Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 295a Höhe ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung entspricht der Vorschrift des § 295 (vgl. dortige Komm. zur Berechnung und stufenweisen Erhöhung der Kindererziehungsleistung). Wegen des immer noch unterschiedlichen Lohnniveaus (bis zum 1.7.2024) ist der für das Beitrittsgebiet bestimmte aktuelle Rentenwert (Ost) allerdings an Stelle des aktuellen Rentenwerts auch bei der Ermittlung der Höhe der Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 4. Mehrstöckige Modelle

Nicht selten werden – gerade bei größeren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – Treuhand- oder GbR-Modelle umgesetzt. Soll bei einer GmbH ein Gesellschafterwechsel stattfinden, ist – mit Ausnahme der Einziehung unter Aufstockung – eine notarielle Beurkundung erforderlich. Um diese Mechanismen vereinfacht abbilden zu können, kann es erwägenswert sein, als Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Zulässige Mittelzuführung zum Vermögen

Tz. 138 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) wird durch § 62 Abs. 3 AO (Anhang 1b) durchbrochen. Dauerhaft können dem Vermögen ohne Verlust von Steuervergünstigungen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonderfall: Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 18 [Autor/Stand] Eine Errichtung in Bauabschnitten liegt vor, wenn ein Gebäude nicht in einem Zuge in planmäßig vorgesehenem Umfang bzw. im Rahmen der behördlichen Genehmigung bezugsfertig erstellt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn wegen fehlender Baugelder anstelle des geplanten Mietwohngrundstücks zunächst nur eine Wohnung im Erdgeschoss fertig gestellt wird. Die Verz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung

Rz. 25 [Autor/Stand] Bei der Bewertung von Grundstücken im Zustand der Bebauung ist zunächst zu unterscheiden, ob das Grundstück vor Beginn der Baumaßnahmen unbebaut oder bereits bebaut war. Die Entscheidung, ob vor Beginn der am Bewertungsstichtag noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahme ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück vorgelegen hat, ist nach der Definition der u...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält wesentliche Regelungen und Voraussetzungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung o...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2 Behandlung Aufstockungsbeträge

Die Vergütung während der Altersteilzeit besteht neben dem Regelarbeitsentgelt auch aus einer sog. Aufstockung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1a AltTZG. Zusätzlich erhöht der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b AltTZG. Wie bereits erwähnt, werden beide Komponenten zusammen als Aufstockungsbeträge bezeichnet. Für die buchhalterische Beha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 859 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.4 Handwerkerleistungen

Rz. 485 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9] Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, sind nach § 35a Abs. 3 EStG durch eine Steuerermäßigung begünstigt, wenn die Arbeiten in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dazu zählen z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade und an Garagen. Die Repa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 847 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 848 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 863 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 5.1 Verzicht auf die Ausgleichsforderung aus betrieblichen Gründen

Scheidet ein persönlich haftender Gesellschafter mit einem negativen Kapitalkonto aus der Personengesellschaft aus und machen die verbleibenden Gesellschafter keinen Ausgleichsanspruch geltend, kann es daran liegen, dass in dieser Höhe stille Reserven vorhanden sind, die auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallen. Ist das der Fall, entsteht i. H. d. negativen Kapitalkon...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 8.1 Sachwertabfindung geht in das Privatvermögen des ausscheidenden Gesellschafter über

Erhält der ausscheidende Gesellschafter Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen, die in sein Privatvermögen übergehen, ist der Gesamtvorgang in 2 Schritte aufzuteilen: Der ausscheidende Gesellschafter veräußert einen Mitunternehmeranteil. Vorhandene stille Reserven werden bei diesem Vorgang aufgedeckt, und zwar i. H. d. Differenz zwischen dem Buchwert des Kapitalkontos u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 4. Rechtsfolgen des Wegzugs nach § 6 AStG

Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Rechtsfolge des Wegzugs nach § 6 AStG ist die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem gemeinen Wert unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens unterliegt der Einkommensteuer. Verluste werden nicht fiktiv realisiert. Bei Zahlung der Wegzugsteuer kommt es nach § 6 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsvertreter

Rz. 32 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Handelsvertreter hat nach § 86 Abs. 1 HGB sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei das Interesse des (Versicherungs-)Unternehmers wahrzuneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.1 Aufstockung nur bei "versteuertem" Einbringungsgewinn

Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "versteuert", wenn für den Einbringenden eine (wirksam bekanntgeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Aufstockung der Wertansätze bei nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

9.1 Allgemeines (Übersicht/Inhalt/Notwendigkeit vertraglicher Regelungen) Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Aufstockung nur, "soweit Steuer entrichtet" worden ist

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines (Übersicht/Inhalt/Notwendigkeit vertraglicher Regelungen)

Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebrachte BV in der St-Bil der Übernehmerin kommen (Näheres zu den Gründen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.4 Verteilung der Wertaufstockung

Tz. 223 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da der durch einen nachträglichen Einbringungsgewinn ausgelöste Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG dem Grunde nach eine Höherbewertung des eingebrachten BV ("Zwischenwertansatz") auf der Ebene der Übernehmerin quasi nachholt, müssen uE hinsichtlich der WG bezogenen Aufteilung des Erhöhungsbetrags (s Tz 130) die gleichen Grundsätze wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3 Zeitpunkt der Werterhöhung

Tz. 227 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur zeitlichen Berücksichtigung der Werterhöhung verweist § 23 Abs 2 S 1 UmwStG auf das "Wj der Veräußerung" oder "eines gleichgestellten Ereignisses". Hierbei handelt es sich nicht um einen Zeitpunkt, sondern um einen Zeitraum ("Wj"), der zudem nicht mit dem VZ (= Kj) für die angesprochenen St-Arten "ESt und KSt" übereinstimmt. Um allerdin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.2 Zuteilung der Werterhöhung zu den Wirtschaftsgütern

Tz. 212 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Ergänzungs-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in Blüm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Einheitliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG kann das Bewertungswahlrecht nur einheitlich für alle übergehenden WG ausgeübt werden (ebenso hierzu s Tz 39). Im Fall des Zwischenwertansatzes sind alle übergehenden WG prozentual gleichmäßig, dh um einen einheitlichen Prozentsatz, aufzustocken, der dem Verhältnis des Aufstockungsbetrags zum Gesamtbetrag der vorha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.1 Ansatz der Werterhöhung

Tz. 209 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Die Werterhöhung des BV aus dem e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.5 Weitere Besteuerung nach Wertaufstockung (§ 23 Abs 3 S 2 UmwStG)

Tz. 230 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Grundsätze des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG (s Tz 90ff; modifizierte stliche Rechtsnachfolge in den Fällen eines Zwischenwertansatzes) gelten auch für die Erhöhung der Wertansätze der übernommenen WG bei nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung iSd § 23 Abs 2 UmwStG (s § 23 Abs 3 S 2 UmwStG). Dabei kommt § 23 Abs 3 S 2 UmwStG nicht nur bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.3 Verlust eines Aufstockungsbetrags bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 220 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von einer Aufstockung ausgeschlossen sind diejenigen durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erworbenen WG, die nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden sind, weil sie nicht durch Übertragung zum gW, sondern durch andere Sachverhalte aus dem BV ausgeschieden sind. Soweit ein WG unterhalb des gW übertragen wird, geht der auf das WG entfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1.1 Betriebseinbringung

Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfassung erfolgt durch (anteilmäßige) Aufstockung der Bw derjenigen WG, die Gegenstand der Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Antrag auf Anschaffungskostenerhöhung und Vorlage einer Bescheinigung

Tz. 202 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 2 S 1 UmwStG "gilt entspr" (s § 23 Abs 2 S 3 Hs 2 UmwStG). Daraus folgt, dass – zusätzlich zum Tatbestand des § 23 Abs 2 S 3 Hs 1 UmwStG (s Tz 201) – für die nachträglichen AK auf die erworbene Beteiligung ein Antrag der Übernehmerin auf Bw-Aufstockung der Beteiligung erforderlich ist (ebenso s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Antragstellung

