Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG)

Rz. 295 Nach § 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG gilt der Einbringungsgewinn II als nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Rz. 296 Da die Veräußerung nach § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 UmwStG als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO gilt, entstehen die nachträglichen Anschaffungskosten nicht erst im Zeitpunkt der Veräußerung der sperrfristv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 234 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung des eingebrachten Betriebsvermögens in Höhe des Einbringungsgewinns I, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 304 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile in Höhe des Einbringungsgewinns II, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.5 Begünstigte Zahlungen

Begünstigt waren Zahlungen des Arbeitgebers aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen, wie dem Pflegebonusgesetz, oder auf Grundlage von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung bzw. von Tarifverträgen, wie dem Tarifvertrag der Länder über die Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021. Aber auch freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, wie die freiwillige Aufstock...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3.3.1 Aufstockung der Buchwertansätze (§ 23 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 197 Nach dem Gesetzeswortlaut sind die "Anschaffungskosten" der eingebrachten Anteile zu erhöhen. Dieser Satz ist insoweit missverständlich, als nicht die Anschaffungskosten, sondern (nur) die Buchwerte der eingebrachten Anteile gemeint sein können, und als die eingebrachten Anteile überhaupt nicht mehr zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören. Rz. 198...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.3.1 Aufstockung der Buchwertansätze (§ 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 182 § 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG besagt lediglich, dass der versteuerte Einbringungsgewinn I im Wirtschaftsjahr des die Besteuerung des Einbringungsgewinns I auslösenden schädlichen Ereignisses als Erhöhungsbetrag anzusetzen ist, wenn bzw. soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der erstmalige Ansatz des Erhöhungsbetrags soll ohne Auswirkung auf den Gewinn bleiben. Rz. 183 D...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.3.2 Modifikation der Abschreibungsmodalitäten (§ 23 Abs. 3 S. 2 UmwStG)

Rz. 189 § 23 Abs. 3 S. 2 UmwStG legt fest, dass die Aufstockung für Zwecke der AfA zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, in welches das schädliche Ereignis fällt, vorzunehmen und im Übrigen die weitere AfA wie im Fall einer "Aufstockung" auf einen Zwischenwert zu berechnen ist.[1] Rz. 190 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Allgemeines

Rz. 151 Falls es nach § 22 Abs. 1 UmwStG ggf. i. V. m. Abs. 3, 6 oder 7 UmwStG zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, hat die übernehmende Gesellschaft nach § 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG im Jahr des Eintritts des den Einbringungsgewinn I auslösenden schädlichen Ereignisses die Möglichkeit, die aktuellen Buchwerte der vormals eingebrachten Wirtschaftsgüter i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.1 Allgemeines

Rz. 152 Nach § 23 Abs. 2 S. 1 und 2 UmwStG kommt es nur dann zur Aufstockung der Buchwerte bei der übernehmenden Gesellschaft, wenn bzw. soweit die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Anwendungsfall des § 22 Abs. 1 UmwStG, Antrag der übernehmenden Gesellschaft, soweit der Einbringende die Steuer auf den Einbringungsgewinn I nachweislich entrichtet hat, soweit die eingebracht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3.3.2 Erhöhung der Anschaffungskosten der auf einer Weitereinbringung beruhenden Anteile (§ 23 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 7 UmwStG)

Rz. 200 Nach § 23 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 UmwStG soll § 22 Abs. 1 S. 7 UmwStG entsprechend gelten. Damit ist wohl der Fall gemeint, dass die übernehmende Gesellschaft die ehemals eingebrachten Anteile im Wege einer (Weiter-)Einbringung zum Buchwert nach der §§ 20 oder 21 UmwStG zunächst überträgt und erst anschließend die Besteuerung des Einbringungsgewinns II ausgelöst wird. Die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 130 § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG gestattet es, die eingebrachten Anteile auch mit einem zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Rz. 131 Das Bewertungswahlrecht kann immer gesondert für jeden Sacheinlagegegenstand ausgeübt werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3.2 Anwendungsbereich

Rz. 194 Es gelten die gleichen Anwendungsvoraussetzungen wie im Fall der Aufstockung durch den Einbringungsgewinn I, jedoch mit zwei Abweichungen: Zum einen muss ein Anwendungsfall des § 22 Abs. 2 UmwStG [1] vorliegen; zum anderen kommt es nicht darauf an, dass die (mit)eingebrachten Anteile noch zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören. Rz. 195 Zu einer Erh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.5 Noch-Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 168 Die Aufstockung der Buchwerte hat nicht pauschal in einem Posten, sondern wirtschaftsgutbezogen zu erfolgen.[1] Der Einbringungsgewinn I wird nur insoweit berücksichtigt, wie die Wirtschaftsgüter noch zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören oder zwischenzeitlich zum gemeinen Wert weiter übertragen wurden. Rz. 169 Für die Frage der Zugehörigkeit ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.6 Weiterübertragung zum gemeinen Wert

Rz. 173 Unschädlich für die Noch-Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist es jedoch, wenn die Weiterübertragung zum gemeinen Wert erfolgte. In diesem Fall kommt es dann statt der Aufstockung zu einem sofort abzugsfähigen Aufwand im entsprechenden Übertragungsjahr.[1] Rz. 174 Eine Weiterübertragung zum gemeinen Wert liegt vor, wenn alle stillen Reserven aufgedeckt wurden.[2] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.3 Antrag der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 156 Die Aufstockung der Buchwerte erfolgt nur auf Antrag der übernehmenden Gesellschaft. Rz. 157 Der Antrag kann nicht auf einzelne Wirtschaftsgüter und auch nicht betragsmäßig beschränkt werden.[1] Rz. 158 Der Antrag ist an keine unmittelbare Frist und auch keine bestimmte Form gebunden, sodass er wohl auch konkludent[2] – z. B. durch Einreichung einer Steuerbilanz mit au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Konnten Beträge auch dann steuerfrei gezahlt werden, wenn (gegebenenfalls ausschließlich) Kurzarbeitergeld im selben Lohnzahlungszeitraum/in einem vorangegangenen Lohnzahlungszeitraum seit 1. März 2020 gezahlt wurde und die Leistung nicht als "Aufstockung" des Kurzarbeitergelds bezeichnet wurde? Konnten Beträge auch steuerfrei sein, wenn diese unterschiedslos allen Beschäftigten gewährt wurden und nur ein Teil der Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezog?

Arbeitgebern stand es frei, anstelle eines arbeitgeberseitigen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona- Krise unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu leisten. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.13 Ist es für steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich, wenn sie ihren Beschäftigten das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in den Jahren 2020, 2021 und 2022 für die Beschäftigten von steuerbegünstigten Körperschaften kann auch Auswirkungen auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status der Körperschaft haben. Hierbei ist allerdings in Bezug auf die Höhe der Aufstockung zu differenzieren: Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts wird davon ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.7 Kurzarbeitergeld

Tz. 12 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Das Kurzarbeitergeld ist als sog. Lohnersatzleistung steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG, Anhang 10). Dieses wirkt sich jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) auf den Steuersatz aus. Da in der Vergangenheit eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber weder nach § 3 Nr. 1 Buchst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Verteilung der Monatsbeträge nach § 5 Abs. 2 Satz 1

Rz. 8 Steht fest, dass die Beantragung von mehr als den zustehenden Monatsbeträgen Elterngeld auf einen fehlenden Konsens zwischen den anspruchsberechtigten Elternteilen zurückzuführen ist, besteht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Anspruch eines Elternteils, der nicht über die Hälfte der Monatsbeträge hinausgeht, ungekürzt. Folgerichtig wird nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 1. Entlassungsentschädigung

Rz. 52 Als Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III sind alle Geld- oder Sachbezüge anzusehen, die der Arbeitgeber für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dessen Auflösung zahlt und zwar unabhängig von ihrem Rechtsgrund und ihrer Bezeichnung (z.B. Abfindungen nach § 9 KSchG, Leistungen für betriebliche Altersversorg...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / D. Kündigungsschutz nach dem PflegeZG und dem FPfZG

Rz. 45 Am 1.7.2008 ist das Gesetz über die Pflegezeit in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist, wie in § 1 PflegeZG normiert, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen, ohne dass berufliche Nachteile eintreten. Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege geschaffen werden.[83...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Voraussetzungen der Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a, 3 FPfZG

Rz. 51 Familienpflegezeit ist gem. § 2 Abs. 1 FPfZG die nach § 3 FPfZG förderfähige Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts. Wöchentlich muss die verringerte Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung

Tz. 44 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Geringfügig Beschäftigte können auch wie seither von der Aufstockungsoption in der gesetzlichen Rentenversicherung Gebrauch machen. Sie können den Beitragssatz von 15 % (durch den Arbeitgeber abzuführen) bis zur Höhe von 18,60 % (Beitragssatz in der Rentenversicherung), folglich um 3,60 % aufstocken, damit sie alle Leistungen der Rentenversi...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Entfristungsklage

Rz. 21 Gem. § 17 S. 1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (zur Musterentfristungsklage vgl...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / III. Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Kündigungsschutzklage

Rz. 18 Der Arbeitgebervertreter wird routinemäßig prüfen, ob die erhobene Kündigungsschutzklage an Mängeln leidet, insbesondere, ob möglicherweise die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG nicht eingehalten ist. Im Hinblick auf einen möglichen Sonderkündigungsschutz nach dem MuSchG bzw. nach dem SGB IX ist zu kontrollieren, ob arbeitnehmerseitig die Fristen für die Mitteilung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schlagartiger Strukturwandel

Rn. 141b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Beruht das Überschreiten der maßgeblichen Abgrenzungskriterien auf einem nach außen hin objektiv erkennbaren Entschluss des Landwirts, bislang (noch) der Landwirtschaft zugerechnete Betätigungen erheblich auszuweiten, ist schon in der ersten Maßnahme, die der Umsetzung dieses Entschlusses dient, eine gewerbliche Betätigung zu sehen (BFH v ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Auswirkungen während der Pachtdauer

Rn. 196a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Anspruch auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars ist beim Verpächter zu jedem Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten neu zu bewerten u jeweils als sonstige Forderung auszuweisen. Er beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR u wird infolge der Abnutzung der verpachteten WG von Jahr zu Jahr um den Wert der...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.7 Sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt?

Ja. Begünstigt sind nicht nur Leistungen, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen (insbesondere Pflegebonusgesetz) oder aufgrund von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung gewährt werden, sondern auch freiwillige Leistungen der Arbeitgeber (zum Beispiel freiwillige Aufstockungen der Leistungen nach dem Pflegebonusgesetz).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Errichtung einer Wohnung; Wohnungsbegriff

Rn. 95 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung setzt die Errichtung einer neuen vollständigen – bisher noch nicht vorhandenen – Wohnung auf zum BV gehörenden Grund u Boden voraus. Der Begriff der Wohnung ist dem Bewertungsrecht zu entnehmen. Zum Begriff der Wohnung s Rn 78. Rn. 96 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Umbauten, Ausbauten, Aufstockungen u andere Wohnflächenerweite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zeitliche Einschränkungen

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27 Abs. 2 UStG ist § 9 Abs. 2 UStG nicht anzuwenden, wenn das auf dem Grundstück errichtete Gebäude Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.04.1985 fertig gestellt worden ist, anderen nichtunternehmerischen Zwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.01.1986 fertig gestellt worden ist, anderen als in den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 6.4 Lohnzahlung

Da die Transfergesellschaft in die Rolle eines Arbeitgebers schlüpft, übernimmt diese auch die entsprechenden Pflichten. Hierzu zählt in erster Linie die Lohnzahlung. Wesentlichster Bestandteil ist das sog. Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent[1] des bisherigen Entgelts und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Da oft eine Besserstellung der betroffen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 13 Die Zukunft des Beschäftigtentransfers

Der in der Vergangenheit fehlenden Transparenz und Vergleichbarkeit, insbesondere hinsichtlich einheitlicher (Mindest-)Qualitätsstandards konnte mit den angesprochenen gesetzlichen Neuregelungen mit Einführung der Trägerzertifizierung zumindest formal Abhilfe geschaffen werden. Über den Wert von derlei Zertifizierungen kann man natürlich vortrefflich Streiten, sie bietet abe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit / 3.2.1 Auswirkungen beim Arbeitnehmer

