Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sorgfaltsanforderungen.

Rn 16 Die gebotene Sorgfalt ist nach einem objektiv-typisierten Maßstab zu bestimmen (hM MüKoZPO/Toussaint § 85 Rz 23; Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 18; Zö/Althammer § 85 Rz 13). Handelt es sich um einen Rechtsanwalt, ist von diesem die übliche, von einem ordentlichen Anwalt zu fordernde Sorgfalt zu beachten (BGH NJW 85, 495, 496 [BGH 18.10.1984 - III ZB 22/84]; 85, 1710, 1711 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwaltskosten.

Rn 5 Ob eine PKH-Partei vom Gegner nicht nur den eigenen Prozessaufwand verlangen kann, sondern auch die Kosten des ihr beigeordneten Anwalt im eigenen Namen gegen den Gegner festsetzen lassen kann, ist streitig. Der Gegner der PKH-Partei kann gegen die Partei die vollen Kosten seines Rechtsanwalts festsetzen lassen, auch wenn ihm selbst PKH bewilligt worden ist (BGH FamRZ 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Der Vorsitzende entscheidet durch Verfügung (Abs 3 S 1), die Form des Beschlusses ist unschädlich (Anders/Gehle/Weber ZPO § 78c Rz 7; Zö/Althammer § 78c Rz 5). In der Verfügung ist der beizuordnende Anwalt namentlich zu bezeichnen, die Beiordnung einer Sozietät oder Partnerschaft soll nicht möglich sein, denn damit würde dieser die dem Vorsitzenden zugewiesene Auswahlen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gegen ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassung.

Rn 4 Weiter ist die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig, mit der die Postulationsfähigkeit beginnt (§ 12 IV BRAO; BGH NJW 92, 2706 [BGH 30.06.1992 - VI ZB 15/92]). Diese endet mit dem Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) oder mit der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO). Prozesshandlungen, die der Anwalt nach dem Verlust seiner Zulassung vornimmt, sind unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. VKH.

Rn 19 Da es sich bei dem Vermittlungsverfahren um ein selbstständiges Verfahren handelt, kann den Eltern hierfür auch VKH bewilligt werden. Problematisch ist die Beiordnung eines Anwalts, da dies nach § 78 II voraussetzt, dass die Beiordnung wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen werden im Vermittlungsverfahren regelmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 7 Das Prozessgericht, also das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, entscheidet bei freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 IV) in voller Besetzung durch Beschl. Der Gegner muss vor der Entscheidung nicht gehört werden, da er nicht in seinen Rechten betroffen ist (St/J/Jacoby § 78b Rz 12; Musielak/Voit/Weth § 78b Rz 8). Der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Juristisch ausgebildetes Hilfspersonal.

Rn 36 Bei einem Referendar kann sich der Anwalt idR auf Kenntnis und Bedeutung der Fristen verlassen, die Führung des Fristenkalenders kann einem Referendar jedenfalls dann übertragen werden, wenn er darin eingewiesen und ausgebildet wurde, das Verschulden des Referendars ist der Partei in diesem Fall nicht anzulasten (BGH NJW 06, 1070 [BGH 20.12.2005 - VI ZB 13/05]). Anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Die Beiordnungsentscheidung des Gerichts ist gem Abs 1 S 1 iVm § 78c III 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff ZPO) anfechtbar. Rn 7 Die Beschwer für den Antragsgegner ergibt sich daraus, dass nach § 39 S 1 RVG die Beiordnung unmittelbar Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts auslöst (Prütting/Helms/Helms § 138 Rz 10; Zö/Lorenz § 138 Rz 4). Der Antragsgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet. (2) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechts...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 96 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in der 2. Instanz für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme von Informationen.[166] Sie ist bereits (in voller Höhe) verdient, wenn der Anwalt fristwahrend Berufung einlegt, ohne dabei zugleich den Antrag zu stellen.[167] Sie liegt gem. Nr. 3200 VV bei 1,6. Nach Nr. 3201 VV ermäßigt sich die Gebühr Nr. 3200 VV b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mehrfache Zustellung, falsche Auskünfte, falsche Rechtsbehelfsbelehrung.

Rn 58 Bei doppelter Zustellung, die mit dem (unzutreffenden) Hinweis des Gerichts verbunden ist, die erste Zustellung sei unwirksam, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Anwalt im Vertrauen darauf die Rechtsmittelfrist berechnet und das Rechtsmittel verspätet eingelegt hat (BGH MDR 05, 1184 [BGH 04.05.2005 - I ZB 38/04]; NJW 11, 522); ansonsten muss der Anwalt wissen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Terminsvertreter.

Rn 58 Die gesetzliche Vergütung eines Terminsvertreters (Nr 3401, 3402 VV RVG), der für die Partei die Vertretung in einem Termin iSd Vorb 3 III VV RVG übernimmt, ist grundsätzlich erstattungsfähig, da es sich um die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts handelt. Die Höhe der zu erstattenden Kosten kann allerdings durch § 91 II 2 beschränkt sein. Soweit sich eine Partei n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkehrsanwalt.

Rn 24 Auf Antrag kann der Partei zusätzlich einen Anwalt zur Korrespondenz mit dem Hauptbevollmächtigten beigeordnet werden. Der Antrag kann von der Partei, vom Hauptbevollmächtigten oder vom Verkehrsanwalt gestellt werden. Voraussetzung ist, dass besondere Gründe die Beiordnung erfordern. In der Regel wird die Beiordnung eines Verkehrsanwalts dann erforderlich sein, wenn di...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Unterbliebene Aufklärung/unterbliebene oder fehlerhafte Beratung

Rz. 90 Unterbleibt etwa der Hinweis an den vertretenen Arbeitnehmer, dass jedes Kündigungsschreiben dem Anwalt zur Kenntnis gebracht werden muss, auch wenn bereits eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, so kann dies zur Haftung führen, insbesondere wenn kein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt wird. Der BGH[52] bejaht eine Haftung dem Grunde nach, wenn ein Rechtsanwal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mittel der Glaubhaftmachung.

Rn 3 Bei der Glaubhaftmachung kommen nicht nur die in §§ 371 ff geregelten Beweismittel des Strengbeweises in Betracht, sondern va die Versicherung an Eides statt, die von Dritten, aber auch von den Parteien selbst stammen kann (vgl Celle NJW-RR 87, 447, 448). Ausgeschlossen ist sie nur in den Fällen der §§ 44 II, 406 III und 511 III. Erforderlich ist dabei stets eine eigene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 37 Klage und Widerklage sind auch kostenrechtlich ein Verfahren. Der Streitwert des Verfahrens erhöht sich um den Wert der Widerklage, es sei denn, es ist derselbe Streitgegenstand gegeben (§ 45 I GKG). Durch die Widerklage erhöht sich damit auch die 3,0-Verfahrensgebühr (Nr 1210 GKG-KostVerz). Es besteht insoweit jedoch keine Vorauszahlungspflicht (§ 12 II Nr 1 GKG-KostV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zweiter Rechtszug.

Rn 33 Im zweiten Rechtszug erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG. Er erhält also zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr 3200 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Beendigung (Nr 3201 Nr 1 VV RVG) oder unter der Voraussetzung der Nr 3201 Nr 2 VV RVG auf 1,1 reduziert. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weitere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übergangsrecht.

Rn 75 In Übergangsfällen (§§ 60, 61 RVG) ist mangels eines Auftrags aus Praktikabilitätsgründen auf das erste Tätigwerden des Anwalts in eigener Sache abzustellen. Abzustellen ist auf die erste Tätigkeit im Rechtsstreit. Es kommt es nicht auf das Datum der Zustellung an. Auch dann, wenn die Zustellung vor der Gebührenänderung erfolgt, rechtfertigt dies nicht die Anwendung al...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf Antrag

Rz. 44 § 66 Abs. 1 S. 5 ArbGG sieht vor, dass die Berufungsbegründungsfrist auf Antrag vom Kammervorsitzenden einmal verlängert werden kann. Der Verlängerungsantrag, der als bestimmender Schriftsatz ebenfalls dem Vertretungszwang unterliegt,[64] muss unbedingt vor Ende der laufenden Frist beim LAG eingehen.[65] Ist das der Fall, kann das Gericht die Verlängerung aber auch nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faxübermittlung.

Rn 41 Der Prozessbevollmächtigte einer Partei, der aufgrund der bereits auf dem Originalschriftsatz kaum sichtbaren (blassen) Unterschrift damit rechnen muss, dass diese entgegen § 130 Nr 6 möglicherweise nicht auf die Telekopie übertragen werden wird, handelt schuldhaft, wenn das bei Gericht eingehende und dort ausgedruckte Fax eine im Original tatsächlich vorhandene Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Isolierte FG-Familiensachen nach dem FamFG.

Rn 10 Hier richtet sich die Frage der Anwaltsbeiordnung nach § 78 FamFG. Herrscht Anwaltszwang (vor dem BGH, § 114 II FamFG), so ist nach § 78 I FamFG ein Anwalt beizuordnen. Ist anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben, so beurteilt sich die Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 78 II FamFG. Der BGH hat die allgemeinen Voraussetzungen dieser Vorschrift – im Wege ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilweise Bewilligung von PKH.

Rn 10 Die Sperrwirkung besteht aber nur im Umfang der Bewilligung, so dass Gebührentatbestände, die nicht von der Beiordnung erfasst sind, weiterhin geltend gemacht werden können. In diesem Umfang kann auch eine Festsetzung der Gebühren gem § 11 RVG gegen die Partei erfolgen (Ddorf FamRZ 08, 1767). Wie bei den Gerichtskosten gilt auch hier, dass dann, wenn nur für einen Teil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessbevollmächtigter.

Rn 2 ProzBev ist, wem die Partei für den anhängigen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht (§§ 80 ff) erteilt hat. Eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen genügt nicht (BGH NJW 74, 240, 241 [BGH 29.10.1973 - NotZ 4/73]). ProzBev kann auch ein AN (insb Justitiar) sein. Nicht ProzBev sind: Verkehrsanwalt (BGH NJW 92, 699 [OLG Koblenz 16.10.1991 - 11 UF 985/91]), Unterver...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 29 Kann die Drei-Wochen-Frist – sei es aus Gründen, die beim Arbeitnehmer liegen, sei es aufgrund von fehlerhafter Behandlung des Anwalts oder seiner Angestellten – nicht eingehalten werden, muss der Versuch der Heilung mit besonderer Sorgfalt angegangen werden. Es gelten hierfür nicht die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über die Wiedereinsetzung in den vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärung.

Rn 6 Die Erteilung geschieht durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers ggü dem Bevollmächtigten, dem Prozessgegner oder dem Gericht (BGH FamRZ 95, 1484) und wird mit Zugang wirksam. Sie ist formlos wirksam (BGH NJW 02, 1957; 04, 844) und kann deshalb mittels jeder Übermittlungsform (BGHZ 126, 269; NJW 2002, 1957) und auch stillschweigend (BGH F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zum Prozessbevollmächtigten.

Rn 5 Problematisch ist schließlich eine Parteianhörung nach § 141 dann, wenn die Partei bei anwaltlicher Vertretung durch die Fragen des Gerichts in die Situation gerät, dass sie sich in Widerspruch zum schriftsätzlichen Vorbringen des Anwalts bringt. Aus der Sicht des Gerichts ist dies sicherlich ein erwünschter Weg, um den Streitstoff zu klären. Aus der Sicht des Anwalts b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kanzleipersonal.

