Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Verdienstausfallschaden

Rz. 12 Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 EFZG erfasst – unabhängig von der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzanspruchs – ausschließlich die bestehenden Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Schädiger, die wegen der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit zu einem Verdienstausfall führen. Rz. 13 Nicht erfasst werden hingegen z. B. Ansprüche des Arbeitnehmers a...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 56 Die Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Schädiger ändert sich durch den gesetzlichen Forderungsübergang i. S. d. § 6 Abs. 1 EFZG nicht.[1] Da es sich in der Regel um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt (z. B. aus einem Verkehrsunfall), ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.6 Einwendungen des Dritten

Rz. 41 Nach § 412 BGB finden auf den gesetzlichen Forderungsübergang die Vorschriften der §§ 399-404, 406-410 BGB Anwendung. Rz. 42 Nach § 404 BGB bleiben dem Dritten (Schuldner) die zur Zeit des Anspruchsübergangs begründeten Einwendungen erhalten, insbesondere kann sich der Dritte gegenüber dem Arbeitgeber auf ein Mitverschulden des geschädigten Arbeitnehmers (§ 254 BGB) be...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 44 Der Arbeitnehmer hat nach § 6 Abs. 2 EFZG dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Rz. 45 Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers besteht danach bereits dann, wenn aufgrund der Ereignisse, die zu der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geführt haben, ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt;...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Familienangehörige

Rz. 16 Der Vorschrift des § 6 Abs. 1 EFZG lassen sich zwar ausgehend von ihrem Wortlaut keine Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei Familienangehörigen entnehmen. Die vergleichbaren Regelungen der §§ 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X und § 86 Abs. 3 VVG zu einem gesetzlich angeordneten Forderungsübergang bei Dritthaftung schließen einen solchen jedoch in den Fällen aus, in denen ein...mehr

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BGM und Demografiemanagement / 1 Demografie und demografischer Wandel

Der Begriff Demografie leitet sich aus dem Griechischen her und bedeutet die Beschreibung der Bevölkerung. Eine offizielle Definition findet sich im Online-Handbuch des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung: Wichtig Definition Demografie "Die Demografie, auch Bevölkerungswissenschaft, vereinigt Elemente von Soziologie, Geographie, Medizin und Ökonomie. Sie beinhalte...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1.3 Wie lässt sich nun Krankheit und in diesem Zusammenhang auch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit definieren?

In zahlreichen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts werden die Begriffe Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in einem gemeinsamen Kontext, nämlich der Arbeitsunfähigkeit dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass der arbeitsrechtliche Begriff der Erkrankung nicht mit dem medizinischen Begriff der Krankheit identisch ist.[1] Bereits in einem Urteil von 1972 wurde Arbeitsunfähigkeit ...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1.2 Behinderung, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

In der Betrachtung der Low Performance gilt es, auch die Bereiche Behinderung und Krankheit sowie im Zusammenhang mit der Krankheit die Arbeitsfähigkeit zu betrachten. Eine Erklärung des Begriffs "Behinderung" lässt sich u. a. im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), in der UN-Behindertenrechtskonvention, in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und G...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1.4 Fazit

Geschuldete Arbeit ist dem Arbeitsvertrag zu entnehmen, letztlich erfolgt die Konkretisierung im Zuge des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Eine Minderleistung (Low Performance) kann personenbedingte, verhaltensbedingte und arbeitgeberbezogene Ursachen haben. Auch altersbedingte Leistungsdefizite können zur Minderleistung führen. Behinderung, Erkrankungen und Arbeitsunfähigke...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2 Personenbezogene Schätzung des geschuldeten Arbeitsentgelts

Zum Nachweis der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der für geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlten Zuschläge verfügt der Arbeitgeber im Regelfall über entsprechende Aufzeichnungen. Anderenfalls wäre die Sozialversicherungsfreiheit dieser Zuschläge nicht nachgewiesen und es müsste für die gezahlten Beträge vom prüfenden Rentenversicherungsträger Beitragsp...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.3 Steuern und Beiträge bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.[1] Die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge mit ein, Gleiches gilt für Sonntagszuschläge.[2] Bei de...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.4 Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Krankheit

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bestimmt sich nach dem sog. Entgeltausfallprinzip, d. h. der Arbeitnehmer ist so zu vergüten, als hätte er während der Krankheitszeit gearbeitet.[1] Fortzuzahlen ist die Vergütung inklusive der Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, die der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte.[2] Bei der Berechnung des Entgelts si...mehr

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Fälligkeit / 1.2 Zeitliche Zuordnung