Neben der Arbeitszeit wird auch das Gehalt halbiert. Aber der Arbeitgeber muss das hälftige Gehalt um 20 % des Regelarbeitsentgelts aufstocken. Unter Regelarbeitsentgelt sind die regelmäßigen monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen zu verstehen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenvergütungen gehören nicht dazu. Das Regelarbeitsentgelt wird aber du...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsgehalt von 8.750 EUR nimmt von der Vollendung des 62. bis zur Vollendung des 64. L...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.7 Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Damit die richtige Bemessungsgrundlage für die Baukostenobergrenze sowie der Fördergrenze ermittelt werden kann, muss man wissen, welche Kosten als Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt werden dürfen bzw. müssen. Nicht zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören die Aufwendungen für den Grund und Boden sowie die hierauf entfallenen Anschaffungsnebenkosten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.3 Neue Wohnung

Mit der Sonderabschreibung des § 7b EStG werden nur neue Wohnungen gefördert. Der Gesetzgeber spricht immer dann von einer "neuen Wohnung", wenn der Wohnraum bisher nicht vorhanden war. Das bedeutet also nicht, dass das Gebäude noch nicht vorhanden sein durfte – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Bei folgenden Maßnahmen entsteht i. S. d. § 7b EStG neuer Wohnraum:[1] Dur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.1 Baukostengrenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nicht höher sein als 4.800 EUR[1] je Quadratmeter Wohnfläche (§ 7b Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ist diese Grenze überschritten, entfällt die gesamte Förderung des § 7b EStG.[2] Praxis-Beispiel Keine Förderung: Kostengrenze ist überschritten B errichtet im Jahr 2024 (Bauantrag 2023) ein Luxusmietwohngebäude mit einer Wohnfläche von 400 m2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Im Gegensatz zu den Regelungen im BAT und BMT-G enthält der TVöD keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich im gesamten Tarifgebiet (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD). Für die Beschäftigten der kommunalen Verwaltungen und Unternehmen beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, im Tarifgebie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Vom leeren Metropol-Büro zur Mietwohnung

11.300 Mietwohnungen statt leerstehender Büros: Dieses Umbaupotenzial sieht der Immobilienspezialist JLL in den 7 Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart. Bis 2025 könnte sich diese Zahl durch steigende Büroleerstände auf 20.000 Wohnungen erhöhen. Wie aktualisierte Berechnungen von Jones Lang LaSalle (JLL) zeigen, stehen in den Big...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.4 Gebäude

Rz. 88 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 51. Die Übertragungsmöglichkeit besteht nicht nur für Gebäude im Ganzen, sondern auch für selbstständige Gebäudeteile. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, miterworben wird; der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden genügt. Wohnungseigentum steht ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Schaffung neuen Wohnraums

Rz. 57 Bei der mit der Neufassung des früheren § 541b bereits in § 554 Abs. 2 Satz 1 a. F. eingefügten weiteren Alternative der "Schaffung neuen Wohnraums" handelt es sich um die Schaffung neuen Wohnraums durch Anbau, Ausbau, Umbau der Wohnung oder des Hauses (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555b Rn. 153). Vom Mieter zu dulden sind nicht nur Maßnahmen, die den Wohnwert erhöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Instandhaltung und Instands... / 7.4 Trittschall

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vermieter nicht zur andauernden Modernisierung der Wohnung und zur ständigen Anpassung an neue Normen und steigende Bedürfnisse verpflichtet. Daher kann der Mieter keine Schallschutzmaßnahmen verlangen, die es zur Zeit der Errichtung des Gebäudes (hier: 1924) noch gar nicht gab. Ein älteres Anwesen muss somit nicht die heute geltenden We...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Zeitweilig gesteigerter Arbeitsanfall

Ein nur vorübergehender Bedarf liegt vor, wenn zur Erledigung eines zeitweilig gesteigerten Arbeitsanfalls, z. B. bei Betriebsumstellungen oder wegen der Erledigung eines Spezialauftrags oder eines bestimmten Projekts, zusätzliche Arbeitskräfte zur Aufstockung der normalen Belegschaft benötigt werden.[1] Bei einer Tätigkeit in einem zeitlich begrenzten Projekt ist die Befrist...mehr