Rn 12 Für die unselbstständig tätigen Mitarbeiter des Anwalts gilt Abs 2 nicht. Damit scheidet eine Zurechnung des Verschuldens des nichtjuristischen Büropersonals aus, solange der Anwalt nicht durch fehlerhafte Anweisungen oder durch eine unzureichende Organisation den Fehler selbst (mit)verschuldet hat (BGH NJW 07, 603 [BGH 02.11.2006 - III ZR 10/06]; 07, 3497 [BGH 11.09.2...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / A. Einführung

Rz. 1 Der Arbeitnehmer mandatiert einen Anwalt in der Regel, wenn er eine Kündigung erhalten hat. Dagegen kann der Zeitpunkt, in dem ein Arbeitgeber einen Rechtsanwalt einschaltet, sehr unterschiedlich sein. Zum Teil wird der Anwalt bereits tätig, um eine Kündigung vorzubereiten und auszusprechen. Häufig sucht der Arbeitgeber aber aus Kostenerwägungen oder wegen mangelnden P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und VKH.

Rn 18 Durch die Teilnahmen am Erörterungstermin entsteht für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 Findet im Verfahren nach § 1666 BGB kein Gerichtstermin statt, so entsteht keine Terminsgebühr nach Nr 3104 I Nr 1 RVG-VV (Entscheidung ohne vorgeschriebene mündliche Verhandlung), weil § 157 FamFG eine Soll-Vorschrift ist und die in § 155 II vorgeschriebene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beiordnung bei sonstigen sachkundigen Gegnern.

Rn 21 Ist der Gegner durch eine Person oder eine Institution vertreten, die zwar kein Anwalt ist, aber ansonsten sachkundig und prozesserfahren ist, so ist in entsprechender Anwendung des Grundsatzes der Waffengleichheit auf Antrag ein Anwalt beizuordnen. So, wenn einer Naturalpartei rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüberstehen, und zwar selbst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang (Abs 3).

Rn 8 Der Beschwerdeführer muss sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 78, 79) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Ausnahmen vom Anwaltszwang sind in § 569 III für ZPO-Beschwerden abschließend aufgeführt. Abs 3 Nr 1 betrifft den im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führenden Rechtsstreit. Nicht als Anwaltsprozess zu führen sind insb die Prozesse vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 14 Der Anwaltszwang gilt grds für das gesamte Verfahren vor den genannten Gerichten (Ausnahme Abs 3), unabhängig davon, ob das Kollegialgericht oder der Einzelrichter den Prozess führt. Er erstreckt sich auf alle Prozesshandlungen, die schriftlich oder mündlich innerhalb oder außerhalb der mündlichen Verhandlung vor oder ggü dem Gericht vorgenommen werden (Musielak/Voit/W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgemilderter Anwaltszwang (§ 1063 IV).

Rn 3 Solange das Gericht keine mündliche Verhandlung angeordnet hat, können die Parteien selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge stellen oder Erklärungen abgeben. Fällt in diesem Stadium ein bevollmächtigter Anwalt aus, ohne dass ein neuer Anwalt ordnungsgemäß bestellt wird, tritt die Partei selbst an die Stelle des Bevollmächtigten. Das schließt ein Nichtvertretense...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form.

Rn 19 Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Wird der Antrag elektronisch eingereicht (§ 130a) und eine qualifizierte Signatur benutzt (bspw beA; für den RA besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung, § 130d), bedarf es nicht noch zusätzlich der einfachen Signatur (LG Hamburg, NJW-RR 21, 717 [AG Düsseldorf 26.02.2021 - 37 C...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenanfall.

Rn 12 Die Kosten müssen in Grund und Höhe tatsächlich erwachsen sein. Hierbei genügt grds die Rechtspflicht zur Zahlung; es muss noch keine tatsächliche Zahlung erfolgt sein (Köln Rpfleger 65, 242; KG NJW-RR 92, 404 [KG Berlin 17.06.1991 - 24 W 6408/90]). Steht jedoch eindeutig und unstr fest, dass der Anwalt auf seinen Anspruch verzichtet (Bambg JurBüro 81, 768) oder der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hilfspersonen.

Rn 11 Ein von einem Rechtsanwalt eingeschalteter Unterbevollmächtigter fällt nur dann unter Abs 2, wenn ihm die Sache zur selbstständigen Bearbeitung in voller anwaltlicher Verantwortung übertragen wurde und er deshalb eine nicht nur untergeordnete Tätigkeit wahrnimmt (BGH VersR 84, 239, 240; 90, 874; NJW-RR 92, 1019, 1020; 04, 993). Die Grenzziehung im Einzelfall ist schwie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Büroorganisation im Allgemeinen.

Rn 32 Der Anwalt darf Tätigkeiten an sein gut ausgebildetes Personal übertragen. Dabei sind sorgfältige Auswahl und (auch bei zuverlässigen Kräften jedenfalls stichprobenartige) Überwachung erforderlich; auf zu Tage tretende Fehlerquellen muss umgehend reagiert werden (BGH MDR 16, 344 [BGH 13.01.2016 - XII ZB 653/14]). Ist für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertreter.

Rn 7 Ein nach § 53 I BRAO verhinderter Rechtsanwalt muss selbst für Vertretung sorgen, indem er einen anderen Rechtsanwalt zum Vertreter bestellen soll (§ 53 II 1, III 1 BRAO). Findet er keinen Vertreter oder soll eine Person ohne Anwaltszulassung zum Vertreter bestellt werden (Person mit der Befähigung zum Richteramt oder Rechtsreferendar), erfolgt die Bestellung durch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Referendare.

Rn 9 Referendare können nach § 53 II 2 BRAO zum Vertreter bestellt werden und partizipieren dann an der Postulationsfähigkeit des vertretenen Rechtsanwalts. IÜ sind sie nicht postulationsfähig. Referendare, die einem postulationsfähigen Anwalt zur Ausbildung zugewiesen sind, können auch im Anwaltsprozess (im Parteiprozess ergeben sich weitergehende Befugnisse aus § 157) in A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Typische Beispiele für eine schuldlose Fristversäumung.

Rn 19 Dies ist stets der Fall, wenn eine Geisteserkrankung vorliegt, die zum Eintritt der Geschäftsunfähigkeit einer Partei führt (BGH NJW 87, 440: für die Dauer der Geschäftsunfähigkeit bzw bis zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters). Bei einer schwerwiegenden Erkrankung kommt es darauf an, ob die mit ihr verbundenen Einschränkungen die Partei daran hindern, einen Rec...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das Prozessrecht Anwendung. Dies gilt auch, soweit Prozesshandlungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden (zB Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht delegierbare Aufgaben.

Rn 37 Bestimmte Aufgaben muss der Rechtsanwalt in jedem Fall selbst wahrnehmen: Zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen a...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Einreichung als elektronisches Dokument oder in eigenhändig unterschriebener Form

Rz. 15 Seit dem 1.1.2022 gilt bundesweit eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Rechtseinreicher. Gem. § 46g S. 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien, Vollmacht.

Rn 7 Der Vergleich muss gem § 796a I im Namen der von Rechtsanwälten vertretenen Parteien abgeschlossen werden. Es reicht aus, wenn die Rechtsanwälte den Vergleich lediglich abschließen und nur die Mitverantwortung für einen bereits unmittelbar von den Parteien ausgehandelten Vergleich übernehmen; die Anwälte können sich auf die Unterzeichnung beschränken und müssen am Zusta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt.

Rn 2 In einer Ladung zur mündlichen Verhandlung (auch zu späteren Verhandlungsterminen, ausgenommen Fälle des § 218) muss gem Abs 1 über die Folgen der Säumnis (Versäumnisurteil nach § 330 oder § 331, Entscheidung nach Aktenlage gem § 331a, Kostenfolge des § 91 und die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung, § 708 Nr 2) belehrt werden. Hierzu finden in der Pra...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr