Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.2 Zeitliche Komponenten tariflicher Ausschlussfristen

Die Tarifvertragsparteien können die Dauer der Ausschlussfrist grundsätzlich frei ausgestalten. Dabei werden häufig 2-stufige Ausschlussfristen vereinbart, die nicht nur die außergerichtliche Geltendmachung, sondern darauf aufbauend auch die gerichtliche Geltendmachung binnen einer bestimmten Frist vorsehen. Meist betragen diese Fristen nicht weniger als 2 Monate, auch wenn ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.23 Zeugnisanspruch

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis [1] ist Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Er wird daher regelmäßig von Ausschlussfristen erfasst und zwar ohne Rücksicht darauf, dass er erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Die Ausschlussfrist für den Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses beginnt an dem Tag, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt....mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.19 Überzahlung

Rechtsgrundlage für die Rückforderung sind die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung.[1] Auch diese Ansprüche werden im Zweifel von einer Ausschlussfrist erfasst, selbst wenn diese z. B. nur für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" gelten soll. Entsteht die Überzahlung nach der zeitlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so kommt es auf die F...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind;[1] erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.5 Betriebsratstätigkeit

Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtsstellung vorgenommen hat und für die ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG besteht, unterliegen keinen Ausschlussfristen. Dies gilt selbst für umfassende Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die damit in Zusammenhang stehen"). Bei den Aufwendungen...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 4.3 Wirksamkeit der Entlassungen

Die anzeigepflichtigen Entlassungen werden nach § 18 KSchG erst nach Ablauf eines Monats ab der Anzeige wirksam, sofern die Agentur für Arbeit nicht ihre Zustimmung zum früheren Wirksamwerden gibt (Sperrfrist). Bei Nichteinhaltung dieser von der Agentur für Arbeit auf 2 Monate verlängerbaren Sperrfrist und Fehlens einer früheren Zustimmung der Agentur für Arbeit wird die Ent...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.2 Zweistufige Ausschlussfristen

Verlangt eine zweistufige Ausschlussfrist neben der schriftlichen auch die gerichtliche Geltendmachung von "Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis", so war die Erhebung der Kündigungsschutzklage allein zur wirksamen Geltendmachung der Annahmevergütungsansprüche nicht ausreichend. Zur Einhaltung der zweiten Stufe bedurfte es zusätzlich regelmäßig einer bezifferten Klageerhebung...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.1 Grundsätzliches

Ausschlussfristen werden regelmäßig in Tarifverträgen vereinbart, üblicherweise am Ende des Tarifvertrags noch vor den Schlussbestimmungen. Die Vereinbarung von Ausschlussfristen ist als Inhaltsnorm eines Tarifvertrags grundsätzlich zulässig. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.[1] Findet der Tarifvertrag, i...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.16 Ruhegeld und Ansprüche der Hinterbliebenen

Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung sind ebenso wie solche auf Vorruhestandsleistungen[1] weitgehend einem Anspruchsverlust durch Ausschlussfristen entzogen. Keiner Ausschlussfrist unterliegt das Stammrecht der betrieblichen Altersversorgung, weil es keinen Fälligkeitszeitpunkt kennt.[2] Dies gilt gleichermaßen für den Durchführungsweg einer ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.6 Vergleich mit tariflichen Ausschlussfristen

Soweit nicht Unterschiede aufgezeigt wurden, gelten i. Ü. die Ausführungen zu tariflichen Ausschlussfristen entsprechend für einzelvertragliche Ausschlussfristen. Wegen der unterschiedlichen Wirkung und Zielrichtung der jeweiligen Inhaltskontrolle ist darauf zu verweisen, dass einzelvertragliche Ausschlussfristen natürlich zur Disposition der Vertragsparteien stehen. So ist ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.9 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen ist grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers. Dennoch können weit gefasste Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Verbindung stehen") auch Entgeltfortzahlungsansprüche erfassen. Dies hat das BAG vor Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgese...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.22 Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Das BAG hat den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung jedenfalls dann tariflichen Ausschlussfristen unterworfen, wenn diese auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasste.[1] Auch insoweit muss der Berechtigte also seine Ansprüche geltend machen. Da die Karenzentschädigung kein Entgelt für geleistete Arbeit und auch kein Surrogat hierzu ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 8 Berücksichtigung von Ausschlussfristen im gerichtlichen Verfahren

Die Berücksichtigung von Ausschlussfristen im gerichtlichen Verfahren ist davon abhängig, ob sie aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung, Tarifbindung oder Allgemeinverbindlicherklärung Anwendung finden. Sind Ausschlussfristen einzelvertraglich oder durch einzelvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vereinbart, so muss deren Geltung durch den Schuldner dargelegt un...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.4 Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte vertragsgemäße Beschäftigung nach dem Arbeitsvertrag wird von Ausschlussfristen nicht erfasst. Das BAG hält den Beschäftigungsanspruch für ein absolutes Recht, das einer Ausschlussfrist nicht unterfällt. Es sieht seine Grundlage letztlich in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und damit durch eine Wertentsc...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.4 Auslegung von Ausschlussfristen

Für die Auslegung von tariflichen Ausschlussfristen gelten die Auslegungsgrundsätze für Tarifverträge. Für den normativen Teil von Tarifverträgen gilt die sog. objektive Auslegungsmethode. Diese stellt nicht auf den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien bei Abschluss des Tarifvertrags ab, sondern auf den aus der Regelung selbst zum Ausdruck kommenden Inhalt. Die tarif...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Einzugehen ist hier noch auf die in § 22 KStG gesetzlich verankerte und in R 22 KStR 2022 in 13 Absätzen behandelte Besonderheit der Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, welche insoweit zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Der Gesetzgeber will dabei der Eigenart vo...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / Zusammenfassung

Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend gemacht wird. Sin...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.1 Einstufige Ausschlussfristen

Bei einstufigen Ausschlussfristen sieht die Rechtsprechung allein die Erhebung der Kündigungsschutzklage als ausreichende Anspruchserhebung für Vergütungsansprüche an, die nach dem Wirksamwerden der Kündigung fällig werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.[1] Nach Ansicht des BAG ist das Gesa...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.15 Nebenforderungen (Zinsen)

Als Nebenforderungen kommen bei Vergütungsforderungen des Arbeitnehmers Verzugs- oder Prozesszinsen in Betracht. Anspruchsgrundlage sind die §§ 280, 286, 288 BGB für Verzugszinsen und § 291 BGB für Prozesszinsen. Die Begründetheit von Zinsforderungen setzt regelmäßig das Bestehen eines (Haupt-)Anspruchs i. S. d. § 194 Abs. 1 BGB voraus, dessen rechtliches Schicksal sie teile...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 6 Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geht nach seiner Konzeption von einer grundsätzlich umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen aus. Die Aufnahme von Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen ist daher grundsätzlich zulässig[1], was durch § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG ausdrücklich klargestellt ist. Sie unterliegen...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.8 Arbeitnehmererfindungen

Im Bereich der Arbeitnehmererfindungen gibt es zunächst für bestimmte Fälle gesetzliche Ausschlussfristen. So ist die in § 6 Abs. 2 ArbnErfG normierte Frist eine Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme der Diensterfindung für den Arbeitgeber. Wahrt dieser die Frist nicht, kann der Arbeitnehmer über die Erfindung frei verfügen.[1] Existiert eine Vereinbarung zu der Erfindung,...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Ausschluss- und Verjährungsfristen

Die eingangs dargestellten Zwecke von Ausschlussfristen entsprechen auch der Konzeption des Verjährungsrechts. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften sollen vor unbegründeten Ansprüchen aus längst abgewickelten Vertragsbeziehungen, über die z. B. keine Unterlagen und Zeugen mehr vorhanden sind, schützen.[1] Die gesetzliche Verjährung rechtmäßiger Ansprüche rechtfertigt sich...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.14 Mindestlohnansprüche nach dem Mindestlohngesetz

Nach § 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) darf der Anspruch auf Mindestlohn nicht durch Vereinbarungen erschwert werden. Diese Vorschrift wird durch § 3 Sätze 2 und 3 MiLoG ergänzt, wonach ein Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich ist und eine Verwirkung des Anspruchs nicht in Betracht kommt. Ausschlussfristen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, sind al...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.6 Rechtsnatur und Inhalt

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Teilzeitarbeitsverhältnis mit dem ruhenden Arbeitsverhältnis ein einheitliches Arbeitsverhältnis bildet, wenn die Vereinbarung sich lediglich in der Reduzierung der Arbeitszeit erschöpft.[1] Dies hat zur Folge, dass dem Arbeitnehmer alle teilbaren Ansprüche aus seinem Hauptarbeitsverhältnis zeitanteilig auch im Teilzeitarbeitsverhäl...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 3 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit nur nach vorheriger Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers ausüben.[1] Der Arbeitnehmer kann die Zustimmung des Arbeitgebers nur verlangen, wenn er die Teilzeittätigkeit ordnungsgemäß beantragt hat. Ein solcher Antrag setzt voraus, dass zumindest der zeitliche Umfang der Tätigkeit un...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.7.2 Ende der Elternzeit

Ist die Teilzeitbeschäftigung eigens für die Dauer der Elternzeit eingegangen, so wird sie im Regelfall auch auf das Ende der Elternzeit befristet worden sein. Dies ist unproblematisch möglich. Sollte die Befristung nicht ausdrücklich in die Teilzeitabrede aufgenommen worden sein (das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dürfte für die spezieller geregelte Befristung ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / Zusammenfassung

Überblick Das Gesetz zwingt die Mitarbeiter nicht zu völligem Verzicht auf Arbeit, wenn sie Elternzeit beanspruchen. Vielmehr ist ihnen auch eine (Weiter-)Arbeit in Teilzeit möglich. Dies gilt natürlich für alle Beschäftigungsverhältnisse. Demzufolge kann auch ein teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter während der Elternzeit Teilzeitarbeit leisten.mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.2 Anspruchsvoraussetzungen

Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein [1]: Der Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer im Unternehmen (nicht im Betrieb), Auszubildende werden nicht mitgezählt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer besteht ununterbrochen bereits länger als 6 Monate. Die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeits...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Beitrag

Rz. 122 Der Beitrag eines Gesellschafters kann nach der neuen Legaldefinition in § 709 Abs. 1 BGB als Oberbegriff – in weitgehender Übernahme von § 706 Abs. 3 BGB alt[227] – in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in einer solchen, die nicht bilanzierungsfähig ist, wie bspw. der Leistung von Diensten (d.h. alle denkbaren Förderungsleistungen),[228] bestehen. Rz. 123 D...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 5 Auflösungsentscheidung

Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Die Verurteilung zur Zahlung der Abfindung ist gemäß § 62 Satz 1 ArbGG wie ein normales Zahlungsurteil vorläufig vollstreckbar. Die Berufung des Arbeitgebers gegen die durch Richterspruch gestaltete Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt seine Zahlungspflicht unberührt, falls nicht die Zwangsvollstreckung (auf...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Voraussetzungen eines Auflösungsantrags

Ist die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt und lässt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine gütliche Einigung auch im Rahmen eines Prozessvergleichs nicht erreichen, bleibt in geeigneten Fällen noch die Möglichkeit eines Auflösungsantrags. Nach § 9 KSchG können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung ein...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.3.2 Auflösungsgründe aus dem Prozessverlauf

Auflösungsgründe können sich auch im Verlauf des Prozesses ergeben. Überziehen der Arbeitgeber oder sein Prozessbevollmächtigter den Arbeitnehmer z. B. im Bereich verhaltens- oder leistungsbedingter Kündigungen mündlich oder schriftlich mit persönlichen Angriffen, sind diese als Auflösungsgründe geeignet. Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Vortrag ist unter diese...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.3 Gründe für den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Der Auflösungsantrag ist begründet, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Es ist im Zeitpunkt der Entscheidung zu prüfen, ob für die Zukunft die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht. Es gelten geringere Anforderungen als für den wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB. Auflösungsgründe können sich aus dem ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / Zusammenfassung

Überblick Der Auflösungsantrag ist eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses trotz einer unwirksamen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Bei einer ordentlichen Kündigung können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellen. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Kündigungsschutzgesetzes (...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.2.2 Auflösungsgründe aus dem Prozessverlauf

Auflösungsgründe können sich auch im Prozessverlauf ergeben. Geeignet sind z. B. Beschimpfungen oder Beleidigungen durch den Prozessgegner. Praxis-Beispiel Beleidigungen sind ein Auflösungsgrund Der Arbeitnehmer äußert auf Kündigungsvorwürfe in der Güteverhandlung erregt, die einzige Steuer, die der Arbeitgeber nicht hinterziehe, sei die Sekt- und Branntweinsteuer. Oder: Dem Sch...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer kann gemäß § 9 Abs. 1 KSchG im Kündigungsschutzprozess den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aufzulösen, wenn die Kündigung sozialwidrig ist und Auflösungsgründe vorliegen. Der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers ist nur unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 KSchG zulässig und setzt eine bestimmte prozessuale F...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.2 Zeitpunkt für den Auflösungsantrag

Der Arbeitnehmer kann den Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 KSchG bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen. Ein vorzeitiger Auflösungsantrag ohne handfesten Auflösungsgrund ist ein Indiz dafür, dass der Arbeitnehmer bereits wieder eine neue Stelle hat. Nicht selten ergeben sich Auflösungsgründe für den Arbeitnehmer aber auch erst aus...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 6 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Festsetzung der Abfindungshöhe durch das Arbeitsgericht Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Das Arbeitsgericht setzt in der Auflösungsentscheidung die Höhe der Abfindung fest. Das KSchG nennt in § 10 Abs. 1 und 2 nur die Höchstbeträge der Abfindung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres: bis zu 12 Monatsverdienste. Vom 51. bis zur Vollendung des 55....mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 15b Übte der Versicherte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mehrere Arbeitsverhältnisse aus oder war er zusätzlich selbständig erwerbstätig, so ist für die Verletztengeldberechnung unerheblich, in welchem Beschäftigungsverhältnis sich der Versicherungsfall ereignet hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die Arbeitsunfähigkeit nur auf eines oder auf alle Beschäftigungsver...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Ver...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 3 Rechtsprechung

Rz. 128 Ein schriftlicher Vermittlungsvertrag muss nicht bereits vor der ersten Vermittlungstätigkeit für den Arbeitsuchenden geschlossen sein, wenn diese Vermittlungstätigkeit erfolglos und damit vergütungsrechtlich unerheblich geblieben ist. Es ist vielmehr ausreichend, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen ist, bevor die (spätere) vergütungsrechtlich rele...mehr

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Jung, SGB VII § 144 Diensto... / 2.2 Regelung der Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten

Rz. 7 Die Regelung der Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten erfolgt in der Weise, dass die jeweilige DO auf beamtenrechtliche Regelungen verweist. Diese sind sinngemäß anzuwenden im Hinblick auf die besondere Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses. Das betrifft insbesondere Regelungen über die Versetzung oder die Umsetzung, die Abordnung, die Stellenzuweisung und die Beförd...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.13 Ausschluss von der Vermittlungsvergütung

Rz. 104 Die Auszahlung der Vermittlungsvergütung kann aufgrund eines dem privaten Arbeitsvermittler nicht bekannten oder nicht beeinflussbaren Ereignisses entfallen. Eine Nebenbestimmung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, dass die Gültigkeitsdauer bei Ende der Arbeitslosigkeit ohne Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung endet, ist wirksam, wenn sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 144 Diensto... / 2.1 Ein- und Anstellungsbedingungen

Rz. 3 Einstellung meint den erstmaligen Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages, mit dem der Betreffende als DO-Angestellter zunächst auf Widerruf in das Dienstverhältnis aufgenommen wird. Nach den Einzelregelungen in der DO und in den Richtlinien für den berufsgenossenschaftlichen Dienst werden Angestellte des mittleren und des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr