Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.3 Fremde

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG verwendete Begriff "Fremde" ist weit auszulegen. "Fremde" sind demnach alle Personen, die keine Verwandten und Freunde des Vermieters sind, Als "Fremde" gelten deshalb z. B. auch Vereinsangehörige und Arbeitnehmer des Vermieters, die sich in der Unterkunft häuslich einrichten und (vorübergehend) dort ihren Lebens...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 3. Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 8 Voraussetzung des gesetzlichen WBA ist weiterhin, dass neben dem Widerspruch des Betriebsrats der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage nach § 4 S. 1 KSchG erhebt. Der Arbeitnehmer muss also unter den persönlichen Anwendungsbereich des KSchG fallen und mit der Klage geltend machen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, und die Sozialwi...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Antragstellung im Kündigungsschutzverfahren

Rz. 62 Ist im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens zu klären, welche Rechte beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer als unverfallbar vereinbart sind, so ist im Bereich der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich ein Feststellungsantrag ausreichend. Das BAG anerkennt grundsätzlich ein Interesse an der Feststellung des Inhalts des Vers...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / E. Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer

Rz. 54 Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz durch das SGB IX. Die Regelungen in §§ 168–175 SGB IX haben zum 1.7.2001 die vormals geltenden §§ 15–22 SchwbG abgelöst und entsprechen diesen weitestgehend. Weitere Ergänzungen dieser Normen sind durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter M...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Fristsetzung zur Unterlassung des Wettbewerbs

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.2: Fristsetzung zur Unterlassung des Wettbewerbs Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gem. § _________________________ Ihres Arbeitsvertrages unterliegen Sie einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie gegen dieses Wettbewerbsverbot verstoßen haben, indem Si...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / XI. Minderleistung

Rz. 207 Eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer wegen Minderleistung kann als personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wenn bei einem über längere Zeit erheblich leistungsschwachen Arbeitnehmer auch für die Zukunft mit einer schweren Störung des Vertragsgleichgewichts zu rechnen ist. Davon ist bei einer völligen Erfolglosigkeit eines Arbeitnehmers im Akquisitionsg...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / II. Rügelose Einlassung

Rz. 93 § 46 Abs. 2 ArbGG verweist wegen der örtlichen Zuständigkeit auf die §§ 12–40 ZPO. Rz. 94 Nicht nur die Kündigungsschutzklage, sondern jede Klage ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Zur Wahrung der dreiwöchigen Klagefrist, die seit dem 1.1.2004 erheblich an Bedeutung gewonnen hat, genügt auch die Klageerhebung vor dem örtlich unzuständigen Arbeitsge...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / X. Straftaten im außerdienstlichen Bereich

Rz. 206 Eine außerdienstlich begangene Straftat kann Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers begründen und bei negativen Auswirkungen auf den Betrieb oder bei einem Bezug zum Arbeitsverhältnis geeignet sein, eine personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen.[517] So z.B. bei Vermögensdelikten von Arbeitnehmern mit Vermögensbetreuungspflichten...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Abgrenzung entsprechend einem biologischen Ereignis

Rz. 7 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung müssen durch ein biologisches Ereignis ausgelöst worden sein. Biologische Ereignisse sind dabei Alter, Invalidität oder Tod. Abgrenzungsprobleme können sich dabei ergeben, wenn Leistungen des Arbeitgebers vom vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Erreichen der üblichen Pensionierungsaltersgrenzen,[4] von einer Reduz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Eventuell.

Rn 6 Bedingte Anträge sind möglich, wenn die Antragstellung nicht von dem Eintritt eines außer-, sondern eines innerprozessualen Ereignisses abhängt (BGHZ 132, 390). Hauptantrag und Hilfsantrag für den Fall, dass ihm nicht stattgegeben wird (BGH NJW 01, 1285), auch im Falle des Obsiegens (BGH NJW 01, 1285, uneigentlicher Hilfsantrag) oder mehrere Hilfsanträge (BGH NJW 92, 20...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Übertragung

Rz. 66 Als weitere Lösungsmöglichkeit, mit der der Störfall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der bAV geklärt werden kann, steht die Übertragung der Versorgungszusage auf einen Dritten zur Verfügung. Nach § 4 Abs. 1 S. 1 BetrAVG handelt es sich dabei aber ausschließlich um einen Nachfolgearbeitgeber, eine Pensionskasse, eine Lebensversicherungs...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / B. Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 5 Rechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.[2] Dieses Gesetz ist als Arbeitnehmerschutzgesetz aus der vorher einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entstanden. Auch in den letzten Jahrzehnten nach dem Erlass des BetrAVG wird die Materie der betrieblichen Altersversorgung wei...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Beschäftigungsanspruch

Rz. 66 Der während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses bestehende Beschäftigungsanspruch kann vom Arbeitnehmer durch Leistungsklage geltend gemacht werden. Das ordentliche Erkenntnisverfahren ist dafür wegen der Dauer eines erstinstanzlichen Verfahrens, die trotz zügiger Behandlung durch die Gerichte für Arbeitssachen mit drei bis vier Monaten zu veranschlagen ist, nur ...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 1. Geltung des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 11 § 1a KSchG steht in systematischem Zusammenhang mit § 1 KSchG. Grundlegende Voraussetzung dafür, dass der Anspruch auf dem gesetzlich fixierten Wege entstehen kann, ist daher die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes gem. § 23 KSchG .[20] Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass § 23 KSchG auch in seiner dem § 1a KSchG nachfolgenden Fassung § 1a KSchG nicht ausdrückli...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 2. Zusammenballung

Rz. 44 Entschädigungszahlungen i.S.v. § 24 EStG sind nur dann nach § 34 EStG steuerbegünstigt, wenn es dadurch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt, welche sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten.[57] Dies setzt grds. voraus, dass die Entschädigung innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wird. Dies gilt nicht, soweit es sich um eine im Verhältnis z...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Fortführung der Geschäftstätigkeit durch die Auffanggesellschaft

Rz. 124 Nach Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG werden typischerweise die Betriebsmittel im Wege eines Asset Deals vom insolventen Unternehmen auf die bereits vorhandene oder neu zu gründende Auffanggesellschaft übertragen. Die Auffanggesellschaft führt den Betrieb im geplanten Umfang fort und bietet ausgewählten Arbeitnehmern der BQG neue Arbeitsverträge an. Auf...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / III. Erteilung eines Zeugnisses

Rz. 51 Immer wieder ist zu beobachten, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer – zum Teil aus Verärgerung wegen erfolgter Kündigungsschutzklage – gar kein oder nur ein schlechtes Zwischen- oder Endzeugnis ausstellt. Das ist bei nüchterner Betrachtung als Verstoß gegen eigene Interessen zu bewerten. Der Arbeitnehmer bedarf regelmäßig eines wohlwollend abgefassten Zeugnisses sei...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 5. Wahlfeststellung

Rz. 91 Werden Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht und besteht Streit über den Arbeitnehmerstatus, ist der Kläger aber jedenfalls arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG, ist die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gegeben. Insoweit ist eine Wahlfeststellung zulässig.[142]mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abgrenzung nach dem geforderten Versorgungszweck

Rz. 8 Ferner muss die Leistung, damit sie unter den Schutzzweck des Betriebsrentengesetzes fällt, dem geforderten Versorgungszweck dienen. Abgrenzungsfragen ergeben sich hier beispielsweise bei der Gewährung von Todesfallleistungen an Begünstigte außerhalb des Familienverbands,[5] an nicht mehr unterhaltsbedürftige Kinder sowie bei Unterstützungsleistungen für Fälle der Arbe...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / A. Zugang zum Rechtsmittelgericht

Rz. 1 Die allermeisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten finden bereits in 1. Instanz ihren rechtskräftigen Abschluss. Die Anzahl der eingereichten Berufungen liegt regelmäßig unter 5 % der erstinstanzlich eingereichten Klagen.[1] Aus dem Umstand, dass Bestandsstreitigkeiten in 2. Instanz lediglich einen Anteil von rd. 42 % an den Erledigungen insgesamt haben, in 1. Instanz ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Auflösungsantrag

Rz. 70 Besonderheiten gelten für den Auflösungsantrag: Erhebt der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, der ihm gekündigt hat, die Kündigungsschutzklage und kommt es nunmehr nach Rechtshängigkeit des Kündigungsschutzantrages zu einem Betriebsübergang, so kann ein Auflösungsantrag nur dann erfolgreich durchgesetzt werden, wenn der Auflösungszeitpunkt zeitlich vor dem Betrieb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Vorliegen verhaltensbedingter Kündigungsgründe

Rz. 209 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Dies kann nur ein Verhalten sein, das dem Arbeitnehmer vorwerfbar und von ihm steuerbar ist.[522] Dieses Verhalten ist tatbestandlich, wenn es zu vorwerfbaren, also schuldhaften Verletzungen von Haupt- oder Ne...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 5. Nr. 5 – Erprobung

Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt. Nach der amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf ist damit die st. Rspr. des BAG übernommen worden.[286] Danach rechtfertigt eine Tätigkeit zur Erprobung den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags. Das gilt auch, wenn tarifvertraglich eine bestimmte Fr...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Interessenabwägung

Rz. 36 Grundlage des allgemeinen WBA ist nach der Rspr. eine Konkretisierung der Grundsätze von Treu und Glauben; es ist also eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Während bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung schwerer wiegt als dasjenige des Arbeitgebers an einer Suspendierung, ändert sich mit Au...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IX. Erledigungsklausel

Rz. 22 Eine Ausgleichsklausel, wonach sämtliche Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis mit Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag als erledigt anzusehen sind, gehört ebenfalls zum Standardinhalt eines jeden Abwicklungs- und Aufhebungsvertrags. Sie sind im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen.[26] Zu beachten ist in diesem Zusa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Dienstherrn (Abs 1 S 2).

Rn 3 § 833 schützt die Interessen des Gläubigers, solange der Drittschuldner wirtschaftlich identisch bleibt. Wechselt jedoch der Dienstherr oder Arbeitgeber, ist nach § 833 I 2 ein neuer Pfändungsbeschluss erforderlich. Die Pfändung endet daher, wenn der Schuldner vom Kommunal- in den Landes- oder Bundesdienst bzw in ein anderes Unternehmen selbst innerhalb eines Konzerns o...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Erfüllung der Anwartschaftszeit

Rz. 41 Gemäß §§ 142 Abs. 1 S. 1, 143 Abs. 1 SGB III hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate[52] in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist gemäß § 143 Abs. 1 SGB III ist eine in die Vergangenheit zu berechnende Frist und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen f...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / b) Zeitraum nach stattgebendem Instanzurteil bis zu einem abweisenden Instanzurteil oder bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss

Rz. 38 In dem Zeitraum nach stattgebendem Instanzurteil bis zu einem abweisenden Instanzurteil oder bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss ist als Regel der allgemeine WBA des Arbeitnehmers zu bejahen. Rz. 39 Nur ausnahmsweise dann, wenn besondere schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gegeben sind, kann das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung überw...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / e) Studenten

Rz. 140 Nach der Rspr. des BAG rechtfertigt der Umstand allein, dass der Arbeitnehmer mit einer sogenannten Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags.[322] Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn di...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / VI. Maßgeblicher Überprüfungszeitpunkt

Rz. 40 Ob ein ausreichender sachlicher Grund, der geeignet ist, die Befristung zu rechtfertigen, vorliegt, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags.[78] Der Wegfall des sachlichen Grundes zu einem späteren Zeitpunkt steht der Wirksamkeit der Befristung nicht entgegen.[79] Ein Arbeitnehmer hat nach Ablauf eines wirksam befristeten...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten

Rz. 46 Nach § 1 Abs. 1 KSchG besteht Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat. Die Wartezeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, den Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten zu erproben, bevor das KSchG eingreift.[90] Die Wartezeit kann wegen des einseitig zwingenden Charakter...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / I. Schriftliche Unterrichtung gem. § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG

Rz. 29 Nach § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig zu unterrichten,[53] falls er beabsichtigt, nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Kündigungen vorzunehmen. Die Anzeige hat schriftlich und rechtzeitig vor den beabsichtigten Kündigungen zu erfolgen. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterz...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Form

Rz. 31 Die Form der Unterrichtung der von dem Übergang betroffenen Arbeitnehmer hat nach § 613a Abs. 5 BGB in Textform zu erfolgen (vgl. § 126b BGB). Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, muss die Erklärung so abgegeben werden, dass sie in Schriftzeichen lesbar und die Person des Erklärenden, z.B. durch Namensnennung oder eingescannte Unterschrift, erkennbar ist. Auf die...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 73 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen, alternativ ein niedrigerer Marktpreis (vgl. Art. 74 ff. Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / a) Abmahnung und Kündigung wegen des Arbeitskampfs

Rz. 26 Dem bestreikten Arbeitgeber ist es deshalb nicht möglich, aus der rechtmäßigen Arbeitsverweigerung Konsequenzen zu ziehen. Eine Abmahnung scheitert daher ebenso[25] wie eine Kündigung, die auf dem Arbeitskampf basiert.[26] Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes folgt dies für die ordentliche Kündigung bereits aus § 1 KSchG, da den Streikteilnehmern kein Fehlv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Arbeitgebers.

Rn 8 Er kann Leistung geschuldeter Dienste nicht im Wege einstweiliger Verfügung verlangen (LAG Frankfurt NZA 90, 614; Zö/Vollkommer Rz 8). Die Unterlassung anderweitiger Arbeit, die gegen ein gesetzliches oder vertragliches Konkurrenzverbot verstößt, kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung geltend machen (LAG Köln NZA 91, 396; MüKoZPO/Drescher § 935 Rz 115). Ferne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenerstattung.

Rn 23 Die Kosten der Auskunft muss der Drittschuldner selbst tragen (AG Cuxhaven JurBüro 20, 443). Es besteht kein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner aus den §§ 677, 683, 670 BGB, weil der Drittschuldner ein eigenes Geschäft führt. Ein Schadensersatzanspruch etwa aus § 280 I BGB scheitert, weil den Schuldner keine Nebenpflicht trifft, Pfändungen zu vermeiden (BGH NJW 99...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / a) Kündigung

Rz. 33 Jede Arbeitsverweigerung ist in dieser Situation arbeitsvertragswidrig und kann insb. im Hinblick auf die unberechtigte Arbeitsniederlegung eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.[34] Rz. 34 Im Kleinbetrieb bedarf es grds. keiner Abmahnung, bevor die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird (siehe § 3 Rdn 270). Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, ist v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfügungsanspruch.

Rn 2 An die Stelle des zu sichernden Individualanspruchs tritt bei § 940 das zu regelnde streitige Rechtsverhältnis (ThoPu/Seiler Rz 1; Zö/Vollkommer Rz 2). Der Begriff des Rechtsverhältnisses ist ähnl weit auszulegen wie bei der Feststellungsklage iSd § 256 (MüKoZPO/Drescher Rz 5; Musielak/Voit/Huber Rz 3; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 3). Hierunter können Dauerschuldverhäl...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Umgang mit dem Gegner und dessen Vertreter

Rz. 53 Die meisten Kündigungsrechtsstreite enden im Vergleich. Aber auch wenn es tatsächlich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und damit um eine Weiterbeschäftigung geht, macht es wenig Sinn, die Gegenpartei und/oder ihren Anwalt vorzuführen. Manche Parteivertreter neigen dazu, unnötig dick aufzutragen oder gar "Porzellan zu zerschlagen". Unter Umständen provoziert man...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Allgemeiner Feststellungsantrag

Rz. 15 Ob und in welchem Umfang ein allgemeiner Feststellungsantrag – der sog. "Schleppnetzantrag" – den Streitwert erhöht, war umstritten. In Rechtsprechung und Literatur wurde eine Streitwerterhöhung größtenteils jedenfalls dann abgelehnt, wenn keine anderen Beendigungstatbestände im Raum stehen – anderenfalls sollte der Streitwert unter Beachtung der (umstrittenen) Grunds...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / 1. Grundsätze

Rz. 3 Die nach dem UmwG zu beurteilenden Vorgänge werden regelmäßig Betriebsübergänge darstellen.[5] Die Regelung des § 35a Abs. 2 UmwG stellt insoweit klar, dass § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt bleiben. Der Verweis bezieht sich auf den Übergang der Arbeitsverhältnisse und deren i...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Kündigungsverzicht durch Abmahnungserteilung

Rz. 274 Das Kündigungsrecht erlischt durch Verzicht, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben.[701] Das BAG hat ausdrücklich offen gelassen, ob dies mangels entsprechender "Warnfunktion" auch für eine nicht mit einem ausdrücklichen Hi...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Verstoß gegen BetrVG

Rz. 171 Unterlässt der Arbeitgeber in Kenntnis des Beteiligungsrechts des Betriebsrats bewusst die Anhörung im Zusammenhang mit beabsichtigten Kündigungen, dann stellt dies einen betriebsverfassungsrechtlichen Verstoß dar, an den sich unter den weiteren Voraussetzungen des § 23 BetrVG entsprechende betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen anknüpfen können. Auch kommt dann, w...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.2: Vollmacht für die gerichtliche Vertretung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die gerichtliche Vertretung Den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________/_________________________ wegen _________________________ (z.B. wegen betriebsbedingter Kündigung, Annah...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / IV. Sonstige Einigung

Rz. 40 Im Falle einer Änderungskündigung kann häufig der Weg einer anderweitigen Einigung mit Erfolg beschritten werden. Durch die Änderungskündigung macht der Arbeitgeber deutlich, dass er an einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer, wenn auch zu geänderten Arbeitsbedingungen, interessiert ist. Meist wird im Zusammenhang mit der Kündigung nur ein in bestimmter Wei...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / d) Abwägung bei offensichtlich unwirksamer Kündigung

Rz. 41 Wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam ist, besteht nach Auffassung des BAG kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen kann nach der Rspr. ein Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die Dauer des Verfahrens nicht weiter zu beschäftigen, grundsätzlich nicht anerkannt werden. Insoweit ist zu beachten, dass von...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Negative Zukunftsprognose

Rz. 211 Das Arbeitsverhältnis muss durch die Vertragspflichtverletzung konkret beeinträchtigt worden sein.[525] Derartige konkrete Beeinträchtigungen müssen auch in Zukunft zu befürchten sein,[526] es muss eine Wiederholungsgefahr bestehen.[527]mehr