Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.2 Zeile 3

In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte und Veräußerungsgewinne einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.6 Zeile 9

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu erfassen, die zu einem Untergang des Zinsvortrags führen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs (§ 8a Abs. 1 KStG i. V. m. § 4h Abs.5 EStG): U.E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nur für Teilbetriebe vorkommen, da Körperschaften nur ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Als Nutzungen einer Kapitalgesellschaft stehen dem Vorerben für die Dauer der Vorerbschaft grundsätzlich die auf seine Beteiligung entsprechend den Ergebnisverwendungsbeschlüssen entfallenden Gewinnanteile oder Dividenden zu.[54] Dies gilt jedoch nicht, soweit der Gewinn aus der Auflösung von stillen Reserven resultiert, die bereits vor dem Erbfall gebildet worden sin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (6) Ausschüttungsannahme

Rz. 206 Aus der Sicht eines gedachten Investors gilt: "A stock is worth only what you can get out of it."[588] Bei der Unternehmensbewertung steht daher der Gedanke im Vordergrund, die an die Anteilseigner auszuschüttenden (bzw. von diesen zu entnehmenden) finanziellen Überschüsse des Unternehmens zu kapitalisieren. Zur Ausschüttung steht aber nur das zur Verfügung, was nach...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 21 Der Erbe kann die Ausführung einer vom Testamentsvollstrecker unmittelbar bevorstehenden Verfügung durch Klage auf Unterlassen verhindern und deren Erfolg durch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung sichern.[35] Ebenso ist eine Leistungsklage des Erben möglich, dass Erträge an ihn ausgekehrt werden.[36] Um derartige Probleme nicht auftreten zu lassen, ist es dri...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa) Bewertungsansatz

Rz. 192 Die Vorgaben des IDW[553] zur ordnungsgemäßen Durchführung ertragswertorientierter Unternehmensbewertungen sind nicht allein auf die Ermittlung von Stichtagswerten zugeschnitten. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen[554] und verschiedenen Bewertungsperspektiven unterschieden. So ist etwa die Berücksichtigung sog. echter Synergieeffekte[555] nur aus...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Methoden der Anteilsbewertung

Rz. 289 Bei der indirekten Methode entspricht die Summe aller Anteilswerte dem Wert des ganzen Unternehmens.[780] Der Wert des einzelnen Anteils wird daher prinzipiell durch Multiplikation des Unternehmensgesamtwerts mit der jeweiligen Anteilsquote bestimmt.[781] Zur Bestimmung der Anteilsquote ist nach zutreffender Auffassung der jeweilige Anteil am Ertrag maßgeblich,[782] ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (4): Begriff, Aktivtausch und Verschmelzung

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 6.7 Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-K 4

Die Anlagen FE-K 1 und FE-K 2 werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG (Anlage FE-K 1) sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Ausnahmsweise Erstattung bei isoliertem Erwerb des Gewinnanspruchs (S. 2)

Rz. 5 S. 2 der Vorschrift, der dem Erwerber von Dividendenscheinen oder sonstigen Gewinnansprüchen in den Fällen des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (§ 20 EStG a. F. Rz. 197ff.) die Erstattung der bei der Ausschüttung einbehaltenen KapESt zuspricht, wurde durch G. v. 13.9.1993[1] in das EStG eingefügt und galt erstmals für Fälle, in denen die Veräußerung, d. h. die Tre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Bagatellverletzungen

Rz. 169 Grundsätzlich gibt es bislang keine Einschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Schmerzensgeldern aufgrund des Umfanges der Verletzungen. Den Begriff der "Bagatellverletzung" oder deren besondere Behandlung kennt das Gesetz weder in § 847 BGB a.F. noch nach der neuen Fassung des § 253 BGB. Rz. 170 Gleichwohl mehrten sich die Stimmen und ließen sich zunehmend Gerichts...mehr

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FoVo 8+9/2020, Anspruch auf... / Leitsatz

1. Gegen die Nichterteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist im Insolvenzverfahren die sofortige Beschwerde statthaft. 2. Widerspricht der Schuldner lediglich dem Rechtsgrund einer Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbare Ausfer...mehr

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FoVo 8+9/2020, Anspruch auf... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine Zulässigkeitsbedenken Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache führt die Beschwerde zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an den zuständigen Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Die Rechtsbeschwerde ist infolge der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3 Gewinnanteile (Dividenden) und andere Ausschüttungen (§ 44 Abs. 2 EStG)

5.3.1 Allgemeines Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.1 Regelfall

Rz. 68 Inländische Gewinnanteile (Dividenden) und andere inländische Kapitalerträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt worden ist. Für ausl. Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG gilt die besondere Zuflussregelung nicht. Dies wurd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vgl. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.3 Zahlungstag im Beschluss nicht genannt (S. 2)

Rz. 73 Ist die Ausschüttung nur festgesetzt, ohne dass über den Zeitpunkt der Auszahlung ein Beschluss gefasst worden ist, so gilt für den Steuerabzug vom Kapitalertrag als Zeitpunkt des Zufließens der Tag nach der Beschlussfassung. Rz. 74 Im Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung einer AG (§ 174 AktG) wird üblicherweise über den Zeitpunkt der Auszahlung der Dividend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.5 Abführen der einbehaltenen KapESt (S. 5 und 6)

Rz. 49 Grundsätzlich ist die innerhalb eines Kalendermonats insgesamt einbehaltene KapESt von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge, von der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle bzw. von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle) jeweils bis zum 10. des darauffolgenden Monats an das FA abzuführen, bei dem er (der zum Steuerabzug Verpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.4 Einnahmen aus stiller Beteiligung oder partiarischen Darlehen (§ 44 Abs. 3 EStG)

Rz. 78 Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter ist auch für den Steuerabzug vom Kapitalertrag grundsätzlich der Tag, der vertraglich als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Rz. 79 Ist in dem Beteiligungsvertrag über den Zeitpunkt der Ausschüttung keine Vereinbarung getroffen, so gilt für den Abzug der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2 Zahlungstag im Beschluss genannt (S. 1)

5.3.2.1 Regelfall Rz. 68 Inländische Gewinnanteile (Dividenden) und andere inländische Kapitalerträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt worden ist. Für ausl. Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG gilt die besondere Zuflussregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht einer auszahlend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Anmeldung nicht oder nicht in voller Höhe einbehaltener KapESt (S. 2 und 3)

Rz. 17 In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nicht oder nicht in voller Höhe dem KapESt-Abzug unterworfen wurden. Rz. 18 Nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. Gläubiger und die die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wegfall von Versorgungsanwartschaften beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers

Rz. 185 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Entfällt bei einer Einzelversicherung eine Versorgungsanwartschaft, zB weil der ArbN bei seinem Ausscheiden aus dem Betrieb noch nicht die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit (> Rz 25 ff) erfüllt, führt der bei Kündigung oder Widerruf des Versicherungsvertrags eintretende Verlust des Bezugsrechts aus einer Direktversicherung zur > Rückzahl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Betriebseinstellung und Auflösung von Versorgungseinrichtungen

Rz. 210 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Wird das Unternehmen des ArbG ohne Insolvenz liquidiert, so kann die Liquidation erst beendet werden, wenn alle langfristigen Verbindlichkeiten – auch solche aus einer Pensionszusage – abgewickelt sind. Deshalb wird es ihm ermöglicht, Verpflichtungen aus laufenden Versorgungsleistungen oder unverfallbare Versorgungsanwartschaften auf einen ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 6. Vorwegabschlag für Familienunternehmen, § 13a Abs. 9 ErbStG

Rz. 469 Für (nach Definition des Gesetzgebers) typische Familienunternehmen kommt eine zusätzliche Begünstigung, nämlich der sog. Vorwegabschlag (§ 13a Abs. 9 ErbStG) in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gesellschaftsvertrag sowie die tatsächliche Handhabung wenigstens zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung den Vorgaben von § 13a Abs. 9 S. 1 ErbStG genü...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 30 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[89] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 29), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Überentnahmen

