Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalkosten

Begriff Zu den Personalkosten zählen alle indirekten und direkten Kosten die durch die Bereitstellung, den Einsatz und die Steuerung von Mitarbeitern dem Unternehmen entstehen. Zu den direkten Personalkosten zählen die Grundentgelte, variable und leistungsabhängige Vergütungsbestandteile sowie Zuschläge. Zu den indirekten Kosten bzw. den Personalnebenkosten zählen die geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement

Begriff Wenn von Fehlzeiten gesprochen wird, muss zunächst unterschieden werden, ob es sich dabei um Krankheitszeiten (inkl. Unfälle, Kuren), Sonder- oder Zusatzurlaub oder um Absentismus handelt. Unter Absentismus sind die Zeiten zu verstehen, in denen der Mitarbeiter aufgrund seiner persönlichen Einstellung bzw. seiner (fehlenden) Motivation vom Arbeitsplatz fern bleibt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 5.3 Die Wünsche der Mitarbeiter

Einen beständigen Ansprechpartner, Verlässlichkeit, schnelle Reaktionen auf notwendige Bescheinigungen, Verständnis für individuelle Arbeitssituationen, Weiterführung von mobilem, flexiblem Arbeiten, Home-Office Konzepte, familienfreundliche Unternehmenskultur, transparent kommunizierte Gerechtigkeit in allen organisationalen Prozessen, Vertrauen in die individuelle Arbeitskompete...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.3 Abgrenzung zum TzBfG

Der § 4 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG etabliert ein Diskriminierungsverbot für Teilzeit- und befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Hieraus ergibt sich eine Pflicht zur Gleichbehandlung von Teilzeit- oder befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Vollzeit- und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern (soweit nicht sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung recht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Eine allgemein gültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.2 Allgemeine Vergütungserhöhungen

Zwar hat bei der Festlegung der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte.[1] Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des BAG uneingeschränkt Geltung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsreg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.2 Gruppenbildung

Die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt voraus, dass eine Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer möglich ist. Vergleichbar sind zunächst Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten. Entscheidend sind nicht einzelne Arbeitsvorgänge, sondern die überwiegend auszuübende Tätigkeit.[1] Bewertungsmaßstab ist die Verkehrsanschauung, wobei Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rating personeller Faktoren / 2.2 Prüfung der Personalsituation

Mitarbeiter mit Erfahrung machen einen guten Job. Das ist zumindest die Annahme der Banken. Daher untersuchen sie im Rahmen der personellen Faktoren die allgemeine Personalsituation. Von gut geführten Unternehmen erwarten die Banken zumindest eine mittelfristige Personalplanung. Hier gibt es eine Verbindung zu den Qualifikationen des Managements. Mithilfe der Planung wird ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.5 Kündigung

Der Arbeitgeber kann auch im Zusammenhang mit Kündigungen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten haben. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung. Ein mittels Änderungskündigung unterbreitetes Angebot des Arbeitgebers, das dem Arbeitnehmer weniger zugesteht, als er beanspruchen kann, widerspricht der Rechtslage. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / Zusammenfassung

Überblick Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber zur prinzipiellen Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Er verbietet eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage sowie eine Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung ohne sachl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.1 Bestehende Rechtsbeziehung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz setzt voraus, dass zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, der sich auf den Gleichbehandlungsanspruch stützt, eine Rechtsbeziehung besteht, mithin regelmäßig ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Vor Begründung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gleichbehandlung. Eine Ausnahme ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 3 Welche Aufgabengebiete von HR stehen im Zeichen des Wandels?

Neben den bekannten administrativen Aufgaben der Personaler sind zahlreiche weitere Aufgabenfelder notwendig, um sich in der unternehmerischen Welt langfristig zu behaupten: Die vier Hauptkategorien sind: Strategischer Weitblick Mitarbeiter-Entwicklung Erkennen frühzeitiger Personalengpässe Veränderungsbegleitung Der wohl schwierigste Teil eines strategisch ausgerichteten Personal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.1 Grundlagen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert. Er wurde von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt und ist inhaltlich durch die Regeln des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG geformt.[1] Als Gewohnheitsrecht ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz mittlerweile allgemein anerkannt und bildet ein grundlegendes Prinzip d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 8.2 Konkrete Maßnahmen aus der Praxis

Ziel: Der Arbeitergeber soll bei der Young Generation attraktiver werden Eine Auswahl von freiwilligen, kompetenten Mitarbeitern aus allen Abteilungen erhalten den Auftrag, die Social Media Kanäle mit Inhalten zu bestücken. Es werden unternehmensnahe Informationen und Kurzfilme geteilt. Zudem können die Ausbildungsplätze und die Anzahl der Ausbilder erhöht werden. Azubis werde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rating personeller Faktoren / 3 Beeinflussung des Ratingergebnisses

Dass Manager durch geschickte strategische Entscheidungen die quantitativen Faktoren, also die Finanzwerte, positiv beeinflussen ist ein Zeichen der personellen Qualität dieser Personen. Bei den personellen Faktoren wird eine Möglichkeit der Beeinflussung meist nicht erkannt. Die dazu anzuwendenden Techniken wirken nicht nur positiv auf das Rating, sie dienen dem Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 7 Wie werden veränderungsresistente Unternehmensmitglieder vom unermüdlich voranschreitenden Wandel überzeugt?

Der Wandel ist da, die Bereitschaft sich dem konstruktiv zu widmen fehlt manchen Organisationsmitgliedern! Was genau kann man dem entgegensetzen? Hier ist ebenfalls eine Klärung folgender Fragen hilfreich: Welche Verluste sind zu befürchten? Welche bevorzugten Handlungen fallen weg? Wovor haben die Beteiligten Angst? Angst vor Verlust der bisherigen Tätigkeit bis hin zum Wegfall d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rating personeller Faktoren / 2.1 Prüfung der Qualifikation

Eine wesentliche Bedeutung für das Ergebnis der Prüfung hat die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter im Unternehmen. Der Personenkreis dieser Prüfung umfasst neben den Unternehmern bzw. den Geschäftsführern oder Vorständen auch die Schlüsselpersonen an den wichtigen Stellen in der Organisation. Typischerweise sind das die verantwortlichen Mitarbeiter für das Rechnungswese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 1 Wie wandelt sich das Bild der HR Rolle?

Schaut man auf die Vergangenheit, waren die klassischen, administrativen Aufgaben der meisten Personaler mit direkten Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden: Einstellung neuer Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Organisation der Dienst- und Urlaubspläne, das Schreiben von Zeugnissen oder weitere Verwaltungsaufgaben. Doch in Zeite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.1 Abgrenzung zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG

Hinweis Hintergründe Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verpflichtet als Grundrecht in seiner Schutzfunktion den Gesetzgeber und subsidiär auch die Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der Privatrechtsordnung gleichheitswidrige Regelbildungen auszuschließen. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus diesem allgemeinen Gleichheitssatz die Pflicht des Staates, grav...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rating personeller Faktoren / 2 Rating personeller Faktoren

Die weichen Faktoren innerhalb des Ratings spielen gegenüber den harten Faktoren, den Zahlen, eine immer wichtigere Rolle. Neben der Branche des Unternehmens, dem Markt oder der Qualität der Unternehmensplanung sind das vor allem die personellen Faktoren. Bezeichnend für den letzten Punkt ist die Tatsache, dass es keine nachgewiesenen Wirkungszusammenhänge zwischen der perso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 4 Wie können die Kompetenzen der Personalverantwortlichen transparenter werden?

Zunächst darf erst einmal geklärt werden, inwieweit sind sich die Personaler ihrer eigenen Kompetenzen überhaupt bewusst sind. Wie bereits erwähnt: die Komplexität der Aufgabengebiete steigt, die Anforderungen an die Personalabteilung und der Außendruck steigen und der individuelle Anspruch an die HR-Rolle nimmt ebenfalls zu. Druck von allen Seiten. Der erste Schritt ist eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 5.1 Anforderungen der Geschäftsleitung

Eine schnelle und effektive Digitalisierung von Personalprozessen (Lohnabrechnungen, Recruitingprogrammen, Onboardingabläufe, Personalentwicklungstools, ….), eine zukunftsgerichtete strategische Ausrichtung, Vorschläge zur optimalen Mitarbeiterentwicklung bestehender Mitarbeiter, Kennzahlen über notwendige Arbeitskräfte, die ständig dem wandelnden Arbeitsmarkt angepasst werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Die Abgabe von Erklärungen des Arbeitnehmers

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 hat der Arbeitnehmer das Recht, der Personalakte Erklärungen beizufügen. Diese können sich zum einen auf einzelne Bestandteile der Personalakte beziehen, wie z. B. auf Rügen oder Abmahnungen. Die Erklärung kann ergänzt werden durch andere schriftliche Unterlagen, etwa die Erklärungen anderer Arbeitnehmer zu einem Vorgang, der zu einer Abmahnung geführt ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2 Einsatz von Fremdfirmen

Werden Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände tätig, ist es wichtig, die Sicherheit und die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und der Fremdfirmenmitarbeiter zu jeder Zeit zu gewährleisten. Beide Arbeitgeber – Auftraggeber und Fremdunternehmer – sind gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und für die Vermeidung arbeitsbedingter Gesund...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / Zusammenfassung

Begriff Für Mitarbeiter im Außendienst stellt sich betrieblicher Arbeitsschutz ganz anders dar als für Mitarbeiter innerhalb der eigenen Betriebsstätte. Häufig stehen andere Risiken und Belastungen im Vordergrund, z. B. Teilnahme am Straßenverkehr, Arbeitszeit- und Organisationsfragen. Zudem sind bestimmte Bedingungen, unter denen Außendienstler tätig sind, vom Arbeitgeber g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Begriff der Personalakte

Rz. 3 Es gilt ein umfassender, materieller Begriff der Personalakte. Jede Sammlung von Unterlagen über einen konkreten Arbeitnehmer fällt hierunter, unabhängig von der Bezeichnung und der Form. Gleiches gilt für Nebenakten, z. B. vom Werksschutz angelegte Informationssammlungen über einen bestimmten Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass in die Haupta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakte sorgfältig zu verwahren, vertraulich zu behandeln und den Kreis der damit befassten Personen möglichst eng zu halten. Neben den Mitarbeitern der Personalabteilung sind auch die der Innenrevision zur Einsichtnahme befugt, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen müsste.[1] Einer solchen Zustimmung bedarf es jedoch, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt der Personalakte

Rz. 4 Typischerweise gehören folgende Dokumente in eine Personalakte: Bewerbungsunterlagen Angaben zur Person des Arbeitnehmers Arbeitsvertrag Zeugnisse Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer Abmahnungen Angaben zur beruflichen Entwicklung, zu Leistungen und Fähigkeiten, Arbeitgeberdarlehen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Arbeitsunfällen etc....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3 Einsatz von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassung)

Viele Unternehmen greifen immer häufiger auf sog. "Leiharbeitnehmer" oder "Leiharbeiter" zurück, weil es werden: zusätzliche Mitarbeiter benötigt, um Produktionsspitzen bearbeiten zu können; für eine unbestimmte Zeit für Aufträge oder Projekte Mitarbeiter so lange benötigt, bis die Aufträge erledigt sind; Mitarbeiter für Krankheitsvertretungen etc. benötigt; Mitarbeiter gesucht,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.1 Definition

Der Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Konkretisiert wird diese Forderung für Bildschirmarbeitsplätze in § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In § 2 Abs. 5 und 6 ArbStättV sind die Begriffe Bildschirm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Datenschutz

Rz. 13 Werden personenbezogene Arbeitnehmerdaten in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei, elektronischen Personalakte etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DSGVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeitsgewähr und Beschränkung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Bestandteile

Rz. 12 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Dokumente aus der Personalakte ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung erkennt ihn jedoch in den Fällen an, in denen unrichtige Angaben und missbilligende Äußerungen in der Personalakte enthalten sind, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können.[1] Dies ist vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 14 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die in § 83 BetrVG begründeten Rechte werden vor den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren ausgetragen, auch wenn es darum geht, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Akteneinsicht anwesend sein darf. Es geht dabei nicht um eigene Rechte des Betriebsrats, sondern um die des einzelnen Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3.1 Verleiher

Leiharbeitsunternehmen (Verleiher) haben das Ziel, Kunden auf Anfrage geeignetes Personal auf Zeit zur Verfügung zu stellen. Die Kundenanforderungen an das Personal können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Zeitarbeitsunternehmen haben sich daher auf spezielle Bereiche wie kaufmännische Mitarbeiter oder gewerbliche Mitarbeiter spezialisiert. Es ist daher hilfreich, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 4 Gegenüberstellung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Zeitarbeit)

Tab. 3 zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.6 Kosten und Nutzen

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Unternehmers bzw. der Führungskräfte im Rahmen der Pflichtenübertragung. Die Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ermöglicht eine deutliche Effizienzsteigerung, falls Defizite vorhanden sind. Die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren im Büro können das Arbeitsergebnis negativ und positiv beeinflussen. D...mehr