Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.4 Abnahmevollmachten

Rz. 534 Individuelle Vollmacht Der Erwerber kann einem Dritten eine individuelle Vollmacht erteilen, an seiner Stelle das Sonder-, vor allem aber das gemeinschaftliche Eigentum abzunehmen.[1] Es bietet sich z. B. an, dass anstelle des Erwerbers ein öffentlich bestellter Bausachverständiger die tatsächliche Abnahme erklären soll. Rz. 535 Vorformulierte Klauseln Neben individuell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeit und Klimasch... / 2.2.3 Fall 3: Indirekte Betroffenheit, aber Nutzung der Härtefallregelung (§ 11 Abs. 1 BEHG)

Führt das BEHG und die damit verbundene CO2-Kostenbelastung zu einer unzumutbaren Härte kann in Ausnahmefällen die vorgesehene Härtefallregelung genutzt werden. Betroffene Unternehmen, die fossile Brennstoffe verbrauchen, können hier einen Antrag auf finanzielle Kompensation in einer zur Vermeidung der unzumutbaren Härte erforderlichen Höhe stellen.[1] Von einem Härtefall is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeit und Klimasch... / 2.2.1 Fall 1: Direkte Auswirkungen durch das nEHS

Von den Berichts- und Abgabepflichten direkt betroffene Unternehmen sind Unternehmen, die als Erzeuger bzw. Inverkehrbringer von Brennstoffen agieren. Diese müssen ab dem Jahr 2021 am nationalen Emissionshandel teilnehmen und damit Zertifikate erwerben bzw. abgeben, Emissionen berichten sowie ein Registerkonto einrichten und führen. Inverkehrbringer von Brennstoffen gemäß An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.5.3 Vereinbarungen zur Abnahme

Rz. 539 Ob die Wohnungseigentümer für die Abnahme eine Vereinbarung schließen können, ist umstritten, im Ergebnis aber zu bejahen.[1] Zu unterscheiden sind schuldrechtliche und verdinglichte Vereinbarungen. Schließen die Wohnungseigentümer über die Abnahme einen Vertrag, wollen sie diesen aber nicht zum Gegenstand eines Sondereigentums machen (= "schuldrechtliche" Vereinbarun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.2 Umfang der Formbedürftigkeit

Rz. 427 Zu beurkunden sind sämtliche Abreden, die Gegenstand der vertraglichen Pflichten werden sollen.[1] Der notariellen Beurkundung unterliegen vor allem die Vertragspartner, die Bezeichnung des Kaufgegenstands, die geschuldete Gegenleistung und sonstige, beurkundungsbedürftige Abreden. Daneben sind aber auch sonstige Abreden der Kaufvertragsparteien, aus denen sich das V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.5.2 Beschlüsse zur Abnahme

Rz. 538 Bis zur Entdeckung der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähigem Verband entsprach es fast allgemeiner Meinung, dass die Wohnungseigentümer über die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums keinen Beschluss fassen können. Dieses Bild hat sich seit 2007 gewandelt. Mittlerweile vertreten namhafte Stimmen des Wohnungseigentumsrechts die Möglichkeit eines Beschlus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeit und Klimasch... / 3.1 Aufbau einer internen CO2-Bepreisung

Voraussetzung für die Einführung einer internen CO2-Bepreisung ist neben der Verpflichtung der Geschäftsführung vor allem eine belastbare Bilanzierung von CO2-Emissionen (Carbon Accounting). Den Rahmen hierfür bildet das GHG Protocol, das sich als de-facto-Standard etabliert hat. Diese allgemeinen Prinzipien und Regeln gilt es in den unternehmensspezifischen Kontext zu übers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.2 Verschaffung von Eigentum

Rz. 454 Der Bauträger muss den Erwerbern Eigentum am im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstück (in Form eines Miteigentumsanteils in einer bestimmten Höhe, z. B. ein "60/1000-Anteil"), Eigentum am Sondereigentum (= das konkrete Wohnungs- oder Teileigentum) und Eigentum am übrigen gemeinschaftlichen Eigentum verschaffen, und zwar jeweils frei von Sach- und Rechtsmän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSR und nachhaltiges Entsch... / 2 Was bedeutet "Nachhaltiges Entscheiden"?

Der Begriff "Nachhaltiges Entscheiden" kann sehr unterschiedlich interpretiert werden. Versuchen wir anhand zweier Fragestellungen, die möglichen Bedeutungen ins Bewusstsein zu rücken: Eine Entscheidung ist nachhaltig (A-1), wenn sie Bestand hat und nicht nach kurzer Zeit wieder verworfen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.10.1 Schadensersatzanspruch des Erwerbers

Rz. 587 Im Einzelfall kann ein Schadensersatzanspruch des Erwerbers aus einer Verletzung einer vertraglich übernommenen Beratungspflicht durch den Bauträger resultieren. Der Bauträger als Veräußerer einer Eigentumswohnung ist gewöhnlich allerdings nicht verpflichtet, den Erwerber über die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs und seinen Nutzen für den Käufer aufzuklären oder zu ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.5.1 Generalunternehmer-/Generalübernehmervertrag

Rz. 414 Wenn ein Dritter dem Erwerber nicht das Eigentum am Grundstück verschafft, sondern auf einem ihm fremden Grundstück, meist das des Auftraggebers, baut, spricht man von einem Generalunternehmer- oder Generalübernehmervertrag. Generalunternehmer- und Generalübernehmervertrag unterscheiden sich dadurch, dass der Generalunternehmer einen (Groß-)Teil der Bauleistungen (me...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

Leitsatz Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 44 MwSt-DVO Sachverhalt Der Kläger ist ein nicht gemeinnütziger Berufsverband in der Rec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

Leitsatz 1. Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. 2. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus

Leitsatz 1. Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 € betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte Spielfilme

Leitsatz Räumt der Produzent eines Spielfilmes (Lizenzgeber) dem Filmverleiher (Lizenznehmer) auch das Recht ein, den lizensierten Film in einer anderen Sprache zu synchronisieren oder zu untertiteln und diese Filmversion zu verwerten, handelt es sich nicht im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG um eine Lizenz, die ausschließlich dazu berechtigt, daraus abg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.4 Aufwendungen für die Überlassung

Rz. 284 Hinzuzurechnen sind alle Aufwendungen, die im Hinblick auf die zeitlich befristete Überlassung des Rechts entstehen. Dies können einmalige oder laufende Zahlungen, z. B. Lizenzzahlungen und Konzessionsgebühren, sein. Hierzu rechnen nicht nur Aufwendungen, die eine unmittelbare Gegenleistung für die Einräumung des entsprechenden Rechts darstellen. Auch Aufwendungen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9 Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG)

9.1 Rechtsentwicklung Rz. 250 § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG regelt die Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Rechten. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. 9.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 251 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG sind dem Gewin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Kosten

Rz. 56 Nach § 2215 Abs. 5 BGB fallen die Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses und eine etwaige Beglaubigung dem Nachlass zur Last.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / VI. Auslagenersatzanspruch neben dem Vergütungsanspruch

Rz. 77 Über § 2218 Abs. 1 BGB findet auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Erben und dem Testamentsvollstrecker Auftragsrecht Anwendung. Gemäß § 670 BGB sind die Erben daher dem Testamentsvollstrecker gegenüber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Praxishinweis Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht rechtlich vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 5. Kosten

Rz. 49 Nach § 2215 Abs. 5 BGB fallen die Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses und eine etwaige Beglaubigung dem Nachlass zur Last. Das nachfolgende Nachlassverzeichnis ist ein Beispiel dafür, dass in der Praxis auch Verzeichnisse anerkannt werden, die nicht allen formalen Voraussetzungen genügen, sofern sie nur die notwendigen Grundstrukturen enthalten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / V. Berücksichtigung von Kosten und Sicherungsmaßnahmen

Rz. 14 Eine Übertragung von Kunstwerken auf die nächste Generation bedeutet immer auch die Weitergabe von Pflichten und Kosten. So können Versicherungskosten bzw. Maßnahmen, die zur konservatorischen Sicherung getroffen werden müssten, die finanziellen Möglichkeiten des potentiellen Erben übersteigen. Meistens fehlt den Erben die Zeit, sich intensiv mit den Kunstwerken zu be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / cc) Kosten und Qualitätsstandards

Rz. 108 Die Gründung und der Unterhalt eines eigenen, unabhängigen und nur der Familie zur Verfügung stehenden Family Office ist mit hohen Kosten verbunden,[68] die zum individuellen und wirtschaftlichen Nutzen in einem adäquaten Verhältnis stehen müssen. Eine Honorarvereinbarung orientiert sich am Bruttovermögenswert, den abgerufenen Dienstleistungsmodulen und den gebundene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 288 Der Hinzurechnung unterliegen alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die Überlassung des Rechts anzusehen sind. Dies gilt auch für Leistungen, die an sich dem Überlassenden obliegen, die aber der aus dem überlassenen Recht Berechtigte im Hinblick auf die Überlassung des Rechts übernommen hat.[1] Rz. 289 Die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 251 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG sind dem Gewinn die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, insbesondere Konzessionen und Lizenzen, zu einem Viertel wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen wurden. Ausgenommen von der Hinzurechnung sind zum einen Aufwendungen für Vertriebslizenzen, die ausschließlich da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 7 S. 1 GewStG setzt sich der Gewerbeertrag zum einen aus dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb und zum anderen aus der Summe der Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. § 8 GewStG bestimmt die dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnenden Beträge. Die Regelung ist abschließend. Daher sind nur die gesetzlich vorg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.4 Pensionszahlungen aufgrund einer Direktzusage des Arbeitgebers (§ 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG)

Rz. 147 Aus sozialpolitischen Gründen werden nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG Pensionszahlungen aufgrund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage nicht dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Bei diesen Zahlungen handelt es sich an sich zwar um dauernde Lasten, nach der Fiktion in § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG gelten sie aber nicht als dauernde Lasten i....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.9 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 218 Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören alle Leistungen, die der Mieter oder Pächter aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags gegenüber dem Vermieter oder Verpächter zu erbringen hat. Sie müssen wirtschaftlich als Gegenleistung für die Nutzung des Wirtschaftsguts anzusehen sein. Es muss sich um Leistungen handeln, die ohne die vertragliche Verpflichtung nicht vom Mieter od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.4 Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe (§ 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG)

Rz. 294 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG nimmt Aufwendungen von der Hinzurechnung aus, die nach § 25 KSVG Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind. Ohne diese Ausnahme würden die Aufwendungen mit Künstlersozialabgabe und GewSt belastet. Ob auf die Aufwendungen tatsächlich Künstlersozialabgabe erhoben wird, ist unerheblich. Rz. 295 Bemessungsgrundlage für die Künst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / VI. Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckervergütung beim Erben

Rz. 108 Vom Grundsatz her ist wie folgt zu differenzieren:[199]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 79 Die Entgelte für Schulden und die den Entgelten für Schulden gleichgestellten Beträge unterliegen grundsätzlich in voller Höhe der Hinzurechnung und gehen damit in voller Höhe in die Summe der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG ein. Diese Summe der Hinzurechnungen wird dann jedoch nach § 8 Nr. 1 GewStG um den alle Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 244 Unter Miet- und Pachtzinsen sind nicht nur Barleistungen, sondern alle Entgelte zu verstehen, die der Mieter oder Pächter für den Gebrauch oder die Nutzung des Gegenstands an den Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.[1] Dies gilt auch für am Umsatz des Pächters bemessene Pachtzinsen.[2] Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.1 Rechte

Rz. 256 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG betrifft die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Rechte i. S. d. Vorschrift sind Immaterialgüterrechte. Hierunter sind subjektive Rechte zu verstehen, die an immateriellen Wirtschaftsgütern bestehen und einen selbstständigen Vermögenswert haben. Aus ihnen müssen sich Nutzungsbefugnisse und Abwehrrechte ergeben. Zudem müssen si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / XIII. Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung (ausführlich)

Rz. 50 Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Muster 24.33: Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung Abschlussvereinbarung über eine Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, verst. am _________________________ bestehend aus Frau/Herrn (Vorname/Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / c) Hinzuziehung von Fachleuten

Rz. 19 Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / VI. Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter)

Rz. 6 Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Testamentsvollstreckervergütung erhalten. Diese bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Erbenermittlung

Rz. 14 Es ist natürlich auch denkbar, dass die Erben zunächst noch ermittelt werden müssen. Mitunter ist diese Aufgabe aufwendig, weil die Familienverhältnisse nicht bekannt oder – gerade bei familienexternen Testamentsvollstreckern – schwer aufzuklären sind. Die Nachwirkungen der Kriegszeiten der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa bedingen weitere Schwieri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.4 Gewinnanteil

Rz. 316 Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dem Gewinn der KGaA die Gewinnanteile wieder hinzugerechnet, die an die persönlich haftenden Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Zu ermitteln sind die Gewinnanteile durch Betriebsvermögensvergleich.[1] Rz. 317 Der Begriff "Gewinna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.1 Rechtsentwicklung

Rz. 250 § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG regelt die Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Rechten. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / f) Praxisfall: Zeitvergütung als Steuersparmodell für den Erben

Rz. 40 Praxisfall Die Erblasserin verstarb Mitte 2002[87] Alleinerbin kraft Testierung aus 1996 ist die Tochter. Angeordnet ist Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater für die Dauer von 20 Jahren. Das Testament enthält folgende Vergütungsregelung: "Für jedes Jahr erhält er Testamentsvollstrecker 1,5 % vom Bruttonachlass". Der Nachlass setzt sich wie folgt zusammen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Nachlassverwaltung und... / 3. Aufwendungsersatz

Rz. 76 Von der Vergütung streng zu unterscheiden ist der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. Sie können stets neben der Vergütung verlangt werden, §§ 1915, 1835 Abs. 1 S. 1, 670, 256, 257 BGB. Hierzu gehören insbesondere:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.2 Überlassung

Rz. 272 Die Rechte müssen zeitlich befristet überlassen werden. Unter Überlassung ist die Übertragung von sich aus dem Recht ergebenden Befugnissen auf eine andere Person durch einen Rechtsakt zu verstehen. Bei den Befugnissen kann es sich um Nutzungs- und/oder Verwertungsbefugnisse handeln. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG kann nicht dadurch vermieden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Hinzurechnungstatbestände nach § 8 GewStG gelten – ebenso wie die Kürzungstatbestände nach § 9 GewStG – grundsätzlich für alle im Inland betriebene Gewerbebetriebe. Ausgenommen sind inl. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hinsichtlich des Geschäfts mit Werbesendungen und Seeschifffahrtsunternehmen, soweit sie ihren Gewinn im jeweiligen Ez nach § 5a EStG ermit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG)

9.3.1 Rechte Rz. 256 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG betrifft die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Rechte i. S. d. Vorschrift sind Immaterialgüterrechte. Hierunter sind subjektive Rechte zu verstehen, die an immateriellen Wirtschaftsgütern bestehen und einen selbstständigen Vermögenswert haben. Aus ihnen müssen sich Nutzungsbefugnisse und Abwehrrechte ergeben. Zud...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.3 Vertriebslizenzen

Rz. 279 Ausgenommen von der Hinzurechnung sind Aufwendungen für Vertriebslizenzen. Unter Vertriebslizenzen sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG Lizenzen zu verstehen, die ausschließlich dazu berechtigen, aus ihnen abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen. Der Lizenznehmer nutzt in diesen Fällen die Lizenz nicht für seinen Gewerbebetrieb. Sie dient nicht der Stärkung sei...mehr