Rz. 455 Begünstigungsschädlich sind nach § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG auch sog. Überentnahmen. Der Erwerber darf dem steuerbegünstigt übernommenen Unternehmen während der Behaltensfrist (5 bzw. 7 Jahre) grundsätzlich nur die erwirtschafteten Erträge entnehmen. Rz. 456 Das gilt grundsätzlich für alle Erwerber von Personenunternehmen (Gewerbebetrieb, Mitunternehmeranteil etc.) Bis...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.2 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 23 Mit den unterschiedlichen Zwecken eines Jahresabschlusses und einer zweckgerechten Ausgestaltung der Bilanznormen befassen sich in Wissenschaft und Praxis die vielfältigen, historisch gewachsenen "Bilanztheorien" (Bilanzauffassungen). Rz. 24 Gesetzliche Hauptzwecke des HGB-Jahresabschlusses sind die Regelung von Informations- und Finanzinteressen. Der Informationszweck...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Normenkette § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG, § 166 AO, Art. 19 Abs. 4 GG ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenssteuerung: Von ... / 4.2 KPIs für andere Geschäftsmodelle

Fokussiert sich ein Unternehmen (z. B. im Dienstleistungssektor) ausschließlich auf die Optimierung von Kosten und Umsätzen, sind traditionelle Spitzenkennzahlen, wie bspw. EBIT und NOPAT, zur Steuerung des Gewinns empfehlenswert. Diese Kennzahlen ermöglichen dabei nur eine Steuerung der Leistung des Unternehmens und setzen das eingesetzte Kapital nicht ins Verhältnis dazu, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 7 Ergebnisverwendungsbeschluss

Rz. 1441 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf entweder (i) den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr oder (ii) den Bilanzgewinn, wenn der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufgestellt oder Rücklagen aufgelöst wurden, (zur Frage des Bilanzgewinns sie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.1 Abgeltungssteuer

Rz. 1747 Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Einführung einer sog. Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 beschlossen worden. Damit ist zukünftig für die Besteuerung auf Anteilseignerebene danach zu unterscheiden, ob die Gesellschafts-Anteile im steuerlichen Privatvermögen oder im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.3 Übergangsregelungen für Körperschaftsteuerguthaben (Historie)

Rz. 1757 Zur Altregelung s. Preißer, in Manz/Mayer/Schröder, Die Aktiengesellschaft, 7. Auflage 2014, Rn. 1809 ff. Durch das SEStEG [1] ist eine abweichende Regelung über die Behandlung des alten Körperschaftsteuerguthabens getroffen worden. Im Gegensatz zur zwischenzeitlichen en Regelung soll unabhängig von einer Ausschüttung ein noch vorhandenes Körperschaftsteuerguthaben je...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 1.2.2 Umfang des Kapitalerhaltungsverbots

Rz. 1134 Grundsätzlich dürfen in der Aktiengesellschaft allein der Bilanzgewinn und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden. Bei der GmbH hingegen ist von den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbH nur das zur Erhaltung des statuarischen Stammkapitals (unabhängig von weiteren Eigenkapitalpositionen, Agien und Gewinnrücklagen) erfo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 1367 Die GuV ist in Staffelform (= Anordnung der einzelnen Positionen untereinander) aufzustellen (§ 275 Abs. 1 HGB). Sie kann wahlweise nach einem der folgenden – zum gleichen Jahresergebnis führenden[1] – Verfahren nach § 275 Abs. 1 HGB aufgestellt werden: dem Gesamtkostenverfahren: dieses weist die gesamte betriebliche Leistung der Rechnungsperiode aus (Erträge und Auf...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.3 Ende der Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1734 Ähnlich wie bei der Gründung einer GmbH sind auch für die Beendigung der Steuerpflicht mehrere Phasen zu unterscheiden: Die GmbH wird aufgelöst, sobald ein Auflösungsgrund vorhanden ist (vgl. § 60 GmbHG) (= rechtliche Beendigung, zu den einzelnen Fällen vgl. Rn. 1376). Mit der Auflösung wird die Abwicklung bzw. das Liquidationsverfahren, dessen Dauer nicht länger als ...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 1 Beherrschungsvertrag

Beherrschungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IX Verbundene Unternehmen –... / 2 Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr