Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.2 Tarifverhandlungen

In Umsetzung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung vom 18.4.2018 haben die Tarifvertragsparteien Verhandlungen zu möglichen Ausbildungs- und Studienbedingungen für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen aufgenommen und sich hierbei an der Richtlinie des Bundes für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge vom 1.1.2018 orientiert. Zu der von den Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.2 Studienzulage nach § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD

Neben dem monatlichen Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 erhält der Studierende bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, eine Zulage i. H. v. 150 EUR. Den Anspruch auf die Zulage haben die Tarifvertragsparteien von keinerlei Voraussetzungen abhängig gemacht. Vielmehr sind die Tarifvertragsparteien davo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.3 Fälligkeit

Eine Rückzahlungspflicht nach Abs. 2 bzw. nach Abs. 5 Satz 2 entsteht jeweils mit Ablauf des Kalendertages, an dem das Vertragsverhältnis (Ausbildungs- und Studienverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis) endet. Aus diesem Grund sind in den Beendigungsfällen nach § 18 Abs. 2 Buchstaben a bis c alle auf der Grundlage des TVSöD geleisteten Zahlungen unverzüglich einzustellen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.1.2 Notwendige Kosten

Der Kostenerstattungsanspruch umfasst die notwendigen Kosten. Der Begriff der "notwendigen" Fahrtkosten wird in erster Linie durch die Entfernung der Ausbildungsstätte zum Ort der Berufsschule bestimmt. Der Wohnort der/des Studierenden spielt eine Rolle, wenn dieser näher zu der auswärtigen Berufsschule gelegen ist als die Ausbildungsstätte und die/der Studierende die Fahrt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.2.1 Wirksame Kündigung

§ 16 Abs. 2 Buchst. a TVSöD setzt eine Kündigung voraus, die sämtliche sich aus § 3 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 3 TVSöD ergebenden formellen und materiellen Anforderungen erfüllt. Grund der Kündigung kann z. B. der Abbruch des dualen Studiums durch den Studierenden sein. Solange die Rechtswirksamkeit der Kündigung noch nicht feststeht und ein Rechtsstreit hierüber anhängig ist, best...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 1 Förderungsberechtigter Personenkreis

Förderberechtigt sind Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose, deren Chancen auf eine Eingliederung in eine Beschäftigung durch die Maßnahmen deutlich verbessert werden. Hinweis Förderung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung möglich Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem AsylG besitzen und zunächst noch keine Erwerbstätigkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 8b TVSöD)

Angesichts teilweise unterschiedlicher tarifvertraglicher Ausgangsregelungen für den Bereich der Auszubildenden sind für Studierende im Bereich des Bundes mit den Absätzen 1, 3 und 5 sowie für Studierende im Bereich der Mitgliedsverbände der VKA mit den Absätzen 2, 4 und 6 jeweils eigenständige Regelungen vereinbart worden. Dabei betreffen die Absätze 1 bis 4 Studierende mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.22 Zeugnis (§ 19 TVSöD)

Der Ausbildende hat dem Studierenden bei Beendigung eines integrierten Ausbildungsberufs, der von § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e TVAöD – Allgemeiner Teil – erfasst wird, ein Zeugnis auszustellen. Die Regelung setzt keinen entsprechenden Antrag des Studierenden voraus. Vielmehr muss das Zeugnis auch erteilt werden, wenn der Studierende es nicht beantragt oder ausdrücklich dar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.1.3 Eigenbeteiligung

Die Regelung in § 10 Abs. 4 Satz 1 TVSöD schafft zudem die Rechtsgrundlage für eine Kostenbeteiligung des Studierenden an den Fahrten zur auswärtigen Berufsschule. Danach greift die Erstattungspflicht des Ausbildenden erst ein, soweit die notwendigen Fahrtkosten monatlich 6 % des Studienentgelts für das 1. Studienjahr übersteigen. Die tarifliche Regelung differenziert nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.12 Familienheimfahrten (§ 10a TVSöD)

§ 10a TVSöD räumt den Studierenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4.2 Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand

Während der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 TVSöD "nur" an den Besuch einer "auswärtigen Berufsschule" geknüpft ist, setzt der Anspruch auf Erstattung von Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei Berufsschulblockunterricht auch voraus, dass die auswärtige Berufsschule zugleich die "reguläre" auswärtige Berufsschule ist. Dies bedeutet, dass Studieren...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes i. S. v. § 3 Abs. 3 Buchst. a TVSöD entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Danach kann eine Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Studi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.1 Tarifrunde 2018 – Verhandlungszusage

In der Tarifrunde 2018 konnte am 18.4.2018 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen eine Einigung erzielt werden. Das Einigungspapier sieht in Teil A – Gemeinsame Regelungen für Bund und VKA – unter Ziffer 3 (Betrieblich-schulische Ausbildungsverhältnisse und duale Studiengänge) u. a. eine Verhandlungszusage dergestalt vor, dass die Tarifvertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14 Fortzahlung des Studienentgelts

Der Studierende hat einen Anspruch auf Fortzahlung des Studienentgelts bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit, für die Zeit der Freistellung, bei Verhinderung oder Ausfall der Berufsausbildung sowie während der Arbeitsbefreiung. 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD) § 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 120 Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung zur Berufsausbildung privilegiert. Sie wird durch § 1 Abs. 6 Alt. 2 als nicht volle Erwerbstätigkeit fingiert. Eine solche Beschäftigung zur Berufsausbildung schließt damit unabhängig von ihrer Zeitdauer den Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Die Regelung meint eine Beschäftigung in einer Berufsausbildung (ähnlich §§ 15 Satz 1, 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.2 Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag in Höhe von 538 EUR abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigen für den erhöhten Abzug: eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung oder eine berufsvorb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 3.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein erhöhter Grundabsetzbetrag in Höhe der geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538 EUR) abgezogen. Zusätzlich müssen die Leistungsberechtigten für den erhöhten Abzug: eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung durchführen, eine betriebliche oder überbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / Zusammenfassung

Überblick Mit Wirkung vom 1.1.2020 werden Voraussetzungen dafür geschaffen, die bisherigen Berufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Ausbildung zum Abschluss als Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann (verbindlich ab 2023) zusammenzuführen. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, in einem dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.1 Grundabsetzbetrag

Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden: Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht); Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen öffentlichen und priva...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 5 Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz trägt die zügig voranschreitende Digitalisierung dazu bei, dass sich bis 2030 in mehr als 35 % aller Berufe das Tätigkeitsprofil grundlegend wandeln wird. Aus diesem Grund muss im Hinblick auf die Fachkräftesicherung der Schwerpunkt darauf gelegt werden, die Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierung und Weiterbildung z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch: leichte bis mittelschwere Arbeit, teilweise auch körperlich schwere Arbeit verbunden mit Zwangshaltungen (vorgeneigte bzw. gebückte Körperhaltung), widerstandsfähige Gesundheit, volle körperliche Leistungsfähigkeit, volle Funktionsfähigkeit der Hände, der Arme und der Wirbelsäule, ständiger Wechsel zwischen Geh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 1 Fachkräftemangel und Altersstruktur in Deutschland

In Deutschland lebten 2023 etwa 45,78 Mio. Menschen, die im In- oder Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgingen.[1] Zwar gibt es laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Deutschland derzeit keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, jedoch können schon heute in bestimmten Regionen und Branchen offene Stellen nicht mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Dazu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 42 Als weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzung, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Elterngeld nicht besteht, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Anspruchsteller selbst erfolgen. Dies ist nur konsequent, soll doch das Elterngeld eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage darstellen und Einkommensausfäll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 7 Maßnahmen, die den Arbeitgeber attraktiver machen

Neben Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung können folgende Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung beitragen. Sowohl eine attraktive Gestaltung der Arbeitsumgebung, als auch Maßnahmen zum Teambuilding und der Work-Life-Balance können zu mehr Wohlbefinden und Mitarbeiterzufriedenheit/-bindung beitragen: Die Möglichkeit, aus dem Homeoffice oder Remote von verschiedenen Or...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.1 Ausbildung

Rz. 100 Unter dem Begriff Ausbildung ist nicht nur die Berufsausbildung i. S. d. § 10 BBiG zu verstehen.[1] Darunter fallen auch andere Bildungsmaßnahmen, die auf die systematische Vermittlung der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Kenntnisse gerichtet sind und nicht nur zur Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz befähigen sollen.[2] Rz. 101 Betriebliche F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2 Anschluss an Ausbildung oder Studium (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die Befristung eines derartig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.4 Erstanstellung

Rz. 105 Eine Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium liegt nur vor, wenn es sich um die erste Beschäftigung nach dem Ausbildungs- oder Studienende handelt.[1] Auch ein kurzzeitiger Gelegenheitsjob steht der nachfolgenden Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG entgegen.[2] Die Erstanstellung muss nicht bei demselben Arbeitgeber erfolgen, mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.1 Aus-, Fort- oder Weiterbildung

Rz. 295 Für Berufsausbildungsverhältnisse i. S. d. Berufsbildungsgesetzes bestimmt § 21 BBiG , dass diese befristet sind. Dies gilt nach § 26 BBiG auch für Vertragsverhältnisse von Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um ein Arbeitsverhältnis oder eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.3 Geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 302 Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zur endgültigen dauerhaften Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem anderen Arbeitnehmer eingestellt wird. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Befristung ist allerdings, dass der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem befristet eingestellten Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.3 Anschluss

Rz. 103 Die Beschäftigung erfolgt auch dann "im Anschluss" an die Ausbildung oder das Studium i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums beginnt. Es muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.[1] Ein genau bestimmter, allgemein gültiger Zeitraum lässt sich dabei nicht festlegen. Rz. 104 Teilweise wird...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 99 Die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG setzt voraus, dass die Einstellung des Arbeitnehmers im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium erfolgt. 3.2.2.2.1 Ausbildung Rz. 100 Unter dem Begriff Ausbildung ist nicht nur die Berufsausbildung i. S. d. § 10 BBiG zu verstehen.[1] Darunter fallen auch andere Bildungsmaßnahmen, die auf die systematische Vermittlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Manuelle Lastenhandhabung / 3.4 Chronische Schädigung

Durch fortgesetzte mechanische Fehlbelastung mit stetig zunehmenden Dauerbeschwerden entstehen: Bandscheibendegeneration bis zum Vorfall, Sehnenscheidenentzündung bis zur degenerativen Veränderung und Rissgefahr, arthrotische Veränderung der Wirbelkörper und Gelenke (obere und untere Extremitäten), erhöhte Belastung des Herz-Kreislaufsystems, Ausbildung von Krampfadern und Hernie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.2 Studium

Rz. 102 Ein Studium i. S. d. Vorschrift ist ein geordneter Ausbildungsgang an einer nach dem Hochschulrecht anerkannten Einrichtung, die einen staatlich anerkannten Abschluss vermittelt, z. B. eine Universität oder Fachhochschule.[1] Nicht erforderlich ist für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.5 Vertragslaufzeit

Rz. 107 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG sieht keine Höchstgrenze für die Vertragslaufzeit vor. Im Schrifttum wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass Befristungen nach dieser Bestimmung nur für die Dauer von einem halben bis einem Jahr vereinbart werden können[1] oder dass die Vertragslaufzeit 2 Jahre nicht überschreiten darf[2] oder sollte.[3] Beides ergibt sich aber wed...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.1 Soziale Überbrückung

Rz. 213 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der soziale Überbrückungszweck die Befristung eines Arbeitsvertrags etwa dann rechtfertigen kann, wenn der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis, an eine wirksame Kündigung oder an ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten oder zur Verbesserun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Arten / 2.2 Vorläufiges Zeugnis

Ist das Arbeitsverhältnis zwar noch nicht beendet, ist das Ende aber absehbar, entweder weil das Arbeitsverhältnis befristet ist, ein Aufhebungsvertrag schon geschlossen oder die Kündigung ausgesprochen wurde, entsteht der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis. Dieses bescheinigt den Verlauf des fast vollständig abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses und soll dazu dienen, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.5 Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 231 Der Wunsch des Arbeitnehmers, befristet beschäftigt zu werden, kann die Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigen.[1] Dabei muss sich der Wunsch des Arbeitnehmers nicht nur darauf beziehen, überhaupt eingestellt zu werden, sondern gerade auf die Befristung des Arbeitsvertrags. Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses müssen objektive Anhaltspunkte vorliegen, aus denen z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Arten / 2.3 Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem Endzeugnis mit dem Unterschied, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht enden, sondern – meist geändert – fortgesetzt wird. An der Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann der Arbeitnehmer beispielsweise bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder bei Wechsel des Vorgesetzten ein besonderes berechtigtes Interesse haben. Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 14 TzBfG gilt für alle Befristungen von Arbeitsverträgen. Daneben findet eine Inhaltskontrolle nach §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 308 und 309 BGB nicht statt. Die Befristungsabrede kann lediglich einer Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unterzogen werden und sie kann darauf überprüft werden, ob es sich um eine überraschende Klausel i. S. v. § 305c Abs. 1 BGB h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 343 Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht eine Vorbeschäftigung einer sachgrundlosen Befristung nur entgegen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Andere berufsvorbereitende Beschäftigungen, z. B. Praktika oder Volontariate, stehen einer späteren sachgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.2 Weiterverarbeitung zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken durch die Finanzbehörde (Abs. 1 S. 1 Nr. 6 S. 2)

Rz. 44 Im Rahmen der Ausbildung werden die Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und sind daher Amtsträger i. S. d. § 7 Nr. 1 AO. Hierzu regeln die entsprechenden Ausbildungsordnungen[1] im Einzelnen, dass neben einem theoretischen Ausbildungsteil eine praktische Zeit in den jeweiligen Verwaltungseinheiten zu absolvieren ist, bei denen sie einer konkreten Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6 Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen, sowie zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken (Abs. 1 S. 1 Nr. 6)

2.6.1 Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen Rz. 40 Es entspricht der bisher geltenden allgemeinen Rechtsauffassung, dass die Verwendung und Übermittlung zur Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen zulässig ist.[1] Eine klarstellende Erweiterung des Katalogs des § 30 Abs. 4 AO wurde in Nr. 1a vorgenommen. Grundsätzlich hä...mehr