Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld I

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / Zusammenfassung

Überblick Der Steuerberater ist regelmäßig mit dem Thema Existenzgründung befasst. Aufgrund des Vertrauensvorsprungs, den er aus Sicht der Banken und des gründungswilligen Mandanten genießt, kann er gemeinsam mit diesen die Weichen für ein erfolgreiches Unternehmen stellen. Andererseits kann der Steuerberater aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Vorbildung den Mandanten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.[1] Es werden nur Person...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Leistungsbezie... / 1.2 Entstehen des Anspruchs

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei stationärer Behandlung von ihrem Beginn oder bei ambulanter Behandlung vom Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.[1] Wichtig Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen.[2] Der Ausschluss betrifft nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vergleichbare Verdienstmöglichkeiten

Rz. 203 Die Verdienstmöglichkeit stellt einen für die Prägung der bisherigen Lebensstellung gewichtigen Umstand dar. Der mögliche Verweisungsberuf muss dem Versicherten eine vergleichbare Vergütung ermöglichen, wobei die Vergütung grundsätzlich nicht unter das Niveau des zuletzt in gesunden Tagen bezogenen Einkommens absinken darf.[496] Für die Frage, ob der Vergleichsberuf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.3 Nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Keinen Anspruch auf eine Energiepreispauschale I hatten Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen (wie Pensionäre), soweit diese ausschließlich Einnahmen aus einem vergangenen Dienstverhältnis erzielten[1], beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, Bezieher von Sozialleistungen, soweit diese ausschließlich Sozialleistungen im Veranlagungszeitraum 2022 bezogen haben, die nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.3 Lohnersatzleistungen

Anders sieht es bei den Lohnersatzleistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld aus. Diese Leistungen ersetzen regelmäßig die wegfallenden Arbeitnehmereinkünfte. Aus diesem Grund besteht ein sachlicher Zusammenhang zur steuerlichen Beratung. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale wirken sich unmittelbar auf die Höhe dieser Leist...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2 Arbeitslosigkeit

PKV-Versicherte, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder Unterhaltsgeld beziehen, werden Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung.[1] Ausnahmen: Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, wenn der Betreffende in den 5 Jahren vor Beginn der Vers...mehr

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Kindergeld / 2.7.3.2 Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 EStG

Freizügigkeitsberechtigte Ausländer müssen nicht zusätzlich ein Erfordernis nach § 62 Abs. 2 EStG erfüllen.[1] Zur Europäischen Union (EU) bzw. zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Staaten[2]: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenst...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Kindergeld / 2.7.1.3 Besonderheiten

Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16, 17 oder 18 Abs. 2 AufenthG Keinen Anspruch auf Kindergeld haben trotz Berechtigung zur Erwerbstätigkeit Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken, zum Zweck der Beschäftigung als Au-pair, zum Zweck der Saisonbeschäftigung, zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst oder zur Suche nach einem Arbeitsplatz als Fachkraf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer/Organmitglied als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer bzw. Organmitglieder des insolventen Unternehmens auf der ein...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist vom Gesetzgeber steuerfrei gestellt.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Arbeitslosengeld II, das im SGB II geregelt ist. Während das Arbeitslosengeld I dem Progressionsvorbehalt unterliegt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) i...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuervorteile beim Schädiger

Rz. 81 Zugunsten des Ersatzpflichtigen, dem damit die Steuervorteile verbleiben, sind u.a. zu berücksichtigen:[89]mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.6 Nachgeholte Anträge

Rz. 23 § 16 regelt grundsätzlich, wer Anträge auf Sozialleistungen entgegennimmt, wie die entgegen nehmenden Stellen mit gestellten Anträgen verfahren, wenn sie für die weitere Bearbeitung nicht zuständig sind, sowie die Wirksamkeit der Anträge. Daneben haben die Leistungsträger auf klare, sachdienliche und vollständige Anträge hinzuwirken. Auch Grundsicherungsleistungen nac...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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§ 31 Arbeitslosengeld I

A. Einführung Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebl...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / B. Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Rz. 5 Das Arbeitslosengeld ist im SGB III (seit April 2012 in den §§ 136–164, bis dahin in den §§ 117–152 a.F.) geregelt. Es ist eine beitragsfinanzierte Leistung zur wirtschaftlichen Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit, die keinen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zur aktiven Arbeitsförderung hat.[5] Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung für Arbeitnehm...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Arbeitslosigkeit

Rz. 8 Gemäß § 138 Abs. 1 SGB III [8] ist ein Arbeitnehmer arbeitslos, wenn er nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). a) Beschäftigungslosigkeit Rz. 9 Beschäftigungslosigkeit setzt nac...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / I. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 7 Ein Arbeitnehmer hat gemäß § 137 Abs. 1 SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Zudem wird Arbeitslosengeld gemäß § 136 Abs. 2 SGB III nur bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem der Leistungsempfänger das für die Regelaltersrente i.S.d. SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet. 1....mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / IV. Höhe des Anspruchs

Rz. 54 Die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt gemäß § 149 SGB III 60 % bzw. 67 % (Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Rz. 55 Zunächst ist also das Bemessungsentgelt zu ermitteln. Aus dem Bemessungsentgelt wird durch pau...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 4. Keine Vollendung des 67. Lebensjahres

Rz. 44 Eine allgemeine Grenze für den Leistungsbezug ist in § 136 Abs. 2 SGB III festgelegt. Danach wird Arbeitslosengeld nur bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem der Leistungsempfänger das für die Regelaltersrente i.S.d. SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet. Rz. 45 Gemäß § 35 S. 2 SGB VI wird das Ruhestandsalter mit Vollendung des 67. Lebensjahres gewöhnlich erreic...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / III. Dauer des Anspruchs

Rz. 50 Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich gemäß § 147 Abs. 1 S. 1 SGB III nach der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses innerhalb der um ein Jahr auf drei Jahre erweiterten Rahmenfrist sowie nach dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Rz. 51 Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist dementsprec...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Leistungssatz

Rz. 65 Der Leistungssatz ist der Prozentsatz des Leistungsentgelts, das der Arbeitslose als Arbeitslosengeld beanspruchen kann.[70] Gemäß § 149 Nr. 1 SGB III gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 % für Arbeitslose mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts. Im Übrigen gilt gemäß § 149 Nr. 2 SGB III der allgemeine Leistungssatz von 60 %. Rz. 66 Infolge der Pa...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Erfüllung der Anwartschaftszeit

Rz. 41 Gemäß §§ 142 Abs. 1 S. 1, 143 Abs. 1 SGB III hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate[52] in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist gemäß § 143 Abs. 1 SGB III ist eine in die Vergangenheit zu berechnende Frist und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen f...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / II. Ruhen des Anspruchs

Rz. 46 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann ruhen. Ruhenstatbestände sind in den §§ 156, 157, 158, 159 und 160 SGB III geregelt. Rz. 47 Das Ruhen führt zu einer Zahlungssperre, das heißt der Anspruch ("Stammrecht") bleibt zwar bestehen, kann aber im Ruhenszeitraum nicht geltend gemacht werden. Der Leistungsträger braucht den Anspruch nicht zu erfüllen (Leistungsverweigerung...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Leistungsentgelt

Rz. 64 Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt (§ 153 Abs. 1 S. 1 SGB III). Abgezogen wird eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III), die Lohnsteuer (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) und der Solidaritätszuschlag (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III). Anders als unter dem bis zum 31.12.2004 geltende...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / V. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 68 Das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist in § 161 SGB III geregelt. Gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 SGB III erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit der Entstehung eines neuen Anspruchs. Mit Anspruch ist hier nicht der konkrete Leistungsanspruch, sondern der Anspruch im Sinne einer Anwartschaft gemeint (§ 142 SGB III), der sich gemäß § 147 SGB III im Zeitpu...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / Literaturtipps

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§ 31 Arbeitslosengeld I / A. Einführung

Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebliche finanzie...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / a) Beschäftigungslosigkeit

Rz. 9 Beschäftigungslosigkeit setzt nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III voraus, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Nicht in einem Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III steht generell derjenige, der seine Arbeitskraft nicht in persönlicher Abhängigkeit einem Dritten unterstellt, der also nicht der Verfügungsbefugnis (Direktio...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / c) Verfügbarkeit

Rz. 21 Verfügbar i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitsloser dann, wenn er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn alle in § 138 Abs. 5 Nr. 1–4 SGB III geregelten Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind oder ein Sonderfall der Verfügbarkeit nach § 139 SGB III vorliegt. Die Verfügbarkeit nach § 138 Abs. 5 SGB ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / b) Eigenbemühungen

Rz. 14 § 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Hierzu hat der Arbeitslose gemäß § 138 Abs. 4 S. 1 SGB III alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, zu denen die im nicht abschließenden ("insbesondere") Katalog des § 138 Abs. 4 S. 2 Nr. 1–3 SGB III aufgezählten Maßnahmen zählen. Rz...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Arbeitslosmeldung/Antrag

Rz. 34 Gemäß § 141 Abs. 1 S. 1 SGB III hat sich der Arbeitslose elektronisch im Fachportal der BA oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine telefonische oder schriftliche Arbeitslosmeldung oder eine Meldung durch einen Vertreter genügt nicht (Ausnahme bei leistungsgeminderten Personen aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 145 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Bemessungsentgelt

Rz. 56 Bemessungsentgelt ist gemäß §§ 149, 151 Abs. 1 S. 1 SGB III das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige (Brutto-)Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Rz. 57 Zum erzielten Arbeitsentgelt zählen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einna...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / C. Sozialversicherungsschutz des Arbeitslosen

Rz. 71 Die Bezieher von Arbeitslosengeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1 Alt. 1 SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 Hs. 1 SGB XI). Erforderlich ist aber, dass das Arbeitslosengeld tatsächlich bezogen wird.[74] Rz. 72 In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bezieher vo...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / E. Erstattungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 78 Gewährt die BA dem Arbeitnehmer Arbeitslosengeld für Zeiten, in denen er noch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber hat (insbesondere bei der sog Gleichwohlgewährung gemäß §§ 157 Abs. 3, 158 Abs. 4 SGB III, vor allem als Annahmeverzugslohn nach Streit um die Wirksamkeit einer sich später als unwirksam herausstellenden Kündigung, vgl. § 32 Rdn 61, 65)...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / D. Arbeitsbescheinigung

Rz. 75 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der BA hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Ermittlung und Verdeutlichung des Risikos

Rz. 43 Mit dem Scheitern der Güteverhandlung tritt die Auseinandersetzung für den Arbeitgeber in eine kritische Phase. Eine zügige Einigung zu passablen Konditionen konnte nicht erreicht werden. Nun droht ein möglicherweise langwieriges arbeitsgerichtliches Verfahren, dessen regelgerechte Vorbereitung und Durchführung nicht nur Ressourcen bindet, sondern in dessen Verlauf au...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei.[1] Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, welches das frühere Arbeitslosengeld II ersetzt. Progressionsvorbehalt nur bei Bezug von Arbeitslosengeld I Nur das Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2] Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 3 Literatur

Rz. 56 Bienert, Lohn für "Anwesenheit"? Zur Berechnung von Arbeitslosengeld bei Zahlung eines Anwesenheitsbonus, info also 2017, 110. Nakielski, Arbeitslosengeld-Bezug nach der Altersteilzeit, SoSich 2017, 468. Reichenberger, Die Ermittlung der Anspruchshöhe von Arbeitslosengeld I nach vorangegangener Freistellungsphase, NZA 2019, 87 (zuvor Bienert nach der vorausgegangenen LS...mehr

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FoVo 01/2024, Pfändung der ... / 2 II. Die Entscheidung

Behandlung nicht gesondert geregelt Der Antrag der Schuldnerin ist teilweise begründet. Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl 2022 I, S. 1743) hat der Gesetzgeber die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien (Zuschüsse und Sachbezüge, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und...mehr