Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tantieme / 3 Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Werden Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gezahlt, stellt sich die Frage, ob eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Beschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhält...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 13 Pauschalsteuer erhöht den Gesamtaufwand

Unabhängig davon, ob es sich um Sachgeschenke an Geschäftsfreunde, Kunden u. a. handelt, also um Zuwendungen an Dritte, oder ob der Zuwendungsempfänger der eigene Mitarbeiter ist, sollte die gesamte Abgabenlast, die sich durch die Übernahme der Pauschalsteuer ergibt, in das für betriebliche Geschenke zur Verfügung stehende Budget mit eingerechnet werden. Neben der pauschalen...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 4 Pauschalbesteuerte Sachzuwendungen an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen

Für die nach § 37b Abs. 1 EStG pauschal besteuerten Sachzuwendungen, die an Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen gewährt werden, gilt das Gleiche wie für an eigene Mitarbeiter des Unternehmens geleistete Sachzuwendungen. Sie sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Praxis-Beispiel Sachzuwendungen an eigene und fremde Mitarbeiter Die Müller AG lädt im Mai zu einer k...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 21. Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte (§ 40 Abs. 4 EStG)

Nach dem neu eingefügten Abs. 4 in § 40 EStG muss die Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte nunmehr grundsätzlich durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung erfolgen. Von der Ausübung des Wahlrechts zu trennen ist der ggf. vorher notwendige Antrag (§ 40 Abs. 1 und § 37a Abs. 1 EStG). Der Arbeitgeber kann jedoch für den Prüfung...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Schätzung/Außenprüfung

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Die verbindliche Zusage nac... / 3. ... für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt ...

"Sachverhalt" i.S.d. § 204 Abs. 2 AO umfasst jeden tatsächlichen Zustand und/oder Vorgang, der für die Besteuerung von Bedeutung ist (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 204 AO Rz. 18 [01/2024]). Der Sachverhalt muss im Prüfungsbericht dabei grundsätzlich umfassend dargestellt werden, wenn mit einem Antrag auf verbindliche Zusage zu rechnen ist, § 12 Abs. 1 BpO 2000 (dies gilt u....mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / VIII. Fazit und Ausblick

Das neue Verfahrensinstrument ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Finanzämter Teilprüfungsberichte erlassen und die Steuerpflichtigen den Erlass von verbindlichen Teilzusagen beantragen werden. Sind sich die Beteiligten über den geprüften Sachverhalt und deren steuerliche Beurteilung einig und ist ein zeitnaher Abschluss der Auß...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formelle Voraussetzungen)?

Wer stellt den Antrag (Antragsteller)? Antragsberechtigt ist grundsätzlich derjenige, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird (= der geprüfte Steuerpflichtige). Bei Bevollmächtigung stellt regelmäßig der steuerliche Berater den Antrag (§ 80 Abs. 1 AO). In vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen sind ggf. die Neuerungen durch das MoPeG zu beachten (vgl. Folge...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / II. Verbindliche Teilzusage nach § 204 Abs. 2 AO als Lösung?

Das Verfahrensinstrument der verbindlichen Zusage (§§ 204 bis 207 AO) soll dem Steuerpflichtigen – in Durchbrechung des Prinzips zur Abschnittsbesteuerung – über den geprüften Zeitraum hinaus eine solche Sicherheit gewähren und Auseinandersetzungen zwischen dem Steuerpflichtigen und dem FA vermeiden. Insoweit bietet das Instrument für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, im...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 4. ... im Teilabschlussbericht dargestellt ...

Der für die Vergangenheit geprüfte Sachverhalt muss im Teilabschlussbericht dargestellt sein. Beraterhinweis § 204 Abs. 2 AO verwendet den Begriff "Teilabschlussbericht", der synonym zum "Teilprüfungsbericht" i.S.d. § 202 Abs. 3 AO zu verstehen ist. Obgleich die uneinheitliche gesetzliche Terminologie verwirrt, meinen beide Begriffe das Gleiche (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, §...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. Jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber im Zuge der Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens die "verbindliche Teilzusage" (§ 204 Abs. 2 AO) eingeführt. Dieses neue Verfahrensinstrument wurde in den Regelungskomplex der verbindlichen Zusage (§§ 204 bis 207 AO) eingefügt. Unter bestimmten Voraussetzung...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 3. Welchen Inhalt muss ein Antrag haben (materielle Voraussetzungen)?

Sachverhalt – Wie ist der Sachverhalt darzustellen? In dem Antrag sollte zumindest der Sachverhalt, der Gegenstand der verbindlichen Teilzusage ist, umfassend dargestellt werden, da das FA ohne entsprechenden Vortrag keine verbindliche Teilzusage erteilen kann (v. Wedelstädt, AO-StB 2009, 15 [17] zu § 204 Abs. 1 AO). Beraterhinweis Etwaige fehlerhafte oder unvollständige Ausf...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Rechnungsberichtigung: So g... / 5 Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung

Ist eine Rechnung falsch oder unvollständig kann sie – wie dargestellt – berichtigt werden (s. o.). Dabei ist zwischen dem Zeitpunkt der Durchführung der Berichtigung und dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Berichtigung zu unterscheiden: Ein Vorsteuerabzug ist grundsätzlich erst nach Durchführung der Berichtigung durch den Rechnungsaussteller möglich. D . h. nur mit einer geände...mehr

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Rechnungsberichtigung: So g... / 3 Unberechtigter Steuerausweis

Unter die Kategorie "unberechtigter Steuerausweis" fallen folgende Fälle, in denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf:[1] Steuerausweis durch Kleinunternehmer Steuerausweis durch Nichtunternehmer (Privatperson) Abrechnung über nicht erbrachte Lieferungen oder Leistungen (Schein- und Gefälligkeitsrechnungen) unrichtige Leistungsbeschreibungen (z. B. Materiallieferung stat...mehr

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Sachentnahmen im Supermarkt... / Hintergrund

Ein Supermarkt-Inhaber betrieb in den Jahren 2015 bis 2017 zwei Filialen und ermittelte seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Sein Sortiment umfasste neben Lebensmitteln auch sogenannte Non-Food-Artikel, wie z. B. Hygieneprodukte und Schreibwaren. Diese machten etwa 10 % des Gesamtangebots aus. Er entnahm ohne detaillierte Aufzeichnungen Waren für den Eigenbedarf u...mehr

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Buch- und Belegnachweis / 3.2 Gelangensnachweis

Die aus unionsrechtlichen Gründen im Gesetz verankerte Gelangensvermutung kann gem. § 17b Abs. 1 Satz 1 UStDV vom liefernden Unternehmer durch einen Gelangensnachweis ersetzt werden, der ihm Rechtsklarheit über die vorzulegenden Belege im Falle einer Außenprüfung verschafft. Dem liefernden deutschen Unternehmer ist daher anzuraten, die belegmäßige Nachweisführung mit den in ...mehr

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Umwandlung einer GmbH: Führ... / Hintergrund

Die R GmbH & Co. KG. entstand im Jahr 2010 durch Formwechsel aus der E GmbH bei einem positiven Eigenkapital. Im Streitjahr 2012 entnahm die Kommanditistin der Klägerin einen Betrag in Höhe von X EUR. Nach einer Betriebsprüfung für den Veranlagungszeitraum 2012 berechnete das Finanzamt aufgrund der tatsächlich angefallenen Schuldzinsen einen Hinzurechnungsbetrag. Gegen die en...mehr

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Rückstellung für vorläufig ... / Hintergrund

Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsatzsteuerbescheide 2001 bis 2016 der Klägerin. Das Finanzamt setzte auch Erstattungszinsen fest. Bezüglich der Erstattungszinsen enthielten die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung

Zusammenfassung Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3 Folgen der Lohnsteuer-Außenprüfung

3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / 5 Ergebnis der Außenprüfung

5.1 Schlussbesprechung Haben sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf die Schlussbesprechung zu verzichten.[1] Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder elektronisch[2] durchgeführt werden. Bei der Schlussbesprechung muss das Ergebnis der...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.6 Schlussbesprechung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung findet wie die Betriebsprüfung regelmäßig ihren Abschluss in einer Schlussbesprechung. Hierauf hat der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch, wenn die Prüfung zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Er hat dann nochmals Gelegenheit, zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen eingehend Stellung zu nehmen. Hierbei können in Zweifelsfällen Kompro...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung durch eine schriftliche oder elektron...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.5 Quantitative Prüfmethoden und Schätzungsmethoden

Infolge der fortschreitenden Digitalisierung spielen quantitative Prüf- und Schätzungsmethoden im Rahmen der Außenprüfungen eine immer größere Rolle. In einem praxisrelevanten BMF-Schreiben werden insbesondere mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden vorgestellt, die in Außenprüfungen eingesetzt werden können, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichti...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2 Anzeige- und Berichtigungspflicht

Zu beachten ist ferner die erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht[1] bezüglich Steuererklärungen, die auch für die Lohnsteuer relevant sind. Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht, wenn die Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid [2] oder einem Teilabschlussbescheid [3] umgesetzt worden sind und d...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.2 Auskunft über personenbezogene Daten

Die Abgabenordnung sieht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.[1] So besteht ein Anspruch darauf, dass das für die Betriebsprüfung zuständige Finanzamt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die bei einer früheren B...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung wird bei Betrieben mit mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern als Anschlussprüfung durchgeführt. Sie schließt also ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus d...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt dem Arbeitgeber durch die Übersendung des Prüfungsberic...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vorbereitung, Durchführung und Folgen

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den A...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.2 Keine Änderungssperre gegenüber Arbeitnehmer

Dem Finanzamt ist es in diesen Fällen allerdings nicht gänzlich verwehrt, Lohnsteuerfehlbeträge nachzufordern. Die Änderungssperre wirkt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nur im Lohnsteuerverfahren. Das Finanzamt kann daher die vom Arbeitgeber aufgrund einer (unrichtigen) Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nicht nachf...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.2 Zuständigkeit bei Anrufungsauskunft

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Anrufungsauskunft wird zentral einem Finanzamt zugewiesen, wenn der Arbeitgeber mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten unterhält. Zuständig ist das Finanzamt der Geschäftsleitung, dem gegenüber in der Anrufungsauskunft zu erklären ist, für welche Betriebsstätten die lohnsteuerliche Behandlung von Bedeutung ist.[1] Die vom Betriebsstä...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbei...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2 Durchführung der Prüfung

Infographic 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.2 Prüfungsort

Prüfungsort sind die Geschäftsräume des Arbeitgebers. In diesem Fall müssen dem Prüfer ein geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.[1] Sind geeignete Geschäftsräume nicht vorhanden, kann die Prüfung stattdessen beim Finanzamt erfolgen. Hinweis Prüfung beim Steuerberater nur in Ausnahmefällen Die Prüfung...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.1 Prüfungsvorbereitung

Bei Zugang der Prüfungsanordnung empfiehlt sich folgendes organisatorische Vorgehen: Information des steuerlichen Beraters. Unterrichtung des für die Entgeltabrechnung zuständigen Personals, damit dieses während der Prüfung zur Verfügung steht. Überprüfung des angegebenen Termins – ggf. kann beim Betriebsstättenfinanzamt eine Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt werden. Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten...mehr