Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bereinigung der Vergangenheitserfolgsrechnung

Rz. 114 Die Basis für die Prognose der zukünftigen Erträge bildet regelmäßig eine bereinigte Erfolgsrechnung für die zurückliegenden Jahre (siehe Rdn 83 ff.). Hierbei sind insbesondere folgende Ergebniskorrekturen vorzunehmen:[204]mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volksmusiker

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielen nebenberufliche Musiker Einnahmen aus ihrer Betätigung, können sie 25 % ihrer Einnahmen, höchstens jedoch 900 EUR (vor VZ 2023: 614 EUR) (s. H 18.2 EStH "Betriebsausgabenpauschale") im Jahr pauschal als Betriebsausgaben in Abzug bringen. Mit der Pauschale sind sämtliche entstandenen Aufwendungen abgegolten. Werden höhere Betriebsausgaben be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 6 Nach wirksamer Kündigung kann der Unternehmer grds die vereinbarte Vergütung beanspruchen – § 648 2 Hs 1. Er muss sich aber hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen – § 648 2 Hs 2. Hieraus ergeben sich für den gekündigten Werkvertrag besondere Anforderungen an eine nachprüfbare, im Prozess schlüssi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Aufzeichnungspflicht

Rn. 1799 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Als materiell-rechtliche Voraussetzung ist zu beachten, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese gemäß § 4 Abs 7 S 1 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen BA aufgezeichnet wurden (s zuletzt FG SAnh EFG 2013, 1571).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Betrieb"

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebswirtschaftlich wird zwischen "Unternehmen" und "Betrieb" unterschieden. Die Unterscheidung ist dabei räumlich orientiert: Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben, der "Betrieb" kann als örtliche Sachgesamtheit verstanden werden. Steuerlich kann diesem Unterscheidungsmerkmal nicht (ohne weiteres) gefolgt werden; der betriebswirtsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen fest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Zeitpunkt des BA-Abzugs

Rn. 1639 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Zeitpunkt des BA-Abzugs richtet sich danach, um welche Gewinnermittlungsmethode es sich handelt. Bei der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG gilt das Abflussprinzip, so dass es bei Geld oder geldwerten WG auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der StPfl die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld bzw WG verliert. Eine Ausna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entschädigungsanspruch.

Rn 6 Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 642 I vor, steht dem Unternehmer ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Dabei handelt es sich nach Auffassung des BGH um einen Anspruch eigener Art, der weder Vergütungs- noch Schadensersatzanspruch ist (BGH NZBau 18, 25, 26f). Er entschädigt für die Wartezeiten des Unternehmers und stellt eine Kompensation für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Grundsatz (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2–4 EStG aF)

Rn. 1714 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 2 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF bestimmt der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Abzugsverbot. Danach ist im Fall der Auswärtstätigkeit (Dienstreise) eine pauschale Anerkennung von Mehrverpflegungsaufwendungen gestaffelt nach Abwesenheitszeiten vorgesehen. Auf diese Anerkennung hat der StPfl einen Rechtsanspruch, unabhängig davon, ob er ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 7 Der Geschäftsführer einer berechtigten GoA kann wie ein Beauftragter (§ 670) Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte (Fahrtkosten für den Rücktransport eines Instruments, BAG NJW 12, 797 [BAG 20.09.2011 - 9 AZR 344/10]). Auf den Erfolg der Aufwendungen kommt es dabei nicht an. Das Risiko trägt der Geschäftsherr. Der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 526 BGB – Verweigerung der Vollziehung der Auflage.

Gesetzestext 1Soweit infolge eines Mangels im Recht oder eines Mangels der verschenkten Sache der Wert der Zuwendung die Höhe der zur Vollziehung der Auflage erforderlichen Aufwendungen nicht erreicht, ist der Beschenkte berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verweigern, bis der durch den Mangel entstandene Fehlbetrag ausgeglichen wird. 2Vollzieht der Beschenkte die Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. (2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nutzungsvorteile

Rn. 279 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Gewährung eines bloßen Nutzungsvorteils (durch den beim Nutzenden betriebliche Aufwendungen erspart werden) ist nicht einlagefähig (Bsp Nutzungsvorteil aus einer zinsverbilligten/zinslosen Darlehensüberlassung eines Gesellschafters an die Gesellschaft/unentgeltliche Kfz-Nutzung, BFH v 26.05.1982, I R 104/81, BStBl II 1982, 594; unentgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Lohnsteuerabzug

Rn. 40 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Damit sich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG schon im LSt-Abzugsverfahren auswirken kann, kann im LSt-Ermäßigungsverfahren ein Freibetrag in Höhe des 4fachen der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen geltend gemacht werden, s § 39a Abs 1 Nr 5 Buchst c EStG. Damit wirkt sich die Steuerermäßigung bei ArbN nicht erst bei der Veranlagung, son...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. 2Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Übersicht zur Abzugsmöglichkeit in den verschiedenen Zeiträumen

Rn. 1757 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die folgende Übersicht gibt die Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Gesetzeslage, wie sie vor 2007, zwischen VZ 2007 und VZ 2022, sowie ab VZ 2023 galt bzw gilt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2170 BGB – Verschaffungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte zur Verschaffung außer Stande, so hat er den Wert zu entrichten. 2Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rn. 1711 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG in der früheren Fassung (bis VZ 2013) regelte zunächst den Grundsatz, dass Mehraufwendungen für Verpflegung des StPfl nicht als BA abzuziehen sind (S 1). Im Folgenden wurde die Ausnahme bestimmt, dass Mehraufwendungen für die Verpflegung des StPfl nach bestimmten gestaffelten Pauschbeträgen bei Dienstreisen berücksich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 2036 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wurde der BA-Abzug unberechtigterweise vorgenommen, so ist er wieder rückgängig zu machen. Dies kann durch entsprechende Erhöhung des Gewinns erfolgen oder durch Rückgängigmachung des Abzugs. Nach Ansicht des FG Thüringen ist die sich nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG ergebende Gewinnerhöhung auch im Fall von Bestechungsgeldzahlungen bei einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Rn 6 Hierzu zählen alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis in Geld oder Geldeswert (§ 8 EStG) gewährt werden. Die Einkünfte müssen nachhaltig erzielt werden. Es gilt das Zuflussprinzip (§ 11 I 3 EStG, gelockert nur durch die Verweisung auf § 38a I EStG). Soweit Zahlungen einmalig erfolgen, sind sie auf einen angemessenen Ze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 242. Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr 411

Rn. 262 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Finanzausschuss des Bundestags hat Passagen aus dem auf 2024 verschobenen Wachstumschancengesetz in das bis dato von Steuervorschriften unbelastete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 verabschiedet wurde. Damit wurde deren Wirkung vorgezogen. Im Einzelnen betrifft das folgende Steuervo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundgedanke und Regelungsgehalt.

Rn 12 Der dem Berechtigten durch § 816 I 1 gewährte Ausgleich für den nach Gutglaubensvorschriften hinzunehmenden sachlich-rechtlichen Verlust des Verfügungsgegenstandes greift nicht, wenn der Nichtberechtigte unentgeltlich verfügt und deshalb aus der Verfügung keinen kondizierbaren Gegenwert erlangt. Den dann notwendigen Interessenausgleich schafft § 816 I 2, indem er dem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Teilleistungen des Darlehensnehmers (Abs 3 S 1 u 2).

Rn 12 III 1 u 2 gelten nicht für Immobiliardarlehen (IV 2, vor dem 21.3.16 [§ 491 Rn 7] § 503 I aF). Teilleistungen darf der Darlehensgeber – abw von § 266 – nicht zurückweisen (III 2). Bei mehreren Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers aus selbstständigen Schuldverhältnissen erfolgt die Anrechnung von Leistungen, die zur Tilgung sämtlicher Schulden nicht ausreichen, nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 11 Die Vorschusspflicht des Bestellers umfasst alle voraussichtlich für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, die sich idR durch Gutachten oder eingeholte Angebote ermitteln lassen. Der Besteller ist allerdings nicht zur Einholung von Kostenvoranschlägen oder gar eines Privatgutachtens verpflichtet, nur um den voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwand beziffern z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164; 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abwägung.

Rn 23 Liegt eine Härte (Rn 20 f) vor, ist mit dieser das Interesse des Vermieters abzuwägen, die Modernisierungsmaßnahme über eine Mieterhöhung (mitzu-)finanzieren. Belange anderer Mieter, des Klimaschutzes und der Energieeinsparung spielen hingegen ebenso keine Rolle (BGH NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21/19] Rz 33) wie andere Vermieterinteressen. Bei der Abwägung mi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übergang vom Vermögensvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 2272 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In diesem Fall kann grundsätzlich ebenso wenig auf eine Anpassung des laufenden Gewinns durch Vornahme von Zu- und Abschlägen verzichtet werden wie im umgekehrten Fall. Gewillkürtes BV gilt allein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht als entnommen (§ 4 Abs 1 S 3 EStG). Diese gesetzliche Bestimmung dürfte nur noch deklaratorische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Levedag, Zurechnung von Mehrgewinnen bei Schädigung der Gesellschaft und der Mitgesellschafter durch einen der Gesellschafter, NWB 2023, 1427; Werth, Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen BA-Abzugs, BFH/PR, 2023, 65. Rn. 70e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 EStG:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 33 Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemE gehören wenigstens die angemessene Versicherung des gemE zum Neuwert sowie der WEigtümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Höhe dieser und anderer Versicherungen (Rn 36) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbes. nach Lage, Zustand, Größe und Alter der WE-Anlage, ist in regelmäßigen Abständen anzupa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 102 BGB – Ersatz der Gewinnungskosten.

Gesetzestext Wer zur Herausgabe von Früchten verpflichtet ist, kann Ersatz der auf die Gewinnung der Früchte verwendeten Kosten insoweit verlangen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entsprechen und den Wert der Früchte nicht übersteigen. Rn 1 Die Billigkeitsvorschrift räumt dem zur Fruchtherausgabe Verpflichteten einen selbstständigen Anspruch auf die für die Gewinnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verpflichtungen des Darlehensnehmers.

Rn 24 Der Darlehensnehmer hat den ausgezahlten Nettodarlehensbetrag spätestens nach 30 Tagen zurückzuzahlen (§§ 355 III, 357a I) u für den erhaltenen Geldbetrag vom Empfangszeitpunkt bis zur Rückzahlung unter Berücksichtigung von Tilgungsleistungen (BGH ZIP 16, 109 Rz 7 u WM 16, 454 Rz 18; Nürnbg ZIP 16, 564 u WM 18, 370, 371 f; Brandbg BKR 17, 200, 202; 18, 22, 28; 18, 257,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck und Tragweite der Vorschrift

Rn. 183 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 15 Abs 4 S 3 EStG: Um Zins-, Preis- oder Währungsrisiken zu kompensieren, kommen oft (Finanz-)Termingeschäfte in Form von Waren-, Wertpapier- und Devisentermingeschäften als Sicherungsgeschäfte zum Einsatz (Haag, NWB 2019, 1245). Zur Begriffsdefinition des "Termingeschäfts" und der konkreten inhaltlichen Abgrenzung s Rn 183a. Entsteht bei T...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Vertretung der Erben durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 31 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt der Gegner, d.h. der Pflichtteilsberechtigte, alle Kosten. Für die Beauftragung mehrerer Anwälte gilt: Rz. 32 Die Entscheidung darüber, ob jeder der Erben einen Prozessbevollmächtigten bestellen und Kostenerstattung verlangen kann oder ob die Gebühren für einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu erstatten sind, ric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 173 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücke oder Grundstücksteile, die weder notwendiges BV noch notwendiges PV sind, dh weder zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind noch eigenen Wohnzwecken des Unternehmers dienen oder Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind (zB zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind), können als gewillkü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Laufend.

Rn 5 Betriebskosten sind nur solche Ausgaben, die ›laufend‹ anfallen. Kosten fallen ›laufend‹ an, wenn sie regelmäßig, indes nicht notwendig jährlich anfallen (BGH MDR 22, 89 Rz 27; ZMR 17, 303 Rz 22; NJW 10, 226 Rz 14; 07, 1356 Rz 15). Einen festen Zeitraum, zB 5–7 Jahre, gibt es nicht. Etwa wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltankes einer Heizungsanlage, der Kosten d...mehr

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AGS 08/2024, Auslagenerstat... / II. Zulässigkeit/Auslegung des Rechtsmittels

Das LG hat den vom Verteidiger eingelegten Rechtsbehelf als außerordentliche Beschwerde ausgelegt. Zur Begründung führt es aus: Würde man das Rechtsmittel als sofortige Beschwerde ("Kostenbeschwerde") gegen die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen auslegen, wäre die sofortige Beschwerde unstatthaft. Nach § 47 Abs. 2 S. 3 OWiG sei ein n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Darstellung.

Rn 33 Die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser sind in die Gesamtabrechnung nach dem Abflussprinzip als Ausgaben einzustellen. Die von § 6 I 1 HeizkV verlangte verbrauchsabhängige Verteilung auf die Nutzer findet in den jeweiligen Einzelabrechnungen statt (BGH NJW 12, 1434 Rz 16). Kosten für nicht verbrauchte, aber im Wirtschaftsjahr erworbene Brennstoffe sind nach...mehr