Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Abgrenzung zwischen Darlehensgewährung und Ausschüttung

Tz. 1046 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Darlehen der Kap-Ges an ihren Gesellschafter sind vor allem die Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich, s Tz 1047) und die Angemessenheit der Verzinsung (s Tz 1065) zu prüfen. Dies gilt auch für Darlehen, die eine Kap-Ges an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers gewährt. Dabei kann es sich auch um eine andere Kap-Ges oder Pers-Ges handeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Verzicht auf die Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttung einer steuerbefreiten Kapitalgesellschaft gem § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 220 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999 wurde die KSt nicht nach § 27 KStG 1999 erhöht , wenn eine von der KSt befreite Kap-Ges GA an eine jur Pers d öff Rechts vornahm.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verzicht auf die Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen aus dem EK 01 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 217 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei Ausschüttungen, die noch dem KSt-Anrechnungsverfahren unterlagen und für die EK 01 als verwendet galt, war nach Änderung des KStG durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) und das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) eine KSt-Erhöhung nicht mehr vorzunehmen (§ 40 S 1 Nr 1 KStG 1999). Die Neuregelung galt erstmals für oGA, die in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Vergütung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags bei Ausschüttungen aus dem EK 03 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 219 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Anrechnung und Vergütung von KSt war unter Geltung des früheren KSt-Anrechnungsverfahrens nach § 51 KStG 1999 grds ausgeschlossen, wenn die mit KSt vorbelasteten Eink bei der Veranlagung nicht erfasst wurden, weil die KSt nach § 2 Nr 2 KStG bereits durch den St-Abzug abgegolten war. In Durchbrechung dieses Grundsatzes vergütete das BfF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG)

Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn 25) wirkt die Verwendungsfestschreibung in beide Richtungen, dh sowohl dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Gesonderte Feststellung des Einlagekto (§ 27 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 27 Abs 2 S 1 KStG ist der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge des Wj ermittelte Bestand des stlichen Einlagekto (zum Schluss jedes Wj, auch eines Rumpf-Wj) gesondert festzustellen. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit, denn die Inanspruchnahme des stlichen Einlagekto zur Finanzierung von Leistungen geschieht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zuordnung der Leistungen zu den Gesellschaftern

Tz. 162 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Leistungen einer Kö an mehrere AE, zu deren Finanzierung mehrere EK-Töpfe (dh neben dem Einlagekto auch neutrales Vermögen) herangezogen werden müssen, sind den AE entspr ihrem Anteil an der Ausschüttung zuzurechnen. Eine gezielte Zurechnung eines bestimmten Ausschüttungsbestandteils zu einem bestimmten AE ist nicht zulässig (analog R 97 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beendigung der Organschaft vor Wiederangleichung der Abführungsdifferenz

Tz. 242 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Endet die Organschaft vor Wegfall der Ursache für eine frühere Minder- bzw Mehrabführung, ändert das auf der Ebene der OG nichts an dem Bestand des stlichen Einlagekto. Dass auf der Ebene des OT im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung bzw bei veräußerungsgleichen Tatbeständen die erhöhten bzw geminderten AK der Beteiligung an der OG Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Unterlassene oder verspätete Bescheinigung einer Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ist für eine Leistung bis zum Tag der Bekanntmachung der erstmaligen Feststellung iSd § 27 Abs 2 KStG zum Schluss des Wj der Leistung eine St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG nicht erteilt worden, gilt gem § 27 Abs 5 S 2 KStG der Betrag der Einlagerückgewähr als mit null bescheinigt. Diese Regelung soll Verzögerungen durch verspätete Bescheinigunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 274 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachdem der EuGH die vor der Einführung des § 8b Abs 4 KStG geltende Besteuerung von sog Streubesitzdividenden bei beschr stpfl Kö für gemeinschaftswidrig erklärt hat (s Tz 48), hat der Ges-Geber durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 v 21.03.2013 in der Weise reagiert, dass er für alle begünstigten Empfäng...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 645 Kapitalgesellschaften werden selbstständig besteuert. Sie sind Steuersubjekte der Körperschaftsteuer wie auch aller anderen Steuern. Für die Körperschaftsteuer kommt es nicht darauf an, ob die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn ausschüttet oder einbehält (thesauriert). Gewinnausschüttungen sind auch nicht als betrieblicher Aufwand abzugsfähig. Die Körperschaftsteuer is...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Nutzungen

Rz. 159 Bei den Nutzungen ist erneut zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Rz. 160 Beim Einzelunternehmen bestehen die Nutzungen im Netto-Reingewinn.[194] Die Ermittlung dieses Gewinns kann sich nur aus der jeweiligen Jahresbilanz ergeben. Da jedoch sowohl die Handelsbilanz[195] als auch die Steuerbilanz mit ihren Abschreibungsmögli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.1.1 Zeiträume bis zum Inkrafttreten des SEStEG (VZ bis 2005)

Tz. 261 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bereits für die Zeit vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG , der die Voraussetzungen einer stfreien Einlagenrückgewähr für EU-ausl Kö und Pers-Vereinigungen erstmals ges regelte, wurde die Auff vertreten, dass auch unbeschr stpfl AE von ausl Kö (weltweit) die in § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG geregelte St-Freiheit der Einlagerückzah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2 Vereinbarung von Sicherheiten

6.2.1.2.1 Allgemeines Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2 Sonderfälle

6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.5 "Unzulässige" Rücklagen eines Regiebetriebs führen zu einem Zugang beim steuerlichen Einlagekto

Tz. 101b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Gewinn eines Regiebetriebs in eine "unzulässige" Rücklage eingestellt (hierzu s § 4 KStG Tz 315), so wird unterstellt, dass der BgA den Gewinn an die Träger-Kö kapstpfl abgeführt und diese den Betrag dann wieder in den BgA eingelegt hat. Nach Rechts-Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 54) führt dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich)

Tz. 1047 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Prüfung der Ernsthaftigkeit ist entscheidend, ob eine Rückzahlung des Darlehensbetrags tats beabsichtigt ist. Dies setzt zum einen voraus, dass im Voraus klare und eindeutige Vereinbarungen über die Darlehenslaufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tilgungsmodalitäten getroffen werden. Der Umstand, dass der Gesellschafter einen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.5 Darlehen in den Fällen des § 43a GmbHG

Tz. 1059 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach § 43a GmbHG ist es für eine GmbH nicht zulässig, Darlehen an ihren GF oder einen anderen ges Vertreter aus dem zur Erhaltung des St-Kap erforderlichen Vermögen zu gewähren. Ein entgegen dieser Regelung gewährter Kredit ist ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren. Wird gegen dieses Kreditgewährungsverb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Nach Auff des BFH liegt die Besicherung bereits in den Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Definition des ausschüttbaren Gewinns auf der Basis der Steuerbilanz

Tz. 73 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden im KStG geregelten Verwendungsfiktionen, nämlich die für die EK 02-Verwendung in § 38 Abs 1 S 4 KStG (im Regelfall nur noch bis 2006 von Bedeutung) und die für die Verwendung des stlichen Einlagekto in § 27 Abs 1 S 3 KStG, definieren die durch das UntStFG eingeführte Größe des ausschüttbaren Gewinns ausgehend vom EK lt (zutr) St-B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG

Tz. 302 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 7a S 2 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist die Regelung für Streubesitzdividenden erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach dem 28.02.2013 zufließen. Es kommt somit nicht auf den Zeitpunkt des GA-Beschl oder der Einbuchung der Forderung, sondern auf den Zufluss der GA an. In den Fällen, in denen der Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Rechtslage vor dem SEStEG

Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) setzt sich mit der stlichen Behandlung der Zahlungen einer GmbH an ihren Alleingesellschafter auseinander, mit der diese ein Besserungsversprechen einlöste, das sie in einem früheren Jahr gegeben hatte (dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1130). In dem betreffenden Vorjahr hatte der Alleinge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.4 Tarifbelastung

Tz. 173 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Das unter Beachtung der Sondervorschriften für beschr Stpfl (s § 50 EStG, s Tz 95 ff) ermittelte zvE unterliegt in vollem Umfang der KSt, da die Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG nur für unbeschr Stpfl anwendbar sind. Der KSt-Satz für beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG bestimmt sich heute nach § 23 Abs 1 KStG, früher nach § 23 Abs 3 KStG iVm § 23 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 190 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das SEStEG ist mit Wirkung ab dem VZ 2006 ein neuer Abs 5 in den § 27 KStG eingefügt worden, der den früheren § 27 Abs 1 S 5 und den früheren Abs 5 KStG ersetzt. Durch das SEStEG ist jedoch durch ein Versehen der (nicht existierende) S 6 statt richtigerweise der S 5 des bisherigen § 27 Abs 1 KStG aufgehoben worden. § 27 Abs 5 KStG nF gil...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Verhalten des "Langzeitarbeitslosen"

Rz. 120 Während in den Fällen des Behindertentestaments für den Behinderten ein gesetzlicher Vertreter, i.d.R. ein Betreuer, über die Frage der Ausschlagung der Erbschaft unter den Voraussetzungen des § 2306 Abs. 1 BGB entscheidet, liegt die Entscheidungsbefugnis vorliegend beim Langzeitarbeitslosen. Dieser kann auch letztlich für sich wirtschaftlich nachteilige Entscheidung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ob das stliche Einlagekto als verwendet gilt, ist nach § 27 Abs 1 S 3 KStG zu entscheiden, dh ein Direktzugriff ist grds nicht möglich (s Urt des BFH v 09.06.2010, BFH/NV 2010, 2117; s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 560; und s Urt des BFH v 11.02.2015, BStBl II 2015, 816; dazu auch s Urt-Bespr von Gosch, BFH/PR 2015, 301; weiter s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.7 Abflussfolgen bei einer vGA im Organkreis

Tz. 1833 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Behandlung der vGA an den OT als vorweggenommene Gewinnabführung hat zur Folge, dass hierfür kein Abfluss einer Ausschüttung angenommen werden kann. Es ist also nicht zu prüfen, ob es zu einer Einlagenrückgewähr iSv § 27 KStG, zu einer KSt-Minderung nach § 37 KStG (bis 31.12.2006) oder zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG (idR nur noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.4 Zahlungstag (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 3 KStG)

Tz. 168 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als Zahlungstag ist der Tag zu bescheinigen, an dem die Kö ihre Leistungen an den AE erbracht hat (dazu auch s Urt des BFH v 24.02.2015, BStBl II 2017, 101). Das Erbringen der Leistungen kann zB durch Barzahlung, Überweisung oder Gutschrift erfolgen. Der zu bescheinigende Zahlungstag ist nicht immer identisch mit dem Tag, an dem dem AE die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.6 Sicherheiten in Konzernfällen

Tz. 1059a Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach Auff des BFH kann bei Darlehensgewährungen durch einen Gesellschafter an "seine" Kap-Ges (vor allem im Konzern) auf die Gestellung von Sicherheiten verzichtet werden; s Urt des BFH v 21.12.1994 (DB 1995, 1312; dazu auch s Tz 1116). Diese Rspr ist uE aber nicht auf den umgekehrten Fall der Darlehensgewährung durch eine Kö an ihren AE ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.2 Darlehen an Schwestergesellschaften

Tz. 1056 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Gewährung eines Darlehens durch eine GmbH an ihre sich in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindliche SchwGes ist als vGA anzusehen, wenn für die Darlehensgewährung keine Sicherheiten überlassen werden; s Urt des BFH v 08.10.2008 (BStBl II 2011, 62, und s Schr des BMF v 29.03.2011, BStBl I 2011, 277, Rz 31; die in diesem BMF-Schr da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Rechtsanspruch auf Erteilung der Steuerbescheinigung

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 KStG ist die ausschüttende Kö – vorbehaltlich des § 27 Abs 4 KStG – verpflichtet, ihren AE die St-Besch auszustellen. Gem dieser Verpflichtung hat der AE einen einklagbaren Anspruch gegen die ausschüttende Kö auf Ausstellung der St-Besch nach amtlich vorgeschriebenem Muster (s Urt des FG BB v 03.05.2022, EFG 2022, 1407). Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung einer Kap-Rücklage, GmbHR 2003, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.3 Ausweis in der Handelsbilanz

Tz. 1057 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 UU sind derartige Darlehensgewährungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, auch hr-lich nicht als FK, sondern als Ergebnisverwendung anzusehen (ausführlich s Neumann, GmbHR 1996, 424, mwHinw). Damit darf auch in der H-Bil ein entspr Anspruch nicht aktiviert werden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.4 Modalitäten der Zinszahlung

Tz. 1061 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei der Vereinbarung der Zinszahlungsmodalitäten besteht für die Vertragsparteien eine recht große Freiheit. Eine unbedingte Verpflichtung zur Festlegung einer monatlichen Zinszahlung besteht uE nicht. Anders als zB bei Gehaltszahlungen sind im Darlehensbereich auch unter fremden Dritten längere Zahlungsintervalle (vierteljährlich, halbjähr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / V. Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 416 Bestimmte gesellschaftsvertragliche Besonderheiten rechtfertigen ein erhöhtes Verschonungsbedürfnis,[550] weil die langfristig bestehende gesellschaftsvertragliche Beschränkung dazu führt, dass der objektive gemeine Wert der erworbenen Gesellschaftsanteile "aus subjektiver Sicht des Erwerbers nicht verfügbar" ist.[551] Vor diesem Hintergrund regelt § 13a Abs. 9 ErbSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallende Bezüge

Tz. 50 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE werden Einnahmen aus Wertpapierleihgeschäften nicht von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst. Hierbei handelt es sich um die Vergütung, die der Verleiher erhält (Leihgebühr, Kompensationszahlung). GlA s Mühlhäuser/Stoll (DStR 2002, 1597, 1599), s Strunk/Kaminski (NWB, F 4, 4731, 4732), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 108), s M Frotscher (in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Zu niedrig bescheinigte Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 1 bis 3 KStG)

Tz. 205 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Eine Verwendungsfestschreibung hinsichtlich des Einlagekto in der vor Inkrafttreten des SEStEG gekannten Art sieht § 27 Abs 5 S 1 KStG nur noch bei zu niedriger Angabe der Einlagerückgewähr in der St-Besch vor. Der in § 27 Abs 5 S 1 KStG geregelte Fall ist uE der, dass die von der Kö (bzw die von einem zwischengeschalteten Kreditinstitut) au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Sonstige beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 2 Nr 2 KStG)

Tz. 204 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter die zweite Gruppe der beschr St-Pflicht fallen die sonstigen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschr stpfl sind, mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen (s § 2 Nr 2 KStG). Diese St-Pflicht trifft ausschließlich jur Pers d öff Rechts (s Tz 205 f). Dass (auch) die jur Pers d öff Rechts de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr