Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schweden / II. Buchführungspflicht

Rz. 134 Nach dem am 1.1.2000 in Kraft getretenen Buchführungsgesetz[156] unterliegen grundsätzlich alle juristischen Personen der Buchführungspflicht[157] [158] Diese haben am Ende eines Rechnungsjahres einen Jahresabschlussbericht bzw. einen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Ausnahmen sind lediglich für einige Fälle vorgesehen, in denen die juristische Person nur über ein b...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VII. Bekanntmachung

Rz. 126 Gemäß Art. 24 Abs. 1 Hrgw ist die Handelskammer verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Eintragung ins Handelsregister alsbald durch Veröffentlichung im nationalen Anzeiger mitgeteilt wird. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eröffnet, die Veröffentlichung elektronisch zu gestalten. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Handelskammer.[51] Die Kosten d...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / V. Handelsregistereintragung

Rz. 94 Die Registrierungsbehörde nimmt die Firmendaten auf und händigt die entsprechende Gewerbelizenz aus. Die arabische Sprache wird verwandt. Die Kosten der Eintragung im Handelsregister betragen 3.000 AED.mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 61 Die Existenz der corporation kann in Delaware durch ein vom secretary of state ausgestelltes certificate of good standing nachgewiesen werden (§ 105 DGCL). Darin bestätigt der secretary of state, dass die corporation ordnungsgemäß gegründet wurde und zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung nach wie vor weiter als juristische Person besteht. Weiterhin wird bestätigt,...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 6. Veröffentlichung im BODACC

Rz. 16 Innerhalb von acht Tagen nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister werden die wesentlichen Angaben auf Veranlassung des Urkundsbeamten des Handelsgerichts gem. Art. R 123–155 ff. C.com. im Bulletin Officiel Des Annonces Civiles et Commerciales (BODACC) veröffentlicht. Die Kosten sind in der Eintragungsgebühr enthalten. Drittwirkung erlangen eintragungspf...mehr

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Rumänien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 60 Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich. Gemäß Art. 4 HRG ist das Handelsregisteramt verpflichtet, auf Kosten des Antragstellers beglaubigte Kopien der Eintragungen und der Unterlagen, auf deren Grundlage die Eintragungen vorgenommen wurden, sowie der Feststellungszertifikate, dass ein Akt oder eine Tatsache eingetragen ist oder nicht, auszufertigen.mehr

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Schweiz / VII. Bekanntmachung

Rz. 83 Die Eintragungen und Änderungen im Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Eintragungen können auch über das Internet abgerufen werden (www.shab.ch). Die Kosten der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind im Preis der Handelsregisteranmeldung inbegriffen.mehr

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Schweden / VII. Bekanntmachung

Rz. 76 Das Gesellschaftsregisteramt veranlasst die Veröffentlichung der Angaben über die neu gegründeten Gesellschaften im Post- och Inrikes Tidningar, dem offiziellen schwedischen Veröffentlichungsorgan. Die Kosten für diese Bekanntmachungen sind in den Eintragungsgebühren enthalten.mehr

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Ukraine / 1. Notargebühren

Rz. 26 Bei der Beglaubigung der Satzung wird die Echtheit der Unterschrift des Gründers notariell beglaubigt und nicht die Satzung beurkundet (siehe Rdn 12). Aus diesem Grunde kommt es bei der Bestimmung der Notargebühren auf die Anzahl der Gründer an. Für jede Unterschrift des Gründers bzw. des Übersetzers wird vom Notar normalerweise eine Gebühr in Höhe von ca. 400 UAH (ca...mehr

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Ukraine / III. Kontrolle über die Tätigkeit der Geschäftsführung

Rz. 179 Die Satzung der Gesellschaft kann die Bildung eines Aufsichtsrats vorsehen, Art. 38 Abs. 1 GmbHG. Rz. 180 Der Aufsichtsrat kontrolliert und regelt im Rahmen der in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Zuständigkeit die Tätigkeiten des Exekutivorgans der Gesellschaft. Die Zuständigkeit des Aufsichtsrats kann insbesondere folgende Fragen umfassen:mehr

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Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr

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Mexiko / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 77 Eintragungen in das Handelsregister erfolgen ausschließlich in spanischer Sprache. Die Kosten der Eintragung legt nach Art. 10bis RRPC die Verordnung über das Handelsregister des jeweiligen Bundesstaates fest. Sie orientiert sich in der Regel, aber nicht in allen Bundesstaaten, am Gesellschaftskapital, und es können durchaus mehrere 10.000 MXN fällig werden. Die Eintr...mehr

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Argentinien / VII. Bekanntmachung

Rz. 49 Die Eintragungen ins Handelsregister werden gem. Art. 10 LSC im Boletín Oficial veröffentlicht. Die Kosten für die Veröffentlichung variieren abhängig von der Länge der Anzeige (ARG 70 pro Zeile). Diese belaufen sich auf etwa ARG 2.500.mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Einsichtnahme

Rz. 74 Das Handelsregister ist öffentlich; jeder kann daher, auch ohne berechtigtes Interesse, Einsicht nehmen. Handelsregisterauszüge (extrait Kbis) können über die Homepage www.infogreffe.fr angefordert werden. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 3,90 EUR je Auszug bei elektronischer Übermittlung.mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Inhalt der Ladung

Rz. 363 Es gelten grundsätzlich die zwingenden gesetzlichen Regelungen (Sec. 311 CA 2006). Table A enthält hierzu keine Regelungen mehr. Inhaltlich ist erforderlich, dass die Ladung die Tagungszeit und den Tagungsort der Gesellschafterversammlung sowie die Tagesordnungspunkte nennt. Das Gesetz verlangt zusätzlich, dass in der Ladung ausdrücklich und erkennbar darauf hingewie...mehr

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Ukraine / a) Grundlagen

Rz. 146 Entscheidungen der Gesellschafterversammlung werden durch offene Abstimmung getroffen, es sei denn, dass die Satzung der Gesellschaft etwas anderes vorsieht, Art. 34 Abs. 1 GmbHG. Rz. 147 Der Vorgang der Gesellschafterversammlung und alle von den Gesellschaftern gefassten Beschlüsse sind schriftlich zu Protokoll der Gesellschafterversammlung zu bringen. Das Protokoll ...mehr

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Belgien / 4. Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft

Rz. 11 Um die bei der Gründung zwangsläufig anfallenden Kosten zu sparen, ist als Alternative zur Neugründung einer GmbH die Übernahme von Mantel- bzw. Vorratsgesellschaften in der Praxis relativ häufig anzutreffen.mehr

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Norwegen / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung der AS kann privatschriftlich oder elektronisch erfolgen[17] und bedarf daher nicht einer notariellen Form, die im norwegischen Recht ehedem völlig unbekannt ist.[18] Weiterhin ist für die Anmeldung der AS zur Eintragung im Handelsregister eine öffentlich beglaubigte Form nicht erforderlich. Stattdessen kann die Handelsregisteranmeldung formlos unterzeichn...mehr

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Estland / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 66 Das Register wird auf Estnisch geführt. Die Kosten der Eintragung ins Handelsregister betragen gem. § 59 Abs. 1 des estnischen Gebührengesetzes (Riigilõivuseadus) für eine OÜ im Normalverfahren 145 EUR und im beschleunigten Verfahren (bei dem der Antrag innerhalb von einem Arbeitstag bearbeitet wird anstatt von fünf Arbeitstagen) 190 EUR. Rz. 67 Das Eintragungsverfahre...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Bekanntmachung

Rz. 146 Der Inhalt des Handelsregisters ist Veröffentlichungsgegenstand des Boletín Oficial del Registro Mercantil (BORME), welcher aus zwei Teilen (secciones) besteht. Die Veröffentlichung im BORME wird nach Leistung eines Kosten- und Auslagenvorschusses (Art. 426 RRM) vom zuständigen Handelsregister veranlasst. Die Veröffentlichung der Gründung einer S.L. mit Stammkapital ...mehr

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Schweden / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 158 Das Konkursgesetz enthält die allgemeinen Regeln über das Konkursverfahren.[190] Einzelheiten zum schwedischen Konkursverfahren würden den Rahmen dieser Darstellung sprengen, jedoch sei auf einige Besonderheiten hingewiesen.[191] Rz. 159 Das schwedische Konkursrecht kennt als Konkursgrund nicht die Überschuldung des Gemeinschuldners; lediglich eine nicht nur vorüberge...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 55 Im RCS werden die erforderlichen Angaben (vgl. Rdn 49) in deutscher oder französischer Sprache eingetragen, je nachdem, welche Sprache die Gesellschaft wählt. Die Kosten der Eintragung betragen: Rz. 56 Es gibt keine gesetzliche Frist für die Eintragu...mehr

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Weißrussland / IV. Kapitalerhöhung

Rz. 25 Das Stammkapital einer GmbH kann durch Beschluss der Gesellschafter erhöht werden. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen ist das Stammkapital zu erhöhen (vgl. etwa § 105 WGesG). Das Stammkapital einer GmbH kann wie folgt erhöht werden:mehr

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Pakistan / a) Überprüfung der Verfügbarkeit des Unternehmensnamens

Rz. 9 Zunächst muss die Firmierung vom registrar bewilligt werden (approval of name), sec. 10 (4). Die Anforderungen an den Unternehmensnamen werden in sec. 10 ff. geregelt. Bei der Namensreservierung kann der Antragsteller innerhalb des Antrags, sog. Inc. Form-I, bis hin zu drei Namen in der Reihenfolge ihrer Priorität für die Reservierung angeben. Allerdings ist der Untern...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 46 Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen finden sich nicht in den Gesellschaftsrechten der Einzelstaaten, sondern im bundesrechtlich geregelten Insolvenzrecht (Bankruptcy Code – BC). Diese Vorschriften kommen erst in der Insolvenz der Gesellschaft zum Tragen. Nach § 510(c)(1) BC ist das Insolvenzgericht ermächtigt, einen Rangrücktritt von Gesells...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 65 Ungeachtet der Tatsache, dass gem. Art. 2:175a Abs. 2 NL-BGB Vorentwurf i.V.m. Art. 53c Wna Vorentwurf hierfür künftig auch englischsprachige Muster zur Verfügung gestellt werden, ist die Gründungsurkunde in niederländischer Sprache abzufassen (Art. 2:176 NL-BGB). Die Gründungsurkunde hat u.a. den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft zu enthalten. Auch der Gesellscha...mehr

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Ungarn / I. Formen der Auflösung

Rz. 262 Die Auflösung einer GmbH wird mit der Löschung aus dem Handelsregister gem. § 3:48 Ptk. rechtswirksam. Auflösungsgründe sind:mehr

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Japan / d) Gesellschaftsinspektor

Rz. 62 Ein weiterer Gründungsschritt ist die Beantragung eines Gesellschaftsinspektors (kensayaku), falls unübliche Satzungsbestimmungen vereinbart wurden. Aufgabe des Gesellschaftsinspektors ist es, die Angemessenheit der Bewertung von Sacheinlagen sicherzustellen und darauf zu achten, dass Vergütungen und andere finanzielle Zuwendungen an die Gründer für die Gründung sowie...mehr

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Österreich / e) Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Firmenbuch

Rz. 85 Die Firmenbucheingabe ist von sämtlichen Geschäftsführern notariell beglaubigt zu unterfertigen. Die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung im Firmenbuch wirksam (konstitutive Wirkung, § 49 Abs. 2 GmbHG). Als Beilagen sind dem Gesuch anzuschließen:mehr

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§ 4 Sitzverlegung / III. Europäische Niederlassungsfreiheit: Formwechselnder Wegzug

Rz. 53 Nach den Aussagen des EuGH in Cartesio, VALE und Polbud darf ein Mitgliedstaat eine Gesellschaft nicht mit Auflösung und Liquidation bedrohen, wenn sie sich in eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates umwandeln will.[124] Damit stellt er den formwechselnden Wegzug unter den Schutz der Niederlassungsfreiheit (Rdn 29 ff.). Zu unterscheiden sind dem...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / VII. Bekanntmachung

Rz. 65 Alle eingetragenen Tatsachen ergeben sich aus der "Certidão permanente". Die entsprechenden Tatsachen werden in dem Handelsregisterauszug, der eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr hat,[101] durch Zusammenfassungen in zeitlicher Reihenfolge bekannt gemacht. Über die Eingabe der Daten zum Jahresabschluss in IES erfolgt eine Veröffentlichung im Internet auf der Site des ...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Regel-Ausnahme-Prinzip

Rz. 159 Der Rückkauf eigener Anteile wird im englischen Gesellschaftsrecht wie eine mittelbare Form der Kapitalherabsetzung angesehen (Sec. 617 Abs. 5 CA 2006). Der Rückkauf eigener Anteil hat bei kleinen Gesellschaften regelmäßig an Stelle einer Kapitalherabsetzung gestanden, wenn missliebige Gesellschafter herausgekauft wurden und um die Kosten einer gerichtlichen Zustimmu...mehr

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Griechenland / I. Grundlagen

Rz. 76 Das Allgemeine Handelsregister (geniko emporiko mitroo, GEMI)[34] für die Personen- und Kapitalgesellschaften, das durch das Gesetz 3419/2005 eingeführt worden ist, ist stufenweise zu einer "One-stop-Stelle" für Unternehmensgründungen entwickelt worden. Das GEMI hat seine Tätigkeit als eine zentrale Publikationsstelle für Unternehmensgründungen und die Eintragung alle...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / d) Übertragung an außenstehende Dritte

Rz. 100 An außenstehende Dritte dagegen sind Geschäftsanteile nach Art. L 223–14 Abs. 1 C.com. nur mit Zustimmung der Mehrheit der übrigen Gesellschafter (bezogen auf das Stammkapital) übertragbar. Diese Regelung ist nach Art. L 223–14 Abs. 7 C.com. zwingend, die Satzung kann lediglich eine größere Mehrheit für die Zustimmung verlangen. Rz. 101 Die beabsichtigte Übertragung e...mehr

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Liechtenstein / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 101 Neben dem Qualitätsmerkmal als absolutes Niedrigsteuerland zeichnete sich Liechtenstein bis ins Jahr 2009 durch ein absolutes Steuergeheimnis aus. Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen wurden gegenüber dem Ausland nicht gewährt, ausländische Steuern und andere öffentliche Abgaben und Kosten durften grundsätzlich in Liechtenstein nicht eingetrieben werden.[32] Hier ha...mehr

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Türkei / c) Steuer

Rz. 151 Die bei Verkauf des Anteils erzielten Beträge sind, soweit dadurch gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs ein Mehrwert entsteht, nach dem Einkommensteuergesetz [55] zu versteuern. Derzeit beträgt der Freibetrag 10.600 TL. Zu beachten sind ferner Kosten wie die Stempelsteuer (damga vergisi)[56] und die Gebühren für die notarielle Beglaubigung.mehr

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Österreich / 6. Befreiung nach Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)

Rz. 35 Es handelt sich dabei um eine sehr wichtige Befreiung zwecks Förderung von Neugründungen. Voraussetzung ist die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur, die auf Einkommenserzielung gerichtet ist, oder die Übertragung eines bereits bestehenden Betriebes auf den Neugründer. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung be...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / d) Gesellschafterklagen

Rz. 67 Die Gesellschafter haben das Recht, Ansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen (derivative suit). Von Bedeutung ist diese Klagemöglichkeit insbesondere im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Geschäftsführungsorgane oder gegen den Mehrheitsgesellschafter. Die Klag...mehr

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Deutschland / 2. Stellvertretung bei der Gründung in Deutschland

Rz. 52 Eine in der Praxis häufige Frage ist diejenige, ob die Gründer bei der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags vor einem deutschen Notar persönlich anwesend sein müssen. Dies ist nicht zwingend der Fall. Möglich ist es zum einen, dass die Gründer sich bei der Beurkundung aufgrund Vollmacht vertreten lassen. Hierzu reicht eine allgemeine Generalvollmacht aus.[34] Rz. 53 D...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die GmbH war bis 2006, als die gleiche Möglichkeit für die Aktiengesellschaft geschaffen wurde, die einzige Gesellschaftsform, die durch eine einzelne Person gegründet werden konnte. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt (Art. 710–4 LSC). Des Weiteren muss eine GmbH, die mehr als 60 Gesellschafter hat, jedes Jahr innerhalb der in der Satzung festgesetzten Z...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / b) Haftungsfreistellung und Versicherungen

Rz. 94 Der Corporations Act verbietet es einer Gesellschaft sowie verbundenen Gesellschaften, einen Director unter den folgenden Umständen von der Haftung freizustellen:[103]mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 143 Die Eintragungen müssen auf Spanisch verfasst werden (Art. 36 RRM). Rz. 144 Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Höhe des Stammkapitals ab und bestimmen sich nach der Kostenordnung der Handelsregisterbeamten.[50] Zur Orientierung: Die Eintragung einer S.L. mit einem Gesellschaftskapital von 3.000 EUR kostet ca. 140 EUR. Rz. 145 Die Eintragungen vollzi...mehr

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Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

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Norwegen / 9. Squeeze-Out

Rz. 96 Wenn ein Mehrheitsgesellschafter, bei dem es sich um eine AS oder um eine nicht-norwegische Gesellschaft[232] handelt,[233] 90 % oder mehr der Geschäftsanteile und Stimmen in einer anderen AS hält, kann deren Verwaltungsrat beschließen, die übrigen Geschäftsanteile an der anderen AS gegen Barabfindung von den Minderheitsgesellschaftern zu übernehmen. Gleichermaßen kan...mehr

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Italien / II. Jahresabschluss

Rz. 182 Für den Jahresabschluss hat die Reform ebenfalls einige wesentliche Neuerungen gebracht, auch wenn die Verweisungen auf die Bestimmungen der Aktiengesellschaft fortbestehen. Rz. 183 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern zu erstellen und hat den Vermögensstatus, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht gemäß den Bestimmungen für die Aktiengesellsc...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Gemäß Art. 710–7 Abs. 1 LSC muss die Gründungsurkunde folgende Angaben beinhalten: Personalien: Die Urkunde muss die Personalien der natürlichen oder juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnet haben oder im Namen derer die Urkunde unterschrieben wurde, enthalten. Für natürliche Personen sind dies: Name, Vorname(n), Geburtsort und Geburtsdatum, Adress...mehr

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Dänemark / 4. Satzungsänderung

Rz. 91 Satzungsänderungen bedürfen nach § 106 Abs. 1 SEL mindestens einer ⅔-Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie des auf der Gesellschafterversammlung vertretenen Gesellschaftskapitals. Enthält die Satzung zusätzliche Anforderungen, müssen auch diese erfüllt werden. In einer Reihe von Fällen können Satzungsänderungen allerdings auch außerhalb der Gesellschafterversammlung ...mehr

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Österreich / 1. Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung

Rz. 29 Für die Eintragung einer GmbH in das Firmenbuch fallen folgende Gebühren gem. Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) an:mehr

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Norwegen / 5. Treuepflicht

Rz. 106 Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Durch dieses System soll einerseits gewährleistet werden, dass die AS handlungsfähig bleibt, und andererseits sichergestellt werden, dass etwaige Minderheitsgesellschafter geschützt werden. Allerdings d...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 63 Der Handelsregisteranmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr