Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Streitwerte

Streitwerte sind gesondert festzusetzen Zunächst einmal sind die Streitwerte festzusetzen. Im Verfahren vor dem LG München ist der Streitwert auf 10.000,00 EUR festzusetzen und im Verfahren vor dem LG Nürnberg auf 8.000,00 EUR. Zuständig für die Wertfestsetzung ist das jeweilige Gericht. Das LG München darf daher nicht den Streitwert für das Nürnberger Verfahren festsetzen.mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 3. Abrechnung

Die Gebühr für Verfahren im Allgemeinen (Nr. 1210 GKG-KostVerz.) ist jeweils gesondert zu erheben. Dabei ist zu beachten, dass sich beide Verfahren durch Vergleich erledigt haben, so dass beide Gebühren nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. auf eine 1,0-Gebühr zu ermäßigen sind. Angefallen sind somit folgende Gerichtsgebühren: Praxis-Beispiel LG Münchenmehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / II. Tipps für die Anwaltspraxis

Es folgen ein paar konkrete Tipps, die den Umgang mit dem beA im hektischen Arbeitsalltag effizienter gestalten und somit deutlich erleichtern. Hinweis: Denken Sie daran, sofern noch nicht geschehen, in beA im Bereich „Einstellungen” unter „Profilverwaltung” – „Persönliche Benachrichtigungen” ein Häkchen bei „Benachrichtigungen aktiviert” zu setzen und Ihre E-Mail-Adresse anz...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 3. Einigungsgebühr

Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert Hinzu kommt eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) aus dem Gesamtwert von 18.000,00 EUR. Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren entsteht die anwaltliche Einigungsgebühr auch dann, wenn die Gegenstände anderweitig anhängig sind. Da hier sämtliche Gegenstände erstinstanzlich anhängig waren, entsteht gem. Nr. 1003 VV einheitlich eine 1,0-Einigungsgeb...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 2. Keine Termins- und Einigungsgebühr

Keine Termins- und Einigungsgebühr Eine Terminsgebühr ist vor dem LG Nürnberg nicht angefallen, da in diesem Verfahren nicht verhandelt worden ist und nach dem Sachverhalt auch keine außergerichtlichen Besprechungen stattgefunden haben. Werden anhängige Ansprüche in einem anderen Verfahren mit erörtert, so entsteht die Terminsgebühr nur im Einbeziehungsverfahren, nicht (auch)...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / d) beA-Direkt

Soldan bietet ebenfalls einen speziellen beA-Service an. Man kann hier, jeweils kostenpflichtig, den „beA-Direkt Empfang” und/oder den „beA-Direkt Versand” buchen. Der letztgenannte Service beinhaltet alle Funktionen, die der „beA-Direkt Empfang” bietet. Beides funktioniert wie ein zwischen Kanzlei-E-Mail-Postfach und beA-System geschalteter Dienst, der ständig die BRAK-Serv...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 3. Abrechnung LG Nürnberg

Im Verfahren LG Nürnberg wäre jetzt wie folgt abzurechnen: Praxis-Beispielmehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Wert

Es gilt § 41 FamGKG, wonach regelmäßig vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen ist. Da dieser wegen § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG 3.000,00 EUR beträgt, wird der Wert für die einstweilige Anordnung im Regelfall auf 1.500,00 EUR festzusetzen sein. Das gilt wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Anwaltsvergütung.mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / 3. Tipp: Fehler-/Statusmeldungen verfolgen

Online finden sich diverse, hervorragende Informationsquellen, auf denen man z.T. in Echtzeit Hinweise auf Störungen/Fehler des beA-Systems findet. Diese Informationen wiederum werden spätestens dann zu einem unverzichtbaren Fundus, wenn etwas mit der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes via beA nicht funktioniert hat. Im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags kan...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / Einführung

Bei Streitigkeiten wegen des Umgangs bleibt oftmals nur der Weg zum Familiengericht. Dort können verschiedene Verfahren in Betracht kommen, bspw. kann etwa ein einstweiliges Anordnungs- oder ein Vermittlungsverfahren betrieben werden. Auch Ordnungsmittel können bei Verstößen gegen Umgangsregelungen angeordnet werden. Im Folgenden wird auf die Kosten, die in diesen Verfahren ...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 4. Wert

Der Wert bestimmt sich auch im Vermittlungsverfahren nach § 45 Abs. 1 FamGKG und beträgt daher im Regelfall 3.000,00 EUR, wobei eine höhere oder geringere Wertfestsetzung nach § 45 Abs. 3 FamGKG zulässig ist.[17]mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 3. Gesamtabrechnung

Abzurechnen ist daher im Verfahren vor dem LG Nürnberg wie folgt: Praxis-Beispielmehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 2. Abrechnung LG München

Abzurechnen wäre danach im Verfahren LG München wie folgt: Praxis-Beispielmehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / c) Zweiter Fall: Anwalt hat das erste Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erwirkt

1,2 auch bei erstem Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren Ist das erste Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren nach §§ 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 331 Abs. 3 ZPO ergangen, ist ebenso abzurechnen. Auch hier erstarkt die bisherige 0,5-Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV zu einer vollen 1,2-Terminsgebühr. Hinweis Ist nach Erlass eines Versäumnisurteils und ...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / a) Websites

Da Online-Portal „beA Support” ist ohnehin zu empfehlen, aber eine spezielle Unterseite macht es besonders wertvoll. Unter https://portal.beasupport.de/verfuegbarkeit kann der Status der beA-Verfügbarkeit ebenso wie eine beA-Störungshistorie eingesehen werden. Aktuelle Status- bzw. Störungsmeldungen rund um elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer finden sich auf de...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 1. Verfahrensrechtliches

§ 54 Abs. 1 S. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht die Entscheidung über die einstweilige Anordnung aufheben oder ändern kann. Zuständig ist das Gericht, das die einstweilige Anordnung erlassen hat (§ 54 Abs. 3 S. 1 FamFG). Ist jedoch ein einstweiliges Anordnungsverfahren beim Beschwerdegericht anhängig, sind Aufhebung oder Abänderung durch das erstinstanzliche Gericht unzulä...mehr

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ZAP 2/2015, Rechtsprechungs... / 1. Syndikus-Entscheidungen des BSG

Viel Furore gemacht haben die Syndikusanwalts-Entscheidungen des BSG vom 3.4.2014 (B 5 R13/14 R, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R). Mit diesen Entscheidungen wird die Befreiungsvorschrift des § 6 SGB VI noch weiter eingeengt, als sie es nach den Entscheidungen vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R, B 12 R 8/10 R und B 12 R 5/10 R) ohnehin schon war. Nachdem das BSG am 31.10.2012 (B 12...mehr

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ZAP 19/2017, Anwaltsmagazin / 9 Anwalts-Expertise beim Gesetzgeber sehr gefragt

Die Expertise von Rechtsanwälten ist beim Gesetzgeber in Berlin besonders gefragt. Dies hat kürzlich eine Erhebung der Zeitung "Der Tagesspiegel" in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Zentrum für Internationales Management und Wissensökonomie in Leipzig ergeben. Untersucht wurde über mehrere Jahre der Einfluss von Interessensverbänden auf die Gesetzgebung. Bei der Frage, welch...mehr

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ZAP 3/2021, Anwaltsmagazin / 9 Tätigkeit britischer Anwälte in Deutschland seit dem 1.1.2021

Britische Advocates, Barristers und Solicitors dürfen sich seit dem 1.1.2021 in Deutschland nur noch niederlassen, um im britischen Recht und im Völkerrecht zu beraten, wenn sie auf ihren Antrag in die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden. Auf diese Folge des Brexit hat im Januar die Bundesrechtsanwaltskammer hingewiesen. Bis Ende 2020 konnten die Vorgen...mehr

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ZAP 15/2017, Anwaltsmagazin / 5 EU sieht Anwälte anfällig für Geldwäsche

Die EU-Kommission schätzt die Risikoanfälligkeit für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Dienstleistungen durch Rechtsanwälte und Notare als sehr hoch ein. Dies geht aus ihrem Risikobewertungsbericht auf Basis der 4. Geldwäscherichtlinie hervor. Der Bericht sowie seine Anhänge enthalten eine nach Risikobereichen aufgeschlüsselte Bestandsaufnahme sowie eine Liste der b...mehr

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ZAP 1/2021, Anwaltsmagazin / 11 Zu guter Letzt: Anwälte in Gruppe 3 der Impf-Reihenfolge

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat darauf hingewiesen, dass auch Personen, die in besonders relevanter Position in der Justiz und Rechtspflege tätig sind, mit erhöhter Priorität impfberechtigt sind (Gruppe 3; vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4b CoronaImpfV). Hierzu zählen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies ist aus der Anwaltschaft wiederholt gefordert worden, da, so das...mehr

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ZAP 14/2017, Anwaltsmagazin / 5 Anwälte kritisieren EU-Pläne zur Bekämpfung von Steuerflucht

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Gesetzentwurf diskutiert, wonach Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet werden sollen, den Finanzbehörden sog. potenziell aggressive Steuergestaltungen zu melden. Ziel des Vorhabens ist es, künftig Steuerflucht zu verhindern; Hintergrund des Vorhabens sind die Enthüllungen aus den sog. Panama Papers. Die wichtigsten...mehr

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ZAP 13/2020, Anwaltsmagazin / 8 Zufriedenheit von Anwälten mit Rechtsschutzversicherern

Wenn die Stiftung Warentest Versicherungen testet, macht sie dies zumeist mit Blick auf die Kunden, die Versicherungsnehmer. Dies ist i.d.R. auch bei Rechtsschutzversicherungen der Fall; hier testen die Verbraucherschützer regelmäßig die im Markt angebotenen Policen auf Deckungsschutz und Kosten für die jeweiligen Zielgruppen unter den Verbrauchern. Gerade bei Rechtsschutzve...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / c) Einforderbarer Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts

Gemäß § 50 Abs. 3 S. 1 BRAO kann der Anwalt seinem Auftraggeber die Herausgabe der Dokumente und ggf. eines Vollstreckungstitels verweigern, bis er wegen seiner ihm vom Auftraggeber geschuldeten Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Diese müssen gerade aus dem Mandat herrühren, für das das zurückgehaltene Dokument angelegt worden ist (Offermann-Burckart in Henssler/Prütting,...mehr

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ZAP 13/2019, Gefahr für Anwälte bei Unterschriften in hellblau!

Der III. Zivilsenat des BGH hat mit einem Beschluss vom 31.1.2019 (III ZB 88/18, ZAP EN-Nr. 198/2019) eine für Rechtsanwälte bedenkliche Rechtsprechungsmarke gesetzt. Eine Rechtsanwältin hatte sich offenbar an der romantischen Erzählung von Franz Werfel (1940) "Eine blassblaue Frauenschrift" orientiert. Sie hat ihren Berufungsbegründungsschriftsatz mit blass-hellblauer Tinte...mehr

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ZAP 15/2019, Deutlicher Rückgang bei niedergelassenen Rechtsanwälten – das Angestelltendasein bestimmt das Berufsbild

Die Anzahl der in Deutschland in Kanzleien tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen geht deutlich zurück, dagegen nehmen immer mehr Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Möglichkeit wahr, sich als Syndikusrechtsanwälte/Syndikusrechtsanwältinnen für die Tätigkeit in Unternehmen und Verbänden zuzulassen. Dies führt zu einer deutlichen Veränderung der Anwaltslandschaft und...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 1. Erstinstanzliche Verfahren

Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und das Hauptsacheverfahren stellen gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 4 Buchst. b RVG). Der Anwalt erhält deshalb für beide Verfahren eine gesonderte Vergütung. Eine Anrechnungsvorschrift besteht nicht. Verfahrenskostenhilfe muss für das einstweilige Anordnungs- und Hauptsacheverfahren gesondert...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Weinbeer, Die größten Haftungsrisiken des Anwalts, Typische Fälle von A-Z, 1. Aufl. 2019, Deutscher Anwaltverlag, 296 S., 44 EUR

Weinbeer will das anwaltliche Haftungsrecht aus seinem Schattendasein führen. So gibt es nach einer allgemeinen Einleitung ein Haftungs-ABC, dass sich nach den Schwerpunkten der Haftung richtet und schließlich – das ist neu – sich in § 3 mit der Risikosteuerung und dem Krisenmanagement vor und im Schadenfall befasst. In der Einleitung werden die Anspruchsgrundlagen behandelt...mehr

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ZAP 11/2019, Anwaltsmagazin / 11 Stressmanagement für Anwälte

Ihnen hat die Kolumne in diesem Heft gut gefallen? Dann freuen Sie sich auf den Titel „Stressmanagement für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte”, den wir Ihnen als PDF-Broschüre kostenfrei in der ZAP App bereitgestellt haben. Die Autoren Thomas Hohensee und Renate Georgy erläutern dort, wie Sie Stresssituationen sicher bewältigen, was Achtsamkeit im Anwaltsberuf heißt und wie...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / b) Newsletter

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt regelmäßig einen kostenfreien beA-Newsletter heraus ( https://www.brak.de/newsroom/newsletter/bea-newsletter/ ). Darin wird nicht nur über alle Fehlerbehebungen, neue Funktionen des beA-Systems und aktuelle Rechtsprechung berichtet. Zusätzlich bietet er eine Fülle von Schritt-für-Schritt-Anleitungen für allerlei Praxisprobleme (z.B. ...mehr

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ZAP 5/2020, Anwaltsmagazin / 8 Höhere Kilometerpauschale für Anwälte und Notare

