Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 5.2 Engagement in der Textilproduktion

Bereits in den Anfängen vor 16 Jahren – und bis heute – liegt der Schwerpunkt im Textilbereich darauf, die Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards entlang der Lieferketten kontinuierlich zu verbessern. Dabei wird ein partnerschaftlicher Ansatz verfolgt, der über einen Dialog aller Beteiligten die Arbeitnehmer in den Betrieben stärkt und sie Schritt für Schritt als gleichberech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / Arbeitsrecht

1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Ges...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.1 Grundsatz des BUrlG

Rz. 21 Eine gesetzliche Regelung, wonach Bruchteile von Urlaubstagen abzurunden sind, gibt es nicht.[1] Allerdings enthält § 5 Abs. 2 BUrlG eine (Aufrundungs-)Regelung für Teilurlaubsansprüche, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfasst. Früher wurde ohne...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 9 Abdingbarkeit

Rz. 16 Von § 9 BUrlG kann durch Tarifvertrag, nicht aber durch individualvertragliche Vereinbarung, abgewichen werden, § 13 Abs. 1 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG darf durch eine etwaige tarifliche Regelung aber nicht unterschritten werden.[1] Ein vertraglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs ist währ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.2 Vor Antritt des Urlaubs

Rz. 5 Kommt es bereits vor Antritt des festgelegten Urlaubs zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der vorgesehene Urlaub verlegt wird, jedenfalls dann, wenn mit einer Gesundung bis zum vorgesehenen Urlaubsbeginn nicht gerechnet werden kann.[1] Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Beginn des Urlaubs und dauert die Arbeitsunfäh...mehr

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Arbeitgeber / 2 Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) häufig verwendet.[1] Allerdings wird der Arbeitgeber hier regelmäßig mit dem Begriff des "Unternehmers" gleichgesetzt. Arbeiten mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb, steht ihnen das Recht zu, einen Betriebsrat zu wählen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig in entsprechen...mehr

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Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist jeder, der einen anderen, auch vorübergehend, als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt. Hierfür kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern. Im Steuerrecht ergibt sich der Begriff des Arbeitgebers aus den Beschreibungen des Arbeitnehmers sowie des Dienstver...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.3 Doppelwoche

Rz. 12 Beispiel Ein Arbeitnehmer hat nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag, bezogen auf die 5-Tage-Woche, im Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Nach Anschaffung einer wartungsintensiven Spezialmaschine haben Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, dass jeder 2. Freitag einer Woche arbeitsfrei ist, die ursprünglich am (freien) Freitag zu erbringende Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 4 Urlaubsbegriff

Rz. 7 Der Grundsatz des § 9 BUrlG gilt nur für den Urlaub im Sinne von § 1 BUrlG sowie für entsprechenden arbeitsvertraglichen oder tariflichen Urlaub. Er gilt auch, wenn der Erholungsurlaub während eines Betriebsurlaubs gewährt wird[1], nicht jedoch für unbezahlten Sonderurlaub (s. oben Rz. 2).[2] Ein Anspruch auf Nichtanrechnung der durch Arbeitsunfähigkeit verlorenen Sond...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 9 Urlaubsdauer bei Sonntags- und Feiertagsarbeit

Rz. 30 § 3 BUrlG regelt die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs auf der Basis von Werktagen. Danach sind Sonntage und Wochenfeiertage nicht auf die Urlaubsdauer anzurechnen; vielmehr ist der betreffende Tag dem Urlaub hinzuzuzählen. Wenn an Sonn- und Feiertagen jedoch regelmäßig gearbeitet wird, sind die Sonn- und Feiertage, an denen Arbeitspflicht besteht, bei der Bestimm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.1 Beschäftigung an allen Arbeitstagen der Woche

Rz. 18 Ist der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, ergeben sich dann keine Besonderheiten, wenn er an allen Arbeitstagen der Woche beschäftigt ist, d. h. an diesen Tagen lediglich verkürzt arbeitet. Da der Urlaubsanspruch auf die tageweise Freistellung bezogen ist, hat der Teilzeitbeschäftigte in diesem Falle den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter.[1] Der U...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundsätze und mittelbare Drittwirkung im Arbeitsverhältnis

Die Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich verankert in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Für eine Grundlage der Meinungsbildung garantiert dieselbe Norm auch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, also die Informationsfreiheit. Die Meinungs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitsloseng...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 41 Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG. Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das ...mehr

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Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.2 TVöD/TV-L

Rz. 22 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltende TVöD und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für den Fall, dass bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil verbleibt, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, vor, dass dieser auf einen vollen Urlaubstag auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 1 Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Einkommensteuergesetz und in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nicht eindeutig bestimmt.[1] Er wird lediglich in den weiteren lohnsteuerlichen Vorschriften und durch die Rechtsprechung näher umschrieben. Folglich bestimmt sich der Begriff durch die Zielsetzung des Lohnsteuerverfahrens und durch die Abgrenzung zum Arbeitnehmer. Weil d...mehr

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Beteiligung des Betriebsrats / Arbeitsrecht

1 Unterrichtungsrechte Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnah...mehr

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Beteiligung des Betriebsrats / 5 Mitbestimmungsrecht

Die stärkste Form der Beteiligungsrechte betrifft das Mitbestimmungsrecht im engeren Sinn oder "echte" Mitbestimmungsrecht. Ein echtes Mitbestimmungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr frei treffen kann, sondern dafür die Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann jeder vo...mehr

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Beteiligung des Betriebsrats / Zusammenfassung

Begriff Die Beteiligung des Betriebsrats umschreibt die gesetzlichen Rechte des Betriebsrats zur Einflussnahme auf betriebliche Angelegenheiten und zur Mitwirkung daran. Die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte ist vom Einzelfall abhängig und unterschiedlich intensiv. Sie reichen von bloßen Unterrichtungsrechten über Anhörungs-, Beratungs- und Vetorechte bis hin zu echten Mi...mehr

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Beteiligung des Betriebsrats / 2 Anhörungsrechte

Die nächststärkere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats ist die Anhörung. Hauptanwendungsfall ist die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen. Dieses Recht setzt eine vorherige Information voraus. Im Rahmen dieses Rechts kann der Betriebsrat auch von sich aus Vorschläge machen. Diese Vorschläge muss der Arbeitgeber jedoch nicht unbedingt beachten. Er muss sie zur Kenntnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 1 Unterrichtungsrechte

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnahmen[4] wirtschaftliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 3 Beratungsrecht und Vorschlagsrecht

Als nächste Stufe folgt das sogenannte Beratungsrecht. Hier ist der Arbeitgeber nicht nur gehalten, den Betriebsrat zu informieren und seine Meinung zu hören, sondern er muss mit dem Betriebsrat den Verhandlungsgegenstand erörtern und die wechselseitigen Begründungen abwägen. Der Betriebsrat hat Anspruch auf eine Stellungnahme zu seinen Überlegungen und Vorschlägen. Auch hie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 4 Zustimmungsverweigerungsrecht

Wiederum intensiver ist das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat mindestens eine Woche vor jeder geplanten Einstellung, Ein- oder Umgruppierung oder Versetzung unterrichten. Bevor der Arbeitgeber eine personelle Einzelmaßnahme durchführt, muss er die Zustimmung des Betriebsrats e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / Zusammenfassung

Überblick Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Dienstwagen nur für den dienstlichen Gebrauch verwendet werden darf oder ob auch die private Nutzung durch den Arbeitnehmer gestattet wird. Wird die private Nutzung zum Beispiel im Rahmen einer Dienstwagenvereinbarung ausdrücklich gestattet, sind arbeitsrechtl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte

Im Zusammenhang mit psychischen Auffälligkeiten sind für eine Führungskraft natürlich auch arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten interessant. Das weite Feld des Arbeitsrechts mit seinen Ausnahmen sowie die notwendige Berücksichtigung des Einzelfalls machen es unmöglich, verallgemeinerbare Aussagen zu treffen. Dennoch soll in aller Kürze umrissen werden, welche arbeitsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Grundlagen und Stellung Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / Arbeitsrecht

Wegen der Mitarbeit des Ehegatten vgl. Ehegatten-Arbeitsverhältnis. Kinder, und zwar auch volljährige, sind, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern erzogen oder unterhalten werden, verpflichtet, in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Weise im Haushalt oder Geschäft der Eltern Dienste zu leisten.[1] Die so geleistete Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / Zusammenfassung

Begriff Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Die Qualifizierung der Tätigkeit von Angehörigen erfordert die Zuordnung bzw. Abgrenzung zwischen Familienrecht und Arbeitsrecht, die auch über die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften entscheidet. Für die entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3 Kündigung

3.1 Beendigungsgründe Der Anstellungs- bzw. Geschäftsführervertrag endet durch Kündigung. Außerdem kommen als Beendigungsgründe in Betracht: Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Tod des Geschäftsführers. In der Regel sind die Gesellschafter sowohl für den Abschluss als auch für die Kündigung des Anstellungsvertrags zuständig. Ist sowohl das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer ist Organ einer juristischen Person. Er ist im Innenverhältnis den Mitgesellschaftern gegenüber berechtigt, organisatorische Maßnahmen durchzuführen und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Meist vertritt er die Gesellschaft im Geschäftsverkehr nach außen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerlich als Arbeitnehmer anzusehen; er bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.2 Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der Rechtsprechung des BAG aus § 621 BGB.[1] § 622 BGB ist nach dem BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Der BGH hatte in älteren Urteilen[2] die Auffassung vertreten, für die Kündigung des Dienstverhältnisse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4 Zuständigkeit der Zivilgerichte

Das Anstellungsverhältnis eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH ist in aller Regel als freies Dienstverhältnis und nicht als Arbeitsverhältnis einzustufen. Der Geschäftsführer ist damit kein Arbeitnehmer der GmbH. Aus diesem Grund sind für Klagen des Geschäftsführers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags nicht Arbeitsgerichte, sondern Zivilgerichte zuständig.[1] Ac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 2 Abschluss des Geschäftsführervertrags

Für den Abschluss des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist in der Regel die Gesellschafterversammlung zuständig.[1] Im Gesellschaftsvertrag kann diese Aufgabe einem anderen Organ übertragen werden, z. B. dem Beirat oder einem einzelnen Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe. Für GmbHs, die unter das Mitbestimmungsgesetz fallen, ist der Aufsichtsrat für den Abschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5 Schadensersatzansprüche

Bestellt die Gesellschaft den Arbeitnehmer entgegen der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung nicht zum Geschäftsführer, ist dieser berechtigt, das Anstellungsverhältnis außerordentlich zu kündigen und im Wege des Schadensersatzes nach § 628 Abs. 2 BGB seine weitergehenden Vergütungsansprüche geltend zu machen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.3 Stillschweigender Aufhebungsvertrag

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird.[1] Denn der Geschäftsführerdienstvertrag enthält stillschweigend einen arbeitsvertraglichen Aufhebungsvertrag.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.1 Beendigungsgründe

Der Anstellungs- bzw. Geschäftsführervertrag endet durch Kündigung. Außerdem kommen als Beendigungsgründe in Betracht: Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Tod des Geschäftsführers. In der Regel sind die Gesellschafter sowohl für den Abschluss als auch für die Kündigung des Anstellungsvertrags zuständig. Ist sowohl das Recht zur Bestellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 1 Rechtliche Grundlagen und Stellung

Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen starken Anteilseigner oder einen wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.4 Kündigungsschutz und Wartezeiten

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf einen Geschäftsführerdienstvertrag keine Anwendung, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.[1] Dies wird durch die gesetzliche Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestätigt, welche im Wege einer negativen Fiktion die Unanwendbarkeit der allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes für Organvertret...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 2 Gesellschafter-Geschäftsführer

Mitunternehmer sind in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts und keine Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Insoweit besteht also keine Sozialversicherungspflicht. Ist ein Gesellschafter jedoch gleichzeitig im Unternehmen als Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, müssen die Kriterien eines Beschäftigungsverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / Arbeitsrecht

1 Zweck Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern. 2 Rechtliche Wertung Anwesenheitsprämien werden meist einmal jährlich auf Grundlage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 1 Zweck

Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 4 Verhinderung für nicht erhebliche Zeit

Der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 616 BGB in anderen Fällen als Krankheit ist abdingbar. Deshalb sind Anwesenheitsprämien zulässig, die für derartige Fehlzeiten die Prämie kürzen oder entfallen lassen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.4 Betriebsratstätigkeit

Wegen der Betriebsratstätigkeit[1] darf das Arbeitsentgelt nicht gemindert werden[2], auch nicht durch Wegfall von Anwesenheitsprämien.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 5 Freiwilligkeit

Es empfiehlt sich dringend, in die Vereinbarung über die Gewährung einer Anwesenheitsprämie einen Freiwilligkeitsvorbehalt aufzunehmen. Praxis-Beispiel Muster für Freiwilligkeitsvorbehalt Bei der Anwesenheitsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Auch nach mehrmaliger Zahlung entsteht für die Zukunft kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.3 Urlaubsentgelt

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitnehmer einen unabdingbaren Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. Sinn und Zweck der Bezahlung des Urlaubs ist, dem Arbeitnehmer auch während des Urlaubs den Lebensstandard ungeschmälert zu erhalten. In den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch darf deshalb nicht eingegriffen werden. Nimmt der Arbeitnehmer daher bezahlten Mindest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit

In § 4a EFZG ist geregelt, dass auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bei der vereinbarten Kürzung der Höhe von Sondervergütungen berücksichtigt werden können. Allerdings darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. Praxis-B...mehr