Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung

Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesagentur ihn dazu auffordert. Die Meldepflicht wird ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.3 Vorliegen eines Meldezwecks

Rz. 13 Die Meldezwecke sind in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend aufgezählt. Da die Nr. 4 und 5 jedoch ausnehmend weit gefasst sind, kommt der abschließenden Aufzählung keine nennenswert begrenzende Wirkung zu. § 309 Abs. 2 SGB III nennt als Zwecke: die Berufsberatung (die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskünften und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.6 Persönliche Meldung

Rz. 24 Der Hilfebedürftige hat sich nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III persönlich zu melden. Die Pflicht zur Meldung bei dem Träger beginnt mit dem Tag, für den ein Anspruch auf Leistung erhoben wird und dauert auch in der Zeit an, in der ein Anspruch gemindert ist oder ein Verfahren bei den Sozialgerichten, einschließlich dem Vorverfahren anhängig ist. Nach der Rechtsprechung...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 19 Bei § 40a ist gesetzlich kein Erstattungsbescheid zwingend vorgesehen, wenngleich er zur Durchsetzung des jeweiligen Erstattungsanspruchs erforderlich sein dürfte (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.3.2022, L 9 AS 216/22 B ER). Der Erstattungsanspruch ist durch Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend zu machen (FG Hessen, Urteil v. 16.4.2021, 2 K 302/18; B...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 36 Vor Erlass des Aufrechnungsaktes ist dem betroffenen Leistungsberechtigten rechtliches Gehör zu gewähren. Die Aufrechnung ist vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende schriftlich zu erklären und zu begründen (§ 35 SGB X). Gegen den Aufrechnungsakt besteht die Möglichkeit des Widerspruchs und der Anfechtungsklage (BSG, Urteil v. 9.3.2016, B 14 AS 20/15 R; BSG, ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.2 Erhobener Anspruch

Rz. 11 Die entsprechende Anwendung des § 309 SGB III erfasst Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld erheben. § 59 setzt aber nicht voraus, dass der Hilfebedürftige tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (Thür. LSG, Beschluss v. 20.6.2016, L 9 AS 318/16 B; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 5). Aber nicht nur bei Geldleistungen,...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Meldung bei dem zuständigen Grundsicherungsträger ist eine unvertretbare Handlung des Leistungsberechtigten, die nicht mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 24). Erfüllt der Leistungsberechtigte die Meldepflicht des § 309 SGB III nicht, verwirklicht er weder eine Schadenersatzpflicht nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 7 Die aufnehmende Kommune wird von sämtlichen Kosten freigestellt, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dort nicht durch die Flucht ins Frauenhaus geendet hätte. Damit ist die Erstattungspflicht lediglich durch die Dauer des Aufenthaltes begrenzt, sie endet mit der Beendigung des Aufenthaltes im Frauenhaus. Erstattungsfähig...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu, wenn einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den der Träger der Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II erbracht hat, eine andere Leistung bewilligt wurde. Satz 1 stellt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.2 Bayern

Art. 47 AGBGB Bayern [1] Bayern ist eines der Bundesländer mit einfacher Regelung. Mit allen Bäumen, Sträuchern und Hecken bis 2 m Höhe ist ein Grenzabstand von 0,5 m und mit allen Bäumen, Sträuchern und Hecken über 2 m Höhe ist ein Grenzabstand von 2 m einzuhalten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme des Landes Bayern

Insbesondere folgende Programme werden durch das Land Bayern im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau oder der Sanierung von Gebäuden angeboten: Kurzübersicht Förderprogramme des Landes Bayernmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 Energiekredit Kommunal Bayern

Mit diesem Förderkredit soll die energetische Sanierung von Immobilien sowie der Neubau und der Erwerb von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur weiter vorangetrieben werden. 8.1 Wer kann die Fördermittel beantragen? Antragsteller Antragsberechtigt sind bayerische kommunale Gebietskörperschaften, die rechtlich unselbstständigen Eigenbetrie...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.2 Bayern

Nachbarrechtliche Vorschriften über Grundstückseinfriedungen fehlen in Bayern. Privatrechtlich können Einfriedungen an der Grenze zum Nachbargrundstück und mit Zustimmung des Nachbarn auf der gemeinsamen Grenze errichtet werden. Im letzteren Fall wird die Grundstückseinfriedung zu einer Grenzeinrichtung im Sinne der §§ 921, 922 BGB mit den sich hieraus ergebenden Rechtsfolge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes Bayern

Zusammenfassung Überblick Das Land Bayern fördert über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die einzelnen Förderprogramme können im Internet unter der Anschrift www.wohnen.bayern.de oder www.bayernlabo.de eingesehen werden. Dort findet man neben Formularen und Merkblättern auch die Anschriften der Bewilligungsstellen. Insbesondere folgende Programme sind dort ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Bayerische Eigenheimzulage

Das Bundesland Bayern hat für seine Bürger eine eigenständige Eigenheimzulage in Form eines Zuschusses geregelt. Damit will die Landesregierung die Bildung von Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken im Land Bayern fördern. 5.1 Wer kann Anträge vorlegen? Natürliche Personen Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei Antragstellung seit mindestens 1 Jahr ihren Wohnsitz ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer kann Anträge stellen?

Baukindergeld Bund Antragsberechtigt sind alle Personen, die das Baukindergeld des Bundes erhalten. Wer also keinen Antrag auf den Erhalt des Baukindergeldes des Bundes gestellt hat oder wem dieser Antrag abgelehnt worden ist, kann das bayerische Baukindergeld nicht erhalten. Der Antragsteller für das bayerische Baukindergeld muss derselbe Antragsteller sein, der auch das Bau...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 Darlehensprogramm zur Schaffung von energieeffizientem Mietwohnraum

Das Programm soll im Land Bayern Investoren motivieren, energieeffizienten, aber bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen. Antragsteller können dieses Programm bis zum 31.12.2021 nutzen. 7.1 Antragsberechtigt Personenkreis Zur Antragstellung sind folgende Personenkreise berechtigt: Grundstückseigentümer Erbbauberechtigte Nießbraucher Erwerber von Mietwohnraum. Hinweis Unternehmer als Zu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.6 Beginn der Maßnahme

Bauauftrag Mit der Maßnahme darf noch nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein. Als Beginn wird regelmäßig die Beauftragung eines ausführenden Unternehmens angesehen. Auch bei mehrjährigen Vorhaben ist der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Achtung Gute Planung Bei mehrjährigen Vorhaben ist eine gute Planung gefragt, da eine Nachfinanzierung nicht vorgeseh...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 Bayerisches Baukindergeld Plus

Der Freistaat Bayern erhöht mit einer eigenen Förderung das vom Bund gezahlte Baukindergeld. Zweck der Förderung ist, den Bürgern Bayerns zu Wohneigentum zu verhelfen. Hierzu wurde ja bereits die bayerische Eigenheimzulage (siehe oben) geregelt. 6.1 Wer kann Anträge stellen? Baukindergeld Bund Antragsberechtigt sind alle Personen, die das Baukindergeld des Bundes erhalten. Wer ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Wer kann Anträge vorlegen?

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die bei Antragstellung seit mindestens 1 Jahr ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Bayern haben. Hinweis Gewöhnlicher Aufenthalt Von einem gewöhnlichen Aufenthalt spricht man, wenn der Ort, an dem sich die Person aufhält, erkennen lässt, dass sie sich dort nicht nur vorübergehend aufhält. Di...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.2 Das wird gefördert

Sanierung Das Energieprogramm Kommunal Bayern fördert über 3 Wege: Sanierung durch energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, die im Ergebnis nicht zu einem Effizienzhaus führen Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard 70, 100 oder Denkmal führen Errichtung oder der Erwerb eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes, das den Kf...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.7 Antragstellung

Stichtag 1.12. Die Fördermittel sind abhängig von den Haushaltsmitteln. Dies bedeutet, dass die Anträge für das kommende Jahr bis spätestens zum 1.12. des laufenden Jahres bei der BayernLabo vorgelegt werden müssen. Die Vorlage der Anträge erfolgt im Original unterzeichnet mit den entsprechenden Siegeln. Sollte es mal knapp werden, so reicht zunächst die Vorlage per Fax. Die ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Was wird gefördert?

Förderobjekte Gefördert wird die Schaffung von Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken. Dies kann sein: Neubau oder Kauf von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Neubau und Kauf von Eigentumswohnungen oder Änderungen oder Erweiterungen eines bestehenden Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnung geschaffen wird. Das Förderobjekt muss im Freistaat Bayern belegen sein. Praxis-Beispiel Erweiterung Fri...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.2 Bayern

Das Bayerische Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BayAGBGB) kennt in seinem nachbarrechtlichen Teil zwar ein Fensterabwehrrecht (Art. 43 bis 45 BayAGBGB), aber kein Lichtschutzrecht, das zulässig angelegte Fenster in Grenznähe vor dem Zubauen durch den Nachbar schützt. Eine Besonderheit der bayerischen Regelung besteht darin, dass sie auf den Nutzungszweck des Nac...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Auszahlung

Jährliche Rate Die Auszahlung der Förderung erfolgt jährlich in 10 Raten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Das Land Bayern fördert über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die einzelnen Förderprogramme können im Internet unter der Anschrift www.wohnen.bayern.de oder www.bayernlabo.de eingesehen werden. Dort findet man neben Formularen und Merkblättern auch die Anschriften der Bewilligungsstellen. Insbesondere folgende Programme sind dort zu finden: Anpas...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt bei den zuständigen Bewilligungsstellen. Diese findet man auf der Webseite www.wohnen.bayern.de oder www.byak.de. Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Antragstellung

Antragsformulare Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bewilligungsstelle. Die Antragsformulare sind auf der Webseite www.wohnen.bayern.de zu finden. Als Bewilligungsstellen gelten die Regierungen, die Landeshauptstadt München, Stadt Augsburg und Stadt Nürnberg.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Förderkonditionen

bis zu 25 Mio. EUR Für ein einzelnes Vorhaben können bis zu 25 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Die Darlehensbedingungen entsprechen je nach Maßnahme den KfW-Programmen 217 und 218. Hier die Eckdaten dieser Programme: Eckdaten Kreditlaufzeiten bis 30 Jahre Auszahlungsquote 100 % tilgungsfreie Anlaufjahre nach Darlehenslaufzeiten von 1 bis 5 Jahren 1. Zinsbindungsfrist 10 Jahr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Wer kann die Förderungen beantragen?

Alle Bauherren Mit diesem Förderprogramm richtet sich das Land Bayern grundsätzlich an alle Bauherren, sowohl natürliche wie auch juristische Personen. Die Bauherren können dabei Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines eigenen Grundstücks sein. Hinweis Zuverlässigkeit Von den Antragstellern wird verlangt, dass sie je nach Größe des Vorhabens auch in der Lage sind...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, wenn die Gesamtheit der Fördermittel die förderfähigen Mittel nicht übersteigt. Ausgeschlossen sind Bundesmittel für dieselbe Maßnahme bzw. dieselben Kosten. Die KfW-Fördermittel aus den Programmen 217 und 218 dürfen ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden. Für die Förderung vom Wärmeerzeugungsanlagen werden folgende P...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Für die Durchführung der obigen Maßnahmen gewährt das Land Bayern über sein bayerisches Wohnungsbauprogramm leistungsfreie Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR je Wohnung. Bewegen sich die Kosten unter 1.000 EUR, so erfolgt trotz Vorliegen der Voraussetzungen keine Förderung. Wenn mehr als eine behinderte Person im Förderobjekt lebt, erhöht sich die Fördergrenze trotzdem nicht....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Gegenstand der Förderung

Wohneigentum Gegenstand der Förderung ist die Schaffung von Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken. Eine weitere Forderung des Freistaates Bayern gibt es hier nicht. Wer das Baukindergeld des Bundes zugesprochen bekommt, hat diese Forderung erfüllt. Gefördert werden alle Objekte, für die im Zeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2020 entweder eine Baugenehmigung erteilt wurde oder der notarie...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.5 Sachverständiger muss eingebunden werden

Energieberater Um die Förderung erhalten zu können, muss von Beginn an ein energetischer Sachverständiger eingebunden werden. Die Kernaufgaben dieser Person sind die Überwachung der Einhaltung der geforderten technischen Mindestanforderungen sowie die Einsparung von Energie und CO2. Die Einbindung wird vom Sachverständigen über das KfW-Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Wärmerzeuger auf der Basis von Öl und Gas

Wärmeerzeuger Werden Wärmeerzeuger auf der Basis des Energieträgers Öl oder Gas verbaut, werden die Aufwendungen hierfür nicht mehr gefördert. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Anlagen: Öl-Brennwertkessel ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Niedertemperaturkessel Gas-Brennwertkessel KWK- und BHKW-Anlagen auf der Grundlage von Öl. Strahlungsheizungen Weiterhin ge...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer kann die Fördermittel beantragen?

Antragsteller Antragsberechtigt sind bayerische kommunale Gebietskörperschaften, die rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, die rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe von kommunalen Zweckverbänden, deren Tätigkeitsfelder keine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. d. EU-Beihilferechts darstellen, die bayerischen Schulverbände auf Basis von Ar...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern im bayerischen Wohnungsbauprogramm – Einkommens- und aufwendungsorientierte Förderung

Mit diesem Programm will das Land Bayern Anreize für Investoren schaffen, in die Herstellung von neuen Mietwohnungen zu investieren. Allerdings soll das Programm nur dort wirken, wo neuer Wohnraum dringend benötigt wird. Bei der Herstellung des Wohnraums sollen energetische Ziele berücksichtigt werden. Auch der behindertengerechte Umbau von Wohnungen im Bestand sind Teil die...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die auch über die KfW-Förderprogramme Energieeffizient Sanieren – Kredit (151), Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152) und Altersgerecht Umbauen Verweis auf KfW-Programme gefördert werden. Insoweit wird auf diese Programme verwiesen. Über diese Programme fördert das Land Bayern mit seinem Programm "Wohnen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Höhe der Förderung

300 EUR Der Freistaat Bayern ergänzt das Baukindergeld des Bundes um weitere 300 EUR je gefördertem Kind. Die Laufzeit beträgt auch hier 10 Jahre. Die Anzahl der Kinder im Haushalt ist unerheblich. Es werden nur die Kinder gefördert, die auch das Baukindergeld des Bundes erhalten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9 Modernisierungsprogramm zur Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften (BayMod-WEG)

Mit diesem Programm sollen WEG motiviert werden, ihre überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Objekte energetisch zu sanieren. Dabei berücksichtigt das Programm die rechtlichen Besonderheiten von WEG. 9.1 Wer kann Anträge stellen? WEG Antragsberechtigt sind WEG, deren Wohnungen überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. 9.2 Allgemeine Antragsvoraussetzungen Damit eine WEG die Förder...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen im bayerischen Modernisierungsprogramm

3.1 Für wen ist die Förderung gedacht? Antragsteller Antragsteller können Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden sein. Die Rechtsform ist dabei unerheblich. Gleiches gilt, wenn die Förderung an stationäre Pflegeeinrichtungen nach §§ 71 und 72 SGB XI gehen soll. Hinweis Unternehmen der Altenpflege Unternehmer erhalten diese Förderung nur, soweit sie ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.6 Antragsstellung

Bewilligungsstelle Die Förderanträge sind an die Bewilligungsstellen in München, Augsburg oder Nürnberg zu stellen. Welche Bewilligungsstelle für das Förderobjekt zuständig ist, kann man auf der Webseite der BayernLabo abfragen. Ebenfalls auf der Webseite findet man den Förderantrag. Für dieses Förderprogramm ist das Formblatt "Stabau Ib" zu verwenden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Belegungsbedingung

Die geförderte Wohnung muss während der Darlehenslaufzeit mit einer behinderten Person belegt werden. Wird die Nutzung vor Ende der Belegungsbedingungen geändert, muss das Darlehen für jedes Jahr der Fehlbelegung zurückgezahlt werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.5 Darlehensfinanzierung

Bis 100.000 EUR je WE Die Förderdarlehen finanzieren bis zu 85 % der förderfähigen Kosten. Dabei gelten folgende Darlehenshöchstgrenzen: 50.000 EUR je Wohneinheit, wenn Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete gefördert werden. 120.000 EUR je Wohneinheit, wenn die Förderung zur Herstellung des KfW-Effizienzhaus-Standards führt. Eine nachträgliche Aufstockung von Darlehen oder Tilgun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.7 Kombinationsverbot

Werden für die zu fördernden Maßnahmen bereits andere Fördermittel in Anspruch genommen, so ist eine Förderung mit diesem Programm ausgeschlossen. Das Kombinationsverbot kommt nicht zum Zuge, wenn eine andere Maßnahme mit anderen Mitteln gefördert wird.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen ist die Förderung gedacht?

Gefördert werden Eigentümer von Miet- oder Eigenwohnraum, die ihre Wohnungen so umbauen, dass ein behindertengerechtes Wohnen möglich ist. Der Förderempfänger ist der Eigentümer der Wohnung, zu deren Nutzung die entsprechende bauliche Maßnahme erforderlich ist. Die begünstigte Person ist der behinderte Mensch, da für diesen die Baumaßnahme durchgeführt werden soll.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.2.1 Förderfähige Kosten

Förderfähig sind die Gesamtkosten i. S. d. §§ 5 bis 8 II. BV in der jeweils geltenden Fassung. Dazu gehören auch die Grundstückskosten, Erschließungskosten, Baukosten und Baunebenkosten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Auszug aus dem Objekt

Ende der Nutzung Wird die Selbstnutzung innerhalb des 10-jährigen Förderzeitraums aufgegeben, muss dies umgehend der BayernLabo mitgeteilt werden. Mit Aufgabe der Selbstnutzungsvoraussetzung erlischt der Anspruch auf das bayerische Baukindergeld. Man muss allerdings nicht das bisher gezahlte bayerische Baukindergeld zurückzahlen. Nur die zukünftigen noch offenen Raten werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Zeitliche Voraussetzung

Stichtag 30.6.2018 Die Förderung kann für Förderobjekte beantragt werden, für die nach dem 30.6.2018 eine baurechtliche Genehmigung erteilt wurde oder bei genehmigungsfreien Vorhaben die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen ist oder die Gemeinde eine Mitteilung gem. Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt hat oder ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.6 Antragsfrist

3 Monate Der Förderantrag auf das bayerische Baukindergeld ist ab Bezug des Wohnraums und innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Auszahlungsbestätigung der KfW-Bank vorzulegen. Das maßgebliche Datum für den Zugang ist das Datum der Auszahlungsbestätigung.mehr