Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

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Mindestlohn / 2.1 Höhe des Mindestlohns und Laufzeit (§ 2 6. PflegeArbbV)

Ab dem 1.2.2024 werden die nachfolgenden Bruttostundensätze für die jeweiligen Gruppen sukzessive erhöht: Pflegehilfskräfte: ab 1.2.2024: 14,15 EUR ab 1.5.2024: 15,50 EUR ab 1.7.2025: 16,10 EUR Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit entsprechender Tätigkeit (Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit): ab 1.2.2024: 15,25 EUR ab 1.5.2024: 16,50 EUR a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.1 Fehler in der Begründung des Arbeitsverhältnisses

In Betracht kommen sämtliche denkbaren Nichtigkeitsgründe (Geschäftsunfähigkeit; Formmängel, Verstoß gegen Verbotsgesetze[1], unwirksame Umgehungstatbestände[2], fehlende Erlaubnisse). Der Abschluss eines Arbeitsvertrags kann auch von einer Bedingung abhängig gemacht werden – tritt im Weiteren die Bedingung nicht ein, entsteht ebenfalls kein wirksames Arbeitsverhältnis. Unwirk...mehr

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Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 1 Grundsätze

Beim faktischen Arbeitsverhältnis[1] fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, da diese von Anfang an nichtig ist, z. B. durch Rechtsverstoß[2] oder rückwirkend durch Anfechtung.[3] Die im Fall unwirksamer Verträge nach allgemeinem Zivilrecht gemäß § 142 Abs. 1 BGB an sich geltende Rechtsfolge, die Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen (sog. "ex-tunc"-Wirkung), bereit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 2.2.1 (Hoch-)Schulabschlüsse, Anerkenntnis und Gleichwertigkeitsgutachten

Anforderung nationaler Abschlüsse Im April 2023 entschied das LAG Köln einen Fall, der die Frage betraf, ob es benachteiligend ist, wenn Arbeitgeber ausländische Abschlüsse nicht akzeptieren. In diesem Zusammenhang treten häufiger Konflikte zwischen Bewerbern und Arbeitgebern auf. Bei Bewerbern besteht nicht selten der Eindruck, ihr im Ausland erworbener Abschluss sei in den ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ghana

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Republik Ghana (Hauptstadt: Accra; Amtssprache: Englisch) ist ein westafrikanischer Staat. Ghana grenzt im Westen an die > Elfenbeinküste, im Norden an > Burkina Faso, im Osten an > Togo und im Süden an den Atlantischen Ozean (Golf von Guinea). Es gilt das DBA vom 12.08.2004 nebst Protokoll und Zustimmungsgesetz vom 30.11.2006 (BGBl 2006 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Griechenland

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Hellenische Republik (deutsch: Griechenland; Hauptstadt: Athen; Amtssprache: Griechisch) ist ein Staat in Südosteuropa. Griechenland grenzt im Nordwesten an > Albanien, im Norden an Nordmazedonien (bis 2019: > Mazedonien) und > Bulgarien, im Nordosten an die > Türkei und liegt im Übrigen am – bzw die zahlreichen Inseln: im – Mittelmeer. Es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, GIZ

Rz. 1 Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (kurz: GIZ) ist eine staatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 2011 durch den Zusammenschluss der Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) gegründet. Die GI...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Angemessenheit der Bezüge

Rz. 29 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Bezüge des GesGf müssen der Höhe nach angemessen sein. Nur insoweit sind sie als > Betriebsausgaben der KapGes abziehbar und beim GesGf > Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Über den angemessenen Betrag hinausgehende Vergütungen sind vGA (> Rz 14 ff). Die Bezüge sind angemessen, wenn die Gesellschaft sie bei Anwendung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.1 Schulische und berufliche Ausbildung (Rentenfälle vor 2005) – Altfälle

Rz. 20 Die seit dem 1.1.1997 aufgrund des WFG maßgebenden Wertbegrenzungen aus § 74 (75 % des individuellen Durchschnittswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat) für eine schulische Ausbildung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4) und für eine berufliche Ausbildung (§ 54 Abs. 3) galten nach § 263 Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 für Rentenbeginnsfälle bis zum 31.12.2004. Rz. 21 Sofern Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.5 Entgeltpunktezuschlag für Zeiten einer pauschalen beruflichen Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 33 Abs. 5 sieht i. V. m. § 54 Abs. 3, § 246 Satz 2 und 3 – und in Anlehnung an Abs. 3 – für eine Übergangsphase von 4 Jahren die Abschmelzung des Zuschlags an Entgeltpunkten für pauschale Zeiten der Berufsausbildung vor (vgl. auch BT-Drs. 15/2149 S. 29). Rz. 34 Bisher galten stets die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vor dem 25. Lebensjahr als Zeiten einer Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3 Bewertung von Anrechnungszeiten wegen beruflicher und schulischer Ausbildung (Abs. 3)

2.3.1 Schulische und berufliche Ausbildung (Rentenfälle vor 2005) – Altfälle Rz. 20 Die seit dem 1.1.1997 aufgrund des WFG maßgebenden Wertbegrenzungen aus § 74 (75 % des individuellen Durchschnittswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat) für eine schulische Ausbildung (§ 58 Abs. 1 Nr. 4) und für eine berufliche Ausbildung (§ 54 Abs. 3) galten nach § 263 Abs. 3 i. d. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.6 Zeitliche Begrenzung der Bewertung von Berufsausbildungszeiten (Abs. 6)

Rz. 37 Nach § 74 Satz 3 werden Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme insgesamt für maximal 3 Jahre bewertet. Demgegenüber bezog sich die Höchstdauer bis zum 31.12.2004 (§ 74 Satz 4 i. d. F. v. 31.12.2004) allein auf Zeiten schulischer Ausbildung (Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten, vgl. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.1 Wertbegrenzungen – 75 % und 0,0625 Entgeltpunkte (Satz 1 und 2)

Rz. 26 Wie in § 74 Abs. 1 Satz 1 und 2 sah Abs. 3 Satz 1 und 2 die maßgebenden Wertbegrenzungen – 75 % des individuellen Durchschnittswertes nach Satz 1 und höchstens 0,0625 Entgeltpunkte je Monat nach Satz 2 – vor, die jedoch nur noch für Rentenbeginnsfälle bis zum 31.12.2004 – also für Altfälle – gelten (vgl. oben unter Rz. 20 ff. Schulische und berufliche Ausbildung – Alt...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht, NZS 2015, 374. Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104. N.N., Studienjahre erhöhen die Rente nicht – Rentenversicherung – Anm. zu: BVerfG, Beschluss v. 18.5.2016 – 1 BvR 2217/11 u. a., SozSichplus 2016, Nr. 9, 1. Ruland, "Abwertung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7.1 Berufsausbildungszeiten (Satz 1)

Rz. 40 Nach Abs. 7 erhalten Zeiten einer beruflichen Ausbildung (§ 54 Abs. 3 Satz 2), die nicht nachgewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht sind (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB X), entsprechend Abs. 3 i. d. F. bis 31.12.2004 höchstens 5/6 der im Rahmen von §§ 71 ff. ermittelten Entgeltpunkte.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2 Schul- und Hochschulausbildung (Rentenfälle ab 2005)

Rz. 23 Schul- und Hochschulzeiten werden nach § 74 Satz 4 ab 1.1.2005 (i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes) nicht mehr bewertet, sondern nur noch als unbewertete Anrechnungszeiten berücksichtigt (zur Begründung vgl. BT-Drs. 15/2149 S. 19). Rz. 24 Nur noch Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erfahren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, ab 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das AVmEG vom 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1a ist gestrichen worden (vgl. Rz. 2). Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die bisherige Sonderregelung zur Glaubhaftmachung bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung verzichtet (BT-Drs. 14/4595 S. 137); ab 1.1.2005...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.3 Übergangszeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 – Tabelle (Satz 4)

Rz. 28 Aus Gründen des Vertrauensschutzes für rentennahe Jahrgänge (BT-Drs. 15/2149 S. 29) galt dies erst nach einer 4-jährigen Übergangszeit, die vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 reichte (§ 263 Abs. 3 i. d. F. ab 1.1.2005). Abhängig von Monat und Jahr des Rentenbeginns wurden nach der in Satz 4 enthaltenen Tabelle die Ausgangswerte (75 % des Gesamtleistungswertes, maximal 0,0625...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.2 Bewertung 3 Jahre (Satz 3)

Rz. 27 Der Gesetzgeber des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes hat in § 263 Abs. 3 aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangsregelung getroffen (BSG, Urteil v. 21.3.2018, B 13 R 15/16 R, Rz. 30). Schul- und Hochschulzeiten wurden für maximal 3 Jahre bewertet (Abs. 3 Satz 3 entsprechend § 74 Satz 4 i. d. F. v. 31.12.2004). Darauf wurden Zeiten des Fachschulbesuchs oder der Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 8 Für die Ermittlung der für den Monatsbeitrag zugrundezulegenden persönlichen Entgeltpunkte wird die Summe aller Entgeltpunkte nach Abs. 1 Nr. 1 bis 11 ermittelt und dann mit dem Zugangsfaktor nach § 77 vervielfältigt. Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um eine rentenversicherungsrechtliche "Kunstwährung" (so bezeichnet vom BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.2 Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Ermittlung der Grundbewertungszeit

Rz. 53 Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten nach § 71 Abs. 2 (z. B. für eine Berufsausbildung oder einen versicherungspflichtigen Kranken- oder Übergangsgeldbezug in bestimmten Zeiträumen; § 247 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 2) sind ebenfalls für die Kalendermonate zu berücksichtigen, auf die sie entfallen. Außerdem zu berücksichtigen sind – neben den jewei...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2.2 Zulässigkeit von Ausbildung an Sonn- und Wochenfeiertagen und in der Nacht

Nach § 8 Abs. 4 TVHöD ist im Rahmen und zu Zwecken des dualen Hebammenstudiums während der berufspraktischen Studienteils die Ausbildung an Sonn- und Wochenfeiertagen und in der Nacht nur möglich, wenn dies nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen ist. Von Letzterem ist regelmäßig auszugehen, da eine Heranziehung zu solchen Zeiten zum Berufsbild dazuge...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.11.2 Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der politischen Gemeindegrenze der verantwortlichen Praxiseinrichtung

Nach § 13 Abs. 2 TVHöD haben die Studierenden bei Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der politischen Gemeindegrenze der verantwortlichen Praxiseinrichtung sowie zur Teilnahme an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen notwendigen Fahrtkosten. Dabei bleibt es den Studierenden n...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.1 Reform der Ausbildung und gesetzliche Grundlagen

Mit dem Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz – HebRefG) vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), welches – abgesehen von Ausnahmen hinsichtlich der Änderungen des SGB V [1] und der Norm zur Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsordnung (§ 71 HebG)[2] – am 1.1.2020 in Kraft getreten ist...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.2 Zugangsvoraussetzungen, § 10 HebG

Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich eine mindestens 12-jährige allgemeine Schulausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a HebG). Bereits fachlich qualifizierte Personen ohne eine 12-jährige allgemeine Schulausbildung können das Hebammenstudium ebenfalls absolvieren, wenn sie eine Ausbildung in einem Pflegeberuf erfolgreich abgeschlossen haben. Als Zugangsvoraussetzung sind ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.1 Allgemeines

Bei dem dualen Hebammenstudium handelt es sich um ein sog. praxisintegriertes duales Studium (siehe zu den Merkmalen eines solchen Studiums auch Beitrag "Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang – TVSöD", dort: Ziffer 1.3.2). Im Unterschied zu einem ausbildungsintegrierten dualen Studium, in dem der Studierende neben seinem akademischen Studienabschluss auch einen Abschlus...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.3 Übergangsvorschriften

Eine fachschulische Ausbildung zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, die vor dem 31.12.2022 begonnen wurde, kann gem. § 77 Abs. 1 Satz 1 HebG bis zum 31.12.2027 auf der Grundlage der Vorschriften des Hebammengesetzes in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung abgeschlossen werden. Für die Finanzierung solcher Ausbildungen gilt § 17a KHG in der bis zum 31.12.2019 geltende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.1 Duales Hebammenstudium

Die akademische Hebammenausbildung muss auf der Grundlage des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) vom 22.11.019 erfolgen. Das novellierte HebG ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass eine akademische Ausbildung zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, die vor dem 31.12.2019 nach dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung/Krankenhaus

Vertragspartner für die studierende Person ist gem. § 27 Abs. 1 HebG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 HebG der Inhaber oder Träger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Verantwortliche Praxiseinrichtung kann gem. § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG sein. Dies sind Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. Hinweis Nach § 108 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.1 Allgemeines

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für einen dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.1 Zu § 22 Abs. 2 Buchst. a) TVHöD

§ 22 Abs. 2 Buchst. a setzt das "endgültige Nichtbestehen" einer notwendigen Studienprüfung voraus. Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn sie im letzten nach der maßgebenden Prüfungs(-verfahrens)ordnung zur Verfügung stehenden Prüfungsversuch nicht bestanden wird. Eine "notwendige Studienprüfung" i. S. des § 22 Abs. 2 Buchst. a) TVHöD kann außer der Abschlussprüfu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / Zusammenfassung

Die Ausbildung zur Hebamme ist durch das Hebammenreformgesetz vom 22. November 2019 vollständig akademisiert worden. Hebammen durchlaufen nicht mehr die klassische Ausbildung an Berufsschulen, sondern werden nunmehr in einem dualen praxisintegrierenden Studium auf ihren Beruf vorbereitet. Flankierend zu den gesetzlichen Regelungen des Hebammengesetzes (HebG) haben die Tarifv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6.2 Teilpraxis bei unterschiedlichen Berufstätigkeiten

Tz. 100 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Eine einheitliche Praxis hat mehrere Teilbetriebe, wenn dem Wesen nach verschiedenartige Berufstätigkeiten ausgeübt werden, die sich an unterschiedliche Kunden oder Mandanten richten und den Praxisteilen eine organisatorische Selbständigkeit zukommt. Wird eine Abteilung einer Praxis nicht am Markt mit eigenen Mandanten/Kunden sondern nur für...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.2 Bindung, § 22 Abs. 1 TVHöD

§ 22 Abs. 1 TVHöD sieht eine feste Bindungsdauer von 12 Monaten bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis vor. Die Verpflichtung, bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung nach Beendigung des dualen Hebammenstudiums für die Dauer von 12 Monaten beruflich tätig zu sein, greift nur ein, wenn die Beschäftigung diejenige Abschlussqualifikation erfordert, die der Studierende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.4 Praxiseinsätze, § 13 HebG

Der berufspraktische Teil des dualen Hebammenstudiums umfasst Praxiseinsätze. Gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 HebG dürfen die Praxiseinsätze nur in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen, welche die im Vertrag nach § 134a Abs. 1 SGB V geregelten Qualitätsanforderungen erfüllen, stattfinden. § 13 Abs. 1 Satz 2 HebG lässt Praxi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 4 Abs. 3 Buchstabe b) TVHöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186 ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.1 Hochschulischer Studienteil, § 8 Abs. 1 TVHöD

Während des hochschulischen Studienteils ist die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Studienzeit und die tägliche Studienzeit durch den Studienplan und die jeweils einschlägige Studien- und Prüfungsordnung vorgegeben (§ 8 Abs. 1 Satz 1 TVHöD). Zu den fachtheoretischen Studienabschnitten gehören die Zeiten der Lehrveranstaltungen an der Hochschule (z. B. Vorlesungszeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.2 Verringerung des Rückzahlungsbetrages, § 22 Abs. 3 TVHöD

Nach § 2 Abs. 2 beinhaltet das duale Hebammenstudiums neben einem hochschulischen Studienteil auch einen berufspraktischen Studienteil mit Praxiseinsätzen bei einem Krankenhaus als verantwortlicher Praxiseinrichtung. Praxiseinsätze können aber auch bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder auch in weiteren zur berufspraktischen Ausbild...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung

Verantwortliche Praxiseinrichtung ist nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 1 Satz 1 HebG diejenige Praxiseinrichtung, die die Verantwortung für die Durchführung des berufspraktischen Teils gegenüber der studierenden Person übernimmt. Hierzu ermächtigt sind gem. § 15 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. In...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.11 Studienmaßnahmen außerhalb der verantwortlichen Praxiseinrichtung (§ 13 TVHöD)

Die Vorschrift des § 13 TVHöD regelt die Kostentragungspflicht bei Studienmaßnahmen außerhalb der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Die einzelnen Regelungen des § 13 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Abs. 1: Gleichstellung der Dienstreisen, die im Rahmen des berufspraktischen Studienteils erfolgen – Verantwortliche Praxiseinrichtung trägt die Kosten (siehe hierzu Ziffer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr