Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 1 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat ein Kind

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III, mit einem Kind (15 Jahre), erzielt im April 2025 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.835 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 2.455 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 67 %. Der Leistung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 3 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Schreiner, Steuerklasse I, keine Kinder, kann aufgrund der Einführung von Kurzarbeit im August 2025 nur noch die Hälfte seiner Arbeitszeit leisten und erzielt ein Bruttoentgelt von 1.487 EUR. Der Bruttoverdienst ohne Kurzarbeit hätte 2.974 EUR betragen. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeiterge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 5 Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert, verheiratet und hat ein Kind

Sachverhalt Ein Abteilungsleiter in einem Großhandel, Steuerklasse III, ein Kind unter 18 Jahre, hat ein fest vereinbartes Bruttoentgelt von 6.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit erzielt er im September 2025 lediglich 4.500 EUR brutto. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 7 Einmalzahlung im Abrechnungsmonat, Arbeitnehmer ist privat kranken-/pflegeversichert, ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Elektroingenieur, Steuerklasse I, keine Kinder, erhält ein regelmäßiges Bruttoentgelt von 5.900 EUR. Im Dezember 2025 verdient er wegen Kurzarbeit nur 4.500 EUR brutto. Er erhält zusätzlich eine Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) i. H. v. 4.000 EUR. Der Arbeitnehmer ist privat kranken-/pflegeversichert. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 2 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat 2 Kinder

Sachverhalt Ein Mitarbeiter einer Speditionsfirma, Steuerklasse IV, mit 2 minderjährigen Kindern, erzielt im Juli 2025 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.205 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 3.381 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 6 Arbeitnehmerin ist privat kranken-/pflegeversichert, verheiratet und hat 3 Kinder

Sachverhalt Eine Architektin, Steuerklasse III, 3 minderjährige Kinder, verdient grundsätzlich 8.500 EUR brutto pro Monat. Im Oktober 2025 reduziert sich das Entgelt wegen Kurzarbeit auf 4.000 EUR brutto. Die Arbeitnehmerin ist privat krankenversichert. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 3 Neutralität der Arbeitsagentur bei Arbeitskämpfen

Die Arbeitsverwaltung ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet. Durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden. Insoweit gelten die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen entsprechend. Bei Arbeitsausfällen von Arbeitnehmern, die unmittelbar am Arbeitskampf beteiligt sind (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 4 Hinweis- und Aufklärungspflichten

Hinweis- und Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen Der Arbeitnehmer selbst muss sich grundsätzlich vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will (Prinzip der Selbstverantwortung).[1] Der Arbeitgeber muss den Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 3 Inhalt

Übliche Regelungen Den Inhalt des Vertrags können die Vertragsparteien frei gestalten. Üblicherweise werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen: Beendigungszeitpunkt, Hinweis "Turboklausel" bzw. "Sprinterklausel" Oftmals wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, auf eigenen Wunsch unter Einhaltung einer bestimmten Ankündigungsfrist (bspw. 2 Wochen zum Ende ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 4 Berücksichtigung von Abfindungen in der Arbeitslosenversicherung

Abfindungen werden nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angerechnet.[1] Sie führen jedoch insbesondere dann in gewissem Umfang zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und aus diesem Grund eine Entlassungsentschädigung gezahlt wird.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.1 Sozial motivierte Zusatzleistungen

Eine weitere Ausnahme wird für den Fall zugelassen, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers neben einer Entschädigung weitere Zahlungen verspricht, die keinen Ersatz für entgehenden Arbeitslohn darstellen, sondern ihre Ursache in besonderen Fürsorgeerwägungen haben.[1] Dies gilt beispielsweise für den Sachverhalt der Arbeitslosigkeit, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / Zusammenfassung

Überblick Unter Abfindungen sind aus steuerlicher Sicht Entschädigungszahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile erhält, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, der nach der Fünftelregelung besteuert werden kann. Die Fünft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.2 50-%-Grenze bei Entschädigungszusatzleistungen

Aus den vorstehenden Ausführungen darf nicht geschlossen werden, dass die Zahlung sämtlicher sozial motivierter Abfindungsleistungen auf 2 oder mehrere Jahre verteilt werden kann, ohne dadurch die Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach der Fünftelregelung bezüglich der eigentlichen Barabfindung auszuschließen. Begünstigt sind ausschließlich solche auf Fürsorgegründen beru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.3 Vereinfachung im Lohnsteuerverfahren

Eine exakte Vergleichsberechnung kann erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgen. Für das Lohnsteuerverfahren gilt deshalb eine Vereinfachungsregelung. Eine Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren war nur bis 31.12.2024 zulässig. Ab 2025 hat der Arbeitgeber die Abfindung regulär zu besteuern. Der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 2.3 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind im Wesentlichen dieselben Personen von der Versicherungspflicht nach dem KSVG ausgenommen wie in der Krankenversicherung. Das gilt auch für Künstler/Publizisten, die bereits aus einer Beschäftigung ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt beziehen, wenn dieses während des Kalenderjahres voraussichtlich mindestens die Hälfte der für dieses Jahr ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwilligenprogramme als I... / 10 Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann für den Arbeitnehmer zu einer Sperrzeit in Höhe von 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld führen und eine entsprechende Minderung der Anspruchsdauer nach sich ziehen.[1] Die Ursache liegt in der Mitwirkung des Beschäftigten an der Auflösung seines Beschäftigungsverhältnisses.[2] Eine Sperrz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf das weiter zu zahlende Entgelt sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[1] Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie etwa bei einer Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.5 Sozialversicherungspflicht

Rz. 91 Bei Sozialplanabfindungen handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV.[1] Entsprechend unterliegen sie nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Zahlung einer Abfindung möglicherweise zum Ruhen oder zeitweisen Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III führen kann. Werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 5 Sozialplanabfindungen

Rückzahlungsklauseln können auch für Sozialplanabfindungen oder in entsprechenden tarifvertraglichen Rationalisierungsschutzabkommen vereinbart werden. Die Zahlung von Abfindungen in Sozialplänen erfolgt nicht wegen des Verlusts des mit dem Arbeitsplatzverlust verbundenen sozialen Besitzstands, sondern überwiegend zum Ausgleich der durch die Entlassung typischerweise entstehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG

Rz. 67 Der Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG und der Gleichbehandlungsgrundsatz prägt die Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit in Sozialplänen Differenzierungen zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer zulässig sind (siehe schon oben Rz. 52 zur Frage des Ausschlusses von Arbeitnehmern aus dem Geltungsbereich des Sozialplans). Im Einzelnen gilt u. a.: Rz. 68...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4.2 Sonderreglung zu § 68 Abs. 7 Satz 4 – Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte (Nr. 2)

Rz. 29 Nach Nr. 2 werden die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld für das Jahr 2022 zugrunde gelegt. Zugrunde zu legen sind auch hier die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 2024 vorliegenden gesamtdeutschen Daten (vgl. auch GRA der DRV zu§ 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 5). Rz. 30 Durch N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276c Beitragstragung und Beitragszahlung bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe (außer Kraft)

Die Regelung trat zum 1.1.2005 in Kraft. Sie wurde eingefügt durch Art. 6 Nr. 17 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954). Sie trat mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 74 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) außer Kraft. Die Regelung stellte eine Sonderregelung zu §§ 170, 173 dar. S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.1 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassungen 2018 und 2019 (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der ursprünglich in § 255a Abs. 3 geregelten Sonderregelung zur – gegenüber § 68 Abs. 4 – abweichenden Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner und der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler regelt Abs. 1 Satz 1 das Prinzip der getrennten Berechnungsweise und ordnet bei der Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler – und damit bei der Ermittlung des bundeseinheitlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig sind. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI, § 33 SGB VII), wenn eine Begleitung aufgrund des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 207 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.1 Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

Versicherte erhalten Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten gutgeschrieben, wenn sie bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Die Meldung muss bei der für den Versicherten örtlich zuständigen Arbeitsagentur erfolgt sein. Dort "angesiedelte" Fachvermittlungseinrichtungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsagenturen anzusehe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.3 Besonderheiten

Hat die Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosen- oder Übergangsgeld bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beiträge im Rahmen von § 207 SGB III an eine Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsunternehmen oder den Leistungsbezieher selbst gezahlt, liegt keine Anrechnungszeit vor.[1] Das betrifft Versicherte, die sich als Höherverdienend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.2 Zeiten vor dem 1.1.1992

Zeiten vor 1992 des Bezugs von Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz/DDR bzw. dem SGB III; das bezieht sich auf Leistungen ab 1.7.1990 (insbes. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Altersübergangsgeld, Eingliederungsgeld), Vorruhestandsgeld (später abgelöst vom Altersübergangsgeld) einschließlich des Vorruhestandsgeldes aus einem Sonderversorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 3 Bezug von Bürgergeld

Seit dem 1.1.2011 sind Zeiten des Bezugs von Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II (bis 2022) grundsätzlich (unbewertete) Anrechnungszeiten. Eine Anrechnungszeit wegen Bezugs von Arnbeitslosengeld II oder Bürgergeld kann nicht anerkannt werden für Bezieher der Leistung, die das Bürgergeld nur darlehensweise oder nur Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II (z. B. Leistungen der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.1 Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 21a Da die Versicherungspflicht vom Bezug der Leistung von Arbeitslosengeld abhängig ist, beginnt auch die auf dieser Versicherungspflicht beruhende Mitgliedschaft mit dem Beginn des Tages, für den erstmals diese Leistungen bezogen werden, was sich aus dem Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ergibt. Auf den Tag der tatsächlichen Auszahlung des ALG, dieses w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 27a Mit Art. 5 Nr. 8, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist zum 1.1.2005 für die Versicherungspflicht von Beziehern von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a ein eigenständiger Beginn der Mitgliedschaft in den Abs. 2a eingefügt worden. Seit dem 1.1.2009 ist die Krankenversicherungspflicht bei Bezu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.11 Mitgliedschaftsbeginn nach dem KVLG 1989

Rz. 50 Nach § 22 Abs. 1 KVLG 1989 beginnt für die nach diesem Gesetz Versicherten die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989) mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit als solcher und für landwirtschaftliche Kleinunternehmer und ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit der Eintragung in das Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3 Leistungsbezieher nach dem SGB III und SGB II (Abs. 2a)

Rz. 21 Der Beginn der Mitgliedschaft der Leistungsempfänger nach dem SGB III war mit Wirkung zum 1.1.1998 mit Abs. 2a in das SGB V übernommen worden und entsprach der früheren Regelung in § 155 Abs. 3 AFG a. F. Hiernach begann die Mitgliedschaft versicherter Leistungsbezieher (vgl. dazu § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Komm. dort) mit dem Tag, von dem an Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 57 Benkert, Der alte neue Arbeitnehmerbegriff – eine Bestandsaufnahme, NJW-Spezial 2018, 434. Bienert, Arbeitslos für einen Tag?, info also 2016, 8. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter im Sinne des § 7 SGB IV, NZS 2013, 647. Giesen, Streit ums Beschäftigungsverhältnis, SGb 2012, 305. Greiner, Statusbegriff und Vertragsfreiheit im Arbeits- und Sozialv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 157 regelt das Ruhen des Arbeitslosengeldes (Alg) bei Arbeitslosigkeit ebenso wie des Alg bei beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs. 1) bei Erhalt oder Anspruch auf Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung einerseits (Abs. 1 und 2) sowie andererseits einen Anspruch auf Gleichwohlleistung (auch: Gleichwohlgewährung) in Fällen, in denen ein solcher Anspruch nicht erfüllt wi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr