Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Änderung des Sondereigentums ohne Änderung der Miteigentumsanteile

Rz. 70 Hier ist zu unterscheiden: Ein Sondereigentumsraum wird Gemeinschaftseigentum: Nötig sind Vereinbarungen des betroffenen Wohnungseigentümer einerseits mit allen WEer andererseits in Auflassungsform und Grundbucheintragung,[283] auch wenn dies nur für einen Teil der Räume zutrifft.[284] Die Zustimmung der dinglich Berechtigten an dem betroffenen WE ist erforderlich,[285]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Konstruktive Gebäudeteile und Versorgungsanlagen

Rz. 40 Konstruktive Teile des Gebäudes, z.B. Fundamente, tragende Wände,[162] Außenwände, Decken,[163] Dächer, Schornsteine, Brandmauern,[164] Außenputz,[165] Isolierschicht am Flachdach,[166] schwimmender Estrich,[167] Schließanlagen[168] sind zwingend Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG), auch wenn mehrere selbstständige Gebäude auf dem gleichen Grundstück stehen, z.B. E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 111 Der Inhalt ist in § 1018 BGB geregelt. Gestattet ist erstens die sog. Benutzungsdienstbarkeit, zweitens die Unterlassungsdienstbarkeit und drittens die nachbarrechtliche Dienstbarkeit. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist sehr weit.[325] Zulässig ist eine Kombination der verschiedenen zulässigen Möglichkeiten zu einem einheitlichen Recht.[326] Rz. 112 Der Inhalt m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische Abnutzung. Ergebnis der wirtschaftlichen Überalterung ist der vorzeitige Abbruch bzw. die Preisgabe des Grundstücks für den Verfall.[2] Eine wirtschaftliche Überalterung ...mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welcher Wohnungseigentümer sich in welcher Weise an der Erhaltungsrücklage zu beteiligen hat. Grundsatz Die Mittel für die künftigen Erhaltungsmaßnahmen (= die Erhaltungsrücklage) sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG umzulegen. Die Wohnungseigentümer können, wie im Fall, etwas Anderes vereinbaren. Sie können nach dem LG auch etwas Ande...mehr

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Bauliche Veränderung: Split-Klimagerät

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf die Genehmigung eines Split-Klimageräts. Pauschale Ausführungen zu den Folgen einer Hitzebelastung können keinen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG begründen. 2 Normenkette §§ 20, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer lehnen im Herbst 2021 den Antrag von Wohnungseigentümer K ab, mit dem ihm gesta...mehr

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Bauliche Veränderung: Unbilliger Nachteil durch Mauer?

1 Leitsatz Eine 70 cm hohe Gabionenwand, verkleidet mit einer 1,80 m hohen Sichtschutzwand aus Holz, stellt in der Regel keinen unbilligen Nachteil im Sinne von § 20 Abs. 4 WEG dar. 2 Normenkette § 20 Abs. 1, Abs. 4 WEG 3 Das Problem Ein Wohnungseigentümer errichtet auf der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Terrasse eine über die gesamte Frontbreite (ca. 6,60 m) verlaufend...mehr

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Bauliche Veränderung: Unterlassung/Beseitigung

1 Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat gegen einen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Unterlassung/Beseitigung, wenn er ohne Gestattung das gemeinschaftliche Eigentum baulich verändert hat. 2 Normenkette § 20 WEG; § 1004 BGB 3 Das Problem Wohnungseigentümer B bezieht durch eine bauliche Veränderung einen Spitzboden in seine Wohnung mit ein. Dagegen geht die Gem...mehr

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Bauliche Veränderung: Gebrauchsvereinbarung

1 Leitsatz Ein Beschluss über eine Baumaßnahme, der einer Gebrauchsvereinbarung entgegensteht, ist nicht nichtig. Es besteht eine Beschlusskompetenz einem Wohnungseigentümer eine Zahlung zuzuwenden, um damit eine Beeinträchtigung durch einen Entzug der Gebrauchsmöglichkeit des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Baumaßnahme zu kompensieren. 2 Normenkette §§ 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Bauliche Veränderung: Unter... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B bezieht durch eine bauliche Veränderung einen Spitzboden in seine Wohnung mit ein. Dagegen geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K vor.mehr

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Bauliche Veränderung: Split... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Gebra... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Split... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 14.8.2023, 2-13 S 5/23mehr

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Bauliche Veränderung: Unter... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Unter... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat gegen einen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Unterlassung/Beseitigung, wenn er ohne Gestattung das gemeinschaftliche Eigentum baulich verändert hat.mehr

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Bauliche Veränderung: Gebra... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 12.10.2023, 2-13 S 29/23mehr

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Bauliche Veränderung: Unter... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 22.9.2022, 36 S 613/22 WEGmehr

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Unter... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer vor, der eine bauliche Veränderung ohne Gestattung vorgenommen hat. Diese Klage muss grundsätzlich Erfolg haben: Ohne Gestattung, die auch nachträglich möglich ist, sind bauliche Veränderungen unzulässig und rückgängig zu machen. Zustimmung der Verwaltung Zum Teil, und so auch i...mehr

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die bauliche Veränderung gestalte die Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend um. Für die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung anzunehmen sei, sei die Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage vor und nach der im Streit stehenden baulichen Veränderung objektiv zu vergleichen ("objektiver Vorher-Nach...mehr

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Fall errichtet ein Wohnungseigentümer auf einer Fläche, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht, eine Mauer. Das ist eine bauliche Veränderung. Diese ist rechtswidrig, wenn sie nicht gestattet wird. Im Fall liegt diese Gestattung vor. Zu fragen ist, ob die Gestattung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Ordnungsmäßigkeit Die bauliche Veränderung mus...mehr

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Bauliche Veränderung: Split... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer darum, ihm die Installation eines Klimagerätes zu gestatten. Findet die Bitte keine Mehrheit, kann er eine Beschlussersetzungsklage erheben. Diese hat Erfolg, wenn die Wohnungseigentümer die Gestattung erteilen müssen. Anspruch auf Gestattung Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die 1....mehr

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Bauliche Veränderung: Gebra... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob man einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung an einem Ort gestatten kann, für den eine andere Nutzung vereinbart ist. LG-Lösung Das LG bejaht die Frage. Es meint, § 20 Abs. 1 WEG laufe ansonsten leer. Das ist eher Unsinn. Die eigentliche dogmatische Frage, ob man durch einen Beschluss eine Vereinbarung veränder...mehr

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 1 Leitsatz

Eine 70 cm hohe Gabionenwand, verkleidet mit einer 1,80 m hohen Sichtschutzwand aus Holz, stellt in der Regel keinen unbilligen Nachteil im Sinne von § 20 Abs. 4 WEG dar.mehr

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer errichtet auf der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Terrasse eine über die gesamte Frontbreite (ca. 6,60 m) verlaufende Gabionenmauer. Die Mauer weist entlang des Zugangs zur Eingangstür (ca. 3,25 m) eine Sichtschutzwand aus Holz mit einer gestuften Höhe von zunächst 1,33 m und sodann von 1,80 m auf. Die Wohnungseigentümer gestatten nachträglich...mehr

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Bauliche Veränderung: Split... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf die Genehmigung eines Split-Klimageräts. Pauschale Ausführungen zu den Folgen einer Hitzebelastung können keinen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG begründen.mehr

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Bauliche Veränderung: Split... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer lehnen im Herbst 2021 den Antrag von Wohnungseigentümer K ab, mit dem ihm gestattet werden soll, auf eigene Kosten 2 Klimageräte mit Wanddurchbrüchen zu installieren, wobei die Lautstärke laut Herstellerangaben 45-50 dB außen betragen soll. Wohnungseigentümer K klagt daher gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der Beschlussersetzungskla...mehr

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Bauliche Veränderung: Gebra... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss über eine Baumaßnahme, der einer Gebrauchsvereinbarung entgegensteht, ist nicht nichtig. Es besteht eine Beschlusskompetenz einem Wohnungseigentümer eine Zahlung zuzuwenden, um damit eine Beeinträchtigung durch einen Entzug der Gebrauchsmöglichkeit des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Baumaßnahme zu kompensieren.mehr

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Bauliche Veränderung: Unter... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K habe einen Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung. Durch den Umbau habe B den Spitzboden, der nicht Teil seines Sondereigentums sei, in seine Wohnung einbezogen und hierdurch das Volumen seines Sondereigentums vergrößert. Verbunden hiermit sei, dass die Wohnung nicht mehr der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung entspreche. Zu d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Split... / 4 Die Entscheidung

Die Beschlussersetzungsklage hat keinen Erfolg! Es fehle bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem im Verfahren gestellten Antrag nicht vorbefasst worden sei. Da gerade der Umfang des Lärms einer der zwischen den Parteien streitigen Punkte sei, handele es sich bei der Vorbefassung auch nicht um eine reine Förmelei. Vielmehr se...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Gebra... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig, was wegen Versäumung der Anfechtungsfrist allein zu prüfen sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Wohnungseigentümer im Jahre 2016 vereinbart hätten, an der Stelle, an welcher jetzt die Gartenhütten errichtet werden sollen, Mülltonnenstellplätze zu erstellen. Zwar werde die Auffassung vertreten, dass Gebrauchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Gebra... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Beschluss über die Genehmigung zur Errichtung von Gartenhütten im Allgemeineigentum für Fahrräder und Abstellen von Gartenwerkzeugen. Die Finanzierung erfolgt auf eigene Kosten der jeweiligen Eigentümer, die eine solche Gartenhütte auf dem Allgemeineigentum errichten möchten. Die Gartenhütten sollen rechts vom Haus ohne Fundamen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kulturwandel als Wegbereite... / 6 Lernen ermöglichen

Fehler zuzulassen, ist schon deswegen seitens der agilen Organisation grundsätzlich akzeptiert, weil sie integraler Bestandteil des Experimentierens sind. Experimenten ist inhärent, dass ihr Ausgang nicht zu 100 % vorhersehbar und eine Möglichkeit des Scheiterns immer gegeben ist. Agile Organisationen akzeptieren diese Tatsache und haben den Mut, Scheitern auch in Kauf zu ne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.4 Höhe des Zuschussbetrags

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nicht an die KfW-Bank zurückgezahlt werden muss. Der Zuschussbetrag wird nach Abschluss des Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen überwiesen. Die Zuschusshöhe setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.2 Das wird gefördert

Das Förderobjekt, an dem die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) vorgenommen werden soll, muss mindestens 3 Mietwohnungen haben. Bei stationären Pflegeeinrichtungen müssen mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sein. Kein Wohnungseigentum An keiner der Wohnungen des Förderobjekts darf Wohnungseigentum begründet sein. Es darf sich bei dem Mehrfamilienhaus um keinen Neu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.4 Einschränkungen bei der Umgestaltung

Rz. 19 Der Arbeitgeber ist nicht frei, die Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe nach Belieben umzugestalten. Denn auch die Umgestaltung selbst muss den Vorgaben des MuSchG genügen und die Anforderungen des allgemein geltenden Arbeitsschutzes erfüllen. Der Gesetzgeber hat im Mutterschutzgesetz weitreichende Vorgaben gemacht, welche Belastungen einer gesunden, werdenden Mutt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.3 Vorgaben für die Umgestaltung

Rz. 16 Der Gesetzgeber bestimmt in § 9 Abs. 2 MuSchG, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der (werdenden) Mutter und ihres Kindes treffen muss. Damit bezieht sich die Formulierung nicht nur auf den konkreten Arbeitsplatz oder die Gefahrenlagen durch Maschinen und Einrichtungen bei Ausübung der Tätigkeit, sondern umfasst auch Verhaltens- und Arbeitsvo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.8 Operative Umsetzung bei unzulässigen Tätigkeiten nach § 12

Rz. 59 Werden durch den Arbeitgeber unverantwortbare Gefährdungen nach § 12 festgestellt und ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdungslage Auswirkungen auf das Stillen haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.13 Anspruch auf Vergütung (Abs. 8)

Rz. 90 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 98 und 99) wird der Träger der Rentenversicherung, der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für den Rehabilitanden erbringt, vom 1.1.2026 an "verpflichtet, die von der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen auf der Grundlage des nach Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 von der Deutschen Rentenversicherung Bund ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Abwägungsschritte nach § 13 MuSchG – operative Umsetzung

Rz. 92 Die §§ 9–13 MuSchG haben einen engen Wirkungszusammenhang: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdungslage Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefährdung au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Verlängerung der Lebensdauer eines Gebäudes (Abs. 4)

Rz. 196 [Autor/Stand] Gem. § 86 Abs. 4 BewG ist der nach dem tatsächlichen Alter errechnete Prozentsatz entsprechend zu mindern, wenn sich die restliche Lebensdauer eines Gebäudes infolge baulicher Maßnahmen verlängert hat. Generalreparaturen, die lediglich der Wiederherstellung des Normalzustandes dienen, sowie bauliche Maßnahmen an nicht tragenden Bauteilen (z.B. Neugestal...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Ordnungsmäßigkeit der Gestattung

1 Leitsatz Die Wohnungseigentümer müssen bei einer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG privilegierten baulichen Veränderung die Einzelheiten bestimmen. Der Beschluss ist nur ordnungsmäßig, wenn bereits klar ist, wie gebaut werden soll. 2 Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Eigentümergemeinschaft g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 22.12.2022, 2-09 S 31/22mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer müssen bei einer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG privilegierten baulichen Veränderung die Einzelheiten bestimmen. Der Beschluss ist nur ordnungsmäßig, wenn bereits klar ist, wie gebaut werden soll.mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall soll eine bauliche Veränderung gestattet werden. Das LG meint, die Gestattung sei nicht ordnungsmäßig, da es keine ausreichenden Direktiven gebe. Das Gesetz verlangt diese aber nicht. Sie sind nur notwendig, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert hat, Direktiven zu geben, mithin Bedingungen/Auflagen zu formulieren. Ich kann d...mehr