Die Fälligkeit der GSV-Beiträge ist zeitlich daran geknüpft, wann die den Beiträgen zugrunde liegende Arbeitsleistung erbracht wurde und wann der Anspruch entstand. Es besteht keine Abhängigkeit zu der tatsächlichen Entgeltabrechnung, die regelmäßig erst nachträglich durchgeführt wird. Auf die versicherungsrechtliche Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den Entgeltabrechnungszeit...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.4 Fragerecht nach Gesundheitszustand, Erkrankungen und Impfstatus

Fragen nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers sind einerseits für den Arbeitgeber schon wegen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von großer Wichtigkeit. Andererseits greifen sie nicht unerheblich in die rechtlich geschützte Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Das Fragerecht ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Dabei kommt es auf die Zielbezogenhei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.3.2 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit nach kurzer Zwischenbeschäftigung

Wenn zwischen Arbeitsunfähigkeiten ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum (auch von weniger als 4 Wochen) liegt, ist dieser zu bescheinigen. Wichtig Zwischenbeschäftigung Wenn zwischen der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit kein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum liegt, ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten davor abge...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.1 Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf insgesamt 6 Wochen begrenzt.[1] Zu dieser Begrenzung kommt es nur, wenn die wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit während eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeit...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.2 Dauer

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für längstens 6 Wochen (42 Kalendertage). Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit sind ggf. anzurechnen.[1] Die Arbeitsunfähigkeit muss der einzige Grund für die Arbeitsverhinderung sein. Wenn der Arbeitnehmer während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses erkrankt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der 6-Wochen-Zeitraum...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.[1] 2 aufeinanderfolgende rechtlich selbstständige Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber werden wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Die...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.3 Hinzutritt einer Krankheit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutritt. Ein Hinzutritt von Krankheit ist nicht gegeben, wenn 2 verschiedene Krankheiten nacheinander Arbeitsunfähigkeit verursachen. Dies gilt selbst dann, wenn nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigung nicht wiederaufgenommen wurde un...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6.1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Davon abweichend ist auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt.[1] Hinweis Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende der Arbeitssc...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.1 Änderung der individuellen Arbeitszeit

Arbeitszeitänderungen, die am Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit oder später eintreten, haben auf die Regelentgeltberechnung keinen Einfluss. Das Regelentgelt ist in diesen Fällen nach den Verhältnissen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu berechnen. Bei Arbeitszeitänderungen, die vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingetreten sind, ist von der neuen Arbeitszeit ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 3 Einmalzahlung

Neben dem aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten Regelentgelt ist aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Hinzurechnungsbetrag zu ermitteln. Dabei wird nur der Teil der Einmalzahlung berücksichtigt, von dem Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Hinweis Beitragspflichtige Einmalzahlung...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1 Bemessungszeitraum

4-wöchiger Bemessungszeitraum Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, der auch bei schwankenden Einkünften nicht ausgedehnt wird. Der Bemessungszeitraum muss mindestens 4 Wochen umfassen. Es handelt sich um einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit betriebsüblic...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.1 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1 Allgemeiner Teil

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Krankenkassen die für den Anspruch auf Krankengeld erforderlichen Daten zu übermitteln. Das geschieht mittels eines für alle Krankenkassen einheitlichen und verbindlichen Verfahrens. Dieses ist durch den Arbeitgeber auszulösen, sobald ersichtlich ist, dass die Entgeltfortzahlung während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit enden wird. Die ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.3 Arbeitsaufnahme in einem noch nicht abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum

Tritt die Arbeitsunfähigkeit nach kurzer Beschäftigungsdauer in einem noch nicht abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum ein, ist das bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitsentgelt zu bescheinigen. Dabei ist das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und betrieblicher Übung zu erwarten ist. 2.1.3.1 Arbeitsaufnahme in ein...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.2 Änderungen des Arbeitsentgelts

Rückwirkende Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts, die den Bemessungszeitraum betreffen, sind ggf. zu berücksichtigen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsanspruch auf das veränderte Arbeitsentgelt entstanden ist. Ein Rechtsanspruch wird durch gesetzliche oder vertragliche Regelung begründet (z. B. Abschluss eines Tarifvertrags). Der arbeitsrechtliche Regel...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.4 Berücksichtigung von Vorerkrankungszeiten

Der Arbeitnehmer hat einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.[1] Wenn der Arbeitnehmer in kürzeren Abständen arbeitsunfähig war, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb von 12 Monaten auf längstens 6 Wochen begrenzt.[2] Praxis-Beispiel Vorerkrankun...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.6 Bemessung nach anderen Einheiten

Wenn die Höhe des Arbeitsentgelts monatlich schwankt (z. B. aufgrund eines Akkordtarifs), ist zur Berechnung des Regelentgelts das Arbeitsentgelt der letzten 3 vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonate zu berücksichtigen. Liegen in diesem Zeitraum unbezahlte Fehltage oder dauert die Beschäftigung noch keine 3 Monate, wird dieses bei der Berechnung be...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6.3 Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Mit dem vereinbarten Tag der Beendigung endet auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wird der Auflösungsvertrag wegen der Arbeitsunfähigkeit geschlossen, hat der Arbeitgeber auch über das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Entgeltfortzahlung zu leisten.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 5 Fehlzeiten ohne Arbeitsentgelt

Für die Berechnung des Krankengeldes im Zusammenhang mit geleisteter Mehrarbeit sind Fehltage zu berücksichtigen. Anzugeben sind Fehltage, für die kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Fehltage in diesem Sinne beruhen z. B. auf Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung, unbezahltem Urlaub oder Arbeitsbummelei.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / Zusammenfassung

Überblick Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die durch die Krankenkassen überwiegend aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung erbracht wird. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld. Grundlage für die Berechnung der Leistung ist das vom Arbeitgeber elektronisch zu übermittelnde Entgelt. Die Date...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.3 Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus den vorher begründeten Arbeitsverhältnissen ein.[1] Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die vor dem Übergang liegen, werden auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.1 Anspruchsgrundlagen

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie durch eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert sind.[1] Zeitgleich kann ein Anspruch auf Krankengeld gegen eine Krankenkasse bestehen. Der Krankengeldanspruch ist nachrangig gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[2] Krankengeld ist zu zahlen, wenn der Ar...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.4 Entgelt, das nicht nach Stunden bemessen ist

Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist oder sich aus anderen Gründen einer Stundenzahl nicht zuordnen lässt, gilt der 30. Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts (ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) als Regelentgelt.[1] Das Arbeitsentgelt ist z. B. bei Angestellten mit einem Monatsgehalt nach Monaten bemessen. Es lässt sich bei Arbeitern mit e...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.5 Bemessung nach Monaten

Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, ist der Regelentgeltberechnung das für den Monat vereinbarte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn nicht im gesamten Monat Arbeitsentgelt bezogen wurde. Die Berechnung erfolgt unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen des Monats. Für die Frage, ob das Entgelt nach Monaten bemessen ist, ist maßgeblic...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.1 Arbeitsstunden

Das maßgebliche Arbeitsentgelt ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Es kommt nicht darauf an, ob es sich bei diesen Stunden um tatsächlich geleistete Arbeitszeit oder um Stunden handelt, für die Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung gezahlt wurde (z. B. entschuldigte Fehlstunden, bezahlte Arbeitsunfähigkeit, Tarifurlaub). Berücksichtigt werden so...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.3 Mehrarbeitsstunden

Neben der vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit sind Mehrarbeitsstunden zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig geleistet wurden. Unerheblich ist, ob die Mehrarbeitsstunden ohne die Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin geleistet worden wären. An einer regelmäßigen Verrichtung von Mehrarbeitsstunden fehlt es, wenn im Ausgangszeitraum von 3 Monaten bzw. 13 Wochen während eines M...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 6 Arbeitsunfall

Wenn die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall ist, dann zahlt die Krankenkasse anstelle des Krankengeldes das Verletztengeld im Auftrag des Unfallversicherungsträgers aus. Dazu werden Informationen über den Unfalltag und den zuständigen Unfallversicherungsträger benötigt. Das Verletztengeld wird im Wesentlichen wie das Krankengeld berechnet. Berücksichtigt wi...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentgelt zunächst auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung errechnet. Dies hat der Arbeitgeber der Krankenkasse entsprechend zu bescheinigen. Außerdem bescheinigt er das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfäh...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.3 Individuelle Verhältnisse im Bemessungszeitraum

Bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts werden die Steuern auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse in dem der Regelentgeltberechnung zugrunde liegenden Bemessungszeitraum berücksichtigt. Das gilt selbst dann, wenn im Bemessungszeitraum zu berücksichtigende Steuerfreibeträge (z. B. aufgrund von Körperbehinderung, Abschreibung für Wohnungseigentum) zu einem gerin...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2 Arbeitsentgelt

Das regelmäßige Brutto-Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums (Regelentgelt) ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt.[1] Bei Arbeitnehmern unterscheidet die Berechnung danach, ob sich das Arbeitsentgelt einer Stundenzahl zuordnen lässt oder ob das Arbeitsentgelt na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 1.2 Teil-Arbeitsentgelt

Wird ein Teil-Arbeitsentgelt über die Zeit der Entgeltfortzahlung hinaus gezahlt, ist dieses vom Arbeitgeber zu bescheinigen. Grundlagen für ein Teil-Arbeitsentgelt können sowohl einzelvertragliche Vereinbarungen als auch kollektivvertragliche Regelungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) sein. Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt zum R...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr