Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Gerichtsgebühren fallen für die Bestellung des besonderen Vertreters nicht an. In diesem Zusammenhang entstandene Auslagen sind allerdings anzusetzen (Nrn. 9000 KV Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Auch Rechtsanwaltsgebühren entstehen nicht, da der Antrag keine besondere Angelegenheit und deshalb mit der allgemeinen Vollstreckungsgebühr abgegolten ist (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 10 Die Kosten der Beantragung und Erteilung der Urkunde, die sich aus den einschlägigen Verfahrensnormen (z. B. §§ 32, 107 KostO für den Erbschein) ergeben, einschließlich der Gebühren des zu diesem Zwecke eingeschalteten Rechtsanwalts (Nr. 2400 VV RVG) oder Steuerberaters, sind Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 ZPO). Ist der Antrag des Gläubigers erfolglos, f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 788 Kosten der Zwangsvollstreckung

1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1) Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR fallen nur dann an, wenn die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf oder der Nichterhebung im Falle des Teilerfolgs. Die außergerichtlichen Kosten hat der unterliegende Teil zu tragen (§ 91 ZPO), bei der erfolglos eingelegten Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.5 Avalprovision, Bürgschaftskosten pp.

Rz. 38 Avalprovision für eine Bankbürgschaft zur Vollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ist so lange eine notwendige Aufwendung zur Zwangsvollstreckung, bis die Bürgschaft an die Bank zurückgegeben werden kann (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 128). Die für eine Bankbürgschaft anfallenden Avalkosten sind für die Zeit, für welche die Erbringung der Si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.6 Detektivkosten

Rz. 41 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen für Detektive, wenn deren Tätigkeit erforderlich ist, um die Vollstreckung durchzuführen, nicht aber, wenn sie nur dazu dient, den Schuldner allgemein zu überwachen (AG Aurich, JurBüro 2011, 383; LG Freiburg, JurBüro 1996, 383; AG Bad Hersfeld, DGVZ 1993, 116; LG Hannover, MDR 1989, 364). Rz. 42 Die Detektivko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.15 Gerichtsvollzieher

Rz. 55 Soweit die Zuziehung des Gerichtsvollziehers notwendig war, sind seine Gebühren und Auslagen nach GvKostG zu erstatten (LG Münster, NJW-RR 1988, 128). Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher anordnet zum Zwecke der Verwahrung, hat der Schuldner die mit dem Vollzug verbundenen Transport- und Lagerkosten zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen – Kosten

Rz. 2 "Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" ist dabei nicht eng auszulegen. Die Urkunde kann benötigt werden etwa Rz. 3 zum Zwecke der Klauselerlangung, wie z. B. der Erbschein (§§ 2353 ff. BGB) im Falle des § 727 ZPO (OLG Hamm, FamRZ 1985, 1185); das Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft (§ 1507 BGB) im Falle des § 745 ZPO; das Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.2 Vorpfändung (§ 845 ZPO)

Rz. 30 Erstattungsfähig sind grundsätzlich die Gebühr für Vorpfändung und Vollstreckungsauftrag nach Nr. 3309 VV RVG sowie Auslagen (noch zu § 57 BRAGO: LG Oldenburg, Rpfleger 1991, 218; siehe hier eine Ausnahme bei: OLG Stuttgart, Rpfleger 1984, 117). Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung kommt nur in Betracht, wenn der Gläubiger nach den Einzelfallumständen b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Erstattung nach Urteilsaufhebung (Abs. 3)

Rz. 12 Dem Schuldner sind nach dieser Vorschrift die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten, wenn das Urteil (oder auch der sonstige Vollstreckungstitel) aufgehoben wird. Die Bestimmung schafft damit eine dem § 717 Abs. 2 ZPO entsprechende Rechtslage (BGH, NJW-RR 2011, 1217; MDR 2001, 1381). Sie findet auch Anwendung bei der Aufhebung eines Urteils durch Vergleich (OLG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.14 Forderungspfändung

Rz. 54 Die Kosten der vom Gläubiger gegenüber mehreren Banken auf Verdacht ausgebrachten Forderungspfändungen sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (AG Hochheim, DGVZ 1993, 31).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.8 Erbschein

Rz. 46 Die Kosten eines Erbscheins, der für die Betreibung der Zwangsvollstreckung benötigt wird, sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (Zöller/Geimer § 788 Rn. 13.9).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.21 Insolvenzantragskosten

Rz. 62 Kosten eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Schuldners sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (LG Berlin, MDR 1983, 587 = Rpfleger 1983, 219 zum Konkursantrag).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Anhang – Einzelfälle

Rz. 25 In der Praxis werden die Merkmale des Abs. 1 1. Halbsatz (Kosten der Zwangsvollstreckung und ihre Notwendigkeit) nicht immer deutlich getrennt. Der folgende Überblick soll eine Hilfestellung geben bei der Beantwortung der Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung. Wegen der großen Anzahl von Entscheidungen können diese nicht vollstän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.17 Grundbuchauszug

Rz. 57a Besorgt sich ein Gläubiger im Vorfeld einer anstehenden Vollstreckungsmaßnahme einen Grundbuchauszug, sind die Kosten für den Grundbuchauszug als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung i. S. v. § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen (AG Flensburg, Beschluss v. 19.7.2016, 51 M 859/16 – Juris); auch wenn die Vollstreckung wegen späterer Befriedigung durch den Schuldner unterble...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.32 Taschenpfändung

Rz. 79 Die Kosten der Taschenpfändung sind nur dann notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung in der Höhe, in der zu erwarten ist, dass der Schuldner Geld mit sich führt (LG Paderborn, DGVZ 1984, 13 = JurBüro 1984, 464).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.30 Sequestration

Rz. 74 Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung anordnet, hat der Schuldner die mit dem Vollzug der Sicherstellung verbundenen Transport- und Lagerkosten zu erstatten (BGH, DGVZ 2008, 77; NJW 2006, 310; zur Erstattung von Lagerkosten vgl. auch: LG Braunschweig, Urteil v. 12.7.2006, 9 O 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.11 Erneuter Vollstreckungsversuch

Rz. 51 Sind bereits fruchtlose Pfändungsversuche vorausgegangen, so kann der Schuldner nur dann mit den Kosten eines erneuten Pfändungsauftrags belastet werden, wenn entweder konkrete Anhaltspunkte für zwischenzeitlich durch den Schuldner erworbenes Vermögen gegeben oder aber mindestens 6 Monate seit dem letzten Pfändungsversuch vergangen sind (LG Halle, DGVZ 2001, 30; LG Mü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.34 Veröffentlichung eines Urteils

Rz. 81 Die Kosten für die Veröffentlichung eines auf Widerruf lautenden Urteils sind nur dann erstattungsfähig, wenn im Urteil die Befugnis zur Veröffentlichung zuerkannt ist (OLG Stuttgart, Rpfleger 1983, 175 = JurBüro 1983, 940).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.7 Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO)

Rz. 35 Die Kosten der Sicherungsvollstreckung sind notwendig und erstattungsfähig (OLG Saarbrücken, AnwBl. 1979, 277).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.13 Exequatur

Rz. 53 Der Erstattungsanspruch des Gläubigers (§ 788 ZPO) wird, was die Kosten des Exequaturverfahrens französischen Rechts angeht, nicht durch die Regeln des französischen Rechts beschränkt (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1990, 184).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.41 Zustellungskosten

Rz. 90 Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden (OLG Celle, NJW-RR 2009, 575).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Gläubiger

Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen) mit der sof...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.31 Steuerberatungskosten

Rz. 77 Die Kosten des Steuerberaters, die der Gläubiger geltend macht, weil er aufgrund einer Pfändung für den Schuldner den Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich gestellt hat, sind nur dann notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn besondere Schwierigkeiten die Zuziehung eines Steuerberaters notwendig machen (LG Gießen, DGVZ 1994, 8; LG Düsseldorf, DGVZ 1991, 11). Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Abtretungsanzeige

Rz. 26 Die Kosten der Offenlegung einer Lohnabtretung sind jedenfalls erstattungsfähig bis zur Höhe der Kosten eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (LG Köln, JurBüro 1983, 1038). Das Landgericht Köln (6. Zivilkammer) unterscheidet im Gegensatz zur genannten Entscheidung der 9. Zivilkammer danach, ob der Titel erwirkt war. Vor der Erwirkung sollen die Kosten nicht ers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.9 Eintragung in das Grundbuch/Register

Rz. 47 Die Kosten der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund einer einstweiligen Verfügung sind Kosten ihres Vollzugs und damit als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG München, NJW-RR 1999, 79; KG, Rpfleger 1991, 433;). Es wird darauf abgestellt, ob die Eintragung unmittelbar der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.19 Herausgabe von Sachen

Rz. 59 Die Kosten für die Demontage der herauszugebenden verschraubten Regale sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (OLG Koblenz, NJW-RR 1990, 1152 = DGVZ 1990, 40), ebenso wenig die für den Abbau eines Gerüstes (HansOLG Hamburg, JurBüro 1981, 779) und auch diejenigen für den Abbau einer Kranbrücke mit Hängekran (OLG München, MDR 1997, 882 = JurBüro 1997, 607...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.18 Gutachterkosten

Rz. 58 Unter die nach § 788 ZPO notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung können nach den Umständen des Einzelfalls auch die Kosten eines Privatgutachtens fallen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1986, 467; so auch OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1983, 127). Bei der Beantwortung der Frage, ob die Kosten für im Rahmen der Zwangsvollstreckung eingeholte Privatgutachten erstattungsfähig s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.23 Löschung einer Arrest- bzw. Zwangssicherungshypothek

Rz. 64 Die Kosten der Löschung einer Arresthypothek sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1981, 786; so auch OLG München, MDR 1989, 460; a. A. OLG Oldenburg, Rpfleger 1983, 329 m. Anm. Lappe). Rz. 65 Die Kosten der Löschung einer Zwangssicherungshypothek sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (LG Berlin, Rpfleger 1988, 547; so auch OLG Stut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.10 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 49 Die im Verfahren über den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 Abs. 1 ZPO entstandenen Kosten können nicht als Zwangsvollstreckungskosten nach § 788 ZPO festgesetzt werden; es handelt sich um Kosten (hier: § 767 ZPO) des Hauptsacheverfahrens (OLG München, JurBüro 1986, 1583). Rz. 50 Soweit die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.25 Ordnungsgeld (§ 890 ZPO)

Rz. 67 Über die Kosten des Verfahrens nach § 890 ZPO ist grundsätzlich nach § 788 ZPO, nicht nach den §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob die entstandenen Kosten notwendig sind (OLG Hamm, GRUR 1994, 83). Der Schuldner trägt alle Kosten, wenn wegen des vom Gläubiger behaupteten Verstoßes ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, auch wenn der Betrag erheblich hinter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.35 Versendungs- und Transportkosten

Rz. 82 Die Kosten der Versendung oder des Transports der herauszugebenden Sache vom Schuldner zum Gläubiger sind bei der Vollstreckung nach § 883 ZPO nur dann als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung anzusehen, wenn sich die Pflicht des Schuldners, die Sache an den Gläubiger zu versenden bzw. bei ihm abzuliefern, aus dem zu vollstreckenden Titel ergibt (OLG Köln, DGVZ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.16 Gläubigeranwesenheit bei der Zwangsvollstreckung

Rz. 57 Die Kosten der Anwesenheit des Gläubigers bei der Zwangsvollstreckung, soweit diese notwendig ist, sind erstattungsfähig. Soweit die Kosten erst dadurch entstanden sind, dass der Gläubiger nicht sofort die Gesamtforderung beziffert hat, sind sie nicht erstattungsfähig (AG Wolfratshausen, DGVZ 1977, 62); ebenfalls nicht erstattungsfähig sind die Kosten der Besitzeinwei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.36 Verzinsung der Vollstreckungskosten

Rz. 83 Werden Kosten der Zwangsvollstreckung festgesetzt, so ist im Festsetzungsbeschluss auszusprechen, dass die Kosten von der Anbringung des Festsetzungsgesuchs an mit 5 % über dem Basiszinssatz des § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen sind. Das folgt aus der Verweisung auf § 104 ZPO in § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Zu beachten ist, dass sie eben nur dann zu verzinsen sind, wenn sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.22 Lagerung des Pfandgegenstands

Rz. 63 Die Kosten der Lagerung des Pfandgegenstands sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG Düsseldorf, InVo 1996, 82; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1974, 408). Hat der Gerichtsvollzieher aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses nach § 847 ZPO Sachen einlagern lassen, so handelt es sich bei dem von ihm verauslagten Lagerkosten um notwendige Kosten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.4 Ausländische Vollstreckungskosten

Rz. 37 Die im Ausland (hier: Österreich) entstandenen Zwangsvollstreckungskosten sind grundsätzlich erstattungsfähig (LG Passau, Rpfleger 1989, 342). Der Erstattungsanspruch des Gläubigers wird, was die Kosten des Exequaturverfahrens französischen Rechts angeht, nicht durch die Regeln französischen Rechts beschränkt (OLG Düsseldorf, MDR 1990, 165; a. A. OLG Hamm, JurBüro 200...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Auskunftskosten (Meldeamt pp.)

Rz. 36 Die Kosten der Einholung einer Auskunft über Anschrift des Schuldners, seinen Arbeitgeber und seine Kreditwürdigkeit können erstattet werden (LG Landshut, AGS 2020, 100; LG Bonn, JurBüro 1990, 349). Die gleiche Auffassung wird vom LG Köln (JurBüro 1983, 1571) vertreten. Demgegenüber will das LG Detmold (Rpfleger 1990, 391) diese Kosten nur dann erstatten, wenn neben d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.39 Vorpfändung

Rz. 86 Die Kosten einer Vorpfändung sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Vollstreckung im Einzelfall notwendig gewesen ist (HansOLG Hamburg, MDR 1990, 344 = JurBüro 1990, 533). Das ist nicht der Fall, wenn die Vorpfändung sich als schikanöse, überflüssige oder offenbar aussichtslose Zwangsvollstreckungsmaßnahme darstellt (LG Kleve, InVo 2001, 460). Die Kosten einer Vorpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.38 Vollstreckbare Ausfertigung

Rz. 85 Die Kosten einer (weiteren) vollstreckbaren Ausfertigung (§ 733 ZPO) sind dann erstattungsfähig, wenn und soweit diese für die Vollstreckung auch notwendig (LG Frankenthal, JurBüro 1979, 1325) und die Erforderlichkeit der Erteilung nicht vom Gläubiger zu vertreten ist (AG Heilbronn, AG kompakt 2010, 54; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 160). Dagegen handelt es sich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.12 Ersatzvornahme

Rz. 52 Die Kosten einer gerichtlich angeordneten Ersatzvornahme (§ 877 ZPO) können grundsätzlich nach § 788 ZPO gegen den Schuldner in voller Höhe – also unter Einbeziehung eines bereits vorliegenden Kostenvorschusses – festgesetzt werden (OLG München, InVo 1998, 140). Erstattungsfähig sind jedoch nur notwendige Zwangsvollstreckungskosten (OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 326 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.26 Prozessbürgschaft

Rz. 67a Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO (BGH, NJW 2016, 2579; vgl. auch: OLG Koblenz, MDR 2004, 835; OLG Frankfurt, BauR 2004, 559; OLG Düsseldorf, JurBüro 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Schuldner

Rz. 23 Gegen die Beitreibung der Kosten nach Abs. 1 kann der Schuldner die gleichen Rechtsbehelfe einlegen wie der Gläubiger. Auch hier kommt es darauf an, welches Vollstreckungsorgan gehandelt hat. Rz. 24 Enthält eine Entscheidung in einem der in Abs. 4 genannten Verfahren keine Kostenentscheidung zugunsten des Schuldners, ist diese nicht etwa unvollständig, sondern verbleib...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

7.1 Gläubiger Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.33 Übersetzungskosten

Rz. 80 Die Übersetzungskosten sind dann erstattungsfähig, wenn für die Auslandsvollstreckung nach den staatsvertraglichen Regelungen eine Übersetzung notwendig ist (LG Berlin, JurBüro 1986, 1585).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.27 Ratenzahlungs- oder Stundungsvergleich

Rz. 68 Die vom Schuldner übernommenen Kosten einer Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung, insbesondere diejenigen eines mitwirkenden Anwalts (Einigungsgebühr), gehören regelmäßig zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und können deshalb ohne besonderen Titel zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden (BGH, NJW 2007, 1213 = DGVZ 2007, 36; LG Memmingen, JurB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kostentragungspflicht des Gläubigers (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 enthält einen abschließenden Katalog von Verfahren, in denen das Gericht dem Gläubiger die Kosten ganz oder teilweise auferlegen kann, wenn dies aus besonderen, in dem Verhalten des Gläubigers liegenden Gründen der Billigkeit entspricht. Eine ausdehnende Auslegung des Abs. 4 oder eine analoge Anwendung in anderen Verfahren ist ausgeschlossen. Erfasst sind folge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.7 Drittschuldner

Rz. 44 Die dem Gläubiger in einem Drittschuldnerprozess entstandenen notwendigen Kosten können, soweit sie nicht beim Drittschuldner beigetrieben werden können, als Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen sein (h. M. BGH, NJW 2010, 1674; BGH, Rpfleger 2006, 204 = ZVI 2006, 54; OLG Hamm, InVo 1997, 339; LG Paderborn v. 27.8.2018, 5 T 176/18 juris; LG Saarbrücken, JurBüro ...mehr