Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage

Leitsatz Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Art. 2 Ab...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / D. Grundlegende Fragestellungen zur Kostenerstattung

Rz. 86 Nach der Betrachtung der Akteure der Forderungseinziehung stellt sich die Frage, welche Aufwendungen bei ihnen entstehen und ob der Schuldner die Kosten erstatten muss. Nachfolgend sollen die Fragestellungen im Sinne eines Überblicks skizziert werden, um sie im nächsten Kapitel des Praxisleitfadens dann einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen. Rz. 87 Entscheidet ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / VI. De lege ferenda: Verordnung zu Inkassokosten?

Rz. 373 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in § 4 Abs. 5 S. 2 RDGEG a.F. ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit Höchstsätze für die Gebühren, deren Erstattung der Gläubi...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

Rz. 110 Lässt der Titel des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vermuten, dass das Gesetz vor allem Inkassodienstleister betrifft, gelten die Regelungen tatsächlich für alle Inkassodienstleistungen. Solche Leistungen als Untergruppe der Rechtsdienstleistungen erbringen aber eben nicht nur Inkassodienstleister, sondern auch Rechtsanwälte. Der Ges...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten beim Factoring

Rz. 461 Beim Factoring überträgt ein Unternehmen seine zukünftigen Forderungen an einen Dritten, eine Finanzierungsgesellschaft oder eben auch an ein dieses Geschäft (auch) betreibendes Inkassounternehmen.[854] Dem Geschäft liegt regelmäßig eine Globalzession zugrunde. Rz. 462 Nach dem Entstehen der Forderung bei dem ursprünglichen Gläubiger zahlt das erwerbende Unternehmen (...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Keine Vergleichbarkeit mit "Kündigungsfällen"

Rz. 145 Das hier beispielhaft in seiner Entscheidung herangezogene Amtsgericht[353] sieht sich Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es behauptet, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Forderungseinziehung der Beauftragung einer anwaltlichen Kündigung gleichstehe und damit im ersten wie im zweiten Fall die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nic...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Problembeschreibung

Rz. 138 In der Rechtsprechung der Amtsgerichte wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Großgläubigern die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsdienstleisters zu versagen ist, weil sie aufgrund ihrer personellen und sachlichen Ausstattung auch in der Lage seien, jedenfalls die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung selbst zu gestalten. Diesen Ansatz verfolgt auch die V...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten

Rz. 86 Diffiziler gestaltet sich die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Pauschale und tatsächlich angefallenen Kosten verhält. Nach Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie soll die Pauschale als Entschädigung für die Beitreibungskosten des Gläubigers dienen. Zusätzlich zum Pauschalbetrag können auch Beitreibungskosten geltend gemacht werden, die diesen Betrag überschreiten. ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 349 Mit der Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Inkassodienstleister nicht unerheblich erweitert. Das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt sich – anders als noch das Rechtsberatungsgesetz – auf die Reglementierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb gerichtlicher Verfahren. Die Frage, durch welche Person sich ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Einleitung

Rz. 249 Soweit die beschriebenen Anspruchsgrundlagen einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach ergeben, der entstandene Schaden in Form der Inkassokosten der Höhe nach feststeht und die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters zweckmäßig und erforderlich war, muss geprüft werden, ob die entstandenen Kosten als Schaden in voller Höhe vom Schuldner zu ersetzen sind oder ob s...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG)

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sind die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 Satz 1 EStG nicht erfüllt, so sind die als ,Aufwandsentschädigungen’ gekennzeichneten Leistungen nur steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen (> Rz 23 ff) für öffentliche Dienste (> Rz 30 ff) gezahlt werden (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG). Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Behörden Dienstaufwand nu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr 12 Satz 1 EStG)

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen (AE) unter folgenden, zT streng formalen Voraussetzungen:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwandsentschädigungen und Werbungskosten/Betriebsausgaben

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Aufwandsentschädigungen privater Arbeitgeber

Rz. 60 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AE, die privatrechtlich organisierte ArbG gewähren, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185). Das gilt auch für Kassen einer KapGes wie der AG oder GmbH, selbst wenn sie sich wirtschaftlich in der Hand von Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden (> Behörden als Arbeitgeber, > Staatsnahe Einrich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG)

I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufwandsentschädigungen

A. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG) I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausweis im Haushaltsplan

Rz. 16 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Haushaltsplan des Bundes wird durch Gesetz festgestellt (Art 110 Abs 2 Satz 1 GG). Entsprechendes gilt für die Haushalte der Länder. Die unter der Bezeichnung "Aufwandsentschädigung" in diesem Haushaltsgesetz ausgewiesenen Beträge unterliegen damit unmittelbar parlamentarischer Kontrolle. Da insoweit der Gesetzgeber selbst die AE dem Gru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Öffentliche Kasse

Rz. 23 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die AE muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt werden; steuerfrei ist sie aber nur, wenn der Empfänger außerdem öffentliche Dienste leistet (> Rz 30). Öffentliche Kassen sind die Kassen der inländischen (> Rz 25) juristischen Personen (> Juristische Person) des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftunge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Schätzungsrichtlinien

Rz. 45 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Vereinfachung und Gleichbehandlung enthalten die LStR Pauschalbeträge, bis zu denen die FinVerw AE idR ohne Weiteres steuerfrei belässt; zu Ausnahmen > Rz 43, 44. Hierbei wird wie folgt verfahren (> R 3.12 Abs 3 LStR): Rz. 46 Stand: EL 128 – ET: 11/2021mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufwand

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwand bezeichnet im EStG den Vermögensabfluss, ohne den Grund dieses Abflusses in einer Erwerbshandlung einerseits und in der privaten > Lebensführung andererseits anzudeuten. § 12 Nr 1 EStG behandelt "Aufwendungen für die Lebensführung" und §§ 4 und 9 EStG behandeln "Aufwendungen", die der Erzielung von > Einkommen dienen (BVerfG 99, 280 vom 11....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, AStA

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) ist als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst (> Juristische Person). Die Vorsitzenden und Referenten behandelt BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 steuerlich als > Arbeitnehmer der Studentenschaft. Das ist uE nicht überzeugend; zu einer Stellungnahme > Studentenausschuss. Rz. 2 Stand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schulbus

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen der Eltern für den Schulbus sind mit dem > Kindergeld abgegolten. Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Aufwandsentschädigungen der Schulbusbegleiter sind entweder im Rahmen von § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) oder nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR (> Aufwandsentschädigungen) steuerfr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bundes- oder Landeskasse

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bundeskassen sind solche Kassen, über die die im Haushaltsplan des Bundes veranschlagten und eingestellten Einnahmen und Ausgaben des Bundes (Art 110 GG; § 11 BHO) getätigt werden und die über die Bundeshauptkasse abgeschlossen werden sowie auf diesem Wege in die alljährliche Rechnungslegung des Bundes eingehen (Art 114 Abs 1 GG; §§ 80ff BHO...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Öffentliche Dienste

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Empfänger von AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen öffentliche Dienste für einen inländischen Träger öffentlicher Gewalt leisten (> R 3.12 Abs 1 Satz 1 LStR; BFH 137, 331 = BStBl 1983 II, 219). Dabei kann es sich auch um eine Nebentätigkeit handeln (zB > Mitglieder kommunaler Vertretungen sowie Schöffen und Sachverständige bei der > Justizver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nachprüfung durch das Finanzamt

Rz. 40 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wo die sachliche Berechtigung einer AE dem Grunde und der Höhe nach nicht dadurch sichergestellt ist, dass sie im Haushalt des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind (> Rz 16), greift das Prüfungsrecht der FÄ ein; zur Verfassungsmäßigkeit > Rz 3. Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das zuständige FA ist zur Prüfung berechtigt und iRd §§ 85, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ärztekammer

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, > Ärzte Rz 21, > Ehrenamt.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schifffahrtsverwaltung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Bundesmarine, > Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, > Wegegelder.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schulweghelfer

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Entschädigung für Schulweghelfer vgl BYLfSt vom 19.09.2019 – 29/25 St 36, HaufeIndex 13 539 999; OFD Frankfurt/M vom 02.09.2019 – S 2245 A – 002 – St 29, HaufeIndex 13 485 669. Diese bleibt im Rahmen von § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) oder im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR als > Aufwands...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Asylbewerber

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten (vgl das seit 2005 geltende ZuwanderungsG). Für Asylbewerber, deren engere Familie im ausländischen Hausstand zurückbleibt, ist der Abzug von Mehraufwendungen für das Wohnen am Beschäftigungsort im Rahmen von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG nicht ausgeschlossen (> R 9.11 Abs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erfahrungswerte

Rz. 18 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind vom ArbN beim FA nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Übliches Beweismittel ist der Urkundsbeweis, dh die Vorlage von Quittungen, die den Namen des Erwerbers enthalten, mit dem Nachweis, dass der Kaufpreis im jeweiligen VZ geleistet worden ist (BFH/NV 2004, 488 zum Nachweis von Aufwe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abzug beim Leistenden

Rz. 3 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Schmiergeld, das ein ArbN zahlt, kann für ihn zu Werbungskosten führen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Ausgaben zur Förderung des Berufs gemacht werden (> Werbungskosten Rz 28 ff); bestehende Abzugsverbote sind zu beachten (> Rz 5 ff). Schmiergeldzahlungen beim Grenzübertritt, die geleistet werden, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schiedsrichter

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Tennisschiedsrichter, der international tätig ist, erzielt > Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (EFG 2005, 766 = DStRE 2005, 498; > Rz 2). Das gilt auch für national und international tätige Fußballschiedsrichter (BFH 260, 169 = BFH/NV 2018, 497). Ist ein Schiedsrichter lediglich für einen bestimmten Sportverband tätig – zB ein Bundesli...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 144 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) ist eine selbständige nachhaltige gewinnorientierte Betätigung, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Zudem muss die Tätigkeit ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Abgrenzung zu sonstigen Einkünften

Rz. 148 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Grundsätzlich beruhen ‚Renten’ auf früher geleisteten Beiträgen; das unterscheidet sie vom (Versorgungs-)Lohn (vgl zB BFH 216, 124 = BStBl 2007 II, 402; BFH/NV 2015, 1390). Beruht das vom ArbG bezogene Ruhegehalt auf früheren Beitragsleistungen des ArbN, die er aus Arbeitslohn oder Vermögen erbracht hat, ist es als Leibrente iSv § 22 Nr 1 S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schuhgeld

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein vom ArbG an Verkäuferinnen gezahltes Schuhgeld ist stpfl > Arbeitslohn und kein Auslagenersatz (EFG 2001, 362 mit Anm Valentin). Es handelt sich nicht um typische > Berufskleidung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verzicht auf Schadensersatz als Einnahme

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Verzichtet ein ArbG auf eine Schadensersatzforderung gegenüber einem ArbN, stellt dies für den ArbN einen geldwerten Vorteil dar, sofern die Forderung realisierbar ist (BFH 168, 99 = BStBl 1992 II, 837). Der BFH sieht die Bereicherung des ArbN darin, dass der Verzicht auf die Schadensersatzforderung beim ArbN zu einer Verbesserung seiner Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 140 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Einkünfte aus V und V sind vor allem Erträge aus der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden oder Rechten (im Einzelnen vgl § 21 EStG). Ob Leistungen des ArbG zum Ertrag der abhängigen Arbeit (Arbeitslohn – § 19 EStG) oder zum Ertrag des dem ArbG zur Nutzung überlassenen Gegenstands gehören (§ 21 EStG), ergibt sich im E...mehr