Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Inhalt des Termins

Rz. 131 Es ist weder eine streitige Verhandlung noch das Stellen von Anträgen im Termin erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht mit einer oder beiden Parteien den Rechtsstreit betreffende sachliche oder rechtliche Gesichtspunkte bespricht. Der Gesetzgeber wollte mit dieser weiten Fassung eine erhebliche Vereinfachung bewirken, viele Streitfragen beseitigen und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Kopien und Ausdrucke im sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 109 In sozialgerichtlichen Verfahren wird der Anwalt i.d.R. einen (vollständigen) Aktenauszug benötigen.[184] Dies gilt insbesondere für Kopien von Befundberichten.[185]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anhängigkeit

Rz. 128 Das Verfahren muss anhängig sein bzw. anhängig geblieben sein. Was unter "Anhängigkeit" zu verstehen sein soll, ist unklar. Der Wortlaut erscheint eindeutig und lässt an § 253 ZPO denken. Der Begriff der Anhängigkeit soll nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht im strengen prozessualen Sinne zu verstehen sein. Auch die "Anhängigkeit" von Nebenverfahren, wie Koste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verkehrsanwaltsgebühr nach Anm. zu VV 3400 (Nr. 1)

Rz. 8 Auch hier gilt die Reduzierung nach Nr. 1, wobei hier nur die zweite Alternative denkbar ist. Soweit noch kein Verfahrensbevollmächtigter für das Rechtsmittelverfahren bestellt ist, wird der Anwalt diesem wohl auch schwerlich gutachterliche Äußerungen zukommen lassen können. In Betracht kommt daher nur die zweite Alternative, dass sich der Auftrag erledigt, bevor die g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 zwingt die Parteien, die kalkulatorischen Grundlagen des Erfolgshonorars und die dafür geltenden Bedingungen in der Vergütungsvereinbarung schriftlich zu fixieren. So soll dem Mandanten die Bedeutung der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung unter besonderer Berücksichtigung des Zuschlags im Erfolgsfall verdeutlicht werden.[32] Die Angaben gemäß Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Hilfsaufrechnung

Rz. 15 Der Gegner bestreitet die gerichtlich geltend gemachte Forderung. Er verteidigt sich hilfsweise damit, jedenfalls sei der Anspruch durch die von ihm erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung erloschen. Rz. 16 Wird über diesen Gegenanspruch nicht entschieden, weil der Antrag als unzulässig, unschlüssig oder beweisfällig zurückgewiesen werden muss, dann ist nur deren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 233 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftragg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Primäraufrechnung

Rz. 19 Bei der Primäraufrechnung bestreitet der Beklagte den Klageanspruch nicht, beantragt aber gleichwohl Klageabweisung unter Berufung darauf, die Klageforderung sei durch eine von ihm erklärte Aufrechnung mit einer Gegenforderung erloschen. Dann unterbleibt eine Wertaddition, weil es an einer "hilfsweisen" Aufrechnung fehlt (§ 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG). Nur der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Die Vergütungsvereinbarung ist unwirksam

Rz. 73 Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, also nicht nur eine Naturalobligation – wie bei den Verstößen gegen §§ 3a und 4a –, sondern vollends nichtig, etwa wegen Sittenwidrigkeit, Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot i.V.m. § 134 BGB, nach § 306 Abs. 3 BGB o.Ä., ist nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. In einem solchen Fall kann der Anwalt die vereinbarte Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 42 Der Zuschlag nach Abs. 4 ist keineswegs auf den Verteidiger beschränkt. Er gilt also auch für den Vertreter oder Beistand eines Neben- oder Privatklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten sowie den Vertreter eines sonstigen Beteiligten i.S.d. Abs. 1. Rz. 43 Der Haftzuschlag gilt auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt. Für diesen ist jewei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 VV Vorb. 6 entspricht in Teilen der VV Vorb. 4. Auch in Verfahren nach VV Teil 6 ist geregelt, dass die Gebührentatbestände ebenfalls für einen Anwalt gelten, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen auftritt (Abs. 1). Er erhält die gleichen Gebühren wie ein Verfahrensbevollmächtigter. Ein eventueller geringerer Aufwand oder eine geringere Schwierigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einspruch gegen Versäumnisurteil

Rz. 17 Ebenso wie in erster Instanz greift die Ermäßigung nach VV 3203 nicht beim zweiten Versäumnisurteil; hier bleibt es bei VV 3202 (siehe auch VV 3105 Rdn 20 m.w.N. zur Rechtsprechung). Rz. 18 Soweit nach dem Versäumnisurteil verhandelt wird, erstarkt die bis dahin angefallene 0,5-Terminsgebühr zu einer vollen 1,2-Terminsgebühr. Eine dem § 38 BRAGO vergleichbare Regelung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Grundsatz: Leistungsort ist die Kanzlei

Rz. 21 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Leistung des Anwalts am Sitz seiner Kanzlei ausgeübt wird. Wird eine Kanzlei an mehreren Orten betrieben (überörtliche Sozietät), gilt die Kanzlei, von der aus die Leistung erbracht worden ist. Dies folgt aus § 3a Abs. 1 UStG. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herstellung des Originalfotos (Urschrift)

Rz. 40 Die Herstellung des Originalfotos löst keine Dokumentenpauschale aus, weil keine Kopie bzw. ein Ausdruck gefertigt und keine elektronische Datei überlassen wird.[52] Auch wenn das digital erstellte Foto, ggf. nach dem Speichern auf einem Datenträger, erstmals ausgedruckt wird, entsteht keine Dokumentenpauschale, weil der Ausdruck einer Urschrift diese nicht auslösen k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / jj) Bevollmächtigter im Güteverfahren, VV 2303, ohne nachfolgendes gerichtliches Verfahren

Rz. 32 Des Weiteren kommt eine Festsetzung nicht in Betracht, wenn der Anwalt lediglich in einem Verfahren nach VV 2303 tätig war. Hier kommt eine Festsetzung nach § 11 erst dann in Betracht, wenn es anschließend auch zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen ist. Endet das Verfahren jedoch vor der Gütestelle, ist dort eine Festsetzung nicht möglich.[18]mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / e) Aufhebungsverfahren nach § 942 Abs. 3 ZPO

Rz. 121 Setzt das Gericht der belegenen Sache auf Antrag nach § 942 Abs. 2 S. 2 ZPO eine Frist nach § 942 Abs. 1 ZPO zur Ladung vor dem Gericht der Hauptsache fest und wird innerhalb dieser Frist keine Hauptsacheklage erhoben, dann wird von dem Amtsgericht der belegenen Sache die einstweilige Verfügung durch Beschluss aufgehoben. Hierüber wird ohne mündliche Verhandlung durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit (§ 19 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 133 Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 bildet die Anzeige der Absicht, die Zwangsvollstreckung gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu betreiben, im Verhältnis zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen keine besondere Angelegenheit. Auch die Zwangsvollstreckung nur vorbereitende Tätigkeiten können bereits die Gebühr nach VV 3309 auslösen. Dazu zählt bei einer Vollstreckung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Übersicht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anschließendes Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs (Anm. Abs. 2 S. 2)

Rz. 49 Handelt es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO, so wird die in VV 2503 genannte Gebühr nur zu einem Viertel angerechnet. Rz. 50 Auch im Rahmen der Beratungshilfe können die Parteien einen Anwaltsvergleich schließen, der anschließend vom Gericht für vollstreckba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Tage- und Abwesenheitsgelder

Rz. 18 Bei den Tage- und Abwesenheitsgeldern für einen Termin im Ausland kann der Anwalt die für das Inland vorgesehene Abwesenheitspauschale um bis zu 50 % überschreiten (Anm. zu VV 7005). Auch hier hat er also unter Berücksichtigung des Abs. 1 die Höhe der Pauschale zu bestimmen (siehe VV 7003–7006 Rdn 38 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abrechnungsverhalten

Rz. 57 Dem beigeordneten oder bestellten Anwalt sollte im eigenen Interesse daran gelegen sein, möglichst viele Kostenpositionen der Partei mit in die Abrechnung einzubringen, damit sich die Abzüge bei seinem Beitreibungsrecht infolge gegnerischer Erstattungsansprüche (§ 126 Abs. 2 ZPO) relativieren. Je geringer der Anteil der beitreibbaren Anwaltskosten an den Gesamtkosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung

Rz. 52 Eine Anrechnung der Einvernehmensgebühr nach VV 2200 ist im Gegensatz zur früheren Regelung in § 24a Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 BRAGO nicht mehr vorgesehen. VV 2200 selbst enthält keine Anrechnungsvorschrift. In VV Vorb. 3 Abs. 4 wiederum ist nur die Geschäftsgebühr nach den VV 2300 bis 2303 aufgeführt, nicht aber die Geschäftsgebühr nach VV 2200. Wird der Einvernehm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerungsverfahren

Rz. 123 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[84] Rz. 124 Das Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mahnverfahren und streitiges Verfahren (Nr. 2)

Rz. 17 Beim Mahnverfahren und dem sich anschließenden streitigen Verfahren handelt es sich um gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten. Dies hatte der BGH bereits vor Inkrafttreten des RVG zur doppelten Festsetzbarkeit einer Postentgeltpauschale nach § 26 BRAGO (jetzt VV 7002) entschieden.[2] Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber zur Klarheit in Nr. 2 festgeschrieben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr nach VV 3401 (Nr. 2)

Rz. 9 Auch die Verfahrensgebühr nach VV 3401 reduziert sich bei vorzeitiger Erledigung. Insoweit gilt Nr. 2. Die Reduzierung tritt dann ein, wenn sich die Angelegenheit erledigt, bevor der Termin begonnen hat. Auch hier wird wegen der Einzelheiten auf die Kommentierung zu VV 3401 Bezug genommen, wo diese Fragen im Sachzusammenhang behandelt werden. Rz. 10 Auch im Falle der VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Sonstige Gebührensätze

Rz. 70 Der Anwalt ist nicht an die vorgenannten drei Einteilungen (Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr) gebunden. Er kann vielmehr innerhalb des gesamten Betrags- oder Satzrahmens seine Bestimmung treffen. Rz. 71 So wird in Strafsachen häufig die Mittelgebühr bei größerer Bedeutung oder größerem Aufwand um 20 % erhöht[152] oder umgekehrt um 20 % ermäßigt, wenn Bedeutung und Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Antrag auf Streitwert-, Verfahrens-, Geschäfts- oder Gegenstandswertfestsetzung

Rz. 104 Ein Antrag auf Festsetzung des Streitwerts, des Verfahrens- oder Geschäftswerts nach § 32 Abs. 1 i.V.m. dem jeweiligen Kostengesetz oder des Gegenstandswerts nach § 33 Abs. 1, ebenso eine Beschwerde nach §§ 32 Abs. 2, 33 Abs. 3, sind schon vor Erteilung einer Rechnung zulässig. Die Wertfestsetzung durch das Gericht soll ja gerade eine zutreffende Abrechnung erst ermö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verrechnung auf den Umsatzsteueranteil

Rz. 210 Einerseits kann er zunächst die Grundvergütung gegenüber der Staatskasse einfordern und diese sodann auf den Umsatzsteueranteil "verrechnen", indem er den von der Staatskasse erhaltenen Betrag von der Regelvergütung einschließlich Umsatzsteuer abzieht und nur noch den Restbetrag vom Gegner geltend macht. Beispiel: Die volle Anwaltsvergütung beträgt brutto 1.190 EUR, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche

Rz. 20 Wird ein vermögensrechtlicher Anspruch mit einem nichtvermögensrechtlichen Anspruch verbunden, dann ist für den Wert nur der höhere Anspruch maßgebend (§ 48 Abs. 3 GKG; § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Ungeachtet dessen hat sich jedoch der Anwalt des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren auftragsgemäß mit beiden Ansprüchen befasst.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Parteien einigen sich nur über die im Rechtsmittelverfahren anhängigen Gegenstände

Rz. 187 Schließen die Parteien im Rechtsmittelverfahren nur über solche Gegenstände eine Einigung, die auch dort anhängig sind, so ist die Gebührenabrechnung einfach. Der Anwalt erhält die erhöhte Verfahrensgebühr, die Terminsgebühren sowie die erhöhte Einigungsgebühr nach VV 1004. Beispiel: Gegen das erstinstanzliche Urteil i.H.v. 10.000 EUR wurde in vollem Umfang Berufung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Aufhebung der Beiordnung oder Bestellung

Rz. 23 War der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnet und kündigt die bedürftige Partei das Mandat, so erledigt sich für ihn der Auftrag i.S.d. Abs. 1 erst mit der Aufhebung seiner Beiordnung. Rz. 24 Für den Pflichtverteidiger erledigt sich der Auftrag i.S.d. Abs. 1, wenn das Gericht seine Bestellung aufhebt. Der Vergütungsanspruch nach § 45 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kostenbefreiung auch für Partei

Rz. 53 Die Erstreckung der Beiordnung ergibt sich mittelbar aus der eigentümlichen gesetzlichen Regelung in Abs. 5 S. 2 Nr. 4, indem die Rechtsverteidigung gegen den "Widerantrag" in Ehesachen und in Lebenspartnerschaften nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG von dem Grundsatz ausgenommen wird, dass sich die Beiordnung auf das Verfahren über eine Widerklage nur dann erstreckt,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. "Doppelte" Terminsgebühr

Rz. 123 Eine Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr beim Terminsvertreter ist möglich.[72] Die Rechtsprechung, die beim Verkehrsanwalt die Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr nur in Ausnahmefällen anerkannt hat,[73] ist auf den Terminsvertreter nicht übertragbar. Vielmehr wird bei diesem in vielen Fällen die Mitwirkung beider Anwälte notwendig sein. Häufig wird der Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung

Rz. 561 Ist der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit der Weiterleitung eingegangener Zahlungen beauftragt, steht ihm zusätzlich eine Hebegebühr gemäß VV 1009 zu, deren Erstattungsfähigkeit allerdings umstritten ist (siehe VV 1009 Rdn 561 ff.).[598]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 51 Neben den Gebühren nach VV 2200 erhält der Anwalt selbstverständlich auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere also eine Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Einvernehmensanwalt Geschäftsreisen unternehmen muss, also etwa bei Besuchen in der JVA, bei denen er anwesend sein muss (§ 30 Abs. 1 S. 2 EuRAG i.V.m. § 28 EuRAG), erhält er auch Fahrtkosten nach VV 700...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsrecht

Rz. 79 Die Verletzung der Hinweispflicht hat keinen Einfluss auf die Entstehung und die Fälligkeit des anwaltlichen Vergütungsanspruchs.[37] Es entspricht nicht der primär berufsrechtlich motivierten ratio legis des § 49b Abs. 5 BRAO (siehe Rdn 51), den Vergütungsanspruch des Anwalts per se zu vereiteln. Diese Rechtsfolge käme der Wirkung eines gesetzlichen Verbotes nach § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird zurückgenommen

Rz. 32 Wird der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgenommen, ist ebenfalls nur die Verfahrensgebühr nach VV 5113 entstanden, ggf. i.V.m. einer Grundgebühr (VV 5100) und einer zusätzlichen Verfahrensgebühr (VV 5116). Rz. 33 Hinzukommen kann allerdings jetzt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115, wenn der Anwalt an der Rücknahme mitgewirkt hat. Die VV 5115 ist analog...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Sonstige Verfahren

Rz. 50 Die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO ergeht nach § 572 Abs. 4 ZPO durch Beschluss. Da somit keine mündliche Verhandlung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. § 128 Abs. 4 ZPO), kann auch die Terminsgebühr bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht entstehen. Gleiches gilt für die Erinnerung nach § 573 Abs. 1 i.V.m. § 572 Abs. 4 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigung im Sühnetermin

Rz. 3 Kommt es im Sühneverfahren zu einer Einigung der Beteiligten über das Privatklageverfahren, also bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs, so erhalten die Anwälte, die daran mitgewirkt haben, nach VV 1000 i.V.m. VV 4147 eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der VV 4104 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abgrenzung zum Erkenntnisverfahren/Vertretene Personen

Rz. 13 Unterabschnitt 3 findet unabhängig davon Anwendung,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 34 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Kostentatbestände geschaffen worden, und zwar sowohl für die Anwalts- als auch für die Gerichtsgebühren. Die Vergütungsregelung für die Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Terminsgebühren entstehen je Verhandlungstag, also je Kalendertag. Insoweit gilt nicht § 15 Abs. 1, wonach die Gebühren nur einmal anfallen können. Es wird nicht unterschieden zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, Fortsetzungstermin und erneutem ersten Verhandlungstermin. Für alle Termine gilt einheitlich derselbe Gebührenrahmen. Rz. 2 Für den gerichtlich bestell...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 10 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt. Dieses Beschwerdeverfahren ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff. erhält.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Vergütung bei Bedingungseintritt (Nr. 2)

Rz. 36 Nach Abs. 2 Nr. 2 müssen die Parteien beim Abschluss der Erfolgshonorarvereinbarung auch angeben, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll. Die Vertragsurkunde muss demnach eine Definition des vereinbarten Erfolges ausweisen. Die Vergütung steht insoweit unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts bestimmter, von den Parteien definiert...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / I. Überblick

Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit, da es in den §§ 16, 19 nicht als zum Rechtszug gehörig aufgeführt ist und die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 5 ansonsten keinen Sinn ergäbe. Der Anwalt kann daher im selbstständigen Beweisverfahren und im Rechtsstreit sämtliche Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührenbeträge

Rz. 28 Die Gebührenbeträge richten sich nach § 13 Abs. 1. Für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt gelten ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR die verminderten Beträge des § 49, die zudem bei der Wertstufe von über 50.000 EUR enden.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / bb) Anhörungstermin

Rz. 81 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt nur an einem Anhörungstermin eines Ehegatten (§ 128 FamFG) teilnimmt. Die frühere Rechtsprechung, die nach der damaligen Fassung der VV Vorb. 3 Abs. 3 eine Terminsgebühr abgelehnt hatte, weil es sich bei einem Anhörungstermin nicht um einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder Erörterung handelt,[23] ist mit der ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / dd) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2

Rz. 75 Auch nach VV 3101 Nr. 2 kann eine auf 0,8 ermäßigte Verfahrensgebühr entstehen. Diese kann aber grundsätzlich nur neben einer vollen – oder ausnahmsweise auch einmal neben einer nach VV 3101 Nr. 1 ermäßigten – Verfahrensgebühr anfallen. Im Gegensatz zu der ermäßigten Verfahrensgebühr der VV 3101 Nr. 1 entsteht sie dagegen nicht allein. Rz. 76 Die ermäßigte Verfahrensdi...mehr