Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677)

Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind, es sei denn, Ausschüttungen oder ausschüt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 2 Abs 7 S 2 EStG bestimmt als Einkünfteermittlungszeitraum das Kj. Die Vorschrift wird für abweichende Wj durch § 4a EStG ergänzt, der den Gewinn – der Grundregel des § 2 Abs 7 S 2 EStG entsprechend – Kj zuordnet. § 6b EStG: Für die sechsjährige Zugehörigkeitsfrist iS § 6b Abs 4 Nr 1 EStG kommt es auf die Anzahl der Wj (einschließlich Rumpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / GEMA

Laufen bei beschränkt StPfl Vergütungen über die GEMA, § 50a Abs 6 EStG iVm § 73f EStDV, dann fließen sie dem Künstler erst mit Auszahlung zu, BFH vom 27.06.1963, IV 111/59 U, BStBl III 1963, 534. Erbringt ein Verlag nicht rückzahlbare Zahlungen zum Zwecke der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber, welche mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 15/1553 v. 19.9.2003; BR-Drucks. 609/03 v. 28.8.2003)

Rz. 46 [Autor/Stand] Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch ... vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, nach den Vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.5 Belastungswirkungen

Rz. 260b Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist.[1] Rz. 260c Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung zwischen Körperschaften beträgt die körperschaftsteuerliche Belastung 15 % zzgl. SolZ und ist damit identisch mit der Belastung einer offenen Gewinnausschüttung. Das gilt auch für die p...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.2 Bedeutung der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 3 Die Funktion des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung hat sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung diente bis 1976 der Sicherung der körperschaftsteuerlichen Doppelbelastung. Da nach dem vor 1977 geltenden KSt-Recht sowohl das Einkommen bei der Körperschaft als auch die Ausschüttung bei dem Anteilseigner besteuert ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung als Institut zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft

Rz. 7 § 8 Abs. 3 KStG stellt das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung und weist ihm damit eine Funktion bei der Abgrenzung von Einkommenserzielung und -verwendung zu. Das ergibt sich schon aus dem sprachlichen Zusammenhang der Vorschrift. Wie in Rz. 6 dargestellt, dient der Begriff des Einkommens der Definition der dem Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.6 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Gewerbesteuer

Rz. 260i Bei der ausschüttenden Körperschaft unterliegt die verdeckte Gewinnausschüttung der GewSt; bei ihr erhöht sich die steuerliche Belastung also um die GewSt. Nach § 7 S. 1 GewStG ist Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das ist der stpfl. Gewinn entsprechend Nr. 21 des Schemas der Entwicklung des Einkommens nach R 7.1 KStR....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalherabsetzung

Literatur: Haas, BB 1980, 775 Grundsätzlich kann in einer handelsrechtlich wirksamen Kapitalherabsetzung keine verdeckte Gewinnausschüttung liegen, auch wenn sie nur zu dem Zweck erfolgt, eine Ausschüttung und damit verbundene Steuerbelastungen zu vermeiden.[1] Es handelt sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang in gesellschaftsrechtlicher Form. Zwar entsteht eine Vermö...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rücklagen

Bucht die Kapitalgesellschaft freie Rücklagen oder einen Gewinnvortrag auf ausstehende Einlagen um, so wird der Gesellschafter von einer Verbindlichkeit (der Einzahlungsverpflichtung) befreit, wenn der Vorgang handelsrechtlich wirksam ist. Der Vorgang ist steuerlich so zu behandeln, als ob die Gewinnanteile an den Gesellschafter ausgeschüttet, wenn auch nicht ausgezahlt, und...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 257 Regelmäßig führt die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Gesellschafter zu Einkünften, die der KapESt unterliegen.[1] Bemessungsgrundlage der KapESt ist der volle Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung.[2] Das bedeutet, dass die volle KapESt auch dann zu erheben ist, wenn feststeht, dass die Einnahme bei dem Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG nicht in das Einkomm...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss (Abfluss)

Literatur: Briese, DB 2014, 1334 Auf der Ebene der Körperschaft ist die verdeckte Gewinnausschüttung verwirklicht, wenn ihr Einkommen gemindert ist. Dazu ist der Abfluss bei der Körperschaft und der Zufluss bei dem Empfänger (Gesellschafter) nicht erforderlich.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann daher auch vorliegen, wenn die Körperschaft ihr Einkommen durch eine Rücks...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.7 Fehlender Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung

Rz. 204 Schließlich liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung nur vor, wenn sie nicht mit einer offenen Ausschüttung in Zusammenhang steht. Daher kann ein Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung keine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Das gilt auch dann, wenn die offene Gewinnausschüttung im Interesse nur eines Gesellschafters vorgenommen wird (inkongruente Gewinnaussch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaft

Jede Kapitalgesellschaft kann Leistende einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Ohne Bedeutung ist, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Die inl. Regeln für verdeckte Gewinnausschüttungen gelten daher auch für ausl. Gesellschaften, die ihrer Rechtsform nach einer deutschen Körperschaft, die Gewinnausschüttungen vornehmen kann, entsprechen und die im Inte...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Steuertechnisch bedeutet eine verdeckte Gewinnausschüttung, dass den Kommanditisten im Rahmen der KG ein höherer Gewinnanteil zugewendet wird, der Komplementär-GmbH dagegen ein unangemessen niedriger Gewinnanteil. Das ist nicht nur der Fall, wenn die Gewinnverteilung selbst zulasten der Komplementär-GmbH unangemessen ist, sondern auch dann, wenn die Vergütung für die Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.4 Rückabwicklung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

Rz. 300 Ist der Vermögensvorteil der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person geflossen, liegt also eine verdeckte Gewinnausschüttung im "Dreiecksverhältnis" vor, stellt sich die Frage, wie die Rückgewähr des Vorteils durch die nahestehende Person zu beurteilen ist. Ebenso wie bei einer Rückgewähr des Vorteils durch den Gesellschafter selbst kann die Rückgew...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter-Geschäftsführer

Literatur: Richter, GmbHR 1981, 165; Schoor, DStZ 1990, 355; Wassermeyer, DStR 1991, 1065; Schulze zur Wiesche, GmbHR 1991, 113, 170; Wassermeyer, Stbg 1997, 529; Hoffmann, DStZ 2005, 97; Seer, GmbHR 2011, 225; Seer, GmbHR 2012, 563; Schothöfer, GmbHR 2012, 559; Schwedhelm, DB 2015, 2956; Merkle/Vocke, BB 2020, 2519 Ein Geschäftsführer, der kein beherrschender Gesellschafter ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertragsteuer

Literatur: Nickol, BB 1986, 1688; Herzig/Förster, Wpg 1986, 289; Lang, Ubg 2009, 468, 481 Bildet die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Anteilseigner einen Kapitalertrag, unterliegt sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 7a, 7b oder 7c EStG.[1] KapESt fällt auch dann an, wenn es auf der Ebene der Körperschaft nicht zu einer Hinzurechnung zum Einkommen gekommen ist, wei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertrag

Die verdeckte Gewinnausschüttung wird bei dem Gesellschafter als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfasst. Ob bei ihm ein Kapitalertrag vorliegt, ist nur nach dieser Vorschrift zu beurteilen. Es kommt daher nicht darauf an, ob bei der Körperschaft eine Einkommenszurechnung erfolgt ist.[1] Zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. der Abgeltungsteuer nach § 32d ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.2 Materielle Wirtschaftsgüter oder erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 235 Besteht die Vermögensminderung in der Übertragung eines materiellen Wirtschaftsguts (einschließlich Geld) oder eines erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts, also in bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgütern, erfolgt die Abwicklung nach folgenden Grundsätzen. Bei der den Vorteil gewährenden Gesellschaft ist das Einkommen außerbilanziell um den Betrag der verdeckten Gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.3 Besteuerung von Spitzeneinheit und Auslandskapitalgesellschaft im Rechtsformvergleich

Rz. 90 Wie schon eingegrenzt wird ausschließlich die (laufende) Ertragsbesteuerung einer gewerblich tätigen Spitzeneinheit dargestellt, die Besteuerung von im Privatvermögen gehaltenen Auslandsbeteiligungen werden nicht betrachtet; zudem bleiben grenzüberschreitende Konstruktionen, die vorrangig Steuereinsparungen zum Ziel haben und regelmäßig Durchgriffs- oder Hinzurechnung...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.3.1 Steuerrechtliche Pflichten in Deutschland

Rz. 17 In Deutschland erfolgt die Ertragsbesteuerung vorrangig nach dem Wohnsitzstaatsprinzip, wonach eine deutsche Spitzeneinheit mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen (Universalitätsprinzip) unterliegt. Je nach Rechtsform der deutschen Spitzeneinheit – Einzelunternehmen, Per...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / Zusammenfassung

Auslandskapitalgesellschaften deutscher Spitzeneinheiten werden überwiegend in der Rechtsform der (der deutschen vergleichbaren) ausländischen Kapitalgesellschaft geführt; eher selten sind auch ausländische Personengesellschaftsformen mit "beschränkter Verantwortung" mögliche Vertreter. Handelsrechtlich resultiert aus diesem Auslandsengagement der deutschen Spitzeneinheit de...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.1.2 Laufende Ertragsteuer der Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 65 Aufgrund der (angenommenen) Steuersubjektqualifikation wird im Folgenden ausschließlich die laufende (Erfolgs-)Besteuerung der ausländischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (Tochterkapitalgesellschaft) betrachtet;[1] die Besteuerung der Gründung und der Beendigung des Auslandsengagements sowie die Steuerwirkungen erfolgsunabhängiger Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 4 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG findet in dieser Form im maßgeblichen Unionsrecht keine Entsprechung [1], denn eine umfassende Begünstigung der urheberrechtlichen Leistungen ist im einschlägigen Unionsrecht nicht vorgesehen. Art. 98 MwStSystRL bestimmt (abgesehen von der mWv 6.4.2022 bestehenden Möglichkeit nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL zur Einführung eines super ermä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.4 Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 86 § 8c Abs. 1 S. 2 KStG dehnt den Tatbestand der Vorschrift auf den Fall aus, dass nicht eine einzelne Person (einschließlich der ihr nahestehenden Personen) als Erwerber an dem schädlichen Anteilserwerb beteiligt ist, sondern eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Dadurch sollen Umgehungen der Vorschrift verhindert werden, bei denen mehrere Persone...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) KapESt-Entlastung für nach der Auflösung einer Tochtergesellschaft erfolgte Ausschüttungen

Zu Gunsten einer ausländischen Muttergesellschaft kommt für Gewinnausschüttungen ihrer sich in gesellschaftsrechtlicher Abwicklung befindenden inländischen Tochtergesellschaft die Entlastungswirkung gem. § 43b Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zur Anwendung, wenn die Gewinne aus der Zeit vor der Auflösung stammen und es sich nicht um abschließend gezahlte Abwicklungs...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.6 Kein Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung

Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung darf in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen, muss also außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung erfolgen. Es zeichnet die verdeckte Gewinnausschüttung ja gerade aus, dass eine Vermögensminderung der Körperschaft in einer Form auftritt, in der sie äußerlich nicht als Ausschüttung ers...mehr

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Gewinnausschüttung / 2.4 Ausschüttungen bei optierenden Personengesellschaften

Die Option einer Personengesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung hat auch Auswirkung auf die Besteuerung beim Gesellschafter. Durch den Wegfall der transparenten Besteuerung müssen Gewinnanteile erst besteuert werden, wenn sie "ausgeschüttet" werden.[1] Beim Gesellschafter führen daher insbesondere durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften i. S. d...mehr

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Gewinnausschüttung / 3 Sonstige Auswirkung von Ausschüttungen bei der Kapitalgesellschaft

Bei allen Ausschüttungen (offen und verdeckt) kann im Falle eines vorhandenen steuerlichen Einlagekontos[1] auch eine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto in Betracht kommen. Dies ist der Fall, wenn die Auschüttung(en) den ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Die Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto löst keinen Kapitalertrag beim Gesellschafter aus.[2] Es mind...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / Zusammenfassung

Überblick Ausschüttungen des Gewinns führen auf der Ebene der Körperschaft zu keiner Einkommensänderung, sondern sind Maßnahmen der Gewinnverwendung. Hierzu rechnet nach dem Gesetzeswortlaut auch die sog. "verdeckte Gewinnausschüttung" (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die verdeckten Gewinnausschüttungen grenzen sich zu den regulären Ausschüttungen u. a. dadurch ab, dass sie formell...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.2 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG

Ob eine Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung zu einer Einkommenskorrektur führt, hängt davon ab, ob eine Minderung des steuerlichen Gewinns[1] eingetreten ist. Eine Hinzurechnung nach § 8 Abs. 3 KStG ist nur dann vorzunehmen, wenn sich der Sachverhalt gewinnmindernd ausgewirkt hat. Die Korrektur kann nur das erfassen, was vorher zu einer Steuerminderung geführt hat...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit. Wird die GmbH-Beteili...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.2 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen kommt die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG in Betracht. Inwieweit eine Ausschüttung das steuerliche Einlagekonto berührt, ist wie folgt zu ermitteln: Eigenkapital in der Steuerbilanz des Vorjahres Eine Verwendung des Einlageko...mehr

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Gewinnausschüttung / 2.2 Vorabausschüttung

Eine Sonderform der offenen Ausschüttung ist die Vorabausschüttung. Bei einer GmbH sind Vorabausschüttungen handelsrechtlich bereits vor Ablauf des Wirtschaftsjahrs zulässig. Hingegen darf eine AG nach § 59 Abs. 1 AktG erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn leisten.mehr

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Gewinnausschüttung / 2.1 Offene Gewinnausschüttung

Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr (offene Ausschüttung) ist der Regelfall der Gewinnausschüttung. Die Standardfälle sind Dividenden aus Aktien und die i. d. R. im Rahmen der Gesellschafterversammlung beschlossene Gewinnausschüttung einer GmbH.mehr

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Gewinnausschüttung / 1 Definitivbesteuerung auf 2 Ebenen

Das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft unterliegt in der ersten Stufe einem einheitlichen Steuersatz von 15 %, unabhängig davon, ob die Gewinne einer Ausschüttung zugeführt werden oder eine Thesaurierung stattfindet. In der zweiten Stufe unterliegen auf Ebene der Gesellschafter die Gewinnausschüttungen als Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Barausschüttung...mehr

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Gewinnausschüttung / 5 Besteuerungszusammenhang bei Gewinnausschüttungen

Bei Gewinnausschüttungen tritt eine gewisse Koppelung der Besteuerung auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene ein. Die Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen wird nur zugelassen, soweit die Gewinnausschüttung auf der Ebene der leistenden Gesellschaft dem Einkommen hinzugerechnet wurde.[1] Korrespondierend ist die Einschränkung bei der Freistellung im Körperschaftsteue...mehr