Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.8 Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, freiwillige Sozialleistungen und betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 224 Aufwendungen für soziale Einrichtungen sind entsprechend der nicht abschließenden Aufzählung (R 6.3 Abs. 3 S. 2 EStR 2012) solche für die Betriebskantine einschließlich Essensgeldzuschüssen, für die Freizeitgestaltung, z. B. für Betriebsausflüge, für die Unfallstation und den Betriebsarzt. Aufwendungen für soziale Leistungen sind u. a. solche für Jubiläumsgeschenke, für Wo...mehr

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Insolvenzgeld / 6 Umfang

Der Anspruch umfasst alle durchsetzbaren arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche, die dem jeweiligen Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Dazu zählen alle geldwerten Bezüge: neben dem eigentlichen Lohnanspruch (einschließlich Naturalleistungen) die Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt, Arbeitgeberzuschüsse zu den Sozialversicherungssystemen sowie Frei...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2 Arbeitsrechtliche Aspekte im Verhältnis von Mitarbeiter und Arbeitgeber

Grundsätzlich können Arbeitgeber vielfältige Interessen daran haben, ihre Mitarbeiter zum Einsatz im Rahmen eines Projekts zu verpflichten bzw. die freiwillige Teilnahme an diesen zu fördern. Neben dem Aspekt einer Unterstützung eines CSR-Projekts kann hierbei der Teamgedanke und die Identifikation des Mitarbeiters mit seinem Arbeitgeber gestärkt werden. Zudem können durch d...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.3 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Wenn die CSR-Aktivität für Mitarbeiter besondere Belastungen auslöst, etwa einen Umzug erfordert, mit einem längeren Auslandsaufenthalt oder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, können Arbeitgeber die Kosten übernehmen oder bei organisatorischen Fragestellungen unterstützen. Praxis-Beispiel Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber zahlt für die Dauer des Einsatz...mehr

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Corporate Volunteering / 2.1 Beispiele für Engagements des Arbeitgebers

Social Days Soziale Tage oder auch Aktionstage werden zumeist als Veranstaltung durch einen Arbeitgeber organisiert und können neben dem CSR-Aspekt zum Teambuilding oder interdisziplinären Austausch beitragen. Praxis-Beispiel Social Days Bau eines Zauns, Anstreichen einer Mauer oder die Essensausgabe an Bedürftige in einer Ausgabestelle der Tafel. Social Days können durch den Ar...mehr

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Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.4 Spitzenausgleichsverfahren

Neben dem für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlichen arbeitnehmerbezogenen Melde- und Abrechnungsverfahren bietet die SOKA-BAU auch das sogenannte Spitzenausgleichsverfahren an, für das sich die Betriebe freiwillig entscheiden können. Bei Teilnahme an diesem Verfahren ergeben sich für die Unternehmen einige Vorteile, insbesondere eine Erhöhung der Liquidität, da durch di...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2.1 Arbeitszeit

Zunächst einmal kann die eingesetzte Zeit der Mitarbeiter als Anreiz vom Arbeitgeber vergütungsrechtlich als Arbeitszeit gewertet werden. Auch wenn es nicht zu seinen Aufgaben zählt und er freiwillig an einer CSR-Aktivität teilnimmt, können Mitarbeiter so Überstunden aufbauen. Fällt die CSR-Aktion in die betriebsübliche Arbeitszeit, so erbringen Mitarbeiter durch ihre Teilnah...mehr

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Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.3 Witterungsbedingte Arbeitsversäumnisse oder aus wirtschaftlichen Gründen

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung von Lohn, wenn die Arbeitsleistung ausschließlich aus zwingenden witterungsbedingten oder in der Schlechtwetterzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn der Lohnausfall des Arbeitnehmers in der Schlechtwetterzeit nicht durch Auflösung von ...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.1 Vertragskonstellationen

Grundsätzlich kann es für Mitarbeiter interessant sein, über einen gewissen Zeitraum in einer gemeinnützigen Organisation zu arbeiten. Dabei gibt es rechtlich vor allem 2 unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber entsendet Mitarbeiter an die gemeinnützige Organisation (Entsendung) oder der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber wird ruhend gestellt und ein neuer bef...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.3 Kritische Äußerungen des MA zu Initiativen

Mitarbeiter haben grundsätzlich das Recht, Kritik am Arbeitgeber zu äußern, solange diese sachlich und nicht beleidigend ist. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt auch im Arbeitsverhältnis, und Mitarbeiter dürfen sich kritisch mit den Verhältnissen im Betrieb auseinandersetzen und ihre Meinung betriebsöffentlich äußern. Dies gilt insofern auch für CSR-Initiativen. Die Äu...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.1 Freistellung, Sonderurlaub

Innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit sind Mitarbeiter grundsätzlich nicht berechtigt, CSR-Aktivitäten ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben (zum Sonderfall ehrenamtlicher Tätigkeiten vgl. Abschn. 3.2). Der Arbeitgeber kann jedoch die Teilnahme an CSR-Aktivitäten innerhalb der Arbeitszeit ermöglichen, indem er Mitarbeiter bezahlt oder unbezahlt von der Arbeitsleis...mehr

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Bildungsurlaub / 2 Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in der Fassung vom 4.2.2021, in Kraft ab 1.7.2021[1] Anspruchsberechtigung Beschäftigte in Baden-Württemberg (Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen sowie sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (inkl. Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behi...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

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Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2 Freiwilligkeit der Teilnahme/Begrenzung des Teilnehmerkreises

Oftmals werden Mitarbeiter nicht durch den Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, an einem CSR-Projekt teilzunehmen. Vielmehr wirbt der Arbeitgeber für das CSR-Projekt und bittet um Teilnahme. Zudem werden vom Arbeitgeber Anreize geschaffen, sich in diesen nachhaltigen Projekten zu engagieren. Die intrinsische Motivation der Mitarbeiter soll insofern noch verstärkt werd...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.5 Nebentätigkeitserlaubnis

Zu beachten ist darüber hinaus, dass CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern als Nebentätigkeiten zu werten sind, insbesondere wenn diese regelmäßig ausgeführt werden. In Arbeitsverträgen ist regelmäßig vereinbart, dass Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten unterrichten müssen und der Arbeitgeber diese untersagen kann, wenn hierdurch die Interessen des Arbeitgebers unan...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.9 Steuerliche Behandlung bei Entschädigungszahlungen durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Der Arbeitnehmer muss regelmäßig seine Ansprüche auf Urlaubsentgelt gegenüber dem Arbeitgeber – spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung folgt – geltend machen. Ist dies nicht möglich und verfallen damit die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer innerhalb eines weiteren Kalenderjahres die Auszahlung von der Urlaubs- un...mehr

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Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.3.4 Ausgleichskonto mit Absicherung

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Ausgleichskonto zu führen. Das Ausgleichskonto enthält die jeweilig auftretenden Differenzbeträge zwischen dem Monatslohn und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden als Gutschrift oder Belastung. Das Arbeitszeitguthaben ist auf maximal 150 Arbeitsstunden begrenzt, die Arbeitszeitschuld auf maximal 30 Arbeitsstun...mehr

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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.2 Beitrags- und Erstattungsverfahren

Die Urlaubs- und Ausbildungsvergütungen werden dem Arbeitgeber von der ULAK durch Überweisung auf sein Bankkonto erstattet. Bei vorhandenen Beitragsrückständen werden Erstattungen mit diesen verrechnet. Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist die ULAK. Diese zieht auch die Beiträge der ZVK für die Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützi...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1 Beispiele für Engagements eines Mitarbeiters

Die Beispiele für CSR-Aktivitäten als Arbeitgeberengagement (Social Days, Mentoring, pro-bono-Tätigkeiten und Secondment) sind jeweils auch als Mitarbeiterengagement denkbar, beispielsweise wenn Mitarbeiter ehrenamtlich bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder außerhalb ihrer Arbeitszeit im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit für eine Organisation pro-bono-Beratung für so...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.4 Nr. 4.1 BRTV)

Ein Arbeitnehmer, der auf einer Bau- oder Arbeitsstelle tätig ist, die mindestens 50 km vom Betrieb entfernt ist und bei der der normale Zeitaufwand für den einzelnen Weg von der Wohnung zur Bau- oder Arbeitsstelle mehr als 1 ¼ Stunden beträgt, erhält als Ersatz für den Verpflegungsmehraufwand einen Verpflegungszuschuss und eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft. Für seine...mehr

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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.1 Fahrtkostenabgeltung (§ 7.3.1 BRTV)

Voraussetzungen für die Fahrtkostenabgeltung (Kilometergeld) sind: die Bau- oder Arbeitsstelle liegt außerhalb des Betriebs, sie ist mindestens 10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, es besteht kein Auslösungsanspruch, der Arbeitnehmer benutzt ein von ihm gestelltes Fahrzeug. Grundsätzlich werden die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels erstattet. Nutzt der Arbeit...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2.2 Monetäre Incentivierung

Arbeitgeber können den Mitarbeiter für die Teilnahme auch monetär incentivieren. Hierbei sind die Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Möglichkeiten frei. Dies können Gutscheine oder auch eine Sonderzahlung sein. Auch können Sachleistungen, wie bedruckte T-Shirts zugewendet werden. Diese sind entsprechend von der Payroll abzurechnen. Durch eine Vereinbarung sollte klar geregelt...mehr

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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.4 Einsatz im Ausland ("Workeering")

Insbesondere in Konstellationen des Secondments sind Fallgestaltungen denkbar, in denen Mitarbeiter CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum für ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erbringen. Praxis-Beispiel Entsendung an ein Entwicklungsprojekt Ein längerer Arbeitseinsatz wäre etwa im Beispiel der Entsendung eines Ingenieurs an ein Entwi...mehr

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Private Krankenversicherung... / 5 Familienpflegezeit

Beschäftigte haben laut Familienpflegezeitgesetz die Möglichkeit, für die Pflege von nahen Angehörigen bis zu 24 Monate lang die Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden zu verringern. Akzeptiert der Arbeitgeber den Wunsch des Mitarbeiters die Arbeitszeit zu verringern, muss sich dieser mit einer sog. "Familienpflegezeitversicherung" zusätzlich gegen das Risiko des Todes sowie...mehr

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Bildungsurlaub / 10 Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 6.11.1984[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende, jedoch nur zur politischen Weiterbildung. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen, die jedermann, mindestens aber allen Arbeitnehmern und arbeit...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.1 Internetmeldung und elektronisches Postfach

Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Meldungen über das von den jeweils zuständigen Kassen eingerichtete Online-Meldeverfahren zu übermitteln. Hierfür stehen 2 elektronische Möglichkeiten zur Verfügung: von der SOKA-BAU zugelassene Baulohnprogramme und die Meldung per Internetportal (MINT). Mit der Meldung per Internetportal (MINT) können alle erforderlichen Meldungen für ...mehr

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Bildungsurlaub / 18 Freiwilliger Bildungsurlaub

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern über den Anspruch auf Bildungsurlaub hinausgehenden Bildungsurlaub bzw. in Bayern und Sachsen überhaupt Bildungsurlaub gewähren. Hierfür ist keine gesetzliche Grundlage nötig. Die Konditionen hierfür müssen individuell ausgehandelt werden oder der Arbeitgeber führt eine generelle Regelung ein – auch um Diskriminierungen vorzubeugen u...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.1 Allgemeine Regelung

Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf: In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden. Dies ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. In den Monaten April bis N...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer: länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht i...mehr

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Bildungsurlaub / 7 Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 13.12.2022[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Zweck Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und berufliche We...mehr

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Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.3.4 Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer monatlich eine schriftliche Abrechnung über seinen Lohn sowie die vermögenswirksamen Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen auszustellen. Soweit die Arbeitszeitflexibilisierung im Unternehmen angewandt wird, muss die Lohnabrechnung darüber hinaus auch die Daten des Ausgleichskontos enthalten (gutgesch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.2 Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit

Die CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern, unabhängig, ob im Rahmen einer bezahlten Freistellung oder gewährten "Volunteer Leave", fallen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Arbeitgeber müssen daher nicht nach den Vorgaben des ArbZG überprüfen, ob im Rahmen der CSR-Aktivitäten die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen oder Ruhezeit bis zur erneuten Arbeitsaufn...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.1 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)

Aufgabe der ULAK ist insbesondere die Sicherung der Auszahlung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Außerdem erstattet sie den Arbeitgebern teilweise die Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden. Damit diese Leistungen erbracht werden können, haben die Arbeitgeber Beiträge an die Kassen abzuführen. Höhe und Verfah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 3 Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland

Privat krankenvollversicherte Arbeitnehmer sind während einer Entsendung in das europäische Ausland weiter wie bisher geschützt: Innerhalb der EU und eines Vertragsstaates des EWR gilt der PKV-Vertrag zeitlich unbegrenzt, solange der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland behält. Im außereuropäischen Ausland ist die private Krankenversicherung üblicherweise mindestens e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltbescheinigung / 2 Inhalte der Entgeltbescheinigung

Die Inhalte der Entgeltbescheinigung regelt § 1 EBV. In § 1 Abs. 1 EBV wird bestimmt, welche Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer enthalten sein müssen. Die Mindestangaben zu den Entgeltbestandteilen bestimmt § 1 Abs. 2 EBV. Eine konkrete Definition des beschriebenen Begriffs "Gesamtbruttoentgelt" enthält § 1 Abs. 3 EBV.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.2.2 Mitteilungspflicht bei Arbeitsbefreiung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sowohl bei Freistellung aus familiären wie besonderen Gründen, Arbeitsbefreiung beim Arbeitgeber zu beantragen. Ist dies aus bestimmten Gründen ausnahmsweise nicht möglich, so muss er den Grund der Verhinderung unverzüglich glaubhaft nachweisen. Geschieht dies nicht, entfällt sein Lohnanspruch.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / Zusammenfassung

Überblick "Corporate Volunteering" wird häufig mit "betriebliche Freiwilligenprogramme" oder "Förderung des Mitarbeiterengagements" übersetzt. Es meint die Förderung des Unternehmens von sozialem Engagement durch betriebliche, also vom Arbeitgeber organisierte Projekte (Arbeitgeberengagement) oder durch die Unterstützung von freiwilligem Engagement der Mitarbeiter in ihrer Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 1 Einleitung

Der Begriff "Corporate Volunteering" wird häufig auch mit "betriebliche Freiwilligenprogramme" oder "Förderung des Mitarbeiterengagements" übersetzt. Corporate-Volunteering-Projekte werden eingesetzt, um eine wertorientierte Unternehmenskultur zu fördern, die auch soziale Belange in den Vordergrund stellt. Die Förderung des sozialen Engagements kann zu einer geringeren Flukt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind. Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatl...mehr