Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / 4 Entgeltfortzahlung

Gemäß § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber das Entgelt für die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallene Arbeitszeit zu zahlen. Dies gilt auch, soweit Feiertage auf einen Sonntag fallen und der Arbeitnehmer sonst sonntags gearbeitet hätte. Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsentgelt, jedoch nicht die ausschließlich für einen Feiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vorlage der AUB ab 1. Tag

Der Fall Der Arbeitgeber erteilte im Jahr 2018 insgesamt 17 von über 1.000 Arbeitnehmern die schriftliche Anordnung, jede Krankmeldung durch eine ärztliche Bescheinigung vom ersten Fehltag an vorzulegen. Der Betriebsrat meinte, er habe ein Mitbestimmungsrecht, das nicht berücksichtigt worden sei. Er machte gegen den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Entscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Technisches Hilfswerk / 4 Arbeitsunfähigkeit infolge des THW-Dienstes

Ist eine Arbeitsunfähigkeit infolge eines Dienstes im Technischen Hilfswerk eingetreten, wird dem Arbeitgeber auf Antrag auch das im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fortgezahlte Arbeitsentgelt (Arbeitgeberaufwendungen) erstattet.[1] Helfern, denen Arbeitslosengeld, Bürgergeld, andere Leistungen oder andere Bezüge oder Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

Arbeitnehmer, die ab 1.10.2005 den Regelungen des TVöD unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr, sodass die Konkurrenzregelungen von Tarifverträgen, arbeitsvertraglichen Bestimmungen ode...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 3 Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Tritt während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit unverschuldet Arbeitsunfähigkeit ein oder wird auf Kosten der Krankenkasse eine stationäre Behandlung erforderlich, besteht für die Dauer von 6 Wochen weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (Leistungsfortzahlung, vgl. § 146 SGB III). Dies gilt auch im Fall einer nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Beaufsi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Krankenge... / 2 Grenze der Beitragsfreiheit

Sachverhalt Arbeitnehmer A und B sind infolge Krankheit arbeitsunfähig und beziehen seit 1.3. Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Beide erzielten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, Dezember (Bemessungszeitraum), ein laufendes Bruttoarbeitsentgelt von 3.000 EUR sowie 1.000 EUR Weihnachtsgeld; Nettolohn 2.100 EUR ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.4 Entgeltfortzahlung, Sozialleistungen

Bei Arbeitsunfähigkeit ist nach § 22 TVöD über die Dauer der Entgeltfortzahlung hinaus bis zum Ende der 39. Krankheitswoche ein Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld der Krankenkasse und dem Nettoentgelt zu zahlen. Beschäftigte, die aus dem BAT/BAT-O auf den TVöD übergeleitet wurden, erhalten einen höheren Krankengeldzuschuss: Diesbezüglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 4.1 Allgemeine Gesetze

Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da dies gegen die Neutra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkommensbezogene Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3

Rz. 9 Weitere Anspruchsvoraussetzung ist das Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 24i Abs. 1 Alt. 1) oder die Nichtzahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG (§ 24i Abs. 1 Alt. 2). Es besteht somit nach dem SGB V zugunsten von 2 Personengruppen ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld: Zum einen für diejenigen Frauen, die bei A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.2 Nichtzahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3

Rz. 11 Auch wenn ein Anspruch auf Krankengeld nicht besteht, hat die (werdende) Mutter gem. § 24i Abs. 1 Alt. 2 einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ihr wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Für die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts müssen die Schutzfristen nach § 3 MuSchG ursächlich sein ("wegen"). Nach § 24i Abs. 1 ist es ausreichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den in § 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG genan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Aus § 24i Abs. 1 Satz 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.1.1) und Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG (hierzu unter 3.1.1.2). 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 3.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Anspruch und Dauer der Zahlung des Krankengeldzuschusses (Einzelheiten siehe Krankenbezüge hängen von der Beschäftigungszeit ab (§ 22 Abs. 3 TVöD). Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als 3 Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Vereinbarung ü... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat vielmehr zu Recht erkannt, dass dem Kl. gegen die Bekl. die geltend gemachten Ansprüche auf Krankentagegeldleistungen für die Zeit vom 28.9.2015 bis zum 30.9.2019 in Höhe von kalendertäglich 102,26 EUR, für die erstinstanzlich streitgegenstündlichen 1.464 Tage insgesamt 149.708.64 EUR, nicht zustehen und er auch die Feststellung des unveränderten Fortbestandes der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 4.2 Besitzstand bei der Beschäftigungszeit

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ werden (nur) für die Dauer des über den 30.9.2005 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1.10.2005 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten als Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TVöD berücksichtigt. Für übergeleitete Beschäftigte bleibt die am 30.9.2005 ermittelte Beschäftigu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.1 Dauer der Überlassung

Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest auch Zeiträume, in denen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4.2 Schadensersatz

Kommt der Arbeitnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann der Arbeitgeber ihn auf Herausgabe verklagen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Dienstwagen steht dem Arbeitnehmer selbst dann nicht zu, wenn er eigene Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Entzieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-Pkw unberechtigt, kann der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen nach § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989

Rz. 11 Die in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Frauen erhalten gem. § 19 Abs. 1 Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des SGB V oder des KVLG 1989. Die insofern diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen sind § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . Rz. 12 Weitere Anspruchsvoraussetzung nach § 24i SGB V ist das Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.3 Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 44 Da grundsätzlich die Beschäftigungspflicht weiterhin besteht, kann das Vorliegen einer Krankheit das Beschäftigungsverbot überlagern, etwa wenn sich innerhalb des Schwangerschaftsverlaufes oder unabhängig davon gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit einstellt. In dem Fall wird die Arbeitsunfähigkeit wie bei Nicht-Schwangeren, also im üblichen Prozess festgestellt, ärz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Abgrenzung zu krankheitsbedingter (ärztlich festgestellter) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 19 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Fall einer innerhalb von 12 Wochen abgebrochenen Schwangerschaft als Fall der Krankheit und ordnet damit die Entgeltfortzahlung an (vgl. § 3 EFZG). Dies ist systemkonform, da nach Abbruch der Schwangerschaft eine solche nicht mehr vorliegt und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des MuSchG entfallen. Die Sonderregelung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Rechtsfolgen des Beschäftigungsverbots

Rz. 22 Soweit die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 gegeben sind, besteht ein tatsächliches Beschäftigungsverbot kraft Gesetz. Dabei ist die Wirkung eines Verbots umfassend: Sofern nicht durch das ärztliche Zeugnis selbst gewisse Einsatzmöglichkeiten beschrieben und zugelassen sind, umfasst das Verbot die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete konkrete Tätigkeit. Ist die Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.1 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V

Rz. 9 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V erhalten "weibliche Mitglieder" einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.[1] Rz. 10 Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach §§ 186 ff. i. V. m. §§ 5, 9 SGB V. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 34 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde. Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist die Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.3 Entgeltfortzahlung

Zweck des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist es, den Arbeitnehmer vor Entgeltkürzungen bei Krankheit und feiertagsbedingtem Arbeitsausfall zu bewahren. Für die Entgeltfortzahlung gilt grundsätzlich das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitszeit nicht ausgefallen wäre. Zum Entgelt gehören dabei neben dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 3 Fortzahlung im Krankheitsfall

Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich das vertragsgemäße Arbeitsentgelt fortzuzahlen, also auch das 13. Monatsgehalt. Dies gilt jedoch nur für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.[1] Achtung Kürzungsmöglichkeit bei längerer Krankheit Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart, so entsteht für Zeiten, in d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Manuelle Lastenhandhabung: ... / Zusammenfassung

Überblick Bei Muskel- und Skeletterkrankungen besteht mit 20,5 Mrd. EUR Produktionsausfall und 35,2 Mrd. EUR Verlust an Bruttowertschöpfung das größte Präventionspotenzial[1]. Durch Heben und Tragen schwerer Lasten sind etwa 31,7 % der Basisarbeitenden, 28,7 % der Facharbeiter und 6,5 % der Beschäftigten mit hochqualifizierter Arbeit betroffen. Die Anforderung wird in allen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BAG[1] bezieht sich der durchzuführende Günstigkeitsvergleich immer nur auf die jeweilige Abweichung von der gesetzlichen Anordnung. Es ist also die konkrete in einem Kollektiv- oder Einzelvertrag enthaltene Regelung mit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung zu vergleichen. Eine Kompensation einer ungünstigen Abweichung mit einer für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Tarifvertrag

Rz. 7 Grundsätzlich darf durch Tarifverträge nicht zuungunsten der Arbeitnehmer bzw. der in §§ 10 und 11 EFZG genannten Personen abgewichen werden. Eine Ausnahme nennt § 12 EFZG selbst, indem auf § 4 Abs. 4 EFZG verwiesen wird. Dort ist geregelt, dass durch Tarifvertrag eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden kann.[1] Rz. 8 K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.2 Verfahren, wenn der Versicherte bei der Antragstellung eine Rehabilitationseinrichtung wählt

Rz. 84 Wählt der Rehabilitand mit dem Antrag eine Rehabilitationseinrichtung i. S. d. Abs. 6a, hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die gewählte Rehabilitationseinrichtung die erforderlichen Rehabilitationsleistungen nach objektiven sozialmedizinischen Kriterien "in der nachweisbar besten Qualität" erbringen kann. Dadurch soll eine am Bedarf des jeweiligen Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.10 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 51 Satz 1 Nr. 4 begründet letztlich einen Pflichtversicherungstatbestand für Bezieher von Vorruhestandsgeld. Vorruhestandsgeld setzt begrifflich das Einigsein der Vertragspartner über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben voraus (BSG, Urteil v. 26.11.1992, 7 RAr 46/92; BSG, SozR 3-2600 § 3 Nr. 2); es ist unerheblich, ob die Leistung auch als Vorruhestand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 30 Der Begriff des Arbeitsentgelts in § 6 Abs. 1 EFZG entspricht dem des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG und erfasst das gesamte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das dieser als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu gehören nach dem Wortlaut und der Gesetzessystematik der §§ 4, 4a und 6 EFZG nur die regelmäßig zu leistenden Vergütungsbestandteile (z. B. Grundlohn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 38 Der gesetzliche Forderungsübergang i. S. d. § 6 Abs. 1 EFZG findet nicht bereits mit Eintritt des schädigenden Ereignisses statt[1], sondern erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer tatsächlich geleistet und die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger und die Einrichtungen der zusät...mehr