Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Verpflichtungen des Anspruchstellers

Rz. 1377 Wer Ausbildungsunterhalt verlangt, ist verpflichtet, die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zielstrebig und fleißig zu betreiben und die Ausbildung innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Rz. 1378 Gegenüber Ansprüchen der Kinder auf Finanzierung der ersten Ausbildung sind die Anforderungen an einen Ehegatten, der eine Ausbildung, Fortbildung oder U...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten

Rz. 767 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt auch voraus, dass den Eltern die mit der Ausbildung verbundene besondere wirtschaftliche Belastung zugemutet werden kann.[1012] Verfügt ein Auszubildender aus Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente[1013] und Kindergeld über ein Einkommen in Höhe des Regelsatzes der jeweiligen Unterhaltsleitlinie, dann steht ihm ein Unterhalt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Beide Seiten der Aus- und Weiterbildung des Unterhaltsschuldners

Rz. 377 Der Unterhaltsschuldner ist zur Aufnahme einer Ausbildung verpflichtet, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, die Grundlage für das Bestreiten des eigenen Lebensbedarfs sowie für den Unterhalt des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes ist.[508] An dieser Stelle sind die Interessen des Unterhaltsschuldners (Ausbildung) und des Unterhaltsgläub...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 23 Auch elternbezogene Gründe können – wie bereits dargestellt – eine Verlängerung zulassen. Eine Verlängerung aus elternbezogenen Gründen ist insbesondere dann zu bejahen, wenn eine überobligationsmäßige Belastung des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen ist. Eine solche kann sich ergeben, wenn der betreuende Elternteil neben der Erwerbstätigkeit in einem besondere...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Das freiwillige soziale bzw. ökologische Jahr

Rz. 719 Während des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres ist das volljährige Kind grundsätzlich unterhaltsberechtigt,[927] wenn die soziale bzw. ökologische Tätigkeit des Kindes als Voraussetzung für eine sich anschließende Ausbildung gefordert wird[928] oder das Kind während seines Freiwilligendienstes berufliche Erfahrungen sammeln und sich orientieren kann, wovo...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Umfang der Ausbildungsobliegenheit

Rz. 1327 Die Ausbildungsobliegenheit beginnt spätestens mit der Scheidung oder mit dem Ende eines Unterhaltsanspruchs nach §§ 1570–1572 BGB, § 1573 Abs. 3 BGB. Über einen grundsätzlich bestehenden Unterhaltsanspruch bei Getrenntleben gem. § 1361 BGB kann die Obliegenheit bereits früher einsetzen.[1398] Rz. 1328 Kommt der Bedürftige der Ausbildungsobliegenheit schuldhaft nicht ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 9. Herabsetzung des Unterhalts

Rz. 1384 Eine zeitliche Befristung des Unterhalts auf die voraussichtliche Dauer der Ausbildung scheidet aus. Der Unterhaltsberechtigte ist möglicherweise nach einer ehebedingten Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit nicht in der Lage, Einkünfte zu erzielen, die den eigenen angemessenen Unterhaltsbedarf nach § 1578 BGB erreichen.[1432] Ob ggf. ehebedingte Nachteile unmittelba...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Ausbildungsunterhalt

Rz. 541 Auch während der Trennungszeit der Eheleute kann ein Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt entsprechend § 1575 BGB gegeben sein. Dies ist der Fall, wenn die Ausbildung dem im Laufe der Ehezeit einvernehmlich entwickelten Lebensplan der Eheleute entspricht. Ist dies der Fall, wird Ausbildungsunterhalt unabhängig davon geschuldet, ob es sich um eine Erstausbild...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der Bundesfreiwilligendienst

Rz. 715 Der BFD ist als Vollzeitbeschäftigung angelegt, allerdings wird er ohne Erwerbsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung abgeleistet (§ 2 Nr. 2 BDFG). Der Dienst ist als ganztägige, überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, angelegt (§ 3 Abs. 1 BDFG). Rz. 716 Vor dem Hintergrund der Ausgesta...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Bedürftigkeit

Rz. 833 Gem. § 1602 ist nur derjenige unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, also unterhaltsbedürftig ist; das ist für volljährige Kinder der Fall, solange und soweit sie noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben, regelmäßig also, wenn sie sich in Ausbildung befinden, aber auch bei Vorliegen einer Notlage, Krankheit oder Betreuung eines ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Anspruchsvoraussetzungen nach § 1575 Abs. 2 BGB

Rz. 1365 Während die Anwendung des § 1575 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen worden ist, setzt der Anspruch nach § 1575 Abs. 2 BGB grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder angemessene Berufserfahrung voraus.[1420] Die Definition der darauf gegründeten Fortbildung und Umschulung wird abgeleitet von § 77 SGB III mit de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der Schulabschluss

Rz. 113 Selbst wenn das Kind sich um einen Ausbildungsplatz rechtzeitig[150] bemüht hat, entsteht für das Kind ein Zeitraum Schulabschluss und Ausbildungsbeginn als Freizeit. Diesen muss das Kind mit einer Beschäftigung überbrücken.[151] Rz. 114 Nach Abschluss der Schulausbildung muss das Kind eine Berufsausbildung aufnehmen. Unterlässt es das und kann keine weitreichenden Be...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1333 Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt. Er hat daher die Erforderlichkeit der Ausbildung, die berechtigte Erwartung eines erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung und die realistische Chance zur anschließenden angemessenen Erwerbstätigkeit darzulegen u...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / I. Allgemeines zum Unterhalt des volljährigen Kindes

Rz. 652 Der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern ergibt sich wie beim minderjährigen und privilegiert volljährigen Kind aus § 1601 (Deszendentenunterhalt). Die Eltern sind über die Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) hinaus aufgrund der rechtlichen Verwandtschaft (§ 1589) aus dem Eltern-Kind-Verhältnis für das nun volljährige Kind unterh...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Chance angemessener Erwerbstätigkeit

Rz. 1326 Über die Prognosen hinsichtlich des Abschlusses der Ausbildung hinaus ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Persönlichkeit des Berechtigten eine realistische Chance darauf besteht, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. Objektiv muss auf dem Arbeitsmarkt ein Bedarf an Arbeitskräften in dem in Betracht komme...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Konkurrenzen

Rz. 1331 § 1573 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1574 Abs. 3 BGB enthält eine Obliegenheit des geschiedenen Ehegatten, sich ausbilden, fortbilden bzw. umschulen zu lassen. Diese Obliegenheit tritt an die Stelle der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Rz. 1332 § 1575 BGB ist dagegen als Anspruch auf Ausbildung, Fortbildung und Umschulung wegen entst...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / hh) Wartezeiten/Parkstudium/Freiwilliges Soziales oder ökologisches Jahr/Berufsgrundbildungsjahr

Rz. 796 Wartezeiten auf den gewünschten Studienplatz sind mit einer auf Gelderwerb gerichteten Tätigkeit zu überbrücken.[1083] Eltern sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein fachfremdes Parkstudium oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr zu finanzieren. Daher kann das Kind in dieser Zeit keinen Ausbildungsunterhalt verlangen, wenn das freiwillige Jahr keine ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 1115 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 1167 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[1200] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[12...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung

Rz. 2014 In dieser Entscheidung und noch einmal in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [2118] ist deutlich erklärt worden, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unangemessene Berücksich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Auskunfts- und Belegvorlagepflichten

Rz. 774 Das Gegenseitigkeitsprinzip vermittelt dem Unterhaltsschuldner auch gewisse Auskunfts- und Kontrollrechte: Er kann verlangen, dass er nicht nur bezüglich des Ausbildungsweges seines unterhaltsberechtigten Kindes, sondern auch über den Fortgang der Ausbildung und über die jeweils erbrachten Leistungen informiert wird (Auskunftsanspruch)[1028] und dem Verlauf des bishe...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / III. Bedürftigkeit (§ 1602 BGB)

Rz. 193 Bedürftig und damit unterhaltsberechtigt ist nach § 1602 Abs. 1 derjenige, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das Kriterium der Bedürftigkeit erfüllen minderjährige Kinder regelmäßig, da sie nur ganz ausnahmsweise bereits eine eigene Lebensstellung erlangt haben. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle haben die minderjährigen Kinder eben noch keine ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder bei Schwangerschaft, Betreuung eines eigenen Kindes und in Notlagen

Rz. 200 Grundsätzlich ist auch ein minderjähriges Kind zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn es das 15. Lebensjahr vollendet hat, die Vollzeitschulpflicht nicht mehr besteht und es sich nicht in Ausbildung befindet. aa) Schwangerschaft der minderjährigen Tochter Rz. 201 Die minderjährige schwangere Tochter, die aufgrund der Schwangerschaft nicht erwerbstätig i...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Frühere Erwerbstätigkeit

Rz. 456 In Ausnahme des Unterhaltsverlangens nach § 1361 Abs. 1 BGB kann der nicht erwerbstätige Ehegatte nach § 1361 Abs. 2 BGB eventuell auf eine Erwerbstätigkeit verwiesen werden, die er früher ausgeübt hat. Rz. 457 Hinsichtlich einer solchen früheren Erwerbstätigkeit ist konkret zu prüfen, ob sie während des Trennungszeitraums zumutbar ist. Dabei ist zu berücksichtigen, w...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Berechtigung zum Kindergeldbezug

Rz. 540 Kindergeld erhält nach § 62 Abs. 1 EStG im Sinne einer Bezugsberechtigung, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat bzw. unbeschränkt steuerpflichtig ist und bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern diese Voraussetzungen auf sie zutreffen, sind auch Bürger von EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland Kindergeld bezugsberechtigt....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / VII. Erfolgter Abbau des ehebedingten Nachteils

Rz. 103 Von Bedeutung ist auch, wenn die Berechtigte selbst durch eigene Aktivitäten den eingetretenen Nachteil nach Trennung bzw. Scheidung bereits tatsächlich – ganz oder teilweise – abgebaut hat. Denn ein tatsächlich nicht mehr vorhandener Nachteil muss auch unterhaltsrechtlich nicht mehr ausgeglichen werden. Rz. 104 Zitat Somit d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / g) Betreuung und Versorgung eines eigenen Kindes

Rz. 722 Das ein eigenes minderjähriges Kind betreuende volljährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Alleine die Geburt des Enkelkindes erfüllt nicht den Tatbestand der Verwirkung nach § 1611.[932] Allerdings haften erstrangig der Ehegatte des Kindes oder der nicht verheiratete andere Elternteil für den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Erst im Na...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Subsidiarität des Unterhaltsanspruches

Rz. 1238 Ein Anspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Berechtigte keinen Anspruch wegen Kindesbetreuung, § 1570 BGB, wegen Alters, § 1571 BGB oder wegen Krankheit, § 1572 BGB, hat.[1296] Der Anspruch auf Unterhalt von Erwerbslosigkeit ist daher gegenüber den anderen Unterhaltsansprüchen subsidiär. § 1573 Abs. 1 BGB setzt eine Erwerbsobliegenheit voraus. Da diese...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 158 Zulässig ist aber auch, spiegelbildlich derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält (Lebensleistung)[336] wie z.B.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Beruflicher Abstieg durch die Berufsunterbrechung

Rz. 38 In dieser Fallkonstellation gelingt der Berechtigten zwar der Wiedereinstieg in den früher ausgeübten Beruf, aber zu schlechteren Konditionen. Eine Vergleichsperson mit gleicher Ausbildung und gleichen persönlichen Voraussetzungen usw. bekommt ein höheres Gehalt, die Berechtigte erzielt aus bestimmten Gründen nur ein niedrigeres Einkommen. Praxistipp Zu prüfen ist dabe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / III. Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs des volljährigen nicht privilegierten Kindes

Rz. 663 Die Eltern sind gegenüber dem volljährigen nicht privilegierten Kind nach § 1601 unterhaltspflichtig alleine aufgrund des bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses in gerader Linie. Eine tatbestandliche Begrenzung des Anspruchs existiert nicht. Rz. 664 Das volljährige Kind ist wirtschaftlich von seinen Eltern abhängig, obwohl es in rechtlicher Hinsicht voll geschäftsfä...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder

Rz. 194 Allerdings sind auch minderjährige Kinder grundsätzlich verpflichtet zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs einer Erwerbstätigkeit nachzugehen,[250] wenn nicht wichtige Gesichtspunkte dem entgegenstehen.[251] Kommt der Minderjährige dieser Verpflichtung nicht nach, indem er die Schule nicht mehr besucht und keine Ausbildung beginnt, verstößt er mit diesem Verhalten ge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Ausgleich ehebedingter Nachteile

Rz. 1367 Besteht unterhaltsrechtlich eine Erwerbsobliegenheit, ist zunächst diese der Höhe nach zu klären. Von ihr hängt ab, in welcher Höhe ggf. ehebedingte Nachteile bestehen.[1422] Ist eine Erwerbsobliegenheit ersetzt durch die Notwendigkeit der Aus- oder Fortbildung, ist ebenfalls im Anschluss an diese Feststellung der ehebedingte Nachteil zu klären. Rz. 1368 Zwischen der...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Erwerbslosenunterhalt, § 1575 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1573 BGB

Rz. 1383 Falls der Unterhaltsberechtigte nach Abschluss einer Ausbildung gem. § 1575 BGB keine seinem neuen Ausbildungsniveau entsprechende Arbeitsstelle findet, schließt sich an den Ausbildungsunterhalt der Anspruch auf Erwerbslosigkeitsunterhalt als Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 3 BGB an. Der gem. § 1575 Abs. 1 BGB erreichte höhere Ausbildungsstand bleibt allerd...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Einsatz des Vermögens

Rz. 874 Nach § 1602 Abs. 2 müssen Volljährige anders als minderjährige Verwandte den Stamm ihres Vermögens grundsätzlich nicht verwerten, da dieses Vermögen dem späteren Aufbau einer eigenen Lebensstellung dienen soll. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn die Eltern den Unterhalt des Kindes nicht ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts leisten können (§ 1603 Abs. 2 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Verwirkung nach § 1611

Rz. 923 § 1611 begrenzt die Unterhaltspflicht im Rahmen des Verwandtenunterhalts, vernichtet also unter bestimmten Voraussetzungen einen bestehenden Unterhaltsanspruch dem Grunde nach teilweise oder insgesamt, wenn Unterhaltszahlungen teilweise oder insgesamt als grob unbillig anzusehen sind. Es handelt sich um eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung.[1280] Sie ist als ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Verwirkung von Verwandtenunterhalt, § 1611 BGB

Rz. 325 Die Norm beschränkt den Unterhaltsanspruch bei grobem Fehlverhalten des Berechtigten.[576] Ob neben dieser eng auszulegenden Ausnahmevorschrift [577] der Rückgriff auf andere Vorschriften wie z.B. § 242 BGB möglich ist, ist strittig.[578] Als Begehungsformen des § 1611 BGB kommen aktives Tun und Unterlassen in Betracht, soweit der Berechtigte dadurch eine Rechtspflicht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Verzicht auf Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 2101 Bei einem Verzicht auf Anschlussunterhalt ist zu prüfen, ob und ggf. welches Risiko der kinderbetreuende Elternteil mit der Aufgabe seiner Berufstätigkeit auf sich nimmt oder – insbesondere bei Scheidungsvereinbarungen – auf sich genommen hat, wenn die Betreuungsbedürftigkeit der Kinder endet, ob also ein Wiedereinstieg in den erlernten und ausgeübten Beruf nicht od...mehr

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FF 09/2023, Neue Richterin am Bundesgerichtshof

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 154/2023 vom 5.9.2023 Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Daniela Recknagel zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Recknagel ist 43 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer siebenmonatigen Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie im August 2007 i...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 832 Eine Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt kommt unter den Voraussetzungen des § 1611 in Betracht. So macht sich der Unterhaltsgläubiger einer schweren Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 schuldig, wenn er dem Unterhaltsschuldner einen nicht unerheblichen Schaden durch seine schuldhafte Pflichtverletzung zufügt, die darin besteht, dass er ihm den Abbruch sein...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berufsziel und Berufswahl

Rz. 746 Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis folgt auch die Obliegenheit des Kindes, sich nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung zu entscheiden und sich um einen geeigneten Studienplatz bzw. eine geeignete Ausbildungsstelle zu bemühen.[967] (1) Orientierungs...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / h) Krankheit

Rz. 731 Wenn und soweit das volljährige Kind aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, eine Ausbildung zu beginnen oder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, besteht gegen seine Eltern, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung bzw. Behinderung, ein Unterhaltsanspruch. Rz. 732 Allerdings trifft das volljährige Kind die Obliegenheit eine zumutbare (T...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Erwerbsobliegenheit im Allgemeinen

Rz. 856 Volljährige Kinder sind vom Grundsatz her dazu verpflichtet, zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Rz. 857 Vor einer unterhaltsrechtlichen Einstandspflicht seiner Eltern muss der gesunde Volljährige daher grundsätzlich – auch unter Ortswechsel – jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und alle sich ihm bietenden, auch berufsfremde und einf...mehr