Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 4 Allgemeines Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsquelle für Ausbildungsverhältnisse stellt das allgemeine Arbeitsrecht dar. Arbeitsrechtliche Gesetze sind teils unmittelbar auch auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich des EFZG § 1 EFZG lautet:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4 Vergleichbare leistungsbezogene Entgelte

Rz. 200 Die vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelte, für die § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG das Mitbestimmungsrecht eröffnet, müssen gerade mit Akkord- und Prämienlohn vergleichbar sein. Es muss sich also um Vergütungen handeln, bei der die Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird; das Entgelt muss sich nach dem Verhältnis des Arbeitnehm...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.1 Maßgebender Entgeltabrechnungszeitraum (Bemessungszeitraum)

Rz. 21 Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes i. S. d. § 44a ist bei Arbeitnehmern der letzte, vom Arbeitgeber abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 2 Satz 1). Ein Entgeltabrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt seiner Arbeitnehmer berech...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.6 Individualrechtliche Fragen

Rz. 216 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall. Mobile...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.2 Akkordlohn

Rz. 198 Akkord ist eine Regelung des Entgelts, bei der die Höhe sich nach dem Arbeitsergebnis und nicht nach geleisteter Arbeitszeit richtet. Der Akkordbegriff des Gesetzes geht davon aus, dass eine Bezugs- oder Ausgleichsleistung festgesetzt wird. Die individuelle Leistung des Arbeitnehmers wird in Relation zu dieser Bezugs- oder Ausgangsleistung gesetzt. Auf diese Weise wir...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.3 Übertarifliche Zulagen

Rz. 193 Gewährt der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen, so steht das Mitbestimmungsrecht nach jeder Tarifrunde zur Diskussion. Da das Schicksal übertariflicher Zulagen im Tarifvertrag wegen Verbots von Effektivklauseln nicht geregelt werden kann, wird der Arbeitgeber nach jeder Tarifrunde die Entscheidung treffen können, wie sich die Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulage...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.2 Mobile Arbeit

Rz. 212 Eine Definition, was unter "mobiler Arbeit" zu verstehen ist, enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" führt schon allein deswegen nicht weiter, weil er mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet wird; das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerad...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1.1 Tarifvorrang

Rz. 181a Gegenüber dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht – wie gegenüber allen anderen Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten – auch der Vorrang von Gesetzen und Tarifverträgen. Bei Tarifverträgen kommt es alleine auf die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an. Ob Arbeitnehmer tarifgebunden sind, ist unerheblich.[1] Bislang wurde angenommen, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist vom Arbeitgeber (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 13 ff.) und seinen Beschäftigten (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 18 sowie § 7) gemeinsam aufzubringen. Regelungsbedürftig ist daher, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber den auf den Arbeitnehmer entfallenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbe...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.5 Kurzarbeit

Rz. 54 Erkrankt der Spender während einer im Betrieb durchgeführten Kurzarbeit, wird für die Berechnung des Spender-Krankengeldes immer das vor Beginn der Kurzarbeit erzielte regelmäßige Nettoarbeitsentgelt zugrunde gelegt (vgl. § 44a i. V. m. § 47b Abs. 3). Damit besteht gegenüber der Krankenkasse des Spendenempfängers nach § 44a Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.2 Regelmäßig erzieltes Nettoarbeitsentgelt

Rz. 29 Der Spender erhält Krankengeld in Höhe von 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts, wenn er spendenbedingt arbeitsunfähig wird. Damit unterscheidet sich das Krankengeld nach § 44a in der Höhe deutlich von dem Krankengeld, welches bei einer spendenunabhängigen Arbeitsunfähigkeit nach § 47 zu berechnen ist. Die 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.5 Weitere Rechte des Betriebsrats bei mobiler Arbeit

Rz. 215 In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich: Bereits bestehende Mitbestimmungsrechte gelten unverändert. In Betracht kommt: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – solange die Anordnung von mobilem Arbeiten eine denkbare Maßnahme des Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer nach § 3 ArbSchG darstellt, hat der Betriebsrat über diese Vorschrift i. V. m. den Regelungen des Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Technische Einrichtung

Rz. 109 Um die Mitbestimmungsrechte auszulösen, muss die Überwachung mittels einer "technischen Einrichtung" erfolgen. Technisch ist die Einrichtung dann, wenn sie ein optisch, mechanisch, akustisch oder elektronisch funktionierendes Gerät darstellt.[1] Dabei muss die Überwachung durch die Einrichtung über das individuelle Wahrnehmungsvermögen eines kontrollierenden Menschen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.4 Bestimmung zur Überwachung

Rz. 117 Der Begriff der Überwachung umfasst verschiedene Vorgänge: die Datenerhebung und die Datenverarbeitung. Der erste Schritt ist die Datenerhebung. Hier greift das Mitbestimmungsrecht dann ein, wenn mittels technischer Einrichtung Daten gesammelt werden, die Auskunft über Verhalten oder Leistung einzelner Arbeitnehmer geben. Notwendig ist hier, dass die Daten technisch e...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.1 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen der Spende bzw. deren gesundheitliche Folgen

Rz. 65 Da der Ausfall der Arbeitskraft beim Spender nicht auf dessen Krankheit beruht und die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers infolge einer Organ-, Organteil-, Blut- oder Gewebespende von diesem bewusst in Kauf genommen wird, kann § 3 EFZG zur Begründung einer maximal 6-wöchigen Entgeltfortzahlung nicht greifen. Deshalb bedurfte es einer besonderen Regelung, die in § 3a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 94 Bei der Festlegung des Urlaubs treffen vielerlei Interessen aufeinander, das Interesse des Urlaubswilligen, das Interesse seiner Kollegen und das Interesse des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf. Durch das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sollen diese unterschiedlichen Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Rz. 95 Überwiegend wird der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

Rz. 89 § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft die Umstände der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Erfasst werden weder Fragen der innerbetrieblichen Lohngestaltung (dazu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) noch die Höhe der jeweiligen Vergütung. Rz. 90 Arbeitsentgelt ist jede Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unabhängig von ihrer Bezeichnung. Dazu zählen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 15.2 Gruppenarbeit

Rz. 204 § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG führt im ersten Halbsatz zwar eine Mitbestimmung über die Durchführung von Gruppenarbeit ein. Der Begriff "Gruppenarbeit" wird im zweiten Halbsatz allerdings restriktiv definiert. Die Gruppenarbeit muss folgende Merkmale erfüllen: Eine Gruppe von Arbeitnehmern muss als solche im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs zusammenarbeiten ihr muss...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 10 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (AU-RL; Fundstelle Rz. 40) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der G...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1 Allgemeines

Rz. 180 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gewährt eine sehr umfassende Mitbestimmung in den Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Aus dem Regelungsgegenstand wird deutlich, dass dieser Mitbestimmungstatbestand in Praxis und Literatur eine herausragende Rolle spielt. Das Schrifttum hierzu ist kaum noch zu übersehen[1], ebenso wenig die Vielzahl von Ger...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Kurzarbeit

Rz. 85 Die Kurzarbeit ist der Hauptfall der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll. Ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist die Frage, wie die verbleibende Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt werden soll (was man auch auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.4 Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 28 Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben (vgl. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.1 Freiwillige Leistungen

Rz. 188 Bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, auf die die Arbeitnehmer weder kraft Gesetzes noch kraft Tarifvertrags einen Anspruch haben, ist die Mitbestimmung eingeschränkt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats kann nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet wird, die er nicht gewähren will. Der Arbeitgeber kann daher frei entsche...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilita...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wurde 2001 zwar die Unterteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte und die daran anschließenden Vorschriften, die eine ausgewogene Berücksichtigung beider Arbeitnehmergruppen erreichen sollten, gestrichen. § 15 BetrVG hält demgegenüber an einzelnen Regeln fest, die nach bestimmten Kriterien ausgewogen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Berücksichtigung der Beschäftigungsarten

Rz. 3 § 15 Abs. 1 BetrVG ordnet ferner an, dass der Betriebsrat sich möglichst aus Arbeitnehmern der verschiedenen Beschäftigungsarten im Betrieb zusammensetzen soll. Auch diese Vorschrift enthält keine bindende Verpflichtung. Verstöße gegen sie führen nicht zur Unwirksamkeit der Wahl. Beispiele für Beschäftigungsarten: Facharbeiter (verschiedener Berufe), ungelernte Arbeiter...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.3 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Rz. 139 Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also g...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.1 Stundenlöhner

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Arbeitskampf

Rz. 44 Besonderheiten für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte bestehen, wenn der Betrieb vom Arbeitskampf erfasst wird. Der Grundsatz lautet allerdings, dass die Mitbestimmungsrechte auch im Arbeitskampf gelten, egal ob die Mitglieder des Betriebsrats mitstreiken oder ausgesperrt sind.[1] Allerdings darf durch die Ausübung der Mitbestimmung nicht in die laufende Konfrontat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Pausen

Rz. 70 Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Pausen erfasst sowohl die Lage der Pausen als auch deren Dauer. Mit Pausen waren bislang nur die unbezahlten Pausen gemeint, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich zur Arbeit bereithalten muss.[1] Anderenfalls könnte der Betriebsrat mit dem Mitbestimmungsrecht in das arbeitsvertragliche Synallagma (Leistungs-G...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.2 Abgrenzung beim Zusammentreffen wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 60 Das Krankengeld wegen einer Spende i. S. d. § 44a (= z. B. bei Arbeitnehmern in Höhe von 100 % des Nettoarbeitsentgelts) ist höher als das wegen einer spendenunabhängigen Krankheit zu zahlende Krankengeld i. S. d. § 44 (= z. B. bei Arbeitnehmern 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts). Sollten ausnahmsweise Krankengeldansprüche wegen einer gle...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 35 Eine tarifliche Regelung "besteht" im Sinne der Schrankenregelung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, wenn sie im Betrieb mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gem. § 4 Abs. 1 TVG gilt. Es reicht die Tarifbindung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer des Betriebs müssen aber unter den fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Ihre Tarifbin...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.3 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Verfahren

Rz. 23 Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf nur aufgrund persönlicher ärztlicher Untersuchung erfolgen (§ 4 Abs. 1 AU-RL). Darüber hinaus kann die Arbeitsunfähigkeit auch mittelbar persönlich im Rahmen von Videosprechstunden festgestellt werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Erkrankung dies nicht ausschließt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 bis 5 und 7 AU-RL). Die höchstmö...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.2 Fragerecht nach der Behinderung im Bewerbungsgespräch

Das Arbeitsgericht Berlin entschied im Oktober 2008 einen Fall zur Zulässigkeit der Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung im Bewerbungsgespräch.[1] Anlass für das Urteil war die Kündigung eines Mitarbeiters, der im Bewerbungsgespräch seine Behinderung verschwiegen hatte. Der Arbeitgeber hatte indes explizit nach einer Behinderung gefragt. Die Kündigung war unwirksam aufg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Urlaubsplan

Rz. 99 Der Urlaubsplan ist die konkrete Festlegung des Urlaubs (bzw. der Freistellungen) für einen bestimmten Zeitraum (sinnvollerweise Kalenderjahr, weil sich bestimmte urlaubsrechtliche Grundsätze – etwa der Verfall von Urlaubsansprüchen – auf das Kalenderjahr beziehen, z. B. § 7 Abs. 3 BUrlG). Er wird gemeinsam mit dem Betriebsrat aufgestellt. Vorläufer des Urlaubsplans i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.5 Zielvereinbarungen

Rz. 200a Will der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbarte individuelle Ziele zur Berechnungsgrundlage für die Bemessung eines Bonus vorsehen, so ergibt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats neben § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch aus § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Mitbestimmungspflichtig sind danach jedenfalls die strukturellen Vorgaben (z. B. Rahmenvorgaben für die Zi...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 2 Mehrere Identifikationsnummern für eine Person

Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler führen damit künftig mindestens 2 Identifikationsnummern. Das heißt: Sie erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer, die auch weiterhin bestehen bleibt. Auf diese Weise soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Praxis-Beispiel Freiberufliche Arch...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.3 Stück- und Akkordlöhner

Rz. 43 Bei Stück- und Akkordlöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zum Personenkreis zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Um trotz möglicher hoher Arbeitsentgeltschwankungen das regelmäßig erzielte Nettoarbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.2 Lohnbegriff

Rz. 183 Allgemein wird der in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gebrauchte Lohnbegriff in weitem Sinn interpretiert. Gemeint sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die er als Gegenleistung für die von den Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen gewährt; auf die Bezeichnung kommt es nicht an.[1] Nicht zum Lohn gehören Auslagen, die dem Arbeitnehmer als Aufwendungsersatz erstattet ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 98 Unter den (der Mitbestimmung unterfallenden) allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind richtlinienartige Regelungen zu verstehen, nach denen der Urlaubsplan aufzustellen ist und nach dem wiederum dem Arbeitnehmer im Einzelfall Urlaub zu gewähren ist. Eine ganze Reihe von Grundsatzfragen werden auf der Ebene der allgemeinen Urlaubsgrundsätze entschieden, wie z. B. die generel...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2 Höhe des Krankengeldes (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 44a Satz 2 erhalten Spender von Organen etc. Krankengeld in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Bruttoarbeitseinkommens. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt (bei Arbeitnehmern) bzw. das Bruttoarbeitseinkommen (bei selbstständig Tätigen) bis zur Höhe der in der Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen B...mehr