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen. Mi...mehr

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ZAP 8/2019, Anwaltsmagazin / 2 Auslandsdienstreisen von Anwälten bald einfacher

Seit Mai 2010 muss bei geschäftlichen Aufenthalten im EU- und EFTA-Ausland die sog. A1-Bescheinigung beantragt werden. Diese bislang kaum bekannte Verpflichtung gilt für längerfristige Entsendungen und kurzzeitige Geschäftsreisen gleichermaßen. Sie geriet jüngst in den öffentlichen Fokus, weil seit dem 1.1.2019 Arbeitgeber für ihre dienstreisenden Beschäftigten den Antrag ge...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / III. Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts nach §§ 45, 54 RVG

Die vorangegangenen Ausführungen sind auch dann von Relevanz, wenn auf Seiten einer Partei mehrere beigeordnete Rechtsanwälte mitgewirkt haben. Gegenüber dem „frei” zustande gekommenen Anwaltsvertrag treten hier darüber hinaus noch die vergütungsrechtlichen Sonderregelungen der §§ 45, 54 RVG hinzu. Hinweis: Das grds. beiderseitige Kündigungsrecht aus § 627 Abs. 1 BGB erfährt ...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Anwaltsvergütung

Für das einstweilige Anordnungsverfahren entstehen dieselben Gebühren wie im Hauptsach-verfahren, sodass eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entstehen kann. Daneben kann eine 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) anfallen. In einstweiligen Anordnungen, die eine Umgangssache betreffen, kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entsc...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / 2. Grundsätzlich besteht eine Herausgabepflicht des Rechtsanwalts

Der Anwaltsdienstvertrag ist ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.v. § 675 BGB. Somit gilt auch die Regelung des § 667 BGB, wonach der Beauftragte (also der Anwalt) verpflichtet ist, dem Auftraggeber (also dem Mandanten) alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Diese zivilrechtliche Herausgabep...mehr

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ZAP 19/2022, Gebührentipps ... / cc) Rechtsanwalt hat gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen

Schließlich führt der BGH als dritten Ausnahmetatbestand den Fall an, dass der Rechtsanwalt einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen hat. Einen solchen Fall kann sich der Verf. bei der Abrechnung einer Betragsrahmengebühr kaum einmal vorstellen, jedenfalls nicht bei einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Der Rechtsanwalt weiß doch, dass er die Geschäftsgebühr abr...mehr

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ZAP 5/2022, Anwaltsmagazin / 3 Einreichung von Schriftsätzen durch Syndizi

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich kürzlich mit der – bislang umstrittenen – Frage auseinandergesetzt, ob Syndikusanwälte und -anwältinnen Schriftsätze an ein Gericht wirksam über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit der dort gebräuchlichen einfachen elektronischen Signatur einreichen können. Anlass für die BRAK, sich mit dieser Frage auseinanderz...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 2. Bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ohne Auftrag

Ist dem Rechtsanwalt von seinem Mandanten, dem er beigeordnet oder für den er bestellt worden ist, kein Auftrag erteilt worden und erhält er eine Vergütung nach § 45 RVG oder nach § 45 i.V.m. § 59a RVG aus der Staatskasse, so ist für diese Vergütung in derselben Angelegenheit gem. § 60 Abs. 1 S. 2 RVG bisheriges Recht anzuwenden, wenn der Rechtsanwalt eine Gebühr aus der Sta...mehr

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ZAP 23/2017, Gebührentipps ... / b) Erinnerung des Rechtsanwalts

Demgegenüber besteht weitgehend Einigkeit, dass das Erinnerungsrecht des Rechtsanwalts nicht verwirkt (OLG Zweibrücken RVGreport 2006, 423 [Hansens]; KG RVGreport 2004, 314 [ders.]; a.A. OLG Koblenz FamRZ 1999, 1362 zu § 128 BRAGO: Verwirkung nach Ablauf von drei Monaten nach Zustellung des Beschlusses über die Festsetzung der Vergütung). Gebührentipp: Bei einer lange Zeit na...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 6.1 Diercks-Harms/Brodhun, Basiswissen und Strategien für junge Anwälte, 2017, 320 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Mit dem kleinen Buch ist dem Autoren-Duo ein großer Wurf gelungen. Wohl jeder "fertig" ausgebildete Berufseinsteiger kennt etliche Momente in den Anfangsjahren, in denen man in "Standardsituationen" bei der Mandatsbearbeitung gerät, die "eigentlich" bekannt sein müssten. Weil aber anfangs noch jede Praxis fehlt, tauchen ständig "kleine" Fragen auf, deren mühselige Recherche,...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Gerichtskosten

Es kann eine Gebühr nach Nr. 1602 FamGKG-KostVerz. anfallen. Dabei handelt es sich um eine Aktgebühr, die nur entsteht, wenn das Gericht tatsächlich Ordnungsmittel anordnet. Es entsteht dann je Anordnung eine Festgebühr von 20,00 EUR. Mehrere Anordnungen gelten jedoch als eine Anordnung, wenn sie dieselbe Verpflichtung betreffen, es sei denn, dass die wiederholte Vornahme od...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Verfahrenswert

Der Verfahrenswert bestimmt sich nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG, sodass er regelmäßig 3.000,00 EUR beträgt. Bei diesem Wert verbleibt es auch, wenn das Umgangsverfahren mehrere Kinder betrifft (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Ein höherer oder niedriger Wert kann im Einzelfall nach § 45 Abs. 3 FamGKG bestimmt werden. Wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG gilt § 45 FamGKG auch für die Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 6. Verfahrenskostenhilfe

Für das Vermittlungsverfahren und ein sich anschließendes Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren ist jeweils gesondert VKH zu beantragen und zu bewilligen, da die Verfahren jeweils gesonderte Kosten auslösen und folglich als eigenständige Rechtszüge i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG gelten. Eine Bewilligung von VKH für das Vermittlungsverfahren wird regelmäßig...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / 2. Tipp: Alternative beA-Tools nutzen

Viel Schelte musste und muss die Benutzeroberfläche des beA einstecken. Diese ist in der letzten Zeit zwar stetig verbessert worden, besitzt aber immer noch den „Charme” der 90er Jahre. Weder Layout noch Benutzerführung oder Funktionalität entspricht den modernen Möglichkeiten, die im Jahre 2023 zur Verfügung stehen. Daher empfiehlt sich ein Blick auf beA-Alternativen. Die E...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 2. Kein Mehrwert des Vergleichs

Vergleich hat keinen Mehrwert für Gerichtsgebühren Ein Vergleichsmehrwert ist nicht festzusetzen, obwohl dies in der Praxis regelmäßig geschieht. Nach § 63 Abs. 2 GKG hat das Gericht den Wert für die anfallenden Gerichtsgebühren festzusetzen. Einen Vergleichsmehrwert hat das Gericht daher nur dann festzusetzen, wenn nach diesem Vergleichsmehrwert auch Gerichtsgebühren erhoben...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Verfahrensgebühr

Angefallen ist in dem Klageverfahren vor dem LG München zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 10.000,00 EUR. Verfahrensdifferenzgebühr aus Mehrwert Hinzu kommt für den Mehrwert des Vergleichs (8.000,00 EUR) eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren ist für die Anwaltsgebühren hier ein Mehrwert gegeb...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Gerichtskosten

Das Vermittlungsverfahren zählt zu den Kindschaftssachen. Es fällt deshalb eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. an.[16] Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang des Antrags auf Durchführung des Vermittlungsverfahrens und in den von Amts wegen eingeleiteten Verfahren mit der ersten Tätigkeit des Gerichts. Danach kann die Gebühr weder entfallen noch sich erm...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / b) bea.expert Suite

Das Tool bea.expert ( https://bea.expert/) ist nicht nur ein „Hintergrund-Wächter”, sondern eine lokal zu installierende Alternativ-Benutzeroberfläche für beA. Sie ist für Windows, iOS und Android erhältlich. Die Anwendung bezieht sich immer auf eine beA-Postfach-ID, sodass sich die Software z.B. auch parallel auf dem Windows-Desktop-PC und auf dem -Laptop einrichten lässt, ...mehr

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ZAP 22/2020, / 2 Anwälte fordern Parlamentsbeteiligung an Corona-Maßnahmen

Mit Pressemitteilungen und einem Statement hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Ende Oktober mehr Parlamentsbeteiligung bei der Verhängung von Corona-Schutzmaßnahmen gefordert. Vor dem Hintergrund der seit einigen Wochen wieder verschärften Umgangsbeschränkungen und der Schließung zahlreicher Einrichtungen ruft der DAV dazu auf, zum demokratischen Gesetzgebungsprozess zurückz...mehr

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ZAP 13/2019, Anwaltsmagazin / 3 Anwälte kritisch gegenüber sog. Mietendeckel

Der vom Berliner Senat geplante sog. Mietendeckel sorgt derzeit bundesweit für Furore. Danach sollen die Mieten in der Stadt für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht erhöht werden dürfen. Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, soll die Wiedervermietungsmiete auf die Höhe, die der Vormieterhaushalt bezahlt hat, begrenzt werden. Modernisierungsumlagen, die die Bruttowarmmie...mehr