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwohl sachgerecht. Hier ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.1 Grundsätze der Verwertung von Aufstockungsbeträgen bei nicht mehr vorhandenem Betriebsvermögen

Tz. 214 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr erfolgen. Die stliche Verwertbarkeit des diesen WG anteilig zuzuordnenden Aufstockungsbetrags für die (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.2 Betriebsausgabe im Fall der Übertragung zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt; der Aufstockungsbetrag wird – mangels Bilanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.2 Begriff der Gegenleistung

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das Ges äußert sich nicht dazu, wofür, an wen und von wem die Gegenleistung gewährt sein muss, um die Aufstockung der Bw in der St-Bil der übertragenden Kö auszulösen. Die Frage nach dem Wofür ist die Frage nach dem Sinn der Regelung. Dem § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG liegt der Gedanke zugrunde, dass auf Gesellschaftsebene die Bw nicht fortgefü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Entrichtung der auf versteuerten Einbringungsgewinn entfallenden Steuer

9.2.3.1 Aufstockung nur bei "versteuertem" Einbringungsgewinn Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Voraussetzungen für die Wertaufstockung bei einem Anteilstausch (§ 23 Abs 2 S 3 UmwStG)

9.3.1 Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften durch steuerbegünstigte Einbringung und Entrichtung der Steuer auf einen Einbringungsgewinn II Tz. 201 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kommt es gem § 22 Abs 2 UmwStG zu einem nachträglichen Einbringungsgewinn II, führt dies zu einer Wertaufstockung der eingebrachten Anteile in der St-Bil der Übernehmerin in Gestal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3 Sofortiger Abzug oder Untergang der Wertaufstockung bei ausgeschiedenen Wirtschaftsgütern

9.4.2.3.1 Grundsätze der Verwertung von Aufstockungsbeträgen bei nicht mehr vorhandenem Betriebsvermögen Tz. 214 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Erhöhungsbetrag (Grundsätzliches)

9.4.1.1 Betriebseinbringung Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfassung erfolgt durch (anteilmäßige) Aufstockung der Bw derjenigen WG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.4 Verfahrensrecht zur Wertaufstockung

Tz. 228 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist für den VZ, in den das für den Erhöhungsbetrag maßgebende Wj der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 140) fällt, eine KSt-Festsetzung für die Übernehmerin ergangen, kann der Erhöhungsbetrag nur berücksichtigt werden, wenn die St-Festsetzung nach den allg verfahrensrechtlichen Vorschriften änderbar ist (bei Einbringung eines MU-Anteils, s T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 UmwStG können die übergehenden WG auf Antrag bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen abw von Abs 1 mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Der Bw-Ansatz des übergehenden BV ist bei Inl-Verschmelzungen auch nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall. In diesem Fall gehen die bei der übertragenden Kö gebi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Voraussetzungen für die Wertaufstockung bei einer Betriebseinbringung (§ 23 Abs 2 S 1 UmwStG)

9.2.1 Antragstellung Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwoh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 "Fall des § 22 Abs 1 UmwStG"

Tz. 188 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Antrag auf Werterhöhung kann die übernehmende Gesellschaft "in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG" stellen, wenn ein Einbringungsgewinn I rückwirkend zu versteuern ist (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Angesprochen ist die "sperrfristschädliche" Verfügung über Anteile, die aus der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd §§ 20 Abs 1,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Bilanzsteuerrechtliche Behandlung des Erhöhungsbetrags

9.4.2.1 Ansatz der Werterhöhung Tz. 209 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Art und Auswirkungen der Wertaufstockung

9.4.1 Erhöhungsbetrag (Grundsätzliches) 9.4.1.1 Betriebseinbringung Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfassung erfolgt durch (anteilm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Lineare AfA, Degressive Gebäude-AfA und Absetzung für Substanzverringerung (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 92 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Einbringende eine AfA nach § 7 Abs 1 oder 4 bis 6 EStG für die WG des eingebrachten (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in Anspruch genommen, ist die Übernehmerin an diese Abschr-Methode gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90). § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 UmwStG enthält für die stliche Ermittlung derartiger AfA (der Höhe nach) eine Sonderreg...mehr