsetzung). Vereinzelt finden sich aber auch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Geltung nur bei Prozesskostenhilfe

Rz. 1 § 50 regelt eine spezielle Eigenart der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe, die bei anderen Beiordnungen oder bei Bestellungen des Anwalts nicht auftaucht. Deshalb muss hier bei der Ausgestaltung des aus der Beiordnung folgenden Vergütungsanspruchs des Anwalts auf das Rechtsverhältnis Staat – Partei zurückgegriffen werden, was durch die Ergänzung der Überschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Unbenannte Merkmale

Rz. 56 Die Aufzählung der Bemessungskriterien in Abs. 1 ist nicht abschließend. Auch weitere, nicht explizit genannte Merkmale können daher in die Bestimmung der Gebühr einfließen. Das Gewicht eines solchen Merkmals ist nicht per se geringer, als das eines ausdrücklich in Abs. 1 genannten Merkmals. Auch dort unerwähnte Kriterien können im Einzelfall ein überragendes Gewicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Nach § 25 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 7 Abs. 4 S. 4 StrRehaG kann dem Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Auch der beigeordnete Anwalt erhält aus der Staatskasse die 1,5-Gebühren nach VV 4146, die sich allerdings ab einem Gegenstandswert von über 4.000 EUR aus den ermäßigten Gebührenbeträgen des § 49 berechnen (§ 45 Abs. 3).[21...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / IV. Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz vor dem BFH nach § 128 Abs. 3 FGO

Rz. 288 Gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO und über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 FGO steht den Beteiligten die Beschwerde zu, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Rz. 289 Solche Beschwerdeverfahren wurden in finanzgerichtlichen Angelegenheiten anfangs nach den VV 3500, 3513 vergütet.[93] Seit Inkr...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 23 ff. / I. Kein gerichtliches Verfahren möglich

Rz. 6 Der Grundsatz des § 23 Abs. 1 S. 1, wonach sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften richtet, wird durch § 23 Abs. 1 S. 3 auf Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens übertragen. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bedingungen

Rz. 19 Die auf den Abschluss des Mandatsvertrages gerichteten Willenserklärungen können unter einer Bedingung abgegeben werden (§ 158 BGB). Ein praktisch häufiger Fall ist, dass der Mandant die Erteilung des Auftrags davon abhängig macht, dass sein Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt. Der Rechtsanwalt sollte daher mit dem Mandanten klären, ob er auch beauftra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sachlicher Anwendungsbereich: Geschäftsreise, VV Vorb. 7 Abs. 2

Rz. 4 Voraussetzung dafür, dass der Anwalt Reisekosten abrechnen kann, ist, dass eine Geschäftsreise i.S.d. VV 7003 bis 7006 vorliegt. Der Begriff der Geschäftsreise ist in VV Vorb. 7 Abs. 2 definiert. Eine Geschäftsreise liegt danach vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Maßgebend ist allei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriff der Angelegenheit

Rz. 22 Während VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 die Art. und Höhe der Gebühren und § 25 den Gegenstandswert regeln, aus dem sich die Gebühr bemisst, befassen sich Abs. 1 Nr. 1 und 2 – ergänzt durch § 19 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 9, 12, 13 und 16 sowie § 19 Abs. 2 – damit, für welche Tätigkeiten der Anwalt die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr nach Unterabschnitt 3 gesonder...mehr

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AGS 06/2021, Keine Beschwer... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist unanfechtbar. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ist nur eine endgültige Wertfestsetzung anfechtbar. Lediglich in den Fällen, in denen der Antragsteller bzw. Kläger geltend machen will, aufgrund einer zu hohen Streitwertfestsetzung werde eine zu hohe Gerichtsgebühr zur Vorausza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Derselbe Gegenstand und mehr als zwei Auftraggeber

Rz. 55 Sind mehr als zwei Auftraggeber vorhanden, kann das zu einer vollständigen gesamtschuldnerischen Haftung der Auftraggeber führen. Beispiel 3 (Anwalt vertritt mehr als zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine vier Auftraggeber einen gemeinschaftlichen Zahlungsanspruch i.H.v. 5.000 EUR ein. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen. Der Gesamtvergütungsanspruch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzeltätigkeiten

Rz. 9 Ist der Rechtsanwalt nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, so dass sich seine Vergütung nach VV 4300 ff. richtet, sollte bereits die Regelung des § 88 BRAGO nicht anwendbar sein,[7] und zwar auch dann nicht, wenn sich die Einzeltätigkeit nur auf einen Gegenstand nach § 88 BRAGO beschränkte.[8] Auch wenn ein Grund für diese ungleiche Behandlung nicht ersichtlich ist und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abhilfemöglichkeit

Rz. 33 Nach § 62 Abs. 2 OWiG, § 306 Abs. 2 StPO ist die Verwaltungsbehörde berechtigt, dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung abzuhelfen. Ihr soll die Möglichkeit gegeben werden, die eigene Entscheidung zu korrigieren, um damit eine gerichtliche Entscheidung zu vermeiden. Die Verwaltungsbehörde ist zu einer solchen Abhilfeprüfung verpflichtet. Rz. 34 Sofern die Verwaltungsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angebot zum Vertragsschluss

Rz. 15 Erscheint ein Mandant beim Anwalt und schildert einen Lebenssachverhalt, liegt darin regelmäßig das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrags, der zumindest eine Beratung über die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung zum Gegenstand hat. In der bloßen Entgegennahme der Informationen liegt jedoch noch keine Annahme dieses Angebots.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsverfahren des RVG

Rz. 419 Das RVG kennt mehrere eigene Verfahren betreffend die Vergütung des Anwalts:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 14 Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber, kommt es nach VV 1008 zu einer Erhöhung des Gebührenrahmens. Die Erhöhung gilt aber nicht für die Begrenzung des Anrechnungsbetrages auf 207 EUR. Dies stellt der Gesetzgeber in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klar. Dort heißt es: Zitat "Mangels einer ausdrücklichen Regelung dürfte sich damit auch eine andere Streitfra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungs- oder Gutachtengebühr (§ 34 Abs. 1 S. 3)

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 2 erhält der Anwalt für die Beratung, Gutachtenerstellung oder die Tätigkeit als Mediator seine Vergütung nach den Vorschriften des BGB, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. Die Beratungs- und Gutachtengebühr ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 gegenüber einem Verbraucher als Auftraggeber indes bei 250 EUR gekappt, die Erstberatungsgebühr darf hö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prozess- und Gebührenrecht

Rz. 37 Auch der Begriff des Beginns der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist gebührenrechtlich anders als der prozessrechtliche nach der ZPO. Dies leuchtet ein, weil der prozessrechtliche Beginn grundsätzlich erst in dem Tätigwerden eines Vollstreckungsorgans liegt. Wollte man diesen Zeitpunkt zugrunde legen, müsste der mit der Vollstreckung beauftragte Anwalt seine Täti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g)

Rz. 82 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 35 Abs. 4 KSpG, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§ 35 Abs. 6 EnWG i.V.m. §§ 88 Abs. 5, 80 Abs. 1 S. 1 EnWG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Einziehen und Weiterleiten von Zahlungen durch den Rechtsanwalt wird weder durch die allgemeinen Verfahrensgebühren (z.B. VV 3305, 3100, 4104 u.a.) noch die Geschäftsgebühren (VV 2300, 2303 u.a.) noch etwa die Grundgebühren (VV 4100, 5100 u.a.) abgegolten. Die darin liegende zusätzliche Verwahrungs- und Verwaltungstätigkeit des Anwalts zählt nicht mehr zur Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 Die Vorschrift gilt für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände. Es ist dabei unerheblich, ob der Anwalt Prozessbevollmächtigter oder Verfahrensbevollmächtigter ist oder ob er ausschließlich mit der Beschwerde beauftragt wurde. Da das Beschwerdeverfahren immer eine eigene selbstständige Angelegenheit bildet (§§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1), erhält auch der in Angelegenhe...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 5. Kein Forderungsübergang zum Nachteil des Rechtsuchenden

Rz. 18 Der Anspruchsübergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsuchenden geltend gemacht werden. Das bedeutet zum einen, dass der Anwalt gegen den ersatzpflichtigen Dritten keine Ansprüche geltend machen kann, solange noch Ansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner bestehen. Zum anderen sind Zahlungen der Gegenseite – entgegen den §§ 367, 366 BGB – zunächst einmal auf die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 95 Nach § 121 ZPO (§ 78 FamFG) ist die Beiordnung eines Verhandlungsvertreters an sich nicht möglich, sondern nur die Beiordnung eines Beweisanwalts.[29] Die Rechtsprechung lässt die Beiordnung Verhandlungsvertreters allerdings zu, soweit dadurch die höheren Kosten eines nach § 121 Abs. 4 ZPO (§ 78 Abs. 4 FamFG) beizuordnenden Verkehrsanwalts erspart werden.[30] Wird der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 50 Nach § 49b Abs. 5 BRAO hat der Anwalt vor der Annahme eines Mandats den (künftigen) Auftraggeber auf die Abhängigkeit seiner Vergütung nach dem Gegenstandswert hinzuweisen. Rz. 51 Diese Hinweispflicht findet sich im dritten Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung, der u.a. die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts regelt. Aus der systematischen Stellung der Vorschrift fol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.6

Rz. 14 Dem Rechtsanwalt erwächst eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3332, wenn er an der abgesonderten mündlichen Verhandlung oder dem besonderen Termin teilnimmt. VV 3104 ist über VV Vorb. 3.3.6 nicht anwendbar, da VV 3332 eine andere Bestimmung in diesem Sinne enthält. Sonstige Tätigkeiten i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3, insbesondere außergerichtliche Besprechungen, reichen grundsät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit

Rz. 144 Die Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammer ist in Abs. 3 nicht normiert. Die gesetzliche Grundlage für die Gutachtenerstattung findet sich neben Abs. 3 in § 73 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 8 BRAO. Danach hat der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer in Erfüllung der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Gutachten zu erstatten, die u.a. ein Gericht anfordert. Für eine Gebührena...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 11 Im Regelfall wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom Rechtsanwalt gestellt. Dieser muss im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter tätig geworden sein. Welche Funktion er dort ausgeübt hat, ist grundsätzlich unerheblich. Im Gegensatz zum früheren § 19 BRAGO verzichtet § 11 auf eine ausdrückliche exemplarische Aufzählung verschiedener anwaltlicher Funktionen, au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Feststellung zur Erforderlichkeit einer Reise

Rz. 55 Der Beurteilungsmaßstab für die Erforderlichkeit von Reisekosten (vgl. Rdn 8) ist mit Unwägbarkeiten verbunden, die im Einzelfall eine sichere Vorhersage darüber, wie der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nachträglich im Festsetzungsverfahren nach § 55 wohl entscheiden wird, nicht zulassen. Das gilt ebenso für sonstige Auslagen (Aufwendungen) des beigeordneten Anwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 22 In der Kostenrechnung müssen die abgerechneten Angelegenheiten genau bezeichnet werden. Hierzu genügt grundsätzlich die Angabe der Parteien zur Konkretisierung, also "Rechtsstreit A./.B". Sind bei dem Anwalt allerdings mehrere Verfahren derselben Parteien anhängig, was insbesondere in Miet- oder Familiensachen häufig vorkommen wird, so sind weitere Angaben zur Konkret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 normiert in Abs. 1 den Grundsatz, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit berechnen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie enthält zudem die Legaldefinition des Begriffs des Gegenstandswerts. Rz. 2 In Abs. 2 S. 1 wird zur Höhe der Vergütung auf das Vergütungsverzeichnis (VV) verwiesen, in dem die Vergütung des Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Dokumentation

Rz. 65 Um eine ordnungsgemäße und transparente Abrechnung vornehmen zu können, muss der Anwalt eine penible Zeiterfassung vornehmen, die auch eine externe Dokumentation ermöglicht. Sie sollte auch in der Handakte abgelegt werden. Als Zeiterfassungssystem bietet sich die Eintragung aller Arbeitseinheiten in einen tabellarischen Stundenzettel (timesheet) an.[112] 85 % der deut...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren nach VV Teil 4 bis 6

Rz. 58 In Verfahren nach VV Teil 4 bis Teil 6 (Straf- und Bußgeldsachen, sonstige Verfahren) finden diese Grundsätze ebenfalls Anwendung. Maßstab ist hier aber nicht die Regelvergütung als Obergrenze für den Verdienst des Anwalts, sondern der doppelte Betrag derjenigen Vergütung, die ihm aufgrund der Festbeträge für den beigeordneten oder bestellten Anwalt zusteht (§ 58 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verjährung

Rz. 82 Faktisch ist der Festsetzungsantrag nach Abs. 1 allerdings befristet durch die Verjährungsregelung. Auch die zivilrechtlichen Ansprüche von Rechtsanwälten wegen ihrer Gebühren und Auslagen verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist des Privatrechts gilt ebenso für den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegen die Staatskasse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen

Rz. 62 Diese Alternative betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem gerichtlich anberaumten Termin erscheint und Anträge stellt. Voraussetzung ist hierbei, dass der Rechtsanwalt beauftragt wurde, den Mandanten in dem entsprechenden Termin zu vertreten. Dies setzt einen entsprechenden unbedingten Auftrag voraus in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden. In der Praxis f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Antrag (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Erforderlich ist ein Antrag des Rechtsanwalts (Abs. 1 S. 1). Eine Begründung ist nicht erforderlich. Auch im Rahmen des § 42 sollte der Antrag allerdings eine ausführliche Begründung enthalten.[21] Insbesondere sollte ausgeführt werden, welche Umstände die Überschreitung des gesetzlichen Gebührenrahmens rechtfertigen und erfordern. Eine Bezifferung der begehrten Pausc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwaltsmediator

Rz. 143 Ein Rechtsanwalt darf sich unter den Voraussetzungen des § 7a BORA zugleich als Mediator bezeichnen. Nach § 34 Abs. 1 soll der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Mediation ist eine typisch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fälle des Abs. 3 S. 2, 3

Rz. 64 Hat zuerst ein Gericht des Bundes und sodann ein Gericht des Landes den Rechtsanwalt bestellt oder beigeordnet, zahlt die Bundeskasse die Vergütung, die der Rechtsanwalt während der Dauer der Bestellung oder Beiordnung durch das Gericht des Bundes verdient hat, die Landeskasse die dem Rechtsanwalt darüber hinaus zustehende Vergütung. Dies gilt entsprechend, wenn zuers...mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertrag

Rz. 6 Grundlage für den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts können sein Das RVG regelt bei einem auf Vertrag beruhenden Vergütungsanspruch grds. nur die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts und setzt damit das Bestehen eines sich i.d.R. nach bürgerlichem Recht bestimmenden Vergü...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Dokumentenpauschale, VV 7000

Rz. 40 Der Rechtsanwalt erhält im Rahmen von Beratungshilfe auch die Dokumentenpauschale VV 7000 vergütet. Die Dokumentenpauschale kann insbesondere berechtigt sein, wenn der Anwalt Kopien oder Ausdrucke aus einer Gerichtsakte (bzw. Akte der Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde) fertigen muss (vgl. VV 7000 Nr. 1), soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltung von § 91 Abs. 2 ZPO

Rz. 575 Im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit kann sich die Frage stellen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu der konkreten Maßnahme notwendig war (z.B. Zahlungsaufforderung, Gerichtsvollzieherauftrag, Hebegebühr). Zutreffend geht die wohl h.M.[616] davon aus, dass die Kosten für einen mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalt gr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Folge der Verletzung der Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 79 Verschweigt der Rechtsanwalt eine erhaltene Zahlung bei der Antragstellung (Abs. 5 S. 2, 3) oder eine danach erhaltene Zahlung (Abs. 5 S. 4), bedeutet das nicht, dass diese Zahlungen ohne Beachtung von § 58 Abs. 2, 3 uneingeschränkt anzurechnen sind. Eine Anrechnung und Rückforderung kann daher nicht allein wegen eines unlauteren Verhaltens des beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Geschäftsgebühr in Verfahren nach der WBO (Nr. 2)

Rz. 7 In Verfahren nach der WBO, bei denen tritt, erhält der Anwalt die gleiche Geschäftsgebühr wie in sozialrechtlichen Verfahren, die nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Rz. 8 Möglich sind ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfachanrechnung

Rz. 47 In VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3 war bis zum 31.12.2020 für alle Geschäftsgebühren bestimmt, dass bei der Bemessung der weiteren Geschäftsgebühr innerhalb eines Rahmens nicht zu berücksichtigen ist, dass der Umfang der Tätigkeit infolge der vorangegangenen Tätigkeit geringer ist. Hierdurch sollte klargestellt werden, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abschluss eines Einigungsvertrages oder Mitwirkung an einer Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 34 Nach der Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 fällt eine volle 1,2-Terminsgebühr schließlich auch dann an, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Diese Formulierung ist mit dem KostRÄG 2021 an die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 54 Dem Rechtsanwalt, der sich im Strafprozess selbst verteidigt, steht ein anwaltlicher Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch dagegen nicht zu. Es ist umstritten, ob einem in einer Straf- oder Bußgeldsache sich selbst verteidigenden und freigesprochenen Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung zu erstatten ist, deren Erstattung er aus der Staatskasse verlangen könnte, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung[1] gegenüber VV 3317, der die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gesamten Insolvenzverfahren abdeckt. Sie stellt daher keinen eigenen Gebührentatbestand dar, sondern ist vielmehr ein Ermäßigungstatbestand zu VV 3317. Aus Gründen der Kostendämpfung soll der Rechtsanwalt, dessen Tätigkeitsbereich auf die Anmeldung einer Insolvenzfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anzahl der Angelegenheiten hängt nicht von der Anzahl der Auftraggeber ab

Rz. 26 Für die Angelegenheit als zusammenfassende Bezeichnung und formelle Klammer der anwaltlichen Tätigkeit ist die Anzahl der in diesem Rahmen vertretenen Personen unerheblich.[37] Ein einheitlicher Auftrag kann nämlich auch dann vorliegen, wenn der Anwalt von mehreren Mandanten beauftragt wird, wobei ggf. durch Auslegung ermittelt werden muss, ob der Anwalt für die versc...mehr