Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.3 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein Beschäftigungsverhältnis kann bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH aufgrund deren Rechtsmacht (Mehrheitsanteil oder Sperrminorität) u. U. ausgeschlossen sein.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5.1 Sozialversicherung

Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im Betrieb einer KG gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.3.1 Unterscheidung zwischen gehobenen und einfachen Tätigkeiten

Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch die Art und Dauer der Tätigkeit zu berücksichtigen, vor allem muss zwischen gehobenen und einfachen Arbeiten unterschieden werden. Je einfacher die Tätigkeit ist, desto geringer ist die Möglichkeit des Beschäftigten einzuschätzen, eine bestimmte Unternehmerinitiative zu entfalten. Deshalb ist in diesen Fällen eher von einer Einglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.1 Sozialversicherung

Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschäftigte Person zugleich Mitunternehmer der GmbH ist. Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können daher durchaus in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige des Arbe... / 5.1 Auswirkung des Güterstands auf die Zugewinngemeinschaft

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Beschäftigungen zwischen Ehegatten kommt es außerdem auch auf den jeweiligen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) an. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft[1] und der vertragliche Güterstand der Gütertrennung[2] schließen ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt zwischen Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.2 Eingliederung in das Unternehmen

Für ein abhängiges Dienstverhältnis ist weiterhin kennzeichnend, dass der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert[1] und vom Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit freigestellt ist.[2] Diese Entscheidung ist nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu treffen. Dabei ist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat, einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder auf andere Weise an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt war. Entscheidend für das Vorliegen des Sperrzeittatbestands ist die Lösung des faktischen Beschäftigungsverhältnisses (der Eintritt von Arbeitslosigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 4.2.1 Förderung in der begleitenden Phase

Grundvoraussetzung für eine Förderung der begleitenden Phase ist ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis oder eine Einstiegsqualifizierung. Die Förderung erstreckt sich deshalb grundsätzlich auf diesen Zeitraum; dabei kann sie für die Zeit zwischen dem vertraglichen Ausbildungsende und dem Termin einer Abschlussprüfung oder einer Wiederholungsprüfung fortgeführt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.2 Arbeitgeberkündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens

Ein vertragswidriges Verhalten im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, weil der Arbeitnehmer schuldhaft eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Arbeits- oder Dienstpflicht oder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht des persönlichen Vertrauensbereichs oder der betrieblichen Ordnung verletzt hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.3 Eingliederungsleistungen

In den §§ 16 bis 16i SGB II sind alle Leistungen abschließend aufgezählt, die zur Eingliederung erbracht werden dürfen. Ein großer Teil der Leistungen entspricht dabei den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung im Versicherungsbereich). Dabei ist die Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse als Pflichtleistung von der Agentur für Arbeit zu erbringen;...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.[1] 2.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses Eine Lösung des Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 2 Förderungsberechtigte

Förderungsberechtigt sind junge Menschen, die ohne die Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen oder wegen in ihrer Person liegender Gründe nach der vorzeitigen Beendigung einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht aufnehmen können oder nach einer g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.2.1 Arbeitsaufgabe

Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt regelmäßig 12 Wochen. Sofern die Umstände, die den Eintritt der Sperrzeit begründen, für den Arbeitslosen eine Härte bedeuten, beträgt die Sperrzeitdauer nur 6 Wochen (allein die finanziellen Folgen des Eintritts einer Sperrzeit stellen jedoch keine Härte im Sinne des Gesetzes dar). Eine kürzere Sperrzeitdauer von 3 Wochen g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.9 Arbeitsgelegenheiten

Dieses Instrument gibt es nur im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 16d SGB II. Es handelt sich dabei um eine Form der Beschäftigung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.[1] Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden dabei weitergezahlt und die als sog. Mehraufwandsentschädigung zusätzlich gezahlten Beträge werden nicht beim Bürgergeld als ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 4.2 Begleitende Phase

Die begleitende Phase bietet Unterstützung vorrangig während der Ausbildung. Sie kann sich auf die gesamte Dauer einer Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss erstrecken. Sie geht erforderlichenfalls aber auch über das Ausbildungsende hinaus und umfasst die Unterstützung bei der Begründung und Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses. Hinweis Förderung auch bei Einstiegsq...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 3 Frühzeitige Arbeitsuche

Unabhängig von der für einen Leistungsanspruch erforderlichen persönlichen Meldung besteht die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur "frühzeitigen Arbeitsuche". Diese fordert ebenfalls nur noch grundsätzlich eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit, grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. eines nicht-betrieblichen Ausbildungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.1 Beginn

Die Sperrzeit beginnt – unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung – mit dem Tag nach Eintritt des Ereignisses, das die Sperrzeit begründet. Im Fall der Arbeitsaufgabe oder Kündigung ist dies grundsätzlich der Tag nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses, im Fall der Arbeitsablehnung oder der Ablehnung der Eingliederungsmaßnahme der auf die Ablehnung folgende Tag. I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragungen konz... / 4 Vorbereitung des Fragebogens

Reine Zufriedenheitsabfragen gehören der Vergangenheit an. Dennoch ist es nach wie vor wichtig zu wissen, wie die Einstellung zu verschiedenen Themen ist. Daneben ist es essenziell zu wissen, wie wichtig die Themen bei den Mitarbeitern überhaupt wahrgenommen werden. Während in einem Unternehmen der Fokus stark auf dem Thema Entwicklung und Weiterbildung liegt, sind in einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragungen konz... / 1 Das Instrument Mitarbeiterbefragung

Eine Mitarbeiterbefragung ist eine anonyme und überwiegend strukturierte Befragung aller Mitarbeiter mit Blick auf ihre Verbundenheit zum Unternehmen, sowie zur Wichtigkeit und Zufriedenheit mit relevanten Themen rund um Kultur, Führung und Atmosphäre im Unternehmen, das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen. Es geht also um eine Gesamtsicht und nicht um den einzelnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit im Gesetzessinne[1] liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche mit einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, sich aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen zu beenden und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 3 Sperrzeit bei Arbeitsablehnung

Der Tatbestand der Arbeitsablehnung ist verwirklicht, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit angebotene zumutbare Beschäftigung (s. o.) nicht angenommen oder nicht angetreten hat. Eine Arbeitsablehnung liegt aber auch dann vor, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses verhinde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit tritt ein bei versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund. Die Sperrzeit ist ein durch ein bestimmtes Ereignis ausgelöster Zeitraum. Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht also nur, sofern überhaupt einer besteht. Beispielsweise tritt bei einem Arbeitnehmer, der durch versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 5 Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Analog zur Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung oder zur Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses sieht das Gesetz den Eintritt einer Sperrzeit auch dann vor, wenn der Arbeitslose eine berufliche Eingliederungsmaßnahme unberechtigt ablehnt, eine solche Maßnahme abbricht oder wegen eines maßnahmewidrigen Verhaltens (z. B. Verstoß gegen die Unterrichtsordnung) Anlass für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3.3 Kapitel 6: Handlungsempfehlungen zu den Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung

Das 6. Kapitel der ISO 26000 umfasst alle, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als relevant angesehenen Aspekte und Handlungsfelder gesellschaftlicher Verantwortung. Dabei wird ausdrücklich auf den Inhalten einschlägiger, insbesondere international anerkannter Standards und Konventionen aufgebaut – nicht zuletzt, um für Unternehmen, die damit in der Vergangenheit bereits gear...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.4 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis (§ 16 Abs. 4 TVSöD)

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme Auszubildender nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Dies dürfte erst recht in Bezug auf die Übernahme von Studierenden nach Ablauf des Ausbildungs- und Studienverhältnisses gelten, da der Ressourceneinsatz Ausbildende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5 Anspruch bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.1 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung (§ 16 Abs. 5 TVSöD)

Gem. § 16 Abs. 5 TVSöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Studierende im Anschluss an das Ausbildungs- und Studienverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft tariflicher Fiktion. Diese Fiktion tritt gru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.4 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. d

Wird der Studierende im Anschluss an das erfolgreich bestandene Ausbildungs- und Studienverhältnis in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen, endet dieses aber aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb von 5 Jahren seit seiner Begründung, so besteht ebenfalls eine Rückzahlungspflicht. § 18 Abs. 2 Buchst. d TVSöD ist so formuliert worden, dass nicht nur die arbeitnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufskrankheit / Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis bleibt bei bestehender Berufskrankheit grundsätzlich bestehen. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit[1] arbeitsunfähig, so hat er zunächst Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 6 Inanspruchnahme der privaten Arbeitsvermittlung

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen innerhalb einer Frist von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung; die Zeit der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen muss nicht zusammenhängend vorgelegen haben, sondern kann sich aus vers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungs- und Studienverhältnis ist das Studienentgelt des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungs- und Studienverhältnisses, wenn das Ausbildungs- und Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.1 Bindungsdauer, Abs. 1

Die Verpflichtung, beim Ausbildenden nach Beendigung des ausbildungsintegrierten dualen Studiums für die Dauer von 5 Jahren beruflich tätig zu sein, greift nur ein, wenn die Beschäftigung diejenige Qualifikation erfordert, die der Studierende durch seine Ausbildung erworben hat. Diese Voraussetzung fordert einen Vergleich zwischen der Ausbildung des Studierenden und den Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.3 Verminderung des Rückzahlungsbetrages, Abs. 4

Geht der Studierende im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene ausbildungsintegrierte duale Studium mit dem Ausbildenden ein Beschäftigungsverhältnis ein, vermindert sich der nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Gesamtbetrag gemäß Abs. 4 für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis nach Abschluss des Studiums bestand, um 1/60 (5 Jahre = 60 Monate)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.3 Berechnung des Rückzahlungsbetrages

Im Hinblick auf die Berechnung des zurückzuerstattenden Betrages gelten die Regelungen wie im Regelfall (siehe hierzu Ziffer 2.21.2.2.2). Der zurückzuerstattende Gesamtbetrag wird daher auf 75 % gekürzt, wenn berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden absolviert wurden. Außerdem wird er um jeden vollen Monat, in dem nach Abbruch des Studienteils ein Beschäftigungsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.2 Fälligkeit des Studienentgelts (§ 8 Abs. 3 TVSöD)

Die Regelung zur Fälligkeit in Abs. 3 entspricht § 8 Abs. 2 TVAöD – Allgemeiner Teil –. Danach wird das Studienentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Dies gilt auch für die Studienzulage, da sie Bestandteil des Studienentgelts ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1). Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbilde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 13 TVSöD)

§ 13 Abs. 1 TVSöD regelt einen Rechtsanspruch des Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs- und Studienverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3.1 Betriebliche Maßnahmen

Aktivierungsmaßnahmen können ganz oder teilweise auch im Betrieb durchgeführt werden. Diese Maßnahmeform bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, vor einer Einstellung einen Arbeitslosen konkret zu erproben bzw. sich von dessen Eignung zu überzeugen. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis, sie werden auch nicht analog eines Praktikums durchg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.1 Entfall der Rückzahlungspflicht

In § 18 Abs. 5 Satz 1 TVSöD haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn die Studierenden nach endgültigem Nichtbestehen der notwendigen Studienprüfung oder nach Kündigung infolge des Abbruchs des Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend der im Ausbildungsverhältnis erworbenen Qualifikation übernommen werden und dieses fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.3 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. c

Nach § 18 Abs. 2 Buchstabe c ist der Studierende auch bei einer Ablehnung des Angebots auf Weiterbeschäftigung zur Erstattung der Ausbildungskosten verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Ausbildende dem Studierenden eine Weiterbeschäftigung entsprechend der durch das Studium erworbenen Abschlussqualifikation ermöglicht. Schlägt der Studierende das angebotene Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.2 Ausnahme vom Entfall der Rückzahlungspflicht

Die Rückzahlungspflicht greift jedoch ein, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht mindestens für die in § 18 Abs. 5 Satz 3 TVSöD festgelegte Bindungsdauer fortbesteht, sondern innerhalb dieser Zeit aus einem vom Beschäftigten zu vertretenden Grund endet. Die Bindungsdauer nach § 18 Abs. 5 Satz 3 bemisst sich abweichend vom Regelfall nach der tatsächlich durchgeführten Dauer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.3 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach Abs. 2 bzw. nach Abs. 5 Satz 2 entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Ausbildungs- und Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Aus diesem Grund sind in den Beendigungsfällen nach § 18 Abs. 2 Buchstaben a bis c alle auf der Grundlage des TVSöD geleisteten Zahlungen unverzüglich einzustellen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21 Rückzahlungsgrundsätze (§ 18 TVSöD)

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2 Anzeigepflicht

Anzeigepflichtig ist dabei vom Erwerber (Beschenkter) jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb. Anzeigefrist ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis von dem Anfall. Die Schenkung ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei einer Zweckzuwendung gilt Vorgenanntes für die beschwerte Person. Zuständig ist i. d. R. d...mehr