Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.3 Eintritt von gesundheitlichen Komplikationen wegen der Spende

Rz. 63 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht solange, wie der Spender bei komplikationslosem Verlauf mit der Arbeit aussetzen muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Eine generelle Höchstanspruchsdauer ist nicht vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Spender bei langer spendenbedingter Arbeitsunfähigkeit evtl. wegen gesundheitlicher Komplikat...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 44a befasst sich mit dem Krankengeld, das der Lebensspender wegen einer spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit beanspruchen kann. Erleidet nämlich ein Lebendspender von Körperorganen (z. B. Nieren, Teile der Leber oder andere nicht regenerierungsfähige Organe), Körpergeweben (z. B. Muskelgewebe, Knochenmark) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbes...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.5 Dialyse

Rz. 30 Sofern eine erforderliche Dialysebehandlung nur während der Arbeitszeiten durchgeführt werden kann, besteht Arbeitsunfähigkeit für deren Dauer, die Zeit der Anfahrt und für die nach der Dialyse erforderliche Ruhezeit. Dasselbe gilt für andere extrakorporale Aphereseverfahren (vgl. § 2 Abs. 10 Satz 1 und 2 AU-RL). Der Ursachenzusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.1 Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

Rz. 9 Losgelöst von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44 Abs. 1 bei einer zulasten der Krankenkasse durchgeführten stationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 39 i. V. m. § 108) Zu der stationären Behandlung i. d. S. zählen wegen § 39 Abs. 1 S. 5 auch stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen (§ 115d) oder...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.4 Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 28 Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben (vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.5 Individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 35 Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind (§ 44 Abs. 4 SGB V). Zwar haben die Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX die Verpflichtung, die Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe zu prüfen (§ 9 ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.2 Regelmäßig erzieltes Nettoarbeitsentgelt

Rz. 29 Der Spender erhält Krankengeld in Höhe von 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts, wenn er spendenbedingt arbeitsunfähig wird. Damit unterscheidet sich das Krankengeld nach § 44a in der Höhe deutlich von dem Krankengeld, welches bei einer spendenunabhängigen Arbeitsunfähigkeit nach § 47 zu berechnen ist. Die 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentg...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.6 Arbeitsverhinderung wegen defekter Hilfsmittel

Rz. 31 Ist ein für die Ausübung der Tätigkeit oder das Erreichen des Arbeitsplatzes erforderliches Hilfsmittel defekt (z. B. Körperersatzstück, Brille bei starker Kurzsichtigkeit), besteht Arbeitsunfähigkeit so lange, bis die Reparatur des Hilfsmittels beendet oder ein Ersatz des defekten Hilfsmittels erfolgt ist (§ 2 Abs. 11 AU-RL). Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch dann,...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.3 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen seiner Entgeltfortzahlung

Rz. 69 Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Spendenempfängers das an den Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten (vgl. § 3a Abs. 2 EFZG). Eine Begrenzung der Höhe des Erstattungsans...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.3 Selbständige Künstler/Publizisten (§ 44a Satz 3)

Rz. 50 Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten Spender ist das ausgefallene Arbeitseinkommen nach § 44a Satz 3 i. V. m. Satz 2 aus demjenigen Arbeitseinkommen zu berechnen, das der Beitragsbemessung für die letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegen hat. Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.4 Arbeitslosengeldempfänger

Rz. 53 Für Spender, welche zum Zeitpunkt des Beginns der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld beziehen, wird das Spender-Krankengeld gemäß § 44a Satz 4 i. V. m. § 47b in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes gewährt – und zwar ab dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit; eine 6-wöchige Leistungsfortzahlung durch die Arbeitsagentur wie bei einer Arb...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 59 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht für jeden Tag, an dem der Spender einen Verdienstausfall erleidet, weil er wegen notwendiger spendenbedingten Untersuchungen, Behandlungen oder Vorstellungen oder den gesundheitlichen Folgen der Untersuchungen und Spende arbeitsunfähig (Definition vgl. Rz. 13 f.) ist. Sog. "Wartetage" bis zum Beginn des Anspruchs gib...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2 Höhe des Krankengeldes (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 44a Satz 2 erhalten Spender von Organen etc. Krankengeld in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Bruttoarbeitseinkommens. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt (bei Arbeitnehmern) bzw. das Bruttoarbeitseinkommen (bei selbstständig Tätigen) bis zur Höhe der in der Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen B...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.5 Zahlungsweise des Krankengeldes

Rz. 73 Das Krankengeld i. S. d. § 44a hat bezüglich der Zahlungsweise im Vergleich zu dem "Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit" keine Besonderheiten, weil § 44a keine Sonderregelungen vorsieht. Das bedeutet: Das Spender-Krankengeld ist für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren; ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser ohne Rücksicht auf die...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.4 Antrag

Rz. 18 Gemäß § 19 Satz 1 SGB IV werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Dieser ist an die Krankenkasse des Spendenempfängers zu richten, weil das Krankengeld i. S. d. § 44a als Nebenleistung der dem Spendenempfänger zustehenden Hauptleistung zu sehen ist (§ 44a Satz 2). Das bedeutet, dass der Spender wissen muss, bei welcher Krankenkasse der Spendenempfänger versichert is...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.2 Selbständig Tätige (ohne selbständige Künstler/Publizisten)

Rz. 45 Gemäß § 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 4 gilt bei selbstständig Tätigen als Ausgangswert für die Berechnung des Spender-Krankengeldes das auf den Kalendertag umgerechnete Bruttoarbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das zuletzt vor der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend war. Arbeitseinkommen ist der nach den allge...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und löste den damaligen § 182 RVO ab. In den letzten 10 Jahren hat die Vorschrift folgende Änderungen erfahren: Ab 23.7.2015: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2014 (BGBl. I S. 1211) ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.4 Verweis auf arbeitsrechtliche Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 34 Wenn der Anspruch auf Krankengeld besteht, führt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers insoweit grundsätzlich zum Ruhen des Krankengeldes (§ 49 Abs. 1 Nr. 1). Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verweist § 44 Abs. 3 auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften – u. a. somit auch auf das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), welches den materiell-rechtlichen Anspruch des ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) eingeführt und trat zum 1.8.2012 in Kraft. Durch die Regelung wurde die von den Krankenkassen anhand der Rechtsprechung des BSG v. 12.12.1972 (3 RK 47/70) entwickelte Praxis, Organ- und Gewebespendern ihren Ausfall von Arbeitseinkünften zu erstatten, erstmals auf eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 44 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Spender-Krankengeld grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monatslohn) kann...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 40 Gemeinsames Rundschreiben v. 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV und zum Verletztengeld nach § 45 SGB V: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2024_03_13_NS_FLB_TOP_02_24c24i4444b45SGBV45SGBVII47SGBXIV_Aktualisierung_der_GR_zu_Entgeltersatzleistungen_Anl3.pdf Arbeitshilfe der BAR zum Thema "Da...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.5 Kurzarbeit

Rz. 54 Erkrankt der Spender während einer im Betrieb durchgeführten Kurzarbeit, wird für die Berechnung des Spender-Krankengeldes immer das vor Beginn der Kurzarbeit erzielte regelmäßige Nettoarbeitsentgelt zugrunde gelegt (vgl. § 44a i. V. m. § 47b Abs. 3). Damit besteht gegenüber der Krankenkasse des Spendenempfängers nach § 44a Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.2 Rentenversicherung

Rz. 76 Das Spender-Krankengeld i. S. d. § 44a begründet in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, wenn der Organspender im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig war. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 3 SGB VI verwiesen. Sollte der Organspender Krankengeld beziehen und ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.8 Privat krankenversicherte Spendenempfänger

Rz. 81 Wie bereits unter Rz. 15 ff. erläutert, wird die Spende des Spenders als Teil der Krankenbehandlung des Spendenempfängers behandelt. Der Spender ist zwar derjenige, der die Leistung erhält, aber aus der Versicherung des Spendenempfängers. Ist der Spendenempfänger nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat krankenversichert, ergibt sich keine gesetzliche ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 82 Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/Richtlinie-Haemotherapie-2023_neu2.pdf, zuletzt abgerufen am 9.8.2024. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und di...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.1 Spender i. S. d. § 44a

Rz. 12 Gemäß § 27 Abs. 1a Satz 1 haben Spender von Körperorganen (wie z. B. Herz, Lunge, Leber, Augen und Magen, Bauchspeicheldrüse und Darm) oder Körpergeweben (wie z. B. Haut, Sehnen, Gelenke, Bänder, Blutgefäße und Muskeln) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen (z. B. Knochenmarkentnahme) oder anderen Blutbestandteilen (rote Blutkörperchen – Erythrozyten –, Blutplättc...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1 Arbeitnehmer

Rz. 20 Als Arbeitnehmer bezeichnet man Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen der Verpflichtung unterliegen, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (vgl. § 14 i. V. m. § 7 Abs. 1 SGB IV). Zu den Arbeitnehmern gehören u. a. Arbeiter, An...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.1 Stundenlöhner

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.2 Arbeitnehmer mit gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 39 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen bzw. Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Grundvergütung noch erfolgsabhängig...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einzelfälle

Rz. 56 Im Folgenden werden einige Beispiele aus Literatur und Rechtsprechung aufgeführt. Praxis-Beispiel Beispiele: (ja = mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nein = nicht mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ja: Arbeitskleidung, soweit Arbeitgeber nicht den reinen Vollzug staatlicher Vorschriften (etwa Hygienevorschriften) verlangt und Regelun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Kollektive Regelung und Einzelfall

Rz. 13 Charakteristikum der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist der kollektive Bezug. In aller Regel sind daher nur generelle kollektive Regelungen erfasst. Einzelmaßnahmen ohne kollektiven Bezug werden von der Mitbestimmung nicht erfasst. Scheinbare Ausnahmen bilden die Regelungen in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und § 87 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.8 (Büro-)Hund

Diesen Fall entschied das LAG Rheinland-Pfalz im September 2022.[1] Dabei ging es um einen Hund, den die Mitarbeiterin eines Betriebs über einen längeren Zeitraum im Anschluss an eine längere Phase der Arbeitsunfähigkeit mitbrachte. Sie litt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Als eine andere Kollegin nach einer längeren Krankheit zurückkam, musste die Hu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall o im Todesfall

Rn. 1271 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie BFH BStBl III 1954, 330 für die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Sozialleistungen nach dem KSchG, so hat auch BFH BStBl III 1956, 333 für Gehaltsaufwendungen für künftige Krankheitstage älterer ArbN die Bildung einer Rückstellung abgelehnt. Nach der aus der Lebens- und Wirtschaftserfahrung gewonnenen Vermutung ist die während eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach der Fortzahlung.

Rn 14 Nach dem Ende der Fortzahlung (o. Rn 13) liegt der Ausfallschaden beim Verletzten selbst (soweit nicht sonstige Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen; dies führt, etwa beim Krankengeld oder bei der Unfallrente, zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X). Der Schaden umfasst den weggefallenen Verdienst, also auch denkbare Gehaltserhöhungen oder Beförderungen (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 15 Vorausgesetzt ist entweder die positive Kenntnis des Behandelnden von der nicht vollständigen Kostenübernahme oder das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte, die auf diesen Umstand hinweisen können. Hinreichende Anhaltspunkte liegen vor, wenn begründete Zweifel an der Kostenübernahme bestehen (str, Spickhoff MedR 15, 845, 850). III findet auf gesetzlich wie privat Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Fortzahlung des Entgelts.

Rn 13 Solange das Entgelt fortgezahlt wird (§§ 1 EFZG, 63 HGB, 87a BBG, 52 BRRG), entsteht streng genommen kein Verdienstausfall. Doch wird bei den Vorschriften über die Fortzahlung jeweils ein Anspruchsübergang auf den Fortzahlenden ausgesprochen. Damit wird kraft gesetzlicher Wertung ein Schaden des Entgeltsberechtigten fingiert (normativer Schaden), der vom Fortzahlenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Äquivalenzstörungen.

Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur Morgengabe; krit Wurmne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungserklärungsfrist.

Rn 12 Gem II 1 kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für sie maßgebenden Tatsachen erklärt werden; länger zurückliegende Geschehnisse können bei ›innerem Zusammenhang‹ mit dem aktuellen Kündigungsgrund berücksichtigt werden (LAG BW NZA-RR 07, 350 [LAG Baden-Württemberg 28.03.2007 - 12 Sa 81/06]). II 1 ist ein gesetzlich begründeter Verwirkungstatbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 617 BGB – Pflicht zur Krankenfürsorge.

Gesetzestext (1) 1Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht ...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.2 Pflichten aus anderen Gesetzen

Durch § 10 Abs. 2 BBiG wird festgelegt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auch für Auszubildende gelten. Darüber hinaus enthalten viele arbeitsrechtliche Gesetze in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmung, dass das jeweilige Gesetz auch für Auszubildende gilt. Hieraus lässt sich schließen, dass Auszubildende an sich keine Arbeitnehmer sind, sonst hätte der Gesetzgeber nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Krankheit, Gebrechen oder geistige Schwäche.

Rn 4 Krankheit wird als objektiv fassbarer regelwidriger Zustand umschrieben und entspricht dem Sozialversicherungsrecht (vgl § 240 II SGB VI) und Beamtenrecht (§ 44 I 1 BBG), sodass die dort entwickelten Grundsätze auch iRd § 1572 heranzuziehen sind. Es ist auf die entspr sozialversicherungsrechtlichen Begriffsbestimmungen (SGB VI § 240 II, § 42 I 1 BBG) zurückzugreifen. Kra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 21 Ausgangspunkt der nach § 275 II erforderlichen Abwägung ist das Gläubigerinteresse. Freilich bereitet dessen Bestimmung Schwierigkeiten. Da es um die Frage der Begrenzung des Anspruchs auf Erfüllung in Natur wegen Unzumutbarkeit für den Schuldner geht, kann es nicht um das Erfüllungsinteresse des Gläubigers im schadensrechtlichen Sinne gehen (so offenbar BGH NJW 05, 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Andere Vorteile.

Rn 90 Wenn der an Körper oder Gesundheit Verletzte seine Erwerbstätigkeit fortsetzt (vielleicht in geringerem Umfang) oder eine andere Erwerbstätigkeit aufnimmt, ist der so erzielte Verdienst idR anzurechnen. Die Grenze wird durch § 254 bestimmt (vgl § 254 Rn 21 f): Anzurechnen ist nur, soweit der Erwerb dem Geschädigten zur Schadensminderung obliegt. Darüber hinausgehender ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Absicherung im Alter oder bei Invalidität (Abs 2 Nr 2).

Rn 11 II Nr 2 verlangt, dass das Anrecht der Vorsorge im Alter oder bei Invalidität dient. Eine Versorgung wegen Alters liegt vor, wenn die zugesagten Leistungen für die Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens bestimmt sind (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 14; Nürnbg FamRZ 22, 1020, 1021). Auf das Erreichen eines bestimmten Alters kommt es grds nicht an. Ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr