Fachbeiträge & Kommentare zu Auswärtstätigkeit

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Reisekosten / 25.3.3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt/Treffpunkt

Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) und hat er nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie Absprachen bzw. Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen oder sich dort einzufinden (z. B. Busdepot oder Treffpunkt für betrieblichen Sammeltransport), werden die Fa...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.3 Besteuerung von üblichen Mahlzeiten bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit bereits dem Grunde nach keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer ausscheidet, ist die vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten während einer ausw...mehr

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Reisekosten / 25.1 Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2014 sind die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013[1] in Kraft getreten, das das bisherige Verwaltungsrecht ablöst. Im Schreiben des BMF vom 30.9.2013[2] wird die Reform des Reisekostenrechts umfassend erläutert. Na...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der im EStG vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Insoweit wird dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können, gefolgt. Ein Hochse...mehr

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Reisekosten / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie §§ 11ff. BRKG. Diese sind: Fahrt- und Flugkostenerstattung geregelt in § 4 BRKG Wegstreckenentschädigung geregelt in § 5 BRKG Tagegeld geregelt in § 6 BRKG Übernachtungsgeld geregelt in § 7 BRKG Auslagenerstattung bei längerem ...mehr

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Reisekosten / 24 Verbindung dienstlicher und privater Reisen (§ 13 BRKG)

Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise (bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht) anderen privaten Reise (auswärtiger Aufenthalt außerhalb eines Urlaubs, also z. B. Wochenendfahrten, verlängerter privater Aufenthalt am Geschäftsort) zeitlich oder räumlich verbunden, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als wäre der Beschäftigte unmittelbar vor dem Dienstgeschä...mehr

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Reisekosten / 6 Verfahren

Reisekostenvergütung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen der Dienstreisenden und die Dauer der Dienstreise zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendig waren. Hierauf ist bereits im Genehmigungsverfahren zu achten. Insbesondere hinsichtlich der Dauer der Dienstreise sind die Dienstreisenden ggf. darauf hinzuweisen, dass abweichend von den aus persönlichen Gründen...mehr

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Trennungsgeld / 8 Kürzung des Trennungsgeldes beim auswärtigen Verbleiben vom Dienstort und Ort der Unterkunft

§ 4 enthält Sondervorschriften beim auswärtigen Verbleiben des Trennungsgeldberechtigten, er ergänzt die Regelvorschrift des § 3, der die Höhe des Trennungsreisegeldes, des Trennungstagegeldes und des Trennungsübernachtungsgeldes sowie deren Voraussetzungen bestimmt. Bestehen nach § 4 keine Sondervorschriften, gelten die Regelvorschriften. Die Vorschrift gilt für Empfänger vo...mehr

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Reisekosten / 18 Aufwands- und Pauschvergütung (§ 9 BRKG)

§ 9 Abs. 1 BRKG ermöglicht der Verwaltung die Festsetzung einer unter den üblichen Sätzen des Tage- und/oder Übernachtungsgelds liegenden Aufwandsvergütung, sofern erfahrungsgemäß geringere als die allgemein (vom Gesetzgeber) angenommenen Kosten entstehen. Dies ist zu unterstellen, wenn eine offenkundige Abweichung in der Kostensituation besteht. Die Tz. 9.1.1 BRKGVwV nennt ...mehr

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Reisekosten / 21.4 Reisen aus Anlass der Einstellung (§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BRKG)

Nach Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses Die Einstellungsreise kann wie eine Dienstreise abgegolten werden, allerdings darf die Reisekostenvergütung nicht höher als diejenige für eine Dienstreise von der Wohnung zur Arbeitsstätte sein. § 11 Abs. 1 BRKG ist entsprechend anzuwenden, was z. B. für den Fall bedeutsam ist, dass vom Tag nach Beendigung der Dienstreise an Trennun...mehr

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Trennungsgeld / 7 Trennungsgeldansprüche beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV

Ein Beschäftigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem diese Rückkehr auch nicht zumutbar ist (weil bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel länger als 12 Stunden abwesend oder die Reisezeit Wohnung/Dienststätte – und zurück – länger als 3 Stunden dauert), erhält nach § 3 TGV zur Abgeltung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten folgende Vergütu...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.4 Bescheinigungspflicht

Hat der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe "M" aufgezeichnet und in der elek...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1 Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG)

Für die Fahrtkosten anlässlich von Auswärtstätigkeiten gilt die Entfernungspauschale nicht, somit sind diese in tatsächlicher Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähig. Als Reisekosten können die Aufwendungen für folgende Fahrten berücksichtigt werden (H 9.5 "Allgemeines" LStH): Fahrten zwischen Wohnung oder erster Tätigkeitsstätte und auswärtiger Tätigkeitsstätte oder ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.1 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Kosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Taxi, Schiff, Flugzeug) können in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzt werden. Neben dem Fahrpreis gehören auch ggf. erforderliche Zuschläge sowie Aufpreise für eine höhere Tarifklasse (z. B. Business-Class im Flugzeug, 1. Wagenklasse bei der Deutschen Bahn AG) zu den Fahrtk...mehr

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Dienstreise / 4 Erste Tätigkeitsstätte

Mit der Reform des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 hat auch der bisher immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führende Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte eine Änderung erfahren. Nunmehr kann der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben (§ 9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Die Best...mehr

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Reisekosten / 10 Dienstfahrten mit dem eigenen Kfz (§ 5 BRKG)

Es bestehen 2 Formen der dienstlichen Mitbenutzung privater Kfz gegen unterschiedlich hohe Wegstreckenentschädigung: Die "kleine Wegstreckenentschädigung" für Kraftwagen gem. § 5 Abs. 1 BRKG, wonach 20 Cent pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden, wenn kein besonderes dienstliches Interesse an der Benutzung des Kraftwagens besteht. Die "große Wegstreckenentschädigung" für ...mehr

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Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr

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Reisekosten / 21.5 Reisen aus Anlass der Versetzung oder Abordnung (§ 11 Abs. 1 BRKG)

Reisen aus Anlass der Versetzung, Abordnung oder Kommandierung gelten als Dienstreisen, wobei Tagegeld für die Zeit bis zur Ankunft am neuen Dienstort gewährt wird. Der Abordnung und Kommandierung steht gem. 11.1.1 BRKGVwV die Zuweisung nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes gleich. Steht vom Tag nach der Einstellungs-, Versetzungs- oder Abordnungsreise Trennungsreise- o...mehr

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Reisekosten / 7.3 Fahrpreisermäßigungen aufgrund der BahnCard

Die Kosten der BahnCard werden ersetzt, wenn der Kauf aus dienstlichen Gründen erfolgt und ihre Benutzung gegenüber anderen Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist. Wurde sie vom Beschäftigten privat beschafft, kann sie (auch nachträglich) ersetzt werden, wenn die Fahrpreisermäßigungen für dienstliche Fahrten den Abgabepreis mindestens erreichen. Allerdings ist eine antei...mehr

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Reisekosten / 20 Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 10 Abs. 2 BRKG)

Kommt eine Dienstreise aus nicht vom Beschäftigten zu vertretenden Gründen nicht zustande, werden im Rahmen des BRKG die durch die Vorbereitung entstandenen Auslagen ersetzt. Der Beschäftigte hat das Nichtzustandekommen zu vertreten, wenn ihn ein Schuldvorwurf trifft. Er hat es besonders nicht zu vertreten, dass die Dienstreise wegen Krankheit oder Unfalls des Beschäftigten ...mehr

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Reisekosten / 15.1 Allgemeines

Unbesehen (also ohne Nachweis der Übernachtungskosten oder wenn keine oder solche von unter 20 EUR entstanden sind) werden pauschal 20 EUR als Übernachtungsgeld gewährt, sofern eine Übernachtung zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) stattgefunden hat. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer unternimmt eine Dienstreise zu Vertragsverhandlungen. Seine Dienstreise beginnt um 15.00 Uhr. Die Vert...mehr

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Reisekosten / 21.7 Übernachtung außerhalb des Geschäftsorts (§ 11 Abs. 5 BRKG)

Übernachtet der Beschäftigte in seiner außerhalb des Geschäftsorts gelegenen Wohnung, wird für jede Hin- und Rückfahrt anlässlich dieser Übernachtung Ersatz der Fahrtauslagen in Höhe des pauschalen Übernachtungsgelds von 20 EUR gewährt. Dies gilt auch, wenn bei Übernachtungen am Geschäftsort während derselben Dienstreise höhere Übernachtungskosten zu erstatten wären. Die Rege...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.2 Arbeits- bzw. dienstrechtliche Zuordnung

Ab dem 1.1.2014 liegt eine "erste Tätigkeitsstätte" vor, wenn der Arbeitnehmer einer Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt (§ 9 Abs. 4 Satz 2 EStG). Das gilt unabhängig davon, ob diese sch...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.3 Dauerhafte Zuordnung

Eine Zuordnung des Arbeitgebers zu einer Tätigkeitsstätte muss auf Dauer angelegt sein. Die Abgrenzung ist anhand einer im Voraus zu treffenden Prognoseentscheidung vorzunehmen, deren Grundlage die dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Festlegungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Diese sog. Ex-ante-Betrachtung hat regelmäßig zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

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Reisekosten / 15.6 Angemessene Übernachtungskosten

Über die Angemessenheit von Übernachtungspreisen bestehen vielfach unterschiedliche Vorstellungen zwischen Verwaltung und Beschäftigten. Nicht jedes Quartier ist zumutbar, nicht jeder Komfort akzeptabel. Maßstab sollten Zimmer von Mittelklassehotels sein; in diesen wird i. d. R. der Dienstreisende auch bei privaten Reisen übernachten. Um Streit zu vermeiden, sollte die Quart...mehr

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Trennungsgeld / 13.1 Vorübergehende Abordnung usw. ohne Versetzungsabsicht

Vor Ablauf von 3 Monaten (wobei eine vorausgegangene Dienstreise zum Abordnungsort mitgerechnet wird) keine Steuerpflicht (Behandlung wie Dienstreisen). Bei getrennten Abordnungen zur selben Dienststelle von jeweils mehreren Monaten ist die Abordnungszeit zusammenzufassen, es sei denn, die Unterbrechung beträgt mindestens 4 Wochen (vgl. R 37 Abs. 3 LStR 2004). Urlaubs- und kr...mehr

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Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

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Reisekosten / 15.2 Ausschluss von Übernachtungsgeld

Die Gewährung von Übernachtungsgeld (auch in pauschaler Form von 20 EUR) ist nach § 7 Abs. 2 BRKG und Tz. 7.1.2 BRKGVwV ausgeschlossen für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln (einschl. eigenem Kfz sowie Flugzeug), bei Dienstreisen an oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthalts an diesem (einschl. der Zwischenheimfahrten bei mehrtägigen Dienstreisen), bei unentgel...mehr

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Reisekosten / 21.2 Fortbildungsreisen, die teilweise (auch überwiegend) im dienstlichen Interesse liegen

Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bemächtigten Behörde ist Reisekostenvergütung bis zu derjenigen bei Dienstreisen möglich (§ 11 Abs. 4 BRKG).mehr

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Reisekosten / 7.8 Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfall

Nach § 3 Abs. 2 BRKG sind Leistungen, die Dienstreisende ihres Amtes wegen von dritter Seite aus Anlass einer Dienstreise erhalten, auf die Reisekostenvergütung anzurechnen. Anrechenbare Leistungen in diesem Sinne sind sowohl Geldbeträge als auch geldwerte Vorteile wie Sachleistungen oder Nutzungsberechtigungen, die dem Dienstreisenden unmittelbar oder mittelbar zugewendet w...mehr

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Reisekosten / 15.3 Übernachtungsgeld von 20 EUR

Sofern höhere Übernachtungskosten nicht nachgewiesen werden, stehen pauschal 20 EUR als Übernachtungsgeld zu. Dies gilt nicht beim Vorliegen eines Ausschlussgrunds nach § 7 Abs. 2 BRKG, wobei hier insbesondere die Gestellung unentgeltlicher Unterkunft, Dienstreisen am oder zum Wohnort (für die Dauer des Aufenthalts an diesem) oder die Zeit des Benutzens von Beförderungsmitte...mehr

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Reisekosten / 7.1 Erstattung Bahnpreise

Es werden allgemein die entstandenen notwendigen Kosten erstattet. Als notwendige Kosten werden die Fahrtkosten angesehen, die dem Grunde und der Höhe nach zur Erledigung des Dienstgeschäftes aufgewendet werden müssen. Dazu zählen die Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (also solchen, die nach festem Fahr- oder Flug...mehr

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Reisekosten / 21.1 Fortbildungsreisen im ausschließlich dienstlichen Interesse

Sie gelten als Dienstreisen und werden als solche abgefunden, sind aber als Fortbildungsreisen anzuordnen oder zu genehmigen.mehr

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Reisekosten / 21.9 Vorstellungsreisen

Angeordnete Vorstellungsreisen von Bewerbern aus dem eigenen Geschäftsbereich der jeweiligen obersten Behörde sind Dienstreisen (Tz. 11.2.2 BRKGVwW).mehr

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Reisekosten / 23.1 Allgemeines

Für Auslandsdienstreisen (= Dienstreisen zwischen In- und Ausland sowie im Ausland) gilt das BRKG, soweit die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung [ARV]) vom 21.5.1991 (BGBl I S. 1140 [GMBl. 1994, 19]), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 6.10.2014 (BGBl I S. 1591) geändert wurde und die dazu ergangene Allge...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / c) § 64 SGB VII: Sterbegeld und Überführungskosten aus der Unfallversicherung

Rz. 69 Ist ein in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherter tödlich verunglückt, wird gem. § 64 SGB VII das Sterbegeld und, sollte der Versicherungsnehmer z.B. während einer Geschäftsreise verunglückt sein, werden die Überführungskosten demjenigen erstattet, der die Kosten getragen hat, unabhängig davon, ob er zur Kostentragung verpflichtet war.[190] Das Sterbegeld be...mehr

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Reisekosten / 23.5 Maßgeblicher Grenzübertritt (§ 4 ARV)

Das Tage- und Übernachtungsgeld (Ausland oder Inland) bestimmt sich nach dem Land, das vor 24.00 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wird. Wird vor Mitternacht (vor 24.00 Uhr Ortszeit unter Berücksichtigung von Zeitzonen) zuletzt Ausland erreicht, steht Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld für das zuletzt erreichte Land zu. Wird das Ausland (vom Inland aus) um 24.00 Uhr ode...mehr

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Reisekosten / 8 Flugreisen

Sie kommen im Inland grundsätzlich nur in Betracht, wenn Reisen auf dem Landweg eine höhere Reisekostenvergütung zur Folge hätten oder besondere dienstliche Gründe (wesentliche Einsparung von Arbeitszeit, Termingründe) vorliegen. Flugkosten können auch dann erstattet werden, wenn dadurch die Reisekostenvergütung niedriger als bei Benutzung eines anderen regelmäßig verkehrend...mehr

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Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

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Reisekosten / 7.5 Schlafwagenbenutzung

Die Schlafwagenbenutzung kommt in Betracht, wenn die Reise nachts durchgeführt werden muss, sich die Reisekostenvergütung insgesamt nicht erhöht (z. B. durch den Wegfall des Übernachtungsgeldes nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 BRKG) oder sich das Tagegeld durch die kürzere Dienstreisedauer vermindert. Wichtig Der Dienstreisende ist verpflichtet, im Dienstreiseantrag und in der Reisekost...mehr

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Trennungsgeld / 10.1 Erstattung von Fahrtkosten

Beschäftigte, die täglich zum Wohnort zurückkehren oder denen dies zuzumuten ist, erhalten nach § 6 TGV die Fahrauslagen wie bei Dienstreisen erstattet, auch diejenigen am Dienst- und Wohnort. Dies bedeutet Fahrtkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender oder sonstiger Beförderungsmittel, einschließlich Flugzeugen, Taxen und Mietwagen sowie Erstattung von Zuschläg...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.4 Pauschalbesteuerung

Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungszuschüsse als die steuerlich zulässigen Pauschbeträge, so muss er die Differenz – ggf. nach Verrechnung mit steuerfrei bleibenden Übernachtungskosten und Fahrtkosten – dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzurechnen und versteuern. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Die pauschale...mehr

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Umzugskosten / 7 Reisekosten (§ 7 BUKG)

Umzugsreisen Es werden die Fahrtkosten des Bediensteten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen sowie die nachgewiesenen Verpflegungs- und Unterkunftskosten wie bei Dienstreisen erstattet, unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen. Dabei wird das Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Tag des Ausladens des Umzugsguts gewährt, also auch bei mehrtägi...mehr

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Reisekosten / 11 Mit dem Fahrrad zurückgelegte Strecken

Dienstreisende, die mindestens vier Mal innerhalb eines Monats eine Dienstreise mit dem Fahrrad durchführen, erhalten als Wegstreckenentschädigung für jeden maßgeblichen Monat eine Entschädigung von 5 EUR. Diese Entschädigung steht auch zu, wenn die Fahrten nicht über die politische Gemeindegrenze des Dienstorts hinausführen. Bei höheren Kosten im Einzelfall (z. B. durch Benu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

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Reisekosten / 16 Voll- und Halbpension bei Lehrgängen usw.

Besonders bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen werden die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung mit einem nicht aufgeschlüsselten Gesamtbetrag berechnet. Oftmals schließt dieser Gesamtbetrag auch die eigentlichen Seminargebühren (z. B. die vom Ausrichter berechneten Kosten für die Bereitstellung der Tagungsstätte, das Honorar für Referenten usw.) ein. Teilweise ...mehr

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Reisekosten / 9 Taxi/Mietwagen (§ 4 Abs. 4 BRKG)

Die Vorschrift sieht die Erstattung der entstandenen notwendigen Kosten für die Nutzung eines Taxis oder eines Mietwagens vor. Diese Regelung kommt nur für kurze Wegstrecken in Betracht, wie z. B. für die Strecke von der Wohnung zum Bahnhof oder vom Bahnhof zum Tagungsort oder Hotel. Sobald es sich um längere Strecken handelt, ist zu prüfen, ob diese mit regelmäßig verkehren...mehr

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Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

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Trennungsgeld / 10.3 Verpflegungszuschuss, Erstattung von Übernachtungskosten

Bei länger als 11-stündiger Abwesenheit von der Wohnung erhalten die Pendler einen Verpflegungszuschuss von 2,05 EUR je Arbeitstag, auch bei unentgeltlicher amtlicher Verpflegung am Dienstort. Der Verpflegungszuschuss wird nicht gewährt, wenn ein Anspruch auf Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand gem. § 6 Abs. 2 letzter Halbsatz besteht. Es soll damit eine Doppela...mehr

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Trennungsgeld / 2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Trennungsgeld sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die trennungsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im ko...mehr