Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.5 Ausweis

Rz. 15 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Ausstellung des Ausweises. Der schwerbehinderte Mensch kann neben dem Bescheid über die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den GdB einen Ausweis beanspruchen. Hierzu hat er einen gesonderten Antrag zu stellen. Die Ausstellung des Ausweises ist kein eigener Verwaltungsakt, weil die notwendigen Feststellungen zum ...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.6 Persönliches Budget

Rz. 36 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist Abs. 7 (ab 1.1.2018 Abs. 8) angefügt worden. Danach kann das Integrationsamt seine Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch als persönliches Budget ausführen. Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 29.mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.5 Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55

Rz. 22a Der mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) zum 30.12.2008 neu eingefügte Abs. 3a (ab 1.1.2018 Abs. 4) regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen (und gleichgestellter behinderter Menschen, § 151 Abs. 3) auf Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55. Wie der in Abs. 5 bestimmte Anspruch auf Übernahme d...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.5 Vorleistung

Rz. 35 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist durch Ergänzung des Abs. 7 die mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes zum 1.7.2001 in das SGB IX gestrichene Möglichkeit der Vorleistung durch das Integrationsamt – einem Anliegen der Praxis entsprechend – wieder eingeführt worden. Eine Vorleistung durch das Integrat...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) werden mit Wirku...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geändert durch: das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) – Ergänzung in Abs. 1 Nr. 1 (anzuwenden ab 1.1.2003), das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – Benennung der Bundesagentur für...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.4 Leistungen an Einrichtungen und Organisationen

Rz. 22 Für die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 3 gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zu den Kosten einer psychosozialen Betreuung § 28 SchwbAV, an Integrationsfachdienste § 27 a SchwbAV, an Inklusionsbetriebe § 28 a SchwbAV, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen § 29 SchwbAV. A...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständigen Behörden, die ...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 1, 2 und 3 geändert worden. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung zum 1.1.2005 in A...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Einrichtungen i. S. d. § 43a SGB XI sind vollstationäre Einrichtungen der H...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.7 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 7 Um Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 71 handelt es sich ferner nur, wenn die angebotenen Pflegeleistungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft erbracht werden. Diese in § 72 Abs. 3 i. V. m. § 71 Abs. 2 Nr. 1 zur Zulassungsvoraussetzung erhobene Regelung gilt auch für Pflegeeinrichtungen von Glaubensgemeinschaften, die aus Gewissensgründen jede...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.4 Kleinbetrieberegelung

Rz. 16 Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich bis zu 59 Arbeitsplätzen, also für solche Arbeitgeber, die infolge der Regelung in § 71 Abs. 1 Satz 3 (eingefügt durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003, BGBl. I S. 462) – ab 1.1.2018 § 154 Abs. 1 Satz 3 – bis zu 2 schwerbehinderte M...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Rz. 15 Die in Abs. 3 genannten Leistungen sind in der Ausgleichsabgabeverordnung aufgeführt. Für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1) sind dies die folgenden Vorschriften: für technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung und Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch: § 19 SchwbAV), zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV), zur...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.12 Verteilung der Ausgleichsabgabe

Rz. 31 Die bei den Integrationsämtern eingehenden Ausgleichsabgabebeträge verbleiben zu 55 % bei den Integrationsämtern, ein Anteil in Höhe von 45 % der Einnahmen ist von den einzelnen Integrationsämtern an den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildeten "Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" weiterz...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt in einer nicht abschließenden Aufzählung die Aufgaben der Integrationsämter. Die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe sind in § 160 geregelt, der Kündigungsschutz in Kapitel 4, in den §§ 168 bis 175, die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen in § 200. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben wird im Wesent...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.5 Ausschlussregelung des Abs. 4

Rz. 5 Für den stationären Bereich stellt Abs. 4 Nr. 1 und 2 klar, dass stationäre Einrichtungen (Nr. 1) sowie Krankenhäuser (Nr. 2), in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, keine Pflegeeinrichtunge...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist eine "zweckgebundene Vermögensmasse" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die von diesem zweckgebunden zu verwalten und zu verwenden ist und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten werden dürfen. Rz. 4 Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Leistungen, die unmittelbar der Förderung der Tierzucht dienen

Rz. 25 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Leistungen, die unmittelbar der Förderung der Tierzucht dienen. Nach § 1 Abs. 3 TierZG bezweckt die Tierzucht, dass die Leistungsfähigkeit der Tiere, die Tiergesundheit sowie die Robustheit der Tiere erhalten und verbessert werden mit dem Ziel einer nachhaltigen Tierzucht hinsichtlich einer verbesserten Ressourceneffizien...mehr

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Brandschutz in Schulen / 3.3 Brandschutzhelfer

Nach ASR A2.2 muss in Arbeitsstätten eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer nach DGUV-I 201-023 ausgebildet werden. Sie erwerben in einer Schulung von 4 Unterrichtseinheiten erweiterte Kenntnisse zu wesentlichen Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes, Brandverhütung, Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Verhalten im Brandfall...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.5 Freiwilliger Wehrdienst, Schulgeld und Ausbildungsfreibetrag

Der BFH[1] hat entschieden, dass der freiwillige Wehrdienst, abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall, eine Maßnahme der Berufsausbildung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG darstellen kann. Darüber hinaus wurde § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG dahingehend geändert, dass durch den freiwilligen Wehrdienst eine Übergangszei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.8 Unterhaltszahlungen an Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld

Kann das Kind steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden (z. B. weil es über 25 Jahre alt oder arbeitssuchend nach abgeschlossener Ausbildung ist), und hat es nur geringes Vermögen (15.500 EUR; R 33a.1 Abs. 2 Satz 2 EStR 2012) kommt ein Abzug der Kosten beim gesetzlichen Unterhaltsschuldner nach § 33a Abs. 1 EStG in Betracht.[1] Einkünfte und Bezüge, die den Betrag von 624 ...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.3 Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich zu den Arbeitnehmern im Sinne der Sozialversicherung. Wird ihnen tatsächlich kein Arbeitsentgelt gezahlt, sind die Beiträge zur Rentenversicherung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt i. H. v. 1 % der Bezugsgröße zu berechnen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt ist für die Berechnung der Um...mehr

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Rückstellungen: ABC / Berufsausbildung

Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn Unternehmen über ihren eigenen Bedarf hinaus aus politischer und sozialer Verantwortung Auszubildende beschäftigen und der Wert des Anspruchs auf die Arbeitsleistung der Auszubildenden deutlich hinter den Aufwendungen für die Ausbildungsverpflichtung zurückbleibt.[1] Die Bewertung der Arbeitsleistung, die i. R. d. Ausbildungsv...mehr

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Rückstellungen: ABC / Arbeitnehmer

Aus Arbeitsverhältnissen können sich vielfältige Verpflichtungen ergeben, die rückstellungsrelevant sind. Diese begründen regelmäßig Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Ansatz von Drohverlustrückstellungen ist mangels objektivierter Bewertung des Beitrags zum Unternehmenserfolg häufig nicht möglich.[1] Vgl. auch "Abfindung", "Altersteilzeitverpflichtungen", "Beihilfe", "Beru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.2 Tierzucht und Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 80 Die Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen unter Selektion bestimmter erblicher Eigenschaften oder Merkmale.[1] Es muss ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Tierzucht und der Landwirtschaft bestehen. Daran fehlt es z. B. bei einer Brüterei, in der Küken überwiegend aus zugekauften Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind

Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf das Lebensalter des Kindes kommt es grundsätzlich nicht an. ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Begriff und Art der Ausbildung

Rz. 1346 Der Begriff der Ausbildung ist sehr weit gefasst. Erforderlich ist ein anerkanntes Berufsausbildungsverhältnis, verbunden mit einem bestimmten Ausbilder und einem bestimmten Ausbildungsplan. Es muss sich dabei um eine vom Arbeitsamt anerkannte Maßnahme der Weiterbildungsförderung i.S.d. SGB III handeln. Firmeninterne Qualifikationsmaßnahmen fallen nicht darunter.[14...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Ausbildung

Rz. 451 Befindet sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Trennung in einer Berufsausbildung oder in einem Studium, so kann er dies fortsetzen, wenn die Ausbildung oder das Studium bisher im Einvernehmen mit dem anderen Ehegatten betrieben worden ist. Das Studium/die Berufsausbildung muss jedoch zielstrebig betrieben werden. Der Abschluss muss zu erwarten sein. Rz. 452 Es ist uner...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ii) Mehrstufige Ausbildungen, insb. die sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle

Rz. 799 Der BGH[1092] hat für diejenigen Fälle, in denen das Kind nach der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, und die Eltern sodann ein sich hieran anschließendes Hochschulstudium finanzieren sollen (sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle), in gefestigter Rechtsprechung Grundsätze entwickelt. Danach umfasst der Unterhalt für eine letztlich doch einh...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Anspruch auf Ausbildung, § 1575 Abs. 1 BGB

Rz. 1345 Der Anspruch nach § 1575 Abs. 1 BGB hat folgende Voraussetzungen: a) Begriff und Art der Au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung

Rz. 787 Auch wenn der Pflicht des Unterhaltsschuldners, dem Unterhaltsgläubiger eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen, die Obliegenheit gegenübersteht, die Ausbildung mit Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu absolvieren, muss der Unterhaltsschuldner nach Treu und Glauben (§ 242) ausnahmsweise Verzögerungen und Unterbrechungen de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Abbruch der Ausbildung

Rz. 793 Ob und inwieweit der Abbruch einer Berufsausbildung bereits zum endgültigen Erlöschen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führt, muss der Tatrichter in jedem Einzelfall unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände dieses Einzelfalles entscheiden. Rz. 794 Grundsätzlich ist jedem jungen Menschen zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt, falsche Vorstellu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Minderjährige Kinder in Ausbildung

Rz. 197 Ein minderjähriges Kind hat nach Vollendung des 15. Lebensjahres und/oder Beendigung der Vollschulzeitpflicht nicht nur einen Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 während der (Berufs-)Ausbildungszeit, sondern das Recht auf eine angemessene Ausbildung, die es in die Lage versetzt später seinen Unterhalt selbst durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.[257] Aller...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Erforderlichkeit der Ausbildung

Rz. 1354 Die Ausbildung muss notwendig sein, um dem Berechtigten eine angemessene Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Ein angestrebtes höheres Niveau als das während der Ehe gelebte Niveau unterliegt ebenso der Unterhaltsverpflichtung aus § 1575 BGB, wenn davon auszugehen ist, dass der Berechtigte ohne die Ehe die höhere berufliche Stellung erreicht hätte. Rz. 1355 Nicht erforde...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Beginn der Ausbildung

Rz. 1358 Der Berechtigte muss die Ausbildung sobald als möglich nach Scheidung der Ehe aufnehmen. Da ein fester Einsatzzeitpunkt vom Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sich die Ausbildung auch an die Beendigung der Pflege und Erziehung gemeinschaftlicher Kinder oder einer Erkrankung anschließen, die bisher eine Ausbildung verhindern haben. Rz. 1359 Der Berechtigte kann sich ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Erwartung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung

Rz. 1362 Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung muss in üblicher Zeit zu erwarten sein. Es kann nicht verlangt werden, ein Studium beispielsweise in der Mindestzeit zu absolvieren. Orientierung bildet die durchschnittliche Dauer der Ausbildungszeit. Konkrete Umstände, z.B. Erkrankungen, können die Ausbildungszeit verlängern. Durchgehend muss die Prognose bestehen, dass die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Ehebedingte Nichtaufnahme oder Abbruch der Ausbildung

Rz. 1351 § 1575 BGB soll ehebedingte Ausbildungsnachteile ausgleichen. Die Nichtaufnahme einer Ausbildung durch einen Ehegatten vor der Ehe muss daher in Erwartung der Ehe erfolgt sein. Notwendig sind für eine solche Nichtaufnahme zumindest konkrete Berufspläne, in der Regel aber auch darüber hinaus konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Pläne, beispielsweise eine Anmeldung bei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (d) Ausbildungsunterhalt nach Abbruch/Beendigung der Ausbildung

Rz. 795 Mit dem Abbruch bzw. der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung erlischt auch die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Die Eltern tragen demnach nicht das Arbeitsplatzrisiko.[1079] Da das Ende einer ordnungsgemäßen Berufsausbildung fast immer zeitlich deutlich vor der/den Abschlussprüfung/en absehbar ist, kann dem Unterhaltsgläubiger zugemutet werde...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Voraussetzungen einer mehrstufigen Ausbildung

Rz. 806 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt – bezogen auf eine mehrstufige Ausbildung – neben den allgemeinen Voraussetzungen nach § 1610 Abs. 2 voraus, dass der Ausbildungsabschnitt im Anschluss an die praktische Ausbildung mit dieser in einem engen sachlichen – praktische Ausbildung und Studium müssen derselben Berufssparte angehören oder sich fachlich ergänzen – u...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Erforderlichkeit der Ausbildung

Rz. 1322 Die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung muss erforderlich sein, um eine angemessene Erwerbstätigkeit erlangen zu können. Dies ist dann der Fall, wenn der Berechtigte derzeit keine angemessene Tätigkeit ausüben kann und auch nicht in der Lage ist, nach dem gegenwärtigen Ausbildungsstand eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.[1391] Rz. 1323 Daran fehlt es, we...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Während der Ausbildung

Rz. 132 Während des Ausbildungszeitraums bestehen im Unterhaltsrechtsverhältnis gegenseitige Rechte und Pflichten (Gegenseitigkeitsprinzip). (1) Das Gegenseitigkeitsprinzip Rz. 133 Das auch dem Ausbildungsunterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gegenseitigkeitsprinzip bestimmt für die Eltern als Anspruchsschuldner aber auch für das (minderjährige) Kind gegenseitige Leistungspflic...mehr