Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.1 Probezeit, § 3 Abs. 1 TVSöD

§ 3 Abs. 1 TVSöD sieht für den Ausbildungsteil eine Probezeit vor. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Studierende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Studierende wiederum muss überprüfen können, ob der gewählte Beruf seinen Vorstellunge...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungs- und Studienverhältnis ist das Studienentgelt des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungs- und Studienverhältnisses, wenn das Ausbildungs- und Studienverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspru...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.4 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. d

Wird der Studierende im Anschluss an das erfolgreich bestandene Ausbildungs- und Studienverhältnis in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen, endet dieses aber aus einem von ihm zu vertretenden Grund innerhalb von 5 Jahren seit seiner Begründung, so besteht ebenfalls eine Rückzahlungspflicht. § 18 Abs. 2 Buchst. d TVSöD ist so formuliert worden, dass nicht nur die arbeitnehm...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungs- und Studienverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Studierenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVSöD dann, wenn der Studierende im unmittelbaren Anschluss an den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wird und Anspruch auf die Jahressonde...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.1 Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Weiterbeschäftigung (§ 16 Abs. 5 TVSöD)

Gem. § 16 Abs. 5 TVSöD gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Studierende im Anschluss an das Ausbildungs- und Studienverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist. Bei der Weiterbeschäftigung handelt es sich um einen Tatbestand schlüssigen Verhaltens kraft tariflicher Fiktion. Diese Fiktion tritt gru...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.3.1 Allgemeine Hinweise zum TVSöD

Der TVSöD schafft eine Ausbildungsmöglichkeit für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.1). Auf Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.2) findet der TVSöD keine Anwendung. Die vereinbarten Ausbildungs- und Studienbedingungen im TVSöD basieren auf der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Mast...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.4 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis (§ 16 Abs. 4 TVSöD)

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme Auszubildender nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Dies dürfte erst recht in Bezug auf die Übernahme von Studierenden nach Ablauf des Ausbildungs- und Studienverhältnisses gelten, da der Ressourceneinsatz Ausbildende...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3 Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden können: Maßnahmen der Eignungsfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie sonstige, für die berufliche Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden. Qualifizierungsmaßnahmen, die möglichst kurzfristig berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um die Vermittlung i...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.1.1 Auswärtige Berufsschule

Der Kostenerstattungsanspruch setzt den Besuch einer "auswärtigen Berufsschule" voraus. Eine Berufsschule ist "auswärtig", wenn sie außerhalb der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte liegt. Ausbildungsstätte ist die Gesamtheit des Betriebs oder Betriebsteils, in dem die Ausbildung stattfindet. Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist Ausbildungsstätte grundsätzli...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.8 Unständige Entgeltbestandteile (§ 8a TVSöD)

Für die berufspraktischen Abschnitte des Studienteils einschließlich der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVSöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten So...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5.3 Führen von Berichtsheften (Ausbildungsnachweisen)

Für den Fall, dass gesetzlich das Führen von Ausbildungsnachweisen verlangt wird (z. B. § 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG), regelt § 7 Abs. 2 TVSöD, dass dem Studierenden hierfür Gelegenheit während der Ausbildungs- und Studienzeit zu geben ist.mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.23 Ausschlussfrist (§ 20 TVSöD)

§ 20 TVSöD bestimmt, dass Ansprüche aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von den Studierenden oder vom Ausbildenden schriftlich geltend gemacht werden. Erfasst werden nicht nur die tariflichen Ansprüche, sondern alle in Zusammenhang mit dem Ausbildungs- und Studienverhältnis stehenden ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.1 Bestehen der (Abschluss-)Prüfung

Ein vorzeitiges Ende des Vertragsverhältnisses tritt ein, wenn der Studierende vor Ablauf der vereinbarten Dauer des Ausbildungs- und Studienverhältnisses sowohl die integrierte Ausbildung als auch den Studienteil erfolgreich abgeschlossen hat. Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen ergeben sich aus den jeweils geltende...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.1 Bindungsdauer, Abs. 1

Die Verpflichtung, beim Ausbildenden nach Beendigung des ausbildungsintegrierten dualen Studiums für die Dauer von 5 Jahren beruflich tätig zu sein, greift nur ein, wenn die Beschäftigung diejenige Qualifikation erfordert, die der Studierende durch seine Ausbildung erworben hat. Diese Voraussetzung fordert einen Vergleich zwischen der Ausbildung des Studierenden und den Arbe...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 13 TVSöD)

§ 13 Abs. 1 TVSöD regelt einen Rechtsanspruch des Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs- und Studienverhä...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.1 Beendigung durch Zeitablauf

§ 16 Abs. 1 TVSöD regelt übereinstimmend mit § 21 BBiG, dass das Ausbildungs- und Studienverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der im Ausbildungs- und Studienvertrag vereinbarten Vertragslaufzeit endet.mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.1 Entfall der Rückzahlungspflicht

In § 18 Abs. 5 Satz 1 TVSöD haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn die Studierenden nach endgültigem Nichtbestehen der notwendigen Studienprüfung oder nach Kündigung infolge des Abbruchs des Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend der im Ausbildungsverhältnis erworbenen Qualifikation übernommen werden und dieses fü...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.2 Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Ausbildende die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen.[1] Dieser Kostentragungspflicht des Ausbildenden haben die Tarifvertragsparteien mit § 10 Abs. 2 TVSöD Rechnung getragen, wonach die Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.6.4 Mehrarbeit und Akkordarbeit

§ 7 Abs. 6 Satz 1 TVSöD bestimmt, dass Studierende, und zwar unabhängig davon, ob sie unter das JArbSchG fallen oder nicht, grundsätzlich nicht über die nach Abs. 1 geregelte Ausbildungs- und Studienzeit herangezogen werden dürfen. Ferner gilt ein Verbot für Akkordarbeit. Die §§ 21, 23 JArbSchG, § 17 Abs. 7 BBiG und § 19 Abs. 3 PflBG bleiben gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 unberührt. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.3 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Ansprüche auf Entgeltfortzahlung können sich nicht nur aus den §§ 12, 12a TVSöD ergeben, sondern auch aus gesetzlichen Vorschriften. Das Berufsbildungsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz sehen eine Fortzahlung des Entgelts in folgenden Fällen vor: Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4 Besuch einer auswärtigen Berufsschule

Für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge besteht oftmals keine Berufsschulpflicht. Soweit die Landesschulgesetze den Besuch der Berufsschule vorsehen, hat der Ausbildende die Kosten, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung des Studierenden entstehen, grundsätzlich nicht zu tragen. Abweichend hiervon bestimmt § 10 Abs. 4 TVSöD, dass dem Studierenden mit ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.3 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungs- und Studienverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.5 Nachweispflichten (§ 6 Abs. 1 TVSöD)

Sofern im Ausbildungsteil eine Ausbildung nach dem BBiG oder dem PflBG absolviert wird, sind Studierende dazu verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Das PflBG sieht hierfür die Schriftform vor (vgl. § 17 Satz 2 Nr. 3 PflBG), das BBiG lässt alternativ dazu auch die Führung des Ausbildungsnachweises in elektronischer Form zu (§ 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG). In der Folge i...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.2 Exmatrikulation

Von § 16 Abs. 2 Buchst. b TVSöD werden sämtliche Fälle erfasst, in denen die/der Studierende durch die Hochschule exmatrikuliert wird. In Betracht kommen die Fälle, in denen die Exmatrikulation auf Antrag der/des Studierenden erfolgt, wenn diese z. B. die Hochschule wechseln wollen oder weil sie ihr Studium nicht weiter fortsetzen können, da sie eine notwendige Prüfung endgü...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.6 Ausbildungsentgelt nach beendeter Ausbildungszeit (§ 8 Abs. 7 TVSöD)

Die Regelung ist § 8 Abs. 6 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – nachgebildet. Sie sieht vor, dass Studierende, die bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studiengang mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil – die Abschlussprüfung ohne eigenes Verschulden erst nach beendeter Ausbildungszeit ablegen können, bis zur Ablegung der Abschl...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.2 Zusammenhängende Gewährung (§ 9 Abs. 2 TVSöD)

Um den Studienerfolg nicht zu gefährden, sind die Studierenden gem. § 9 Abs. 2 TVSöD gehalten, den Erholungsurlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Hierauf sollte im Ausbildungs- und Studienvertrag ausdrücklich hingewiesen werden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD). Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.3 Nichtbestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsteils

Gem. § 16 Abs. 2 Buchst. c 1. Halbsatz endet das Ausbildungs- und Studienverhältnis bei endgültigem Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungsprüfung des Ausbildungsteils. Das endgültige Nichtbestehen stellt eine auflösende Bedingung dar, die zur Folge hat, dass das Vertragsverhältnis automatisch zu diesem Zeitpunkt endet. Vor einem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung s...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.2 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVSöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Ausbildungs- und Studienvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 TVSöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner u...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.1.5 Keine Anwendung des TVAöD auf den Ausbildungsteil

Auch wenn für die Anwendung des TVSöD maßgebend ist, dass die integrierte Ausbildung eine solche sein muss, die als bloße Ausbildung unter den Geltungsbereich des TVAöD fallen würde (siehe Ziffer 2.1.3), findet für den Ausbildungsteil der TVAöD keine Anwendung. Dies haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, indem sie im Zuge der Tarifierung des TVSöD den Geltungsbereich ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.3 Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 2 TVSöD)

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.2 Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen (§ 12a TVSöD)

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht der TVSöD auch eine Entgeltfortzahlung in folgenden Fällen vor: Freistellung vor Prüfungen, § 12a Abs. 1, 2 TVSöD: § 12a Abs. 1 sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Studierende vor den in den Ausbildungsordnungen für den Ausbildungsteil vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.4 Inflationsausgleich

Bestandteil der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 22.4.2023 ist u. a. der "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)". Dieser Tarifvertrag sieht für die unter seinen Geltungsbereich fallenden Personen Inflationsausgleichszahlungen vor, bestehend aus einer ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.3.3 Berechnung des Rückzahlungsbetrages

Im Hinblick auf die Berechnung des zurückzuerstattenden Betrages gelten die Regelungen wie im Regelfall (siehe hierzu Ziffer 2.21.2.2.2). Der zurückzuerstattende Gesamtbetrag wird daher auf 75 % gekürzt, wenn berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden absolviert wurden. Außerdem wird er um jeden vollen Monat, in dem nach Abbruch des Studienteils ein Beschäftigungsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.2 Erschwerniszuschläge

Werden Studierende im Bereich des Bundes im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt, für die Beschäftigten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätten (vgl.§ 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD), nach Maßgabe des § 19 Abs. 5 TVöD Erschwerniszuschläge zustehen, kann ihnen auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 TVSöD im 2. bis 4. Aus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.19.2 Übernahme

Einen § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – entsprechenden Übernahmeanspruch haben die Tarifvertragsparteien für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im TVSöD nicht vorgesehen. Dies dürfte zum einen auf den hohen Ressourceneinsatz des Ausbildenden zurückzuführen sein, der grundsätzlich perspektivisch auf eine Übernahme ausgerichtet ist, zum anderen an dem b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.3 Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft

§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVSöD sieht für den Fall, dass im Bereich der Mitgliedverbände der VKA im Rahmen des Ausbildungs- und Studienvertrages eine Vereinbarung über die Gewährung einer Personalunterkunft getroffen wird, vor, dies in einer Nebenabrede festzulegen. Die Nebenabrede über die Personalunterkunft muss gesondert kündbar sein. Der Wert der Personalunterkunft wird im Bereic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10 Urlaub (§ 9 TVSöD)

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD eine Angabe über die Dauer des Urlaubs enthalten. 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD) § 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 2 Ziel

Als Ziele der Aktivierungsmaßnahmen nennt das Gesetz die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD)

§ 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5.2 Studienteil

Der Studienteil beinhaltet gem. § 1 Abs. 3 Satz 3 TVSöD fachtheoretische Studienabschnitte an der Hochschule (Lehrveranstaltungen) und berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden oder einem von dem Ausbildenden zu bestimmenden Dritten. Ob und inwieweit die einzelnen Abschnitte in einer Teilzeitvariante möglich sind, richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.1 Fahrtkosten

Den Studierenden werden die für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule notwendigen Fahrtkosten erstattet, soweit sie monatlich 6 % des Studienentgelts nach § 8 Abs. 1 für das 1. Studienjahr übersteigen (§ 10 Abs. 4 Satz 1 TVSöD). 2.11.4.1.1 Auswärtige Berufsschule Der Kostenerstattungsanspruch setzt den Besuch einer "auswärtigen Berufsschule" voraus. Eine Berufsschule ist "...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.6 Außerschulische Maßnahmen

Der Ausbildende ist nicht verpflichtet, Ausflüge und Besuche von Einrichtungen, die die Berufsschule organisiert, zu finanzieren, wenn es sich um ein freiwilliges Angebot der Schule handelt, das nicht von vornherein absehbar war.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.3 Studiengebühren (§ 8 Abs. 4 TVSöD)

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme und Weiterführung eines Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, werden diese gem. § 8 Abs. 4 TVSöD vom Ausbildenden übernommen. Von den Studiengebühren zu unterscheiden sind normalerweise die regulären Semesterbeiträge, mit denen Studierende universitäre Angebote unterstützen (z. B. Semesterticket), und Prüf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.5 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen von Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil –, die im Rahmen des Ausbildungsteils erfolgen, werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 TVSöD erstattet (siehe hierzu Ziffer 2.11.2).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.1 Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Als Reaktion auf die Entscheidung des BSG vom 1.12.2009 (siehe Ziffer 1.2) hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht der dual Studierenden in allen Zweigen der Sozialversicherung eingeführt[1] (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III, § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 2 SGB V, § 1 Satz 5 Nr. 2 SGB VI). Die ab dem 1.1.2012 geltende Neuregelung führt dazu, dass einheitlich alle Teilnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.3 Verkürzung des Studienteils (§ 16 Abs. 3 TVSöD)

Der Studierende kann gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 TVSöD in Abstimmung mit dem Ausbildenden eine Verkürzung des Studienteils beantragen, wenn die Studien- und Prüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten Studiengang eine solche Möglichkeit vorsieht. Der Ausbildende wird i. d. R. nur dann den Antrag des Studierenden unterstützen, wenn die Verkürzung mit dem gleichzeitig zu absol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Für Dienstreisen, die Studierende im Rahmen des Ausbildungsteils oder der berufspraktischen Studienabschnitte zu unternehmen haben, hat der Ausbildende ihnen gem. § 10 Abs. 1 TVSöD eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung zu zahlen. Eine solche Entschädigung erhalten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.2 Schweigepflicht (§ 5 Abs. 1 TVSöD)

Der Studierende hat nach § 5 Abs. 1 TVSöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies führt bei Geltung des TVöD dazu, dass der Studierende über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Ausbildenden angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt ...mehr