Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.1.2 Freiwilligkeit

Rz. 5 Die Angaben gemäß § 100 Nr. 4 – Name und Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person – sind von der Auskunftspflicht ausgenommen. Der ansonsten Auskunftspflichtige nach Abs. 2 kann diese Angaben freiwillig machen. Eine durchsetzbare Verpflichtung hierzu besteht seitens der erhebenden Stellen nicht.mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 102 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die Auskunftspflicht der Jugendhilfeträger wurde erstmals mit dem SGB VIII eingeführt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Auskunftspflicht und Freiwilligkeit nach Abs. 1 Rz. 3 Abs. 1 regelt Grundsatz und Ausnahme zur Auskunftspflicht. 2.1.1 Grundsatz der Auskunftspflicht nach Satz 1 Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 statuiert die generelle Auskunftspflicht und verpflichtet die in Abs. 2 genannten Stellen, die Fragen gemäß § 15 des Bundesstatistikgesetzes zu beantworten (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/59...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 3 Literatur

Rz. 13 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63.mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.3 Benennungspflicht nach Abs. 3

Rz. 11 Da angesichts der Trägervielfalt die statistischen Ämter der Länder nicht die Anschriften aller Auskunftspflichtigen kennen können, normiert Abs. 3 die Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Benennung auf Anforderung. Rz. 12 Die Vorschrift dient insoweit der erleichterten Erhebung durch die statistischen Landesämter (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.2 Statistische Zwecke nach Abs. 2

Rz. 6 Abs. 2 enthält die bereichsspezifische Zulassung zur Weitergabe von Daten, die § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz voraussetzt (vgl. zu den Gesetzeserwägungen BT-Drs. 13/3082 S. 12; die durch das 2. SGB VIII-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1775) eingefügte Regelung entsprach § 133 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung). Danach dürfen Einzelangaben aus der Er...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 2.3.5 Freiwilligkeit der Angaben zu Hilfsmerkmalen

Rz. 12 Soweit für die Erhebungen der Hilfsmerkmale nach Nr. 1 bis 3 nach § 102 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 eine Auskunftspflicht besteht, bestimmt § 102 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich, dass die Angaben zu § 100 Nr. 4 freiwillig sind.mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.1.1 Grundtatbestände

Rz. 2 Abweichend von anderen Gesetzen hat der Gesetzgeber bei den Strafvorschriften nicht im Einzelnen angegeben, welche Verhaltensweisen als Straftaten zu ahnden sind. Vielmehr wird auf die in den "Grundtatbeständen" der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 angegebenen Handlungen Bezug genommen und nur ergänzend angegeben, unter welchen Voraussetzungen diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.4 Auskunfts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Familiengericht

Rz. 9 Gemäß Abs. 3 Satz 1 besteht eine Auskunftspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht. Diese stellt eine spezielle Regelung im Verhältnis zur allgemeinen Unterstützungspflicht nach § 50 Abs. 1 dar. Sie ist gleichwohl recht allgemein gehalten. Das Wohlergehen und die Entwicklung des Mündels soll Auskunft gegeben werden. Soweit Mängel in der Personensorge auftr...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.2 Umfang der Erhebung – Allgemeines nach Abs. 1

Rz. 8 Die Nr. 1 bis 13 enthalten die abschließende Aufzählung der einzelnen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Erhebung durchgeführt wird. Diese Bereiche werden teils durch die Art der jeweiligen Maßnahmen, teils durch die Benennung der anspruchsberechtigten Personen gekennzeichnet. Die Aufzählung ist abschließend; dies wird (nunmehr) insbesondere durch das a...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 109 BetrVG regelt die Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Wirtschaftsausschuss und Unternehmer über dessen Auskunftspflicht nach § 106 BetrVG. Die Einigungsstelle entscheidet dabei über Rechtsfragen. Überprüft wird die Auskunftspflicht des Unternehmers im konkreten Fall (BAG, Beschluss v. 17.9.1991, 1 ABR 74/90 [1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Einleitung des Einigungsstellenverfahrens

Rz. 6 Zur Einleitung eines Verfahrens nach § 109 BetrVG bedarf es eines ausdrücklichen Verlangens auf Auskunftserteilung über wirtschaftliche Fragen gem. § 106 BetrVG, auf das der Unternehmer überhaupt nicht, unvollständig, verspätet oder ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen reagiert. Entgegen der bisherigen instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B LAG Schleswig-H...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 2 Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen. Die Vorschrift begründet eine gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle; bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses soll d...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

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Kassen-Nachschau / 5 Kostentragung

Der Steuerpflichtige trägt die Kosten, die ihm in Erfüllung der durch § 146b Abs. 2 AO entstehenden Mitwirkungspflichten entstanden sind.[1] Dies betrifft die Vorlage- und Auskunftspflichten nach § 146b Abs. 1 AO sowie die Kontrollrechte für Aufzeichnungen oder Bücher in elektronischer Form nach § 146b Abs. 2 AO, etwa wenn ihm in Erfüllung der vorgenannten Pflichten Papier-,...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.4 Kürzung Pauschalbetrag bei Unterhaltspflicht nach Satz 4

Rz. 30 Sinn des § 39 Abs. 4 Satz 4 ist es, die Verwandtenpflege grundsätzlich anzuerkennen (zum Problem bei Altfällen vgl. Rz. 5; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage grundlegend BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13; hierzu auch Hoffmann, in: jurisPR-FamR 10/2015 Anm. 1). Im Kontext mit der Klarstellung in § 27 Abs. 2a ist sichergestellt, dass Verwandte – und damit namentlich d...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.6 Sonderbestimmungen für öffentliche Stellen

In § 105 AO wird eine Sonderregelung für die Auskunftspflicht von öffentlichen Stellen gegenüber dem Finanzamt getroffen. Dem Finanzamt gegenüber besteht grundsätzlich keine Verschwiegenheit. Die Auskunftspflicht geht damit der Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich vor.[1] Allerdings haben die staatlichen Stellen gemäß § 105 Abs. 2 AO auch gegenüber den Finanzbehörden das P...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.4 Auskunftsverweigerung bei Gefahr der Strafverfolgung

Nach § 103 AO sind Personen nicht auskunftspflichtig, wenn sie sich selber oder ihre Angehörigen hierdurch der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem OWiG aussetzen. Voraussetzung ist nach § 103 AO, dass die Auskunftspflicht weder den Beteiligten noch den für einen Beteiligten Auskunftspflichtigen trifft. Die Norm gilt also für Dritte.[1] Weiterhin ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.1 Rechtsstellung des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat im Besteuerungsverfahren grundsätzlich kein Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Seine Auskunft kann deshalb grundsätzlich nach § 328ff. AO durch ein Zwangsgeld erzwungen werden.[2] Allerdings kann auch die Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nicht grenzenlos gelten, sondern im Einzelfall eine Grenze in Art. 2 Abs. 1 GG finden, wenn seine Intimsphäre u...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 3.2 Lösungshinweise

Frau P. hat als geschiedene Frau entsprechend ihrer Angehörigeneigenschaft ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO. Sie ist auch nicht für Herrn P. auskunftspflichtig. Eine derartige Auskunftspflicht kann sich m. E. nur aus dem Gesetz, insbesondere den §§ 34, 35 AO, und nicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Ob Frau P. durch ihre Weigerung den Arbeitsvertrag verletzt, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftsanspruch gegenüber... / 3 Erlöschen des Anspruchs

Der Auskunftsanspruch erlischt, sobald er seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfüllt ist. Mit dem Hinweis hierauf kann der Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft also wiederholte Auskunftsansprüche, welche die gleiche Frage zum Gegenstand haben, zurückweisen. Hinweis Keine Auskunftspflicht nach Entlastung Die vor Inkrafttreten des WEMoG vertretene Auffassung, de...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Sie beruht auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2003 (BT-Drs. 15/1516 S. 21 und Begründung S. 66 zu Art. 1 § 61) und ist im Gesetzgebungsverfahr...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 24 Die Auskunftspflicht des Maßnahmeträgers nach Abs. 1 ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (allg. Meinung vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 3 m. w. N.). Unterlässt der Maßnahmeträger die Erteilung von Auskünften kann die Agentur für Arbeit bzw. der zugelassene kommunale Träger die Auskunftspflicht im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1 Trägerpflichten (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Träger, bei denen eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit durchgeführt wird. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind in den §§ 14 bis 18e, insbesondere § 16 Abs. 1 durch Bezugnahme auf die anwendbaren Vorschriften des SGB III aufgezählt. Wer im Einzelnen Maßnahmeträger sein kann, ist in der Vorschrift nicht explizit geregelt, ergibt...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.2.1 Auskunftspflichten der Maßnahmeteilnehmer

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind die Teilnehmenden auf Verlangen des Grundsicherungsträgers verpflichtet, Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden. Eine bestimmte Form der Auskunft ist nicht vorgesehen. Der Teilnehmer hat Auskunft über den Eingliederungserfolg zu erteilen. Dies...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.3 Pflicht zur Übermittlung der Beurteilung an die Agentur für Arbeit

Rz. 21 Die Pflicht der Maßnahmeteilnehmer, sich einer Beurteilung zu unterziehen, wird bezüglich der Träger der Maßnahme durch die Pflicht nach Abs. 2 Satz 2 flankiert, ihre Beurteilung an die Agentur für Arbeit unverzüglich zu übermitteln. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Beurteilung leistungsbezogener Merkmale. Die Beurteilung soll einen Überblick über die Stärk...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat einen doppelten Zweck: einerseits die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen, andererseits die Agentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, Maßnahmen der Eingliederung aktiv zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen, um den Maßnahmeerfolg zu sichern (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 61). Zur Erreichung des angestrebten...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.3 Änderungen mit Leistungserheblichkeit

Rz. 14 Mitwirkungspflichten des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I werden auf den Maßnahmeträger erstreckt. Alle leistungsrelevanten Änderungen sind der Agentur für Arbeit initiativ mitzuteilen. In der Praxis ist insbesondere das Zuspätkommen oder Fernbleiben des Teilnehmers oder auch eklatant mangelndes Interesse von Bedeutung, auch der Unterrichtsausfall des Maßnahmeträgers selbst (v...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.2 Aufschluss über Leistungserbringung

Rz. 11 Soweit die Regelung zur Auskunft verpflichtet, beinhaltet dies einerseits die Verpflichtung zur Beantwortung einzelner Auskunftsbegehren der Agentur für Arbeit, andererseits auch generelle Auskünfte in Form von Mitteilungen. Der Maßnahmeträger muss aus eigener Initiative tätig werden. Eine Aufforderung hierzu ist nicht erforderlich. Die Verpflichtung zur Auskunft entf...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.2 Pflichten der Teilnehmer und des Maßnahmeträgers (Abs. 2)

2.2.1 Auskunftspflichten der Maßnahmeteilnehmer Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind die Teilnehmenden auf Verlangen des Grundsicherungsträgers verpflichtet, Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden. Eine bestimmte Form der Auskunft ist nicht vorgesehen. Der Teilnehmer hat Auskunft ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

2.1 Trägerpflichten (Abs. 1) Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Träger, bei denen eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit durchgeführt wird. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind in den §§ 14 bis 18e, insbesondere § 16 Abs. 1 durch Bezugnahme auf die anwendbaren Vorschriften des SGB III aufgezählt. Wer im Einzelnen Maßnahmeträger sein kann, ist in der Vorschrift nic...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.5 Form

Rz. 16 Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für die Auskunftserteilung nicht vor (Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. 14). Die Auskunft kann daher schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder auch elektronisch erfolgen (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 61 Rz. 12; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 16). Es ist der Gegenschluss aus § 5...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 26 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448. Ockenga, Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten – Korrekturen im Rechtsverhältnis sind notwendig, SozSich 2015 S. 26. Schweigler/Niedermeier, Leistungserbringerrechtliche Fragen kommunaler Eingliederungs...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Sie beruht auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2003 (BT-Drs. 15/1516 S. 21 und Begründung S. 66 zu Art. 1 § 61) und ist im Gesetzgebungsverfahren bisher unverände...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.2.2 Leistungs- und Verhaltensbeurteilung durch den Maßnahmeträger

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sind die Teilnehmer an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit verpflichtet, eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch den Maßnahmeträger zuzulassen. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 legt dem Teilnehmer die Verpflichtung auf, sich vom Träger der Maßnahme hinsichtlich des während der Teilnahme gezeigten Verhaltens und der erbrachten Leistunge...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.6 Entstehung

Rz. 17 Der Wortlaut nennt kein Verlangen des Leistungsträgers. Der Vergleich mit § 61 Abs. 2 Nr. 1 zeigt, dass dort ein ausdrückliches Verlangen des Leistungsträgers geregelt ist. Die Auskunfts- und die Mitteilungspflicht des § 61 Abs. 1 bestehen daher kraft Gesetzes ohne gesondertes Verlangen des Leistungsträgers (ebenso Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.4 Unverzügliche Auskunft oder Mitteilung

Rz. 15 Sowohl Auskünfte als auch Mitteilungen sind der Agentur für Arbeit unverzüglich zu erstatten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Auskunft oder Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern zu erteilen. Eine Pauschalierung auf 7 Tage ab Kenntnis der Tatsachen ist nicht sinnvoll. Vielmehr sind nach allgemeinen Grundsätzen alle Umstände des Einzelfalls zu...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.1 Berechtigte

Rz. 8 § 61 berechtigt den jeweils zuständigen Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. 5; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 8; Steinmeyer, in: Gagel, SGB II, § 61 Rz. 3). Ausdrücklich erwähnt ist nur die Agentur für Arbeit. Die Berechtigung der gemeinsamen Einrichtung ergibt sich aus § 44b Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Abs. 5 setzt die Lebenserfahrung der Familiennotgemeinschaft in eine gesetzliche Vorschrift um, dass in Notsituationen unabhängig von einer bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Hilfebedürftige von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werden. Nach diesem Grundsatz sind die erbrachten Leistungen ohnehin na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 2.1 Auskunftserteilung nur im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Fraglich ist, ob die Nichterteilung von Auskünften nur im Rahmen einer Außenprüfung nach § 146 Abs. 2c AO sanktioniert werden kann. Es ist hier zunächst wichtig zu erkennen, dass die Bestimmung auf eine Außenprüfung abstellt, nicht allein auf eine Betriebsprüfung; dies hat zur Folge, dass alle Steuerpflichtigen hiervon betroffen sind, bei denen nach § 193 Abs. 2 AO eine solc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 92 AO enthält allgemeine Grundsätze zur Beweiserhebung und eine nicht abschließende Aufzählung einzelner Beweismittel. Um das Besteuerungsverfahren immer weitgehender von personellen Prüfungsanteilen freizuhalten, nehmen Beweislastentscheidungen und pauschalierende Betrachtungen im materiellen Steuerrecht immer größeren Raum ein, sodass kaum Anwendungsfälle für eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Auskunftsansp... / 2 Gründe

Da der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionstermin nicht vertreten war, ist über die Revision des Beklagten durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 [juris Rn 8 m.w.N.]). Die Revision hat keinen Erfo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufzeichnungspflichten nach Zivilrecht

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Verbände und Vereine sind grundsätzlich auch gegenüber ihren Mitgliedern verpflichtet Rechenschaft abzulegen. In der Regel erfolgt dies durch den Rechenschaftsbericht, den der Vereinsvorstand im Rahmen der Mitgliederversammlung vorlegt (Rechenschaftsbericht des Vorstands, Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters). Soweit in der Satzung nicht a...mehr

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ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / 2 Gründe

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Zulässigkeit der Klage ergibt sich aus dem berechtigten Interesse der Klägerin, den mit dem Eintritt der gesetzlichen Erbfolge einhergehenden Zuwachs i.S.d. § 2032 Abs. 1 BGB ihrer vom Beklagten bestrittenen Rechtsposition festgestellt zu wissen, weil sie hierdurch am Kaufpreis mitberechtigt wird gem. § 2041 BGB. Die Klage ist begründe...mehr

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Das Testament / 2.1.3 Vor- und Nacherbschaft

Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser das Schicksal seines Nachlasses über mehrere Erbfälle hinweg steuern. Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst (Nach-)Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer (Vor-)Erbe geworden ist (§ 2100 BGB). Der Erblasser kann auch mehrere Nacherbfälle hintereinander anordnen. Hiernach wird ...mehr