Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 19 Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast haben sich folgende Grundsätze in der Praxis herausgebildet: Der Arbeitgeber ist darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, die dem Zeugnis und den darin enthaltenen Bewertungen zugrunde liegen. Bezieht sich der Streit zwischen den Parteien auf die Leistungsbeurteilung, gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / G. Prüfung sonstiger Unwirksamkeitsgründe im Prozess

Rz. 78 Im Rahmen des Änderungskündigungsschutzprozesses sind allgemeine Unwirksamkeitsgründe, wie sie insbesondere in den Vorschriften der §§ 613a Abs. 4, 623, 174 BGB normiert sind, ebenso zu beachten wie im Falle einer Beendigungskündigung. Gleichfalls gilt der besondere Kündigungsschutz des SGB IX, des MuSchG, des BEEG und anderer Spezialgesetze. Des Weiteren kann die ord...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Entgeltumwandlung

Rz. 39 Keine eigene Form der Leistungsgewährung ist die Entgeltumwandlung. Gleichwohl stellt sie eine von Gesetzes wegen geförderte Sonderform der bAV dar, bei der arbeitsrechtliche Besonderheiten auch im Kündigungsschutzverfahren zu beachten sind. Rz. 40 Der Arbeitnehmer verzichtet auf Entgelt, dafür erhält er vom Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überblick

Tz. 1 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Vielfach werden von Verbänden/Vereinen für wenige Stunden oder einzelne Veranstaltungen Hilfskräfte benötigt. Für Arbeitnehmer, die im lohnsteuerlichen Sinne nur kurzfristig oder nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn tätig sind, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsbeträge pauschalieren. Während es sich bei qualifizierten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2024 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 303 Betriebliche Erfordernisse können die Einführung von Kurzarbeit bedingen, wenn der Arbeitskräftebedarf vorübergehend sinkt.[765] Auf der Grundlage eines plausiblen unternehmerischen Konzeptes kann auch eine Reduzierung der Arbeitszeit in Betracht kommen, wenn dies mit einer Leistungsverdichtung verbunden ist.[766] Auch eine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit kommt im...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Konkrete Bezeichnung (eines) Fehlverhaltens

Rz. 245 Nach der Rspr. des BAG[618] muss der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer “hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise“ Leistungsmängel beanstanden. Der Arbeitnehmer soll eindeutig und unmissverständlich ersehen können, was ihm zum Vorwurf gemacht wird, welches Verhalten der Arbeitgeber missbilligt und in welcher Hinsicht seine Leistungen nicht dessen Anforde...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / G. Abmahnung

Rz. 23 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung im Allgemeinen eine Abmahnung notwendig.[57] Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses posi...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Auskunftsansprüche

Rz. 69 Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1.1.2005[28] wurden in § 4a BetrAVG erweiterte Auskunftspflichten für die Arbeitgeber geschaffen. Ggf. kann es sich bei sehr unklaren Versorgungsverhältnissen empfehlen, im Rahmen eines Klageverfahrens auch zunächst einen Auskunftsanspruch und sodann einen materiellen Leistungsanspruch zu erheben (Stufenantrag). Der...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Person des Arbeitnehmers/Sozialdaten

Rz. 72 Anzugeben sind zunächst der Name des Arbeitnehmers und alle Umstände, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Die Frage, ob und welche Sozialdaten bei der Betriebsratsanhörung zur Kündigung mitzuteilen sind, wird von der Rspr. im Übrigen nicht einheitlich beantwortet. Die Rspr. des BAG tendiert dahin, Sozialdaten seien mitzuteilen, soweit sie dem Arbeitgeber bek...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Wiedereinstellungsanspruch gegen Altarbeitgeber

Rz. 62 Entscheidet sich der bisherige Arbeitgeber zunächst dazu, einen Betrieb bzw. eine Betriebsabteilung stillzulegen, kündigt daraufhin den betroffenen Arbeitnehmern betriebsbedingt und entschließt sich schließlich während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang auf einen neuen Betriebsinhaber, erweist sich die ursprüngliche Prognosegrundlage für die notwe...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Übertragung

Rz. 66 Als weitere Lösungsmöglichkeit, mit der der Störfall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der bAV geklärt werden kann, steht die Übertragung der Versorgungszusage auf einen Dritten zur Verfügung. Nach § 4 Abs. 1 S. 1 BetrAVG handelt es sich dabei aber ausschließlich um einen Nachfolgearbeitgeber, eine Pensionskasse, eine Lebensversicherungs...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 7. Druckkündigung

Rz. 128 Nach der Rspr. des BAG kann in engen Grenzen eine Druckkündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gerechtfertigt sein.[303] Der Arbeitgeber muss sich zunächst schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellen. Das gilt auch, wenn Anlass für die Druckausübung eine moralisch besonders verwerflich empfundene Straftat des Arbeitnehmers (außerhalb der dienstli...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Passivlegitimation bei Kündigungsausspruch vor Betriebsübergang

Rz. 66 Passivlegitimiert ist grundsätzlich der Arbeitgeber, der die Kündigung ausgesprochen hat.[147] Hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Kündigungsschutzklage erhoben und kommt es nunmehr zu einem Betriebsübergang, so hat dies keinen Einfluss auf den Prozess. Die Rechtskraft des Urteils wirkt nach § 325 ZPO auch gegenüber dem Erwerber.[148] Der Erwerber kann das V...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / A. Einführung

Rz. 1 § 2 KSchG enthält die Legaldefinition der Änderungskündigung. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Rz. 2 Die Änderungskündigung gibt dem Arbeitgeber ein Mittel an die Hand, um die Bedingungen des Arbeitsv...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Mangelnde Ernstlichkeit

Rz. 259 Die Warnfunktion einer Abmahnung kann erheblich dadurch abgeschwächt werden, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen.[640] Andererseits kann bei für sich genommen geringfügigen Pflichtverletzungen eines Arbeitnehmers mit hohem sozialen...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Versorgungsverhältnis

Rz. 18 Wegen der Komplexität der Materie spricht man bei der Festlegung der beiderseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Arbeitgeber von einem Versorgungsverhältnis. Rechtsbegründungsakt ist dabei eine Versorgungszusage, nach der während dem aktiven Arbeitsleben Versorgungsanwartschaften entstehen. Erst mit Eintritt des Versorgungsfalls fü...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / C. Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 Abs. 6 BetrVG

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG ermöglicht es den Betriebsparteien, zu vereinbaren, dass Kündigungen des Arbeitgebers der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung kann allerdings nicht erzwungen werden, da es sich um einen Regelungsgegenstand der freiwilligen Mitbestimmung handelt. Die Betriebsvereinbarung kann für alle Arten ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kurzfristige Beschäftigungen unterscheiden sich lohnsteuerrechtlich von einer Hauptbeschäftigung dadurch, dass der Arbeitgeber wählen kann, ob er die Lohnsteuer entweder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der kurzfristig beschäftigten Person; ELStAM; s. § 39e Abs. 4 Satz 2 EStG, Anh...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Vermutung ordnungsgemäßer Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 152 Bei Kündigungen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG kann nach § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG die Sozialauswahl bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG (dazu ausführlich siehe Rdn 116 ff.) nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Nach der Rspr. des BAG bezieht sich die Beschränkung der Prüfungsmöglichkeit nicht nur auf die Sozi...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Dienstwagen

Rz. 52 Grundlegend anders zu beurteilen ist die Rechtslage, soweit der Arbeitgeber nach umstrittener Kündigung und einseitiger Freistellung bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist die Herausgabe eines Dienstwagens verlangt, den er dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen hat. Aufgrund des ihm eingeräumten Nutzungsrechtes ist der Arbeitnehmer nicht bloßer Besitzdien...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Sonderzahlungen an Beschäftigte

Tz. 33 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des (Ersten) Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Befreiung für die von einem Arbeitgeber an seine Beschäftigten geleisteten Beihilfen und Unterstützungsleistungen (Corona-Bonus) nach § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Der ursprünglich darin geregelte Begünstigungszeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 wurde zwischenzeitlich bereits mehrf...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Klagebegründung

Rz. 40 Die Klagebegründung sollte in jedem Fall vollständige Angaben zu den Sozialdaten des Arbeitnehmers enthalten, also sein Geburtsdatum, das Datum des Eintrittes in den Betrieb, die Unterhaltsverpflichtungen und eine etwaige Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung benennen. Unprofessionell wirkt es, wenn in der Klage keine Angaben über den monatlichen Bruttoverdienst des A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Vermögens... / 4 Zuschuss bei mehreren Verträgen

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein monatliches Gehalt von 3.800 EUR (Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, 9 % Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag). Sie legt dem Arbeitgeber im Januar einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen ihrer Bausparkasse vor. Sie möchte ab Januar monatlich 39,17 EUR sparen. Am 1.4. schließt sie einen weiteren förderfähigen Fon...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Form und Frist

Rz. 32 Der Vorbehalt kann dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich oder mündlich erfolgen, das Gesetz schreibt insoweit keine Form vor. Theoretisch kann die Annahme der geänderten Vertragsbedingungen unter Vorbehalt auch durch schlüssiges Verhalten des Arbeitnehmers geschehen. Rz. 33 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist unter Akzeptanz der geä...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 5. Regelungen zur Erteilung eines Zeugnisses

Rz. 57 Der Arbeitnehmer ist gut beraten, die Aufnahme näherer Regelungen über die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in den Vergleich zu verlangen. Das gilt besonders, wenn im Arbeitsverhältnis Störungen aufgetreten sind. Im Rahmen der Verhandlungen über einen Vergleichsschluss im Kündigungsschutzprozess kann der Arbeitnehmer seine Vorstellungen über den Inhalt des Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Die vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 146 EUR monatlich finanziert. Die pauschale Lohnsteuer wird auf die Arbeitnehmerin abgewälzt. Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer-...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich prozesstaktisch und entspricht es typischerweise dem Willen des Mandanten, sämtliche bestehenden Ansprüche (vgl. § 29 Rdn 1 ff.) durchzusetzen. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, den Arbeitgeber vor Klageerhebung aufzufordern, die bestehenden Ansprüche zu erfüllen bzw. dazu Stellung zu nehmen. Rz. 9 Bei der Abrechnung d...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Empfehlungen zum Verhalten des Mandanten

Rz. 66 Ein vorausschauender Anwalt wird seinem Mandanten Empfehlungen hinsichtlich dessen außerprozessualen und – soweit der Mandant an der Güteverhandlung teilnehmen soll oder will – des Verhaltens in der Verhandlung geben. Dazu gehört der dringliche Hinweis, mit der Information über die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses, wenn sie gelingt, nicht hausieren zu gehen...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / A. Einführung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um eine berechtigte oder unberechtigte Kündigung können vielfältige Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, die nachfolgend auch durchgesetzt werden müssen:mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 9. Sonstige sachliche Gründe

Rz. 156 Da § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG keine abschließende Aufzählung von sachlichen Gründen enthält,[366] bleibt auch in der Zukunft die Befristung aufgrund neu entwickelter Befristungsgründe sowie aufgrund von bereits in der Rspr. des BAG anerkannten Befristungsgründen möglich. Die Gesetzesbegründung nennt als weitere Befristungsgründe z.B. Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpa...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Mitbestimmungsrecht bei Befristung

Rz. 166 Einige Landespersonalvertretungsgesetze (z.B. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen) sehen neben der Mitbestimmung bei der Einstellung ausdrücklich eine Mitbestimmung bei Befristungen vor. Nach der Rspr. des BAG ist eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam, wenn nach dem entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetz ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / XI. Mandatsträger

Rz. 101 Mandatsträger haben Sonderkündigungsschutz, z.B. als Mitglied des Ortsgemeinderats, Stadtrats u.a. So ist z.B. nach § 18a Abs. 4 GemO Rh-Pf die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Ratsmitglieder, der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorsteher unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 626 BGB berec...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Bedenken

Rz. 130 Wenn der Betriebsrat gegenüber einer außerordentlichen Kündigung Bedenken hat, muss er dies unter Angabe von Gründen dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitteilen. Für den Fristbeginn gelten auch hier die allgemeinen Vorschriften des BGB. Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB bleibt von alledem unberührt. Rz. 131 Der Ablauf de...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Soziale Auswahl

Rz. 129 Kommen für eine betriebsbedingte Kündigung mehrere Arbeitnehmer in Betracht, muss der Arbeitgeber einen dieser Arbeitnehmer als Kündigungsadressaten auswählen. Die inhaltlichen Leitlinien für diese Auswahlentscheidung sind in § 1 Abs. 3 KSchG normiert. Führt der Arbeitgeber die Sozialauswahl fehlerhaft oder gar nicht durch, ist dies unbeachtlich, solange er "zufällig...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 9. Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers

Rz. 23 Zum Problemkreis des Zugangs der Kündigung gegenüber einem Abwesenden vgl. zunächst § 1 in diesem Handbuch. Gem. § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung (Kündigung), die einem Abwesenden gegenüber abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht. Die Kündigungserklärung ist in dem Zeitpunkt zugegangen, indem sie so in den Machtbereich des Empfängers...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Annahme, Annahme unter Vorbehalt, Ablehnung

Rz. 286 Ist dem Arbeitnehmer eine ordentliche Änderungskündigung zugegangen, kann er das Änderungsangebot vorbehaltlos annehmen. Damit wird der Arbeitsvertragsinhalt zu dem im Kündigungsschreiben genannten Zeitpunkt wirksam geändert. Die Frist für die Annahme bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 BGB,[728] sofern der Arbeitgeber keine Frist für die vorbehaltlose Annahme des Änderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.18 Wie war der Zusammenhang zur Corona-Krise nachzuweisen beziehungsweise im Lohnkonto aufzuzeichnen?

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), so dass sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar sind und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang der Beihilfen und Unterstützungen mit der Corona-Krise konnte sich aus einzelvertraglichen Ver...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Kurzarbeit

Rz. 64 Nach § 19 Abs. 1 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers die Einführung von Kurzarbeit zulassen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitnehmer bis zum Wirksamwerden der Entlassung zu beschäftigen.[112] Da das Recht des Arbeitgebers, nach § 19 Abs. 1 KSchG Kurzarbeit einzuführen, ein einseitiges Gestaltungsrecht ist, erwe...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / b) Zeitraum nach stattgebendem Instanzurteil bis zu einem abweisenden Instanzurteil oder bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss

Rz. 38 In dem Zeitraum nach stattgebendem Instanzurteil bis zu einem abweisenden Instanzurteil oder bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss ist als Regel der allgemeine WBA des Arbeitnehmers zu bejahen. Rz. 39 Nur ausnahmsweise dann, wenn besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gegeben sind, kann das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung überw...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / B. Bestimmung des Prozessrisikos

Rz. 2 Kennt der Anwalt den Arbeitgeber nicht und vermag er nicht einzuschätzen, ob dieser auch nur Grundkenntnisse des Arbeitsrechts mitbringt, dürfte sich im ersten Bearbeitungsschritt die rechtliche Prüfung empfehlen, ob die ordentliche Kündigung überhaupt dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, d.h., ob dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Der...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer, § 75 Abs. 1 HGB

Rz. 72 Setzt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund zur Beendigung des Dienstverhältnisses gem. § 626 Abs. 1 BGB, hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes ein Wahlrecht. Er kann sich zum einen an das Wettbewerbsverbot halten und auf Zahlung der Karenzentschädigung bestehen. Er kann zum anderen das Recht zum Widerruf gem. § 75 Abs. 1 HGB ausüben. Rz. 73 Die Aus...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Vergleichbarer Arbeitsplatz

Rz. 100 Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung bezieht sich zunächst nur auf vergleichbare (gleichwertige) freie Arbeitsplätze (vgl. dazu auch Rdn 94).[231] Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung befördert und auf einem höherwertigen Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.[232] Kurze Einarbeitungszeiten für den neuen Arbeitsplatz...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 61 Die Wirksamkeit von Kündigungen beurteilt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Kündigung. Wird daher die unternehmerische Entscheidung getroffen, einen Betrieb stillzulegen, rechtfertigt dies die betriebsbedingte Kündigung. Fällt jedoch der Kündigungsgrund nachträglich weg, ist dieses Ergebnis für den Arbeitnehmer unbillig. Es muss deshalb ein Anspruch bestehen, ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / d) Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 888 ZPO

Rz. 245 Der titulierte Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung wird nach § 888 ZPO vollstreckt, d.h. durch den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft oder originärer Zwangshaft (insoweit kann auf die Ausführungen oben verwiesen werden, siehe Rdn 172 ff.). Rz. 246 Wird nach § 62 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 88...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VI. Wichtige Rechtsprechung des BAG

Rz. 72 Wichtig ist die Entscheidung des BAG vom 24.9.2003.[93] Erwirkt der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits, so ist ihm mangels besonderer, von ihm darzulegender Umstände nicht unzumutbar (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 KSchG), der Aufforderung des Arbeitgeb...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Wirkungsdauer und Tilgung

Rz. 260 Gemeint ist die Frage, nach Ablauf welcher Zeit der Arbeitgeber von sich aus tätig werden muss, um die Abmahnung und deren Folgen zu beseitigen bzw. die Abmahnung auch bei Verbleib in der Personalakte kündigungsrechtlich keine Wirkung mehr entfalten kann. Nach der Rspr. des BAG besteht keine bestimmte Frist.[644] Eine ursprünglich berechtigte Abmahnung kann durch Zei...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / B. Fragen der Vertragsgestaltung

Rz. 8 Die Wettbewerbsabrede bedarf nach § 74 Abs. 1 HGB der Schriftform nach § 126 BGB. Die Schriftform setzt voraus, dass entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein und derselben Urkunde unterschreiben oder jeder von beiden auf der für den anderen bestimmten Urkunde. Das Wettbewerbsverbot muss von der Unterschrift/den Unterschriften räumlich abgeschlossen werden. Ist das...mehr