Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 353 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG ist der Höhe nach begrenzt. Zum einen sind die von § 8 Nr. 5 GewStG erfassten Beteiligungserträge um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, die nach §§ 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 5, 10 KStG bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden dürfen, zu mindern. Zum anderen wird der entsprechende Bet...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / V. Ablehnung und Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 63 Nach § 1982 BGB kann die Anordnung der Nachlassverwaltung abgelehnt werden, wenn die durch ihre Durchführung entstehenden Gebühren und Auslagen höher sind als der Wert des Nachlasses. Solange die Kosten jedoch noch vom Nachlass gedeckt sind, ist das Verfahren durchzuführen, auch wenn dadurch ein unverhältnismäßig großer Teil des Nachlasses verwertet werden muss. Notfa...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 2. Feststellungsklage

Rz. 34 Bei nicht zu überwindenden Meinungsverschiedenheiten über die ordnungsgemäße Erledigung der Testamentsvollstreckung oder von Einzelgeschäften bleibt nur die Möglichkeit, gegenüber dem Erben, der eine Entlastungserklärung beharrlich verweigert, Klage auf Feststellung zu erheben, dass der Testamentsvollstrecker seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und daher keine S...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 327 Die Hinzurechnung der Gewinnanteile nach § 8 Nr. 4 GewStG erfolgt in dem Ez und in dem Umfang, in dem sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens der KGaA abgezogen wurden.[1] Unerheblich ist, zu welchem Zeitpunkt der Gewinnanteil auf der Ebene des persönlich haftenden Gesellschafters steuerlich berücksichtigt wird. Die mit der Beteiligung des pe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 175 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d S. 1 GewStG ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung des Gewinns...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / b) Außenbereich

Rz. 73 Bei den Außenbereichsgrundstücken handelt es sich um die Grundstücke, die weder dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen sind noch dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes angehören. Innerhalb solcher Baugebiete sind grundsätzlich nur die in § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich festgelegten privilegierten Vorhaben zulässig, zu denen in der Regel landwirtschaftliche ode...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 6. Beispielsberechnung für eine Testamentsvollstreckervergütung nach der Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins 2000

Rz. 68 Brutto-Nachlasswert: 260.000 EUR Grundbetrag: 3 % vom Nachlasswert, mindestens aber höchster Betrag der Vorstufe Besondere Konstituierungsgebühr (z.B. Unternehmensbeteiligung) Zuschlag von 2/10 bis 10/10 des Grundbetrages Auseinandersetzungsgebühr (z.B. ...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 2. Besonderheiten bei der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Rz. 41 Eine Absicherung gegen Steueransprüche gem. § 69 AO dürfte sowohl bei einer D&O-, als auch einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Hier kann nur eigenes sorgfältiges Arbeiten eine Inanspruchnahme verhindern. So wichtig die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Testamentsvollstrecker ist, so schwierig gestaltet sich oftmals der Umgan...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.6 Benutzung

Rz. 190 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG verlangt, dass das gemietete, gepachtete oder geleaste Wirtschaftsgut im Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers benutzt wird. Unter Benutzung ist die Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers zu verstehen. Das Wirtschaftsgut muss dazu bestimmt sein, dem Gewerbebetrieb al...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 5. Kostenerstattung bei Selbstvertretung im Entlassungsverfahren

Rz. 21 Beim Entlassungsverfahren nach § 2227 BGB handelt es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Frage der Kostenerstattung richtet sich daher nach § 80 FamFG, nicht hingegen nach § 91 ZPO. Nach § 80 FamFG wird über die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Beteiligten entschieden. Nicht hingegen wird darüber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.5 Gewerbebetriebe, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GewStDV)

Rz. 105 Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2, 3 GewStDV gelten für Gewerbebetriebe, die ausschließlich bestimmte Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben, § 19 Abs. 1, 2 GewStDV entsprechend. Für diese Gewerbebetriebe ist keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. Aus Gründen der Haftung handelt es sich jedoch im Regelfall um Kapitalgesellschaften. Rz. 106 Asset-Backed-Securities-Geschä...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / 3. Rechnungslegungspflicht

Rz. 69 Die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Rechnungslegung folgt aus §§ 2218, 666 BGB. Auch diese Pflicht besteht nur auf Verlangen und ist einklagbar. Die Rechnungslegung muss: Rz. 70 Die Rechnungslegung muss dem Erben die Prüfung ermöglichen, ob ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 384 Nach § 8 Nr. 9 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Ausgaben i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Hierunter fallen Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 bis 54 AO. Rz. 385 § 8 Nr. 9 GewStG gilt für Körperschaften sowie für Perso...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.2 Höhe der Hinzurechnung

Rz. 92 Kreditinstitute refinanzieren ihre Ausleihungen regelmäßig mit Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund besteht aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass sich Kreditinstitute zur Sicherung ihrer Liquidität langfristig refinanzieren. Um dies zu fördern, begrenzt § 19 Abs. 1 GewStDV die Höhe der zu berücksichtigenden Schulden. Dies ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XV. Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung

Rz. 52 Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung 52 Das Muster ist mit freundlicher Genehmigung des zerb verlags dem Werk Schiffer/Rott/Pruns , Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, § 5 Rn 27 entnommen. Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung[52] An das Landgericht[53] – Zivilkammer – _________________________ Klage de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.2 Miet- und Pachtzinsen

Rz. 238 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das unbewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Dabei beschränkt sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht auf die Fälle, in denen der Mieter oder Pächter die überlassenen Immobilien als Endmieter unmittelbar selbst nutzt oder nutzen könnt...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Ausbaubeiträge

Rz. 89 Von den Erschließungsbeiträgen unterscheiden sich die Ausbaubeiträge. Diese werden von den Gemeinden auf der Grundlage der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes der jeweiligen Länder und der hierzu erlassenen satzungsrechtlichen Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzungen in Bezug auf solche Straßen erhoben, welche in der Vergangenheit bereits erstmals hergestellt wur...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Umsatzsteuer

Rz. 100 Eine nachhaltige Tätigkeit führt nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG, sofern sie zur Erzielung von Einnahmen und selbstständig ausgeübt wird, zur Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Amtsinhaber, der nur einmalig tätig wird, handelt nicht in Wiederholungsabsicht.[183] Umsatzsteuer fällt in diesen Fällen nicht an. Ist eine Testamentsvollstreckung allerd...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 307 Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind, wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 230 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG 50 % der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung für die Hinzurechnung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / d) Höhe des Stundensatzes

Rz. 32 In früheren Veröffentlichungen wurde für anwaltliche Testamentsvollstrecker ein Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen.[73] Als Grundlage diente der durchschnittliche Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei auf das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) bezogen auf das Wirtschaftsjahr 1997 zurückgegriffen wurde. Dieser pauschale Ansatz...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung

Rz. 7 Muster 24.6: Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung Muster 24.6: Kombinationsmodell aus Zeit- und Tabellenvergütung Die Vergütung des Testamentsvollstreckers bemisst sich nach dem von ihm persönlich erbrachten Zeitaufwand. Diesen hat er tabellarisch zu erfassen und mit einer kurzen Bezeichnung seiner Tätigkeit zu versehen. Abzurechnen ist minutengenau. Als S...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 5. Grundsätzlich richtige Tabelle: Neue Rheinische Tabelle

Rz. 19 Als Ausgangspunkt ist das Gericht von der sog. "Neuen" Rheinischen Tabelle ausgegangen.[8] Zwar spreche gegen die "Neue" Rheinische Tabelle, dass sie bei höheren Nachlasswerten zu sehr hohen Beträgen gelange, die überhöht sein könnten.[9] Indes sind die Parteien bisher übereinstimmend von der "Neuen" Rheinischen Tabelle als Anhaltspunkt für die Vergütungsberechnung aus...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 11. Kein Zuschlag wegen Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 33 Nicht geschuldet war weiterhin die Entnahme von 10 % des Reingewinns aus dem Praxisbetrieb in 2019. Die insoweit im Wesentlichen leitende und beaufsichtigende Funktion des Beklagten ist durch die Nettovergütung von 177.040 EUR hinreichend abgegolten. Es liegt entgegen der am Rande geäußerten und nicht hinreichend dargelegten Ansicht des beklagten Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Einfache Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 39 Muster 24.22: Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben Muster 24.22: Vergütungsvereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben Vereinbarung zwischen 1. _________________________ (Vorname Name, Anschrift) – nachfolgend auch genannt "Erbe zu 1)" – 2. _________________________ (Vorname Name, Anschrift) – nachfolgend auch genannt "Erbe zu 2)" – die...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / V. Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung

Rz. 5 Muster 24.4: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung Muster 24.4: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Als angemessene Vergütung ist der Betrag anzusehen, der sich aus der Rheinischen Tabelle des ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 4. Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Rz. 28 Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Ich bestimme, dass alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigten, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung o...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 38 Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, bestehend aus 1. _________________________, 2....mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (1) Überblick

Rz. 90 Hedgefonds zeichnen sich durch ein höheres Risiko als normale Investmentfonds aus, da sie keinen Anlagerichtlinien unterliegen und alle Formen der Kapitalanlage nutzen. Diese Eigenschaft ist gleichzeitig der große Vorteil von Hedgefonds: Sie bieten dem Anleger ein breit gefächertes Spektrum: Eine Anlage in Aktien oder Rentenpapieren bis zu Options- und Futuregeschäfte...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / b) Grundsätze der ordnungsgemäßen Finanzplanung und der ganzheitlichen Beratung

Rz. 6 Der hohe Anspruch an die Arbeit eines zertifizierten Finanz- und Nachfolgeplaners spiegelt sich in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (GoF) wider: Vollständigkeit, Vernetzung, Individualität, Richtigkeit, Verständlichkeit, Dokumentationspflicht und Einhaltung der Berufsgrundsätze (Objektivität, Neutralität, Integrität, Vertraulichkeit, Kompetenz und Professi...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Sachverhalt

Rz. 18 Die Eheleute Rosemarie und Hans H. sind seit über 40 Jahren verheiratet. Herr H. betreibt mit 64 Jahren eine Landschaftsgärtnerei in der Rechtsform einer GmbH. Frau H. zog sich aus dem Unternehmen vor einigen Jahren nach einem Unfall zurück. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor. Tochter T verantwortet den kaufmännischen Bereich und ist kinderlos verheiratet. Der S...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / dd) Best Execution

Rz. 116 Wertpapierdienstleister müssen verbindliche Grundsätze definieren, umsetzen und veröffentlichen, die dem Kunden und damit auch dem Testamentsvollstrecker regelmäßig und auf Anfrage nachweisbar die bestmögliche Ausführung (Best Execution) seiner Aufträge in puncto Preis, Schnelligkeit und Sicherheit gewährleisten. Für jeden Produkttyp sind dabei die günstigsten Ausfüh...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 4. Qualifikation des Finanz- und Nachfolgeplaners

Rz. 14 In Deutschland gibt es eine Reihe hoch spezialisiert Ausbildungsgänge mit Zertifizierungsmöglichkeiten. Insoweit zeigt sich hier eine Vergleichbarkeit zur Entwicklung bei den Testamentsvollstreckern. Um den nachhaltig hohen Standard bei den Beratern zu gewährleisten, finden periodisch Rezertifizierungen auf der Grundlage des Nachweises von zugelassenen Fortbildungsmod...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Sonstige Dienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 22 Nicht verkammerte Dienstleister, die sich der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung annehmen, unterliegen keinerlei Ausbildungs- und Fortbildungsnachweispflichten. Sie unterliegen auch keinem speziellen Werbeverbot. Nicht sachbezogene Werbung für die Dienstleistung der Testamentsvollstreckung ist damit erfahrungsgemäß möglich. Die geschäftsmäßige Testamentsvollstre...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / II. Formvorschriften

Rz. 4 Bei der Begründung von postmortal wirkenden Vollmachten gelten die testamentarischen Formvorschriften nicht. Vielmehr gilt der Grundsatz der Formfreiheit der Vollmacht aus § 167 Abs. 2 BGB. Selbst Schriftform ist grundsätzlich nicht erforderlich, aus Nachweisgründen aber in der Praxis unumgänglich. Die notarielle Form ist allerdings erforderlich, wenn der Bevollmächtig...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / cc) Zulässigkeit und Offenlegung von Vergütungen

Rz. 115 Nach § 31d Abs. 1 WphG ist der Kunde und damit auch der sich der Dienstleistungen bedienende Testamentsvollstrecker vor der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung über den für das Finanzinstrument bzw. die jeweilige Dienstleistung zu zahlenden Gesamtpreis zu informieren. Hierzu müssen Art, Höhe und Berechnungen der Kosten und anderer Zahlungsverpflichtungen (Gebühr...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Erschließungsbeiträge

Rz. 85 Im Falle der erstmaligen Herstellung einer solchen Erschließungsanlage bestimmen die Vorschriften der §§ 123 ff. BauGB, dass zwar die Erschließungslast, d.h. die Verpflichtung zur Herstellung der Erschließungsanlage, bei den Gemeinden liegt; diese allerdings berechtigt sind, bis auf einen Eigenanteil von 10 % die damit verbundenen Kosten auf die Anlieger umzulegen. Di...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (d) Versicherungen

Rz. 60 Das selbst genutzte Wohneigentum ist meist über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. So besteht die Gefahr, dass diese mit dem Tod des Erblassers erlischt. Bei fremd genutzten Grundstücken übernimmt eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung die Kosten für Personen- und Sachschäden, die durch schuldhaftes Verursachen eines Schadens entstehen. In beiden Fälle...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (b) Renditeberechnung

Rz. 48 Eine Renditeberechnung sollte zunächst eine scheinbare Banalität nicht aus dem Blick verlieren: Die Rendite einer Immobilieninvestition muss zunächst ohne Berücksichtigung einer Fremdfinanzierung erfolgen, was bei Wertpapieranlagen Usus ist. Erst im zweiten Schritt sollte man sich Vergewisserung darüber verschaffen, ob eine Fremdfinanzierung sich positiv auf die Gesam...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / B. Schmuck im Nachlass

Rz. 15 Zunächst ist es möglich, den Wert des Schmuckes durch Sachverständige (z.B. von der Industrie- und Handelskammer) beurteilen zu lassen. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass die Werte hoch angesetzt sind und der Schmuck nicht verwertet werden kann. Eine gute Alternative stellt daher die Verwertung des Schmuckes durch einen Versteigerer im Rahmen einer Auktion bei einem (...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Schuldner der Vergütung

Rz. 69 Die gesetzliche Regelung in § 2221 BGB enthält keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, wer die Kosten der Testamentsvollstreckung zu tragen hat. Grundsätzlich sind daher alle Miterben dem Testamentsvollstrecker gegenüber als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflichtet. Dies folgt aus dem Umstand, dass es sich beim Vergütungsanspruch um eine gemeinschaftliche Nachlassverbin...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 8. Hinzuziehung Dritter

Rz. 29 Zur Hinzuziehung Dritter war der Beklagte berechtigt, und dass die Hinzuziehung dieser Hilfspersonen nicht erforderlich war, haben die Klägerinnen selbst nicht behauptet. Die Hinzuziehung Dritter zeigt auch die Komplexität der Aufgabe. Sie zeigt indes zugleich, dass der Beklagte insoweit teilweise eher eine beaufsichtigende Funktion innehatte. In der Literatur wird ins...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 2. Konkreter Planansatz

Rz. 19 Im Rahmen einer privaten Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung werden – ähnlich wie bei der Gewinnermittlung – die Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse gemessen und erfasst. Sie unterscheidet sich aber hiervon in der Weise, dass keine Abschreibungen (AfA) erfasst werden. Es werden ausschließlich Geldströme berücksichtigt. Die Wertveränderungen des Gesamtvermögens gelangen mit in